Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / V. Kündigung

1. Abwicklungsvertrag – vorzeitiges Ausscheiden, sog. Turboklausel – Schriftform Eine in der Praxis häufig zu findende Vereinbarung sieht vor, dass ein Abwicklungsvertrag für den Arbeitnehmer die Möglichkeit vorsieht, nach seiner Wahl, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären, sog. Turboklausel. Eine solche Erklärung bedarf gem. § 623 BGB zwingend de...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / 2. Kündigung der Geschäftsbeziehung oder des Kontos

a) Problemstellung Die Kündigung seitens der Bank birgt für Privat- und Geschäftskunden erhebliches Konfliktpotenzial, z.B. den fast vollständigen Ausschluss vom Zahlungsverkehr, ggf. den Eintrag in "Schwarze Listen" mit weitgehender Aussperrung vom Markt – auch als Mieter (s. Glenk, Schwarze Listen: Bürgerlicher Tod ohne Gerichtsverfahren und ohne Beweise, ZRP 2/2014, 61). b)...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / 4. Betriebsbedingte Kündigung/Sozialauswahl/Altersgruppenbildung nach § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG

Sind bei einer Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet, so wird vermutet, dass die Kündigungen durch dringende betriebliche Erfordernisse i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt sind, § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG. In diesem Fall beschrän...mehr

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ZAP 21/2016, Wohnraummiete: Kündigung wegen älterer Mietrückstände

(BGH, Urt. v. 13.7.2016 – VIII ZR 296/15) • In Mietverhältnissen muss eine außerordentliche Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug nicht in „angemessener Frist“ gem. § 314 Abs. 3 BGB erfolgen. Die Regelung tritt als lex generalis hinter die spezielleren Regelungen des Mietrechts zurück. Hinweis: Da § 314 Abs. 3 BGB nicht auf Mietverhältnisse anwendbar ist, wenn eine fristlose...mehr

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ZAP 19/2015, Kinderbetreuungsvertrag: Kündigung bei Scheitern der Eingewöhnung eines Kindes

(AG Bonn, Urt. v. 28.7.2015 – 114 C 151/15) • Bei einem Kinderbetreuungsvertrag handelt es sich um einen typengemischten Vertrag mit miet- und dienstvertraglichen Elementen, bei dem der dienstvertragliche Charakter überwiegt. Ist eine Eingewöhnung des einjährigen Kindes in der Einrichtung nach mehreren Wochen nicht vorangeschritten, ist sie als gescheitert anzusehen und bere...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / c) Keine milderen Mittel

Stehen mildere Mittel (ordentliche Kündigung, Abmahnung) zur Verfügung, scheidet eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB aus (BAG NZA 2010, 1227, 1231). Da ein zumutbares Festhalten am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist schon im Rahmen der Interessenabwägung zu prüfen ist, kommt an dieser Stelle nur der Abmahnung Bedeutung zu. Sie kann aber entbehrlich sein, we...mehr

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ZAP 9/2017, Gläubigerbenachteiligung: Kündigung eines Darlehens

(BGH, Urt. v. 12.1.2017 – IX ZR 130/16) • Die Kündigung eines Darlehens kann eine Rechtshandlung im Sinne des Anfechtungsrechts sein, die die Insolvenzgläubiger benachteiligt. Es genügt insoweit eine mittelbare, durch später hinzutretende Umstände mitverursachte Benachteiligung der Insolvenzgläubiger. Eine solche kann eintreten, wenn infolge der Kündigung im Insolvenzverfahr...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) Wichtiger Grund "an sich"

Ein an sich wichtiger Grund zur Kündigung kann in einer erheblichen Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht oder in der schuldhaften Verletzung einer Nebenpflicht liegen. Bei einer Nebenpflichtverletzung müssen jedoch erschwerende Umstände verstärkend hinzutreten (BAG NZA 2010, 1348, 1349 f.). Als wichtiger Grund an sich geeignet ist nicht nur eine erhebliche Pfl...mehr

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ZAP 7/2015, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Keine fristlose Kündigung

(BAG, Urt. v. 20.11.2014 – 2 AZR 651/13) • Eine sexuelle Belästigung, durch die ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt wird, dass die Würde der betroffenen Person verletzt, stellt eine Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen dar und ist deshalb "an sich" geeignet, selbst bei entsprechendem erstmaligen Verhalten einen wichtigen Grund zur au...mehr

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ZAP 8/2015, Wohnraummiete: Fristlose Kündigung wg. Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch

(BGH, Urt. v. 18.2.2015 – VIII ZR 186/14) • Grundsätzlich kann die Belästigung von Mitmietern durch Zigarettenrauch dann zu einer fristlosen Kündigung führen, wenn einfache und zumutbare Maßnahmen wie etwa die Lüftung über die Fenster zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Mitmieter nicht ergriffen werden. Das ist insb. dann der Fall, wenn die Beeinträchtigung erheblich i...mehr

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ZAP 2/2015, Pachtvertrag: Kündigung wegen erheblichen Bewirtschaftungsmangels

(AG Duisburg-Hamborn, Urt. v. 31.8.2015 – 6 C 504/14) • Der Verpächter einer Gartenparzelle hat keinen Anspruch auf Herausgabe und Räumung der Parzelle, wenn das Pachtverhältnis nicht durch eine Kündigung beendet worden ist. Eine fristlose Kündigung hat das Pachtverhältnis in Ermangelung eines Kündigungsgrundes nicht beendet, wenn keine schwerwiegende Pflichtverletzung des P...mehr

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ZAP 10/2017, Kündigung: Voraussetzungen einer „echten“ Druckkündigung

(BAG, Urt. v. 15.12.2016 – 2 AZR 431/15) • Verweigern Beschäftigte die Arbeit, weil der Arbeitgeber einem – unberechtigten – Kündigungsverlangen nicht nachkommt, ist eine Kündigung des Betroffenen nicht als sog. echte Druckkündigung sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber den Druck und die dadurch drohenden wirtschaftlichen Nachteile nicht zumindest dadurch abzuwehren ve...mehr

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ZAP 6/2017, Betriebliches Eingliederungsmanagement: Krankheitsbedingte Kündigung

(LAG Düsseldorf, Urt. v. 20.10.2016 – 13 Sa 356/16) • Eine krankheitsbedingte Kündigung kann unverhältnismäßig und damit unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber es unterlassen hat, vor ihrem Ausspruch ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) anzubieten, der Arbeitnehmer zwar ein solches etwa anderthalb Jahre zuvor abgelehnt hatte, danach jedoch erneut die Voraussetzunge...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 3. Ordentlich unkündbare Arbeitnehmer

Ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern kann, wenn dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsverhältnis für dessen voraussichtliche Dauer unzumutbar ist und bei einem vergleichbaren, ordentlich kündbaren Arbeitnehmer nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen könnte, u.U. außerordentlich mit Auslauffrist (die der fiktiven Kündigungsfrist entspricht) gekündigt werden. Relevant i...mehr

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ZAP 24/2015, Altersdiskriminierung: Kündigung in Freiberuflerpraxis

(BAG, Urt. v. 23.7.2015 – 6 AZR 457/14) • Ist bei einer Kündigung gegenüber einer in einer Freiberuflerpraxis/Kleinbetrieb tätigen Praxismitarbeiterin aufgrund der von ihr vorgetragenen Indizien eine unmittelbare Benachteiligung wegen ihres Lebensalters (Geburtsjahr: 1950) nach § 22 AGG zu vermuten (hier: durch Hinweis auf "Pensionsberechtigung" in der Kündigung und Nichtkün...mehr

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ZAP 14/2016, Bauvertrag: Entgangener Gewinn bei vorzeitiger Kündigung eines Werkvertrags

(OLG Brandenburg, Urt. v. 22.12.2015 – 12 U 152/14) • Bei einer wirksamen Kündigung eines Bauvertrags hat der Unternehmer einen Anspruch auf restliche Vergütung für die von ihm erbrachten Planungsleistungen aus dem Werkvertrag. Der Unternehmer hat unter Angabe der entsprechenden Kalkulationsgrundlagen die erbrachten von den nicht erbrachten Leistungen abzugrenzen und die Ver...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / b) Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

Hinweis: Änderung der Rechtsprechung. Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, ...mehr

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ZAP 3/2016, Außerordentliche Kündigung: Ankündigung einer Erkrankung

(LAG Hamm, Urt. v. 14.8.2015 – 10 Sa 156/15) • Kündigt ein Arbeitnehmer an, im Falle der Ablehnung seines kurzfristigen Urlaubsgesuchs zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen zu wollen, so reicht bereits die Ankündigung dieser zukünftigen Erkrankung ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit aus, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigu...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 1. Vorliegen eines wichtigen Grundes

Eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB ist möglich, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / d) Anhörung des Arbeitnehmers

Eine vorherige Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers ist nur bei einer Verdachtskündigung Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG NZA 2014, 1015, 1017). Davon unberührt bleibt die erforderliche Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG.mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / c) (Tarif-)Vertraglicher Kündigungsschutz

Kündigungsschranken können sich auch aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Von besonderer Bedeutung sind tarifliche Regelungen zur ordentlichen Unkündbarkeit von Arbeitnehmern (z.B. § 34 Abs. 2 TVöD). Bei einzelvertraglichen Vereinbarungen sind § 622 Abs. 6 BGB und die §§ 305 ff. BGB zu beachten.mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 1. Kündigungs- und Benachteiligungsverbote

Für besonders schützenswerte Arbeitnehmer und bei Vorliegen bestimmter Umstände bestehen Kündigungs- sowie Kündigungsschutz vermittelnde Benachteiligungsverbote. Ein wichtiges statusbezogenes Kündigungsverbot ist in § 15 KSchG (s.a. § 29a HAG, § 96 SGB IX) geregelt, wonach betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträgern (v.a. Betriebsratsmitgliedern) nicht ordentlich gekündig...mehr

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ZAP 13/2016, Bausparvertrag: Keine Kündigung nach Zuteilungsreife

(OLG Stuttgart, Urt. v. 30.3.2016 – 9 U 171/15) • Bei einem Bausparvertrag stellt der Eintritt der Zuteilungsreife keinen vollständigen Empfang des Darlehens i.S.v. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB dar und vermag deshalb eine darauf gestützte Kündigung nicht zu rechtfertigen. Auch eine analoge Anwendung des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kommt nicht in Betracht. Wenn die Bausparkasse selbst –...mehr

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ZAP 7/2015, Langfristiger Sparvertrag: Kein Recht zur Kündigung wegen aktuell niedrigem Zinsniveau

(LG Ulm, Urt. v. 26.1.2015 – 4 O 273/13 • Eine Sparkasse kann den mit ihr abgeschlossenen langfristigen flexiblen Ratensparvertrag, zu dessen inhaltlicher Bestimmung mangels genauerer dortiger Angaben auch der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von ihr herausgegebene gültige Werbeflyer zum "S-Scala"-Ratensparplan herangezogen werden kann, nicht unter Hinweis auf das aktuell...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / cc) Dringlichkeit des betrieblichen Erfordernisses

Die betrieblichen Erfordernisse müssen "dringend" sein. Es darf dem Arbeitgeber nicht möglich sein, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch eine Kündigung zu entsprechen (BAG NZA 1986, 823). Der Arbeitgeber muss daher vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung dem Arbeitnehmer eine objektiv mögli...mehr

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ZAP 12/2015, Bauvertrag: Kündigung aus wichtigem Grund

(OLG Hamm, Urt. v. 26.2.2015 – 24 U 56/10) • Dem Auftraggeber kann eine Fortsetzung des Vertrags wegen des Verhaltens des ausführendenden Unternehmers nicht mehr zumutbar sein, obwohl die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Eine solche Kündigung aus wichtigem Grund kommt in Betracht, wenn der Auftragnehmer nach Unstimmigkeiten über die Bauausf...mehr

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ZAP 4/2016, Fristlose Kündigung: Gefälschter Pfandbon

(LAG Düsseldorf, Urt. v. 7.12.2015 – 7 Sa 1078/14) • Erstellt ein Arbeitnehmer einen falschen Pfandbon, um sich unter Verletzung des Vermögens seines Arbeitgebers das Pfandgeld rechtswidrig zuzueignen, kann der mit einer derartigen Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch im Hinblick auf eine fristlose Kündigung besonders gravierend sein, auch wenn es sich nur um einen g...mehr

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ZAP 8/2017, Darlehensvertrag: Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

(OLG Köln, Urt. v. 18.11.2016 – 1 U 51/16) • Kommt ein Darlehensnehmer dem Interesse des Darlehensgebers an der Besicherung der Darlehensforderung nicht nach, sondern stellt er vielmehr die an sich unstreitige Gewährung des Darlehens als solche in Abrede, so ist der Darlehensgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Der Darlehensnehmer kann sich z...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / VII. Fazit

Das Kündigungsschutzrecht ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schwer durchschaubar. Arbeitgeberseitige Kündigungen werden, gerade wenn sie ohne vorherige Beratung ausgesprochen werden, schnell zu Kostenfallen, wenn sich im späteren – mitunter Jahre dauernden – Kündigungsschutzprozess deren Unwirksamkeit herausstellt und der Arbeitgeber hierdurch in Annahmeverzug gerät. Arbe...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 1. Bestimmtheit

Eine Kündigungserklärung muss so bestimmt sein, dass der Kündigungsadressat zweifelsfrei erkennen kann, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet sein soll, sei es durch Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist, sei es, weil der Beendigungstermin aus anderen Gründen zweifelsfrei bestimmbar ist. Aus der Erklärung oder den Umständen muss sich auch ergeben...mehr

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ZAP 2/2016, Fristlose Kündigung: Unpünktliche Mietzahlungen bei Zahlung durch Behörde

(BGH, Urt. v. 29.6.2016 – VIII ZR 173/15) • Ein Verschulden des Jobcenters bzgl. unpünktlicher Mietzahlungen ist dem Mieter nicht zuzurechnen. Eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt. Allerdings kann sich ein wichtiger Grund fü...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / 2. Kündigung – Klageverzicht – Inhaltskontrolle

Ohne Gegenleistung ist ein Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (BAG, Urt. v. 25.9.2014 – 2 AZR 788/13, ArbRB 2015, 168). Das BAG nennt selbst kompensierende Elemente: In Bezug auf den Beendigungszeitpunkt, die Beendigungsart, Zahlung einer Entlassungsentschädigung, Verzicht auf eigene Ersatzansprüche. Doch was ist mit ei...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / aa) Betriebliche Erfordernisse

Betriebliche Erfordernisse können sich aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen, wie z.B. Rationalisierungsmaßnahmen, Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) ergeben. Bei innerbetrieblichen Gründen ist die unternehmerische Entscheidung gerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob sie offensichtl...mehr

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ZAP 1/2015, Kündigung: Unrichtige Darstellung vor dem Betriebsrat

(LAG Köln, Urt. v. 12.11.2014 – 11 Sa 493/14) • Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat die aus seiner Sicht tragenden Kündigungsgründe mitgeteilt hat. Der Arbeitgeber hat auch die ihm bekannten, dem Kündigungsgrund widerstreitende Umstände zu offenbaren. Eine bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung s...mehr

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ZAP 23/2016, Bausparvertrag: Kündigung

(OLG Koblenz, Urt. v. 29.7.2016 – 8 U 11/16) • Die Kündigung eines Bausparvertrags durch Bausparkassen nach Ablauf von zehn Jahren ab dem erstmaligen Eintritt der Zuteilungsreife ist wirksam, da das Kündigungsrecht des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB auch zugunsten der Bauparkassen greift. Eine diesbezügliche telelogische Reduktion zur Herausnahme des Einlagengeschäfts der Bausparkas...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / dd) Sozialauswahl

Schließlich muss eine betriebsbezogene Sozialauswahl erfolgen, § 1 Abs. 3 KSchG (zur ausnahmsweise unternehmensbezogenen Sozialauswahl BAG NZA 1996, 307, 308; zu den Einschränkungen BAG NZA 2008, 753, 755). Die Sozialauswahl erstreckt sich nur auf vergleichbare Arbeitnehmer. Entscheidend sind die tatsächliche Einsetzbarkeit (vergleichbare Aufgabenbereiche), die rechtliche Ein...mehr

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ZAP 2/2015, Untervermietung: Fehlende Erlaubnis kein Grund für außerordentliche Kündigung

(OLG Dresden, Beschl. v. 30.6.2015 – 5 U 375/15) • In der Untervermietung ohne erforderliche Erlaubnis des Vermieters liegt auch dann eine vertragliche Pflichtverletzung, wenn der Mieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat. Die vertragliche Pflichtverletzung reicht in einem solchen Fall aber grds. nicht aus, um einen Kündigungsgrund für den Vermieter zur Erklärung...mehr

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ZAP 2/2015, WEG-Verwalter: Außerordentliche Kündigung

(AG Essen, Urt. v. 26.8.2015 – 196 C 37/15) • Ein Verwalter hat keinen Anspruch auf Vergütung für den Zeitraum bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Verwaltervertrags, wenn der Verwaltervertrag ordnungsgemäß außerordentlich gekündigt und er durch einen Umlaufbeschluss als Verwalter abberufen wurde. Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung wird bejaht, wenn nach...mehr

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ZAP 2/2016, Bausparvertrag: Kündigung durch Bausparkasse

(OLG Hamm, Urt. v. 22.6.2016 – 31 U 278/15) • Einer Bausparkasse kann ein Kündigungsrecht gem. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zustehen, wenn sie im Zeitpunkt der Kündigung Darlehensnehmerin war. In der Ansparphase ist der Bausparer als Darlehensgeber anzusehen und die Bausparkasse als Darlehensnehmerin zu qualifizieren. Mit Annahme der Zuteilung erhält der Bausparer ein Darlehen und...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / VI. Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich oder ordentlich kündigt und dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet, § 2 S. 1 KschG. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos an, gelten zum vereinbarten Zeitpunkt die geände...mehr

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ZAP 9/2016, Beharrliche Arbeitsverweigerung: Außerordentliche fristlose Kündigung

(BAG, Urt. v. 22.10.2015 – 2 AZR 569/14) • Die beharrliche Weigerung eines Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ist "an sich" geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Ein Arbeitnehmer verweigert die ihm angewiesene Arbeit beharrlich, wenn er sie bewusst und nachdrücklich nicht leisten will. Ob er zur Arbeitsl...mehr

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ZAP 14/2016, Fitnessstudiovertrag: Kündigung bei Wohnortwechsel

(BGH, Urt. v. 4.5.2016 – XII ZR 62/15) • Allein der Umstand, dass der Kunde eines Fitnessstudios berufsbedingt seinen Wohnort wechselt, vermag eine außerordentliche Kündigung seines Vertrags nicht zu rechtfertigen. Die Gründe für einen Wohnortwechsel – sei er auch berufsbedingt – liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden und sind von ihm – anders als von dem Anbi...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 4. Anzeigeerfordernisse

Nach § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Arbeitsagentur schriftlich (§ 17 Abs. 3 S. 2 KSchG) Anzeige zu erstatten, bevor er in Betrieben mit i.d.R. mehr als 20 Arbeitnehmern eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt. Unter "Entlassung" ist der Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (B...mehr

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ZAP 16/2015, Außerordentliche Kündigung: Anforderungen an Teilzeitantrag

(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 29.5.2015 – 5 Sa 121/14) • Nimmt ein Arbeitnehmer fehlerhaft an, zwischenzeitlich eine Teilzeitvereinbarung geschlossen zu haben, und leistet trotz arbeitsvertraglicher Verpflichtung von 40 Wochenstunden ab einem gewissen Zeitpunkt nur noch 20 Stunden in der Woche, kann dies den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung rechtfertigen....mehr

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ZAP 1/2016, Kündigung: Mitnahme von zur Entsorgung vorgesehenen Materials

(LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4.6.2015 – 5 Sa 190/15) • Begeht ein Arbeitnehmer bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche – ggf. auch strafbare – Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen seines Arbeitgebers, verletzt er damit zugleich in schwerwiegender Weise seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme und missbraucht das in ihn gese...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) Geltungsbereich

In den persönlichen Geltungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes fallen alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse seit sechs Monaten ununterbrochen in demselben Betrieb oder Unternehmen bestehen (§ 1 Abs. 1 KSchG). Entscheidend ist der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses, wobei Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber bei engem sa...mehr

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ZAP 23/2015, Betriebsbedingte Kündigung: Kriterien der Sozialauswahl

(BAG, Urt. v. 21.5.2015 – 8 AZR 409/13) • Der Arbeitgeber muss grds. keine Sozialauswahl vornehmen, wenn er allen Arbeitnehmern seines Betriebs kündigt. Eine Sozialauswahl muss allerdings dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber zwar allen Arbeitnehmern seines Betriebs kündigt, jedoch einem Teil zugleich im Zusammenwirken mit einem Schwesterunternehmen die Fortsetzung des Arbeits...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / b) Interessenabwägung

Im Rahmen der Interessenabwägung sind regelmäßig (BAG NZA 2010, 1227, 1231) das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf; ferner (BAG NZA-RR 2010, 516, 517 f.) Unterhaltspflichten, Lebensalter, Fehlen einer kon...mehr

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ZAP 8/2017, Außerordentliche Kündigung: Überschreiten der zulässigen Zahl von Minusstunden

(LAG Hamburg, Urt. v. 2.11.2016 – 5 Sa 19/16) • Überschreitet ein Mitarbeiter die zulässige Zahl von Minusstunden beharrlich, kann hierin an sich ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung eines ordentlich nicht mehr kündbaren Angestellten liegen. Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Stellt sich dieser Vertragsverstoß als Teil in einer Reihe weiterer Vertragsver...mehr

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ZAP 11/2017, Geschäftsraummiete: Außerordentliche Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

(OLG Brandenburg, Urt. v. 7.2.2017 – 6 U 169/14) • Der Mieter eines Gebäudes (hier: Betrieb eines Gerichts) ist gem. § 569 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn die Mieträume aufgrund der – wenn auch lange zurückliegenden – Behandlung des Holzgebälks mit einem Schadstoffe enthaltenden Holzschutzmittel gesundheitsgefährdende Raumluf...mehr