Rechtsgutachten fordert Erfassung der Arbeitszeit von Lehrern

Die niedersächsische Landesregierung ist nach Ansicht des Philologenverbandes verpflichtet, die genaue Arbeitszeit der Lehrer zu untersuchen. Mit einem Rechtsgutachten des Verfassungs- und Verwaltungsrechtlers Ulrich Battis untermauerte der Verband, in dem vor allem Gymnasiallehrer zusammengeschlossen sind, am Mittwoch seine Position. «Die Verweigerungshaltung des Landes werden wir nicht länger hinnehmen», sagte der Verbandsvorsitzende Horst Audritz in Hannover.
Gutachter: Fürsorgepflicht des Dienstherrn erfordert Arbeitszeiterfassung
In dem verfassungsrechtlichen Gutachten wird argumentiert, das Land müsse die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Arbeitszeit für Beamte von wöchentlich 40 Stunden auch für Lehrer gewährleisten. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebiete es, die Arbeitszeit der Lehrkräfte an die der übrigen Landesbeamten anzupassen. Voraussetzung dafür sei, dass das Land die Arbeitszeit der Lehrer erfasse. Die Weigerung des Kultusministeriums dies zu tun, wäre demnach rechtswidrig.
Gericht hatte fehlende Zeiterfassung kritisiert
Hintergrund des Streits: Im Juni 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dass die von der Landesregierung beschlossene Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrer verfassungswidrig ist. Das Gericht kritisierte dabei, dass es bislang keine nachvollziehbare Erfassung der Arbeitsbelastung der Lehrer gibt.
Gewerkschafts-Studie wertete Arbeitszeit aus
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatte erst kürzlich eine eigene Studie zur Lehrerarbeitszeit vorgelegt. Demnach arbeiten Niedersachsens Gymnasiallehrer im Durchschnitt pro Woche drei Stunden und fünf Minuten zu viel, Grundschullehrer kommen pro Woche auf eine Stunde und zwanzig Minuten Mehrarbeit. Für die Studie hatten knapp 2900 Lehrkräfte aus 255 Schulen fast ein Jahr lang ihre Arbeitszeit auf die Minute genau protokolliert.
Maßnahmen des Kultusministeriums
Das Kultusministerium seinerseits hatte die rund 90 000 Pädagogen in Niedersachsen bisher in einer Online-Befragung nur um Auskunft über ihre Arbeitsbelastung gebeten. Die Arbeitszeit spielte dabei keine Rolle. Damit soll sich später ein Expertengremium befassen, die auch die GEW-Studie berücksichtigt, hatte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt Ende Mai erklärt.
«Wir werden jetzt sehr darauf achten, wie die Landesregierung auf das Gutachten reagiert. Wir behalten uns alle Wege vor», sagte Audritz. Bei der Lehrerarbeitszeit gehe es nicht nur um Gerechtigkeit, sondern auch um die Wertschätzung des Lehrerberufs.
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