Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 7 Reisegepäckversicherung / X. Prämie, Vertragsdauer, Punkt 10 und 11

Rz. 64 Punkt 10.1 AVB Reisegepäck 1992/2008 hat allein klarstellenden Charakter, dass in der Prämie die Versicherungssteuer enthalten ist. Punkt 10.2 AVB Reisegepäck 1992/2008 regelt die Prämienzahlungspflicht, die im Wesentlichen den Regelungen des VVG entsprechen (hierzu Allgemeiner Teil vgl. § 1 Rdn 142, 148). In der Praxis wird es so gehandhabt, dass der Versicherer rege...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Bestandskunden

Rz. 157 Bestandskunden haben nur dann ein befristetes Übertragungsrecht, wenn der Vertrag vor dem 1.1.2009 geschlossen wurde und sie den bisherigen Vertrag vor dem 1.7.2009 gekündigt hatten (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 b VVG). Vor der VVG-Reform kamen im Falle einer Kündigung des Versicherungsvertrages die angesparten Alterungsrückstellungen im Wege der sog. Vererbung beitragsmindernd...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Abschluss des Vertrages

Rz. 809 Der Versicherungsvertrag kommt in der Regel mit dem Eingang des ordnungsgemäß ausgefüllten Antrages bei dem Versicherer zustande. Zum Teil wird zudem die Bestätigung der Annahme des Antrages bzw. die Aushändigung des Versicherungsscheines durch den Versicherer verlangt. Zudem kann der Vertragsbeginn auch unter der Voraussetzung stehen, dass der erste Beitrag rechtzei...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Rz. 29 Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) enthält einige Regelungen, die auf die Krankenversicherung erheblichen Einfluss haben. Inzwischen wurden die relevanten Vorschriften in einen eigenen Abschnitt (§§ 146–160 VAG 2016) aufgenommen. Dies gilt zunächst für § 8 VAG, der den Hinweis auf die Spartentrennung enthält, d.h. das Verbot des Betriebes von Lebens- und Krankenver...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Kündigungsrecht

Rz. 68 Bei Vornahme oder Gestattung einer Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. 1 VVG kann der Versicherer nach § 24 Abs. 1 S. 1 VVG fristlos kündigen, es sei denn, den Versicherungsnehmer trifft ­lediglich einfache Fahrlässigkeit. Dabei wird grobe Fahrlässigkeit gesetzlich vermutet, so dass der Versicherer Vorsatz zu beweisen hat und die Beweislast für geringeres Verschulden als gr...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Aufhebung

Rz. 122 Versicherer und Versicherungsnehmer können jederzeit einverständlich einen Versicherungsvertrag aufheben. Da es für den Versicherungsvertrag keine Formvorschrift gibt, gilt dies auch für den Aufhebungsvertrag, der mündlich oder konkludent geschlossen werden kann. Eine unwirksame Kündigung oder das Schreiben des Versicherungsnehmers, er wolle den Versicherungsvertrag s...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / I. Überblick

Rz. 1 Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) bietet Versicherungsschutz für Schäden, die dem Versicherungsnehmer durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen eigener Mitarbeiter oder Organe und durch deliktisches Handeln außenstehender Dritter unmittelbar zugefügt werden. In der Fallentwicklung sind diese, dem Bereich der Wirtschaftskriminalität zuzurechnenden Handlungen, auswe...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Wagnisverfall

Rz. 41 Fällt das versicherte Risiko endgültig weg, endet der Versicherungsvertrag ohne Kündigung. Ein endgültiger Wagnisverfall liegt in der Fahrzeugversicherung vor bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs oder Diebstahl, wenn eine Aussicht auf Wiedererlangung nicht mehr besteht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt ein Wagnisverfall nur vor, wenn jede Möglichkeit der Haft...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (1) Allgemeines

Rz. 304 Auch wenn der Versicherungsnehmer fehlerhaft über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde, kommt in Einzelfällen ein Erlöschen des Widerspruchsrechts aufgrund von Verwirkung, unzulässiger Rechtsausübung oder Verjährung in Betracht. Rz. 305 Das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass er seinen Versicherungsvertrag vor Widerspruch ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / IV. Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

Rz. 4 Durch das Dritte Durchführungsgesetz/EWG zum VAG vom 21.7.1994 entfiel die Genehmigungspflicht Allgemeiner Versicherungsbedingungen durch das ehemalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV). Die Versicherer können ihre Bedingungen seit dem in den Grenzen der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung und der AGB-rechtlichen Vorschriften der §§ 305–310 B...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Verjährung

Rz. 275 Die Ansprüche aus dem Hausratsversicherungsvertrag verjährten früher in zwei Jahren. Seit dem 1.1.2008 beträgt die Verjährungsfrist gem. § 195 BGB drei Jahre. Gemäß § 15 VVG ist die Verjährung bei gegenüber dem Versicherer angemeldeten Ansprüchen bis zum Eingang von dessen Entscheidung gehemmt. Die Mitteilung, dass "zum jetzigen Zeitpunkt für das Schadensereignis kein...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Folgenlose Verstöße

Rz. 196 Bei unerheblichen Gefahrerhöhungen kommen weder Kündigung noch Leistungsfreiheit in Betracht (§ 27 VVG). Was als "unerheblich" anzusehen ist, wird weitgehend durch die Antragsfragen bestimmt. Denn Umstände, die den Versicherer bei Abschluss des Versicherungsvertrages nicht interessieren, können bei Änderung schwerlich als Begründung einer Gefahrerhöhung herangezogen ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Prämienerhöhung

Rz. 109 Bei einer Prämienerhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung über die Prämienerhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen (§ 40 Abs. 1 VVG). Dieses Kündigungsrecht besteht jedoch nur dann, wenn die Prämienerhöhung ohne Änderung des Umfangs des Versicherungsschutzes erfolgt. Der Versicherer ist ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 75 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 76 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 4. Insolvenz (Ziff. 3.4)

Rz. 116 Im Falle der Insolvenz der Versicherungsnehmerin oder eines Tochterunternehmens (vgl. dazu auch § 16 VVG: Ende des Versicherungsverhältnisses statt früher: Kündigung, § 14 Abs. 1 a.F. VVG) erstreckt sich die Deckung für die versicherten Personen des betroffenen Unternehmens nur auf Haftpflichtansprüche infolge von Pflichtverletzungen, welche bis zum Eintritt der "Ins...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 6. Veräußerung der versicherten Sache (§ 96 VVG)

Rz. 111 Bei Veräußerung der versicherten Sache tritt der Erwerber in das Versicherungsverhältnis ein (§ 95 Abs. 1 VVG). Der Versicherer kann nach Veräußerung der versicherten Sache innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen (§ 96 Abs. 1 S. 1 VVG). Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeü...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Belehrung

Rz. 77 Der Versicherer kann sein Recht auf Kündigung oder Rücktritt gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG nur ausüben, "wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Belehrung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat". Eine Belehrung ohne Hinweis auf die Folgen leichtfahrlässigen Handelns ist unzureichend und daher unwirksam.[43] Der Versicherer genüg...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Warenkreditversicherung (AVB WKV 04)

Rz. 144 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Atradius Kreditversicherung. § 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle von versicherten Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern der Forderungsausfall durch den in § 9 AVB definierten und während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eingetretenen Versicherung...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VI. Fehlendes versichertes Interesse (§ 80 VVG)

Rz. 120 Wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht oder nach Ablauf des Vertrages endgültig wegfällt, endet der Versicherungsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Rz. 121 Beispiel Ein total beschädigtes Fahrzeug wird verschrottet. Das versicherte Interesse entfällt nicht bei Beschlagnahme des Fahrzeuges.[101] Der Versicherungsnehmer wird v...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / c) Ende der vorläufigen Deckung

Rz. 29 Das Ende der vorläufigen Deckung ist in § 52 VVG sowie B.2.3–B.2.6 AKB geregelt. Die vorläufige Deckung endet,mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ee) Unanfechtbarkeit

Rz. 436 Der Versicherer ist an einem Rücktritt, einer Kündigung oder einer Vertragsanpassung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung auch im Falle der Unanfechtbarkeit gehindert. Rz. 437 Gemäß § 21 Abs. 3 VVG erlöschen die dem Versicherer zustehenden Rechte nach § 19 Abs. 2–4 VVG wegen einer Verletzung der dem Versicherungsnehmer bei der Schließung des Vertrages oblie...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Rentenzahlung und Beitragsfreistellung

Rz. 236 Nach § 1 Abs. 1 MB BUV/BUZ 16 ist die Leistungspflicht des Versicherers inhaltlich für den Fall, dass die versicherte Person während der Versicherungsdauer bedingungsgemäß berufsunfähig wird, wie folgt geregelt:mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Beendigung des Versicherungsschutzes (§ 52 VVG)

Rz. 85 Der Vertrag über die vorläufige Deckung endetmehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Pfändungsschutz nach § 851c ZPO

Rz. 600 § 851c Abs. 1 ZPO regelt, dass Renten, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden dürfen, wenn die Verträge durch Vereinbarung bestimmter Produktmerkmale und Verfügungsbeschränkungen für die Alterssicherung bestimmt sind. Voraussetzung für den Pfändungsschutz ist, dassmehr

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§ 18 Transportversicherung / 10. Schlussbestimmung (Pflichtversicherung Ziff. 17 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 258 Ziff. 17 DTV-VHV 2003/2011 stellt klar, dass die Bestimmungen des Versicherungsvertrages nur gelten, soweit nicht die zwingende gesetzliche Vorschrift des § 7 a GüKG mit den dort genannten Beschränkungen und Summen entgegensteht. Die Versicherungspflicht gilt nicht für alle Güterbeförderungen. Es muss sich um eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Güt...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 3. Folge

Rz. 182 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist und es bei der "gesetzlichen" vorvertraglichen Anzeigepflicht i.S.d. § 19 VVG bleibt, ist der Versicherer bei einer Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG durch die Versicherungsnehmerin zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt (vgl. § 19 Abs. 2 und Einschränkungen dazu in den Abs. 2–4). Durch den ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) § 14 VVG

Rz. 231 Nach § 14 VVG ist die Leistung aus einer Lebensversicherung mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen fällig.[304] Notwendige Erhebungen umfassen die Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer braucht, um den Eintritt des Versicherungsfalls fes...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / N. Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung

Rz. 70 Die Baufertigstellungsversicherung, die als Annex zu der Baugewährleistungsversicherung angeboten wird, deckt das Risiko der Mehrkosten der Baufertigstellung im Falle der Insolvenz des Bauunternehmers. Ihre Durchsetzung am Markt ist bisher nicht gelungen.[270] Nur die VHV bietet eine solche von dem Deutschen Baugerichtstag empfohlene Versicherung an.[271] Die Notwendi...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Gegenstand des Bezugsrechts

Rz. 503 Wird in einem Lebensversicherungsvertrag die Zahlung der Versicherungssumme an einen Dritten bedungen, erwirbt der Bezugsberechtigte unmittelbar das Recht auf die Leistung des Versicherers im Versicherungsfall. Durch die Einräumung eines Bezugsrechts wird ein Lebensversicherungsvertrag damit zu einem echten Vertrag zugunsten Dritter i.S.d. § 328 Abs. 1 BGB.[829] Dies...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Textformerfordernis

Rz. 482 Das Erfordernis der Textform der Belehrung zu den Folgen der Anzeigepflichtverletzung aus § 19 Abs. 1 VVG dient der Rechtssicherheit.[1086] Gemäß § 19 Abs. 5 S. 1 VVG stehen dem Versicherer die Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverlet...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 3. Meldung von Umständen (Notice of circumstances-Regelung) (Ziff. 3.3)

Rz. 112 Bisweilen erfährt das "claims-made-Prinzip" (vgl. dazu Rdn 93 ff.) in zeitlicher Hinsicht eine Erweiterung.[333] Mit Umstandsmeldungen werden Sachverhalte geschildert, denen mutmaßliche Pflichtverletzungen zugrunde liegen, die (später) zu Vermögensschäden und so zu Inanspruchnahmen von Organen führen (können). Dazu findet sich ab dem Modell 2011 eine klare Regelung z...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Anzeigepflichtiger Zeitraum

Rz. 411 Ob ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht vorliegt, hängt weiter davon ab, in welchem Zeitraum für den Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht bestand. Rz. 412 Dabei ist zu beachten, dass die Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG für den Versicherungsnehmer "bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung" besteht. Abweichend von der ­Regelung im alten VVG bes...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Aktivlegitimation des Versicherungsnehmers nach Forderungsübergang

Rz. 84 In aller Regel rechnet der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers nach Abschluss der Angelegenheit seine Gebühren mit dem Rechtsschutzversicherer ab. Handelte es sich um einen für den Versicherungsnehmer erfolgreich beendeten Prozess, wird anschließend der Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen, und der Rechtsanwalt vollstreckt in aller Regel aus dem Urteil und dem Kosten...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / V. Überblick über das GDV-Modell von Januar 2008

Rz. 15 In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB-AVG) drückte Ziff. 1.1 Abs. 1 die eigentliche Vermögensschadendeckung aus. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / (1) Ausgestaltung, Beendigung und Wiedereintritt der Versicherungsfähigkeit im Tarif

Rz. 671 Das Versicherungsverhältnis endet bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist. Die Beendigung des Versicherungsverhältnisses tritt nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut automatisch ein, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Lediglich dann, wenn zu diese...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 285 Zunächst ist eine Versicherung für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG denkbar. Diese liegt vor, wenn mit dem Vertrag das Interesse eines anderen versichert werden soll, trotzdem aber der Versicherungsnehmer selbst Vertragspartner des Versicherers bleibt. Der versicherten Person soll jedoch die Leistung aus dem Vertrag zu Gute kommen. Neben den §§ 43 ff. VVG, auf die...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Vorbemerkung

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§ 14 Lebensversicherung / IV. Versicherungsnehmerwechsel

Rz. 157 Bei einem Versicherungsnehmerwechsel handelt es sich um eine Übernahme des Versicherungsvertrags des Versicherungsnehmers durch einen Dritten.[168] Mit der Vertragsübernahme durch den Dritten scheidet der bisherige Versicherungsnehmer vollständig aus dem Vertragsverhältnis aus.[169] Der Versicherungsvertrag wird in der Gesamtheit seiner Rechte und Pflichten inhaltlic...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ee) Stornoabzug bei Verträgen mit Vertragsschluss bis zum 31.12.2007

Rz. 372 Aufgrund der Regelung in Art. 4 Abs. 2 EGVVG, dass für Altverträge mit Vertragsschluss bis zum 31.12.2007 § 176 VVG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung weiter anzuwenden ist, muss auch bei dem Stornoabzug zwischen Verträgen mit Vertragsschluss bis zum 31.12.2007 und Verträgen mit Vertragsschluss ab dem 1.1.2008 unterschieden werden. Für Verträge mit Vertragss...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / a) Sicherheitsvorschriften, B § 8 Ziff. 1 a aa VGB 2010

Rz. 167 Gemäß B § 8 Ziff. 1 a aa VGB 2010 (§ 11 Nr. 1a VGB 88) hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Hierzu gehören: Rz...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Besondere Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittkostenversicherung 2008 (VB-Reiserücktritt 2008)

Rz. 81 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Haupt- und Nebenpflichten des Versicherers

Rz. 29 Vertragliche Hauptpflicht des Feuerversicherers ist es, dem Versicherungsnehmer bei Vorliegen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalles Versicherungsleistungen in dem vertraglich geschuldeten Umfang zu erbringen. Rz. 30 Fraglich ist, ob dazu auch die Verpflichtung des Versicherers gehört, ein nach dem Eintritt eines Schadensfalls eingeholtes Sachverständigengutach...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 5. Geltendmachung des Versicherungsanspruchs

Rz. 57 Hinsichtlich der Anforderungen, die an den Nachweis der Schadenersatzpflichtigkeit sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdschäden durch den Versicherungsnehmer zu stellen sind, statuiert § 2 AVB-VSV für den Fall der Eigenschäden, dass hierzu der Nachweis einer Differenz zwischen Soll- und Istbestand – sog. Inventurdifferenz – nicht ausreichen soll. Zu beachten ist, dass ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Rechtsfolgen der Anfechtung

Rz. 475 Die wirksame Anfechtung führt zur Nichtigkeit des Lebensversicherungsvertrages von Anfang an (vgl. § 142 BGB); sie wirkt gegenüber jedermann. Die wechselseitig empfangenen Leistungen sind grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln entsprechend den Grundsätzen des Bereicherungsrechts zurückzugeben. Leistungen des Versicherers wegen zwischenzeitlich eingetretener Versic...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 5. Die neue Marktsituation

Rz. 20 Der deutsche Markt der Heilwesenhaftpflichtversicherungen hat sich zur Jahreswende 2012/2013 noch einmal grundlegend verändert. Während sich im weniger risikobehafteten Bereich der niedergelassenen Ärzte aufgrund der schon vor einigen Jahren durchgeführten Sanierungsaktion der DBV Winterthur/AXA Versicherung kein neuer Sanierungsbedarf ergab, sorgte der deutsche Markt...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Grob fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles

Rz. 190 Der in § 81 Abs. 1 VVG für die Schadenversicherung normierte Grundsatz, dass der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, wird in den VGB 2010 in B § 16 Ziff. 1 a VGB 2010 näher ausgeführt. Der erste Absatz der Klausel hat lediglich deklaratorische Bedeutung, da er lediglich d...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Keine tatsächliche Berufsausübung

Rz. 636 Der Versicherungsnehmer darf ferner nach § 1 Abs. 3 MB/KT seinen Beruf nicht tatsächlich ausüben. Die Rechtsnatur dieser Klausel ist streitig: Der BGH[429] formuliert in einem Nebensatz "Obliegenheit". Nach überwiegender Auffassung in der Literatur liegt ein Leistungsausschluss vor. Rz. 637 Für den Umstand, dass der arbeitsunfähige Versicherte, seine berufliche Tätigk...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / II. Gefahrerhöhung (Ziff. 7.2)

Rz. 183 Das Gesetz regelt die Thematik der Gefahrerhöhung in den §§ 23 ff. VVG. Die Versicherungsnehmerin darf nach Abgabe ihrer Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten (§ 23 Abs. 1 VVG). Erkennt die Versicherungsnehmerin nachträglich, dass sie ohne Einwilligung des Versicherers ein...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 2. Nachhaftung (Ziff. 3.2)

Rz. 108 Zahlreiche auf dem Markt befindliche D&O-Policen sehen eine Nachhaftung vor, wenn der Haftpflichtanspruch erst nach Vertragsbeendigung, aber innerhalb der vertraglich vereinbarten Nachhaftungszeit geltend gemacht wird. Das Anspruchserhebungsprinzip führt generell dazu, dass ein Anspruch, der nach Vertragsbeendigung gegen die versicherte Person geltend gemacht wird, g...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Minderjähriger als Versicherungsnehmer

Rz. 105 Will ein Minderjähriger einen Lebensversicherungsvertrag abschließen, bedarf es stets der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB), da der Lebensversicherungsvertrag aufgrund der Verpflichtung zur Prämienzahlung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist;[103] erforderlich ist regelmäßig die Einwilligung beider Elternteile (vgl. § 1629 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BG...mehr