Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen Lehrerin mit zu hohen Bezügen nicht einstellen
Der zuständige Amtsrichter schlug am Montag erneut vor, den Prozess wegen Geringfügigkeit einzustellen. Doch der Staatsanwalt spielte nicht mit: Vor einer Wiedergutmachung des Schadens in Höhe von 237.000 Euro werde die Behörde dem nicht zustimmen.
Haftstrafe in vergleichbaren Fällen
Die zuständige Dezernentin der Staatsanwaltschaft erläuterte auf Anfrage, in ähnlichen Fällen seien Beamte per Strafbefehl zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, obwohl es nur um Summen von 50.000 bis 70.000 Euro gegangen sei.
Lehrerin hätte auf den Fehler hinweisen müssen
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte der Teilzeitlehrerin aus dem Sauerland wegen eines Eingabefehlers fast sechs Jahre lang Vollzeitbezüge gezahlt. Nun steht die Lehrerin wegen Betruges vor Gericht: Sie hätte das Amt auf den Fehler hinweisen müssen, meint der Staatsanwalt. Dazu sei sie als Beamtin verpflichtet.
Um das gemeinsame Konto habe sich ihr Ehemann gekümmert und dem sei schlicht nichts aufgefallen, argumentiert die Angeklagte. Nun soll der Ehemann als Zeuge aussagen. Beim Landesamt für Besoldung war der Fehler erst bei der Pensionierung der Lehrerin aufgefallen.
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