Rheinland-Pfalz hebt Pensionsalter für Beamte auf 67 Jahre
Beamte und Richter in Rheinland-Pfalz sollen künftig bis 67 Jahre arbeiten. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Mainz einen entsprechenden Gesetzentwurf, der ein höheres Pensionsalter für die rund 70 000 Beamten und Richter im Land vorsieht. Ausgenommen davon sind Lehrer, Polizisten, Justizbeamte und Feuerwehrleute.
Die Altersgrenze wird nach Aussage von Innenminister Roger Lewentz (SPD) vom Jahr 2016 an stufenweise angehoben. Für Beamte, die zwischen 1951 und 1954 geboren wurden, ist es ein Monat pro Jahrgang mehr. Ab dem Jahrgang 1955 sind es dann zwei Monate mehr. «Und für alle nach 1963 Geborenen gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren», erklärte Lewentz.
Lehrer sollen künftig ein Jahr länger arbeiten und mit Ende des Schuljahres in Ruhestand gehen. «Bei Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugsdienst ändert sich nichts gegenüber der aktuellen Regelung», sagte Lewentz. Der Gesetzentwurf muss nun noch vom Landtag beraten und beschlossen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Rheinland-Pfalz kritisierte den Kabinettsbeschluss. «Das ist genauso falsch wie die pauschale Anhebung für Arbeiter und Angestellte. Wir erwarten - analog zu den Regelungen bei der Rente - Ausstiegsmöglichkeiten nach 45 Dienstjahren», sagte der Landesvorsitzende Dietmar Muscheid.
Doch auch die Lehrer sind nicht einverstanden. Vor kurzem überreichte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Innenminister Lewentz ein Protestschreiben mit rund 3000 Unterschriften. Die Gewerkschaft fordert unter anderem die Pensionierung bereits zum Schulhalbjahr und nicht erst zum Ende des Schuljahres.
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