Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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FoVo 9/2016, Versucht der S... / 2 II. Aus der Entscheidung/Praxistipp

Voraussetzung des Räumungsschutzes ist sehr eng Das LG hat die gegen die Beklagten zu 2 und 3 auf § 150 Abs. 2 ZVG und gegen den Beklagten zu 4 auf § 152 Abs. 1 ZVG, § 985 BGB gestützte Besitzverschaffungsklage des Zwangsverwalters abgewiesen, ohne die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 149 Abs. 1 ZVG für die Verfahrensschuldner, die Beklagten zu 2 und 3, und den mit ihne...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / bb) Vorsorgeaufwendungen

Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören die Ausgaben für Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit. Bei Einkünften aus abhängiger Arbeit des Unterhaltspflichtigen fallen hierunter alle gesetzlichen Abzüge für Krankheit, Pflege, Unfall und Arbeitslosigkeit, soweit sie vom Arbeitnehmer zu tragen sind. Die Höhe dieser Aufwendungen ist regelmäßig aus der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Inkrafttreten des § 15b EStG bei geschlossenen Fonds

Leitsatz 1. Der zeitliche Anwendungsbereich des § 15b EStG ergibt sich für geschlossene Fonds aus § 52 Abs. 33a Sätze 1 bis 3 EStG 2005. 2. Als geschlossener Fonds in diesem Sinn ist ein Fonds anzusehen, der mit einem festen Anlegerkreis begründet wird. Ein Außenvertrieb ist nicht notwendiger Bestandteil geschlossener Fonds. Normenkette § 15b, § 52 Abs. 33a EStG 2005 Sachverha...mehr

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Jansen, SGB X § 31 Begriff ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Axer, Verwaltungsakt unter Berichtigungsvorbehalt, DöV 2003 S. 271. Beck, Festsetzung von Festbeträgen in der GKV, SozSich 2003 S. 50. Blüggel, Die "einheitliche Entscheidung" der Einigungsstelle nach § 44a SGB II, SGb 2005 S. 377. Breitkreuz/Kühl, Rechtsbeziehungen bei privater Arbeitsvermittlung, NZS 2004 S. 568. Di Fabio, Vorläufiger Verwaltungsakt bei ungewissem Sachv...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.3 Nachgehende Leistungsansprüche für Versicherungspflichtige (Abs. 2)

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Sonderregelung zu dem in Abs. 1 grundsätzlich angeordneten Erlöschen von Leistungsansprüchen mit dem Ende der Mitgliedschaft. Sie gilt nur für Versicherungspflichtige und bestimmt, dass diese noch Anspruch auf Leistungen für längstens einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft haben, so lange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Die Regel...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.1.3 Abweichende Bestimmungen

Rz. 14 Nach Abs. 1 HS 2 kann das SGB V abweichende Regelungen zu dem grundsätzlichen Ende der Leistungsansprüche mit dem Ende der Mitgliedschaft treffen. Derartige abweichende Regelungen sind insbesondere in Abs. 2 und 3 enthalten. Rz. 15 Bei § 48 handelt es sich nicht um eine abweichende Regelung in diesem Sinne (Zieglmeier, in: KassKomm SGB V § 19 Rz. 22; Mack, in: Schlegel...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.1.1 Ende der Mitgliedschaft

Rz. 7 Das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft ist in § 191 geregelt. Diese Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (§ 191 Nr. 1) und außerdem mit dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft (Nr. 2) sowie dem Wirksamwerden der Kündigung (Nr. 3). Rz. 8 Das Ende der auf Versicherungspflicht beruhenden Mitgliedschaft bestimmt sich nach § 190. Danach endet die Mitgliedschaft u....mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / IV. Ordentliche Kündigung

Neben den besonderen Kündigungsvorschriften sind weitere Voraussetzungen zu beachten, wenn eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden soll. Neben der Beachtung der maßgeblichen Kündigungsfrist und des Kündigungstermins muss bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber auch geprüft werden, ob der allgemeine Kündigungsschutz (§§ 1–14 KSchG) zu beachten ist oder ...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / d) Betriebsbedingte Kündigung

Eine Kündigung, die auf betrieblichen Gründen basiert, ist nur nach Maßgabe des § 1 Abs. 2–5 KSchG zulässig. Sie ist nach § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 KSchG sozial nicht gerechtfertigt, wenn sie nicht durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. aa) Betriebliche Erfordernisse Betriebliche E...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / 2. Ordentliche Kündigung

a) Eigenbedarfskündigung – Wohnbedarf Man möchte fast sagen, "wenn es mal wieder länger dauert"; denn ein Eigenbedarfsverfahren beschäftigte den BGH jetzt schon zum zweiten Mal: Der Vermieter hatte im Oktober 2012 eine vom Mieter im Jahre 2000 angemietete ca. 130 qm große Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt, weil der Sohn dort mit einem guten Freund während seines Studiums w...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / 1. Ordentliche Kündigung

a) Angemessener Wohnbedarf bei Eigenbedarfskündigung Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesse möglich. Hierzu zählt der Eigenbedarf, der voraussetzt, dass die Wohnung für eine gesetzlich vorgesehene Bedarfsperson als Wohnung "benötigt" wird. Über die Auslegung dieses Begriffs gab es schon immer Streit. Eine enge ältere A...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / 1. Ordentliche Kündigung

a) Mischmietverhältnis Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis über Wohnräume und gewerblich zu nutzende Räume, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen (BGH GE 2015, 1021 = MDR 2015, 936 = NJW 2015, 2727 = WuM 2015, 553 = NZM 2015, 657 = ZMR...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / 2. Außerordentliche Kündigung

a) Vertragswidriges Verhalten Hat der Vermieter ein unstreitig vorliegendes vertragswidriges Verhalten abgemahnt, muss der Mieter im Räumungsverfahren darlegen und beweisen, dass er die unstreitige oder bewiesene vertragswidrige Nutzung danach unterlassen hat. Die Kündigung ist aber nur zulässig, wenn die vertragswidrige Nutzung zum Zeitpunkt der Kündigung noch fortbesteht (B...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / 2. Außerordentliche Kündigung

a) Rauchen Rauchen gefährdet bekanntlich die Gesundheit. Trotzdem gibt es seit Jahren einen kaum nachvollziehbaren Streit über den Schutz der Nichtraucher. Anders als andere Drogen wie Alkohohl oder harte Drogen belästigt und gefährdet der Raucher auch seine Umwelt; von den Kippen, die regelmäßig auf dem Boden entsorgt werden, sei hier gar nicht gesprochen. Seine ihm zugestan...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / c) Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt in Betracht (vgl. BAG AP KSchG 1969 § 1 Nr. 87), wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht erheblich – i.d.R. schuldhaft – verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung ...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / b) Personenbedingte Kündigung

Ein personenbedingter Kündigungsgrund kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die Fähigkeit oder Eignung zur Erfüllung der geschuldeten Arbeitsleistung verloren hat (BAG NZA 2003, 483, 485). Im Einzelnen ist zu prüfen, ob dem Arbeitnehmer im Kündigungszeitpunkt die Fähigkeit oder Eignung, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, fehlen oder sie erheblich eingeschränkt i...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / III. Besondere Kündigungsvorschriften

Insbesondere der Arbeitgeber hat vor Ausspruch einer Kündigung zu prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall besondere Kündigungsvorschriften zu beachten sind, deren Verletzung zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. 1. Kündigungs- und Benachteiligungsverbote Für besonders schützenswerte Arbeitnehmer und bei Vorliegen bestimmter Umstände bestehen Kündigungs- sowie Kündigungsschutz ver...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / 1. Ordentliche Kündigung

a) Schonfristzahlung bei einer Zahlungsverzugskündigung Es gehört zu den rechtspolitisch wohl fragwürdigsten Entscheidungen des Gesetzgebers, dass Schonfristzahlungen bei einer Zahlungsverzugskündigung zwar die außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB unwirksam werden lassen, aber keine Auswirkungen auf die ordentliche Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / 1. Außerordentliche fristlose Kündigung

a) Sozialbehörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters Eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung i.S.d. § 543 Abs. 1 S. 2 BGB kann auch – unabhängig von einem etwaigen Verschulden des M...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 2. Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG

Der allgemeine Kündigungsschutz (§§ 1–14 KSchG) schützt Arbeitnehmer vor dem Ausspruch einer ordentlichen Kündigung insofern, als ein Arbeitgeber eine Kündigung auf einen betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Kündigungsgrund stützen muss, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG. Ferner ist eine Kündigung unwirksam, wenn der Betriebs- oder Personalrat der Kündigung aus einem der in § 1...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / a) Fristlose Kündigung von Franchiseverträgen

Trotz der vertraglich vereinbarten Festlaufzeit kann ein Franchisevertrag sowohl vom Franchisegeber als auch vom Franchisenehmer außerordentlich (fristlos) aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dazu wurden in Franchiseverträgen immer Kataloge solcher Gründe aufgeführt, die einerseits den Franchisegeber, anderseits den Franchisenehmer zur fristlosen Kündigung des Franchisever...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / V. Änderungen im SGB IX: Neue Wirksamkeitsvoraussetzung bei der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

Im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz, dessen größter Teil erst zum 1.1.2018 in Kraft tritt (Art. 26 BTHG), wurden vom Gesetzgeber Änderungen im SGB IX vorgenommen, die gem. Art. 26 Abs. 2 BTHG bereits mit Wirkung vom 30.12.2016 in Kraft getreten sind (BGBl I, S. 3234, 3308). Hervorzuheben ist insbesondere, dass nach dem neuen § 95 Abs. 2 S. 3 SGB IX die Kündigung ein...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / V. Außerordentliche Kündigung

§ 626 BGB regelt das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen geltende außerordentliche Kündigungsrecht. Sondervorschriften existieren u.a. in § 22 Abs. 4 BBiG und in den §§ 67–69 SeeArbG. Das außerordentliche Kündigungsrecht ist unabdingbar. Auch unzumutbare Kündigungserschwerungen sind unwirksam. 1. Vorliegen eines wichtigen Grundes Eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / 11. Kündigung

a) Fristlose Kündigung von Franchiseverträgen Trotz der vertraglich vereinbarten Festlaufzeit kann ein Franchisevertrag sowohl vom Franchisegeber als auch vom Franchisenehmer außerordentlich (fristlos) aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dazu wurden in Franchiseverträgen immer Kataloge solcher Gründe aufgeführt, die einerseits den Franchisegeber, anderseits den Franchiseneh...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / IX. Kündigung

1. Ordentliche Kündigung a) Angemessener Wohnbedarf bei Eigenbedarfskündigung Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesse möglich. Hierzu zählt der Eigenbedarf, der voraussetzt, dass die Wohnung für eine gesetzlich vorgesehene Bedarfsperson als Wohnung "benötigt" wird. Über die Auslegung dieses Begriffs gab es schon immer St...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / VI. Kündigung

1. Ordentliche Kündigung a) Mischmietverhältnis Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis über Wohnräume und gewerblich zu nutzende Räume, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen (BGH GE 2015, 1021 = MDR 2015, 936 = NJW 2015, 2727 = WuM 2015, 5...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / b) Weitere Kündigung im Prozess

Nach Ansicht des BGH (MietPrax-AK § 543 BGB Nr. 38 m. Anm. Börstinghaus) stellt jede weitere Kündigung auch während des Prozesses einen neuen Streitgegenstand dar. Eine auf weitere Zahlungsrückstände gestützte weitere Kündigung während des Berufungsverfahrens ist im Wege einer Klageänderung dann zulässig und – unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO – zu berü...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / ee) Kollektive Auswahlrichtlinien und Interessenausgleich mit Namensliste

Liegt der betriebsbedingten Kündigung eine tarifliche oder betriebliche Auswahlrichtlinie oder ein Interessenausgleich mit Namensliste zugrunde, sind die für den Arbeitgeber günstigen Vorschriften des § 1 Abs. 4 u. 5 KSchG zu beachten.mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von Arbeitsverhältnissen

I. Einleitung Der bedeutendste Grund für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung. Sie ist eine einseitige rechtsgeschäftliche Willenserklärung, gehört zu den rechtsvernichtenden Gestaltungsrechten und beendet das Arbeitsverhältnis für die Zukunft – entweder sofort oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist. Das beiden Arbeitsvertragsparteien zustehende Kündigu...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 3. Kündigungsschutz außerhalb des KSchG

a) §§ 138, 242, 612a BGB Wo die Bestimmungen des KSchG nicht greifen, sind die Arbeitnehmer durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (§§ 138, 242 BGB) vor einer sitten- oder treuwidrigen Kündigung des Arbeitgebers geschützt, im Rahmen derer auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten ist (BVerfG, NZA 2006, 913, 913). Geschützt wird nur vor willkürlichen oder auf sa...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / 2. Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmachtsvorlage

Zwischen den Parteien besteht Streit über die Wirksamkeit der Zurückweisung einer ordentlichen Kündigung. Das fragliche Kündigungsschreiben vom 27.4.2012 war von dem Prokuristen und Personalleiter K mit dem Zusatz "ppa", von dem Personalsachbearbeiter G mit dem Zusatz "i.V." unterzeichnet. Laut Handelsregister war Herr K Gesamtprokurist der Beklagten und zusammen mit einem G...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / 5. Personen- bzw. krankheitsbedingte Kündigung

Die Kündigung wegen Krankheit stellt den in der Praxis häufigsten Fall der personenbedingten Kündigung dar (allgemein zur personenbedingten Kündigung: Sartorius/Rambach ZAP F. 17, S. 999, zur krankheitsbedingten Kündigung ebenda, S. 1005 ff.). Ein Anwendungsfall der krankheitsbedingten Kündigung ist die wegen langanhaltender Krankheit bzw. wegen dauernder krankheitsbedingter...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 2. Zustimmungserfordernisse

In einer Reihe von Fällen muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu deren Wirksamkeit die Zustimmung eines Dritten einholen: § 103 Abs. 1 BetrVG (i.V.m. § 15 KSchG; § 96 Abs. 3 SGB IX; § 29a HAG), § 47 Abs. 1 BPersVG: Zustimmung des Betriebs-/Personalrats bei außerordentlicher Kündigung eines Betriebs-/Personalverfassungsorgans; §§ 85, 91 SGB IX: Zustimmung des Int...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 4. Zugang der Kündigungserklärung

Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger nach allgemeinen Regeln zugehen (vgl. hierzu BAG NZA 2015, 1183 ff.). Da der Zeitpunkt des Zugangs wichtig für die Bestimmung der Kündigungs- und Klagefrist ist, sollte der Zugang beweissicher erfolgen! Hinweis: Übergabe der Kündigung im Beisein eines Zeugen, der Kenntnis von dem Inhalt des Kündigungsschreibens hat; Empfang quittiere...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 3. Anhörungserfordernisse

In Unternehmen mit Betriebsrat hat der Arbeitgeber vor Ausspruch jeder Kündigung den zuständigen Betriebsrat anzuhören, § 102 BetrVG. Eine ohne ordnungsgemäße Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Entsprechendes gilt im Personalvertretungsrecht, § 79 Abs. 4 BPersVG. Zur wirksamen Anhörung muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für...mehr

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ZAP 9/2015, Konkurrenztätigkeit: Kündigung

(BAG, Urt. v. 23.10.2014 – 2 AZR 644/13) • Ein Arbeitnehmer, der während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenztätigkeiten entfaltet, verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers. Da es sich regelmäßig um eine erhebliche Pflichtverletzung handelt, ist sie per se geeignet, eine außerordentliche Kündigung z...mehr

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ZAP 10/2017, Die schlüssige... / d) Kündigung, § 651e BGB

Die Kündigung des Reisevertrags ist in aller Regel für den Anwalt nur von Bedeutung, wenn Klageziel die Rückforderung des Reisepreises nach einer Kündigung ist: Der Mandant hat ohne Beratung vor Ort die Kündigung schlüssig oder ausdrücklich erklärt und will nun den überbezahlten Betrag vom Reiseveranstalter. Die Kündigung der Reise durch den Reisenden wegen eines Mangels ist ...mehr

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ZAP 13/2015, Kündigung: Betriebsübliche Mitnahme von Dingen aus Arbeitgebereigentum

(LAG Hamm, Urt. v. 16.4.2015 – 15 Sa 1509/14) • Entwendet der Arbeitnehmer schuldhaft im Eigentum des Arbeitgebers stehende Sachen, stellt dies auch dann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar, wenn die Sachen nur einen geringen Wert haben. Gibt der Arbeitnehmer an, dass er sich die Sachen entsprechend dem betriebsüblichen Vorgehen nur ausgeliehen hat, mus...mehr

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ZAP 8/2017, Insolvenzverwalter: Kündigung von Riester-Rente

(LG Stuttgart, Urt. v. 21.12.2016 – 4 S 82/16) • Bei einem sog. Rürup-Rentenvertrag ist eine Kündigung und die entsprechende Kapitalauszahlung nach dem Zertifizierungsgesetz ausgeschlossen. Gleiches gilt für Riester-Renten jedoch nicht. Daher kann diese vom Insolvenzverwalter gekündigt werden. ZAP EN-Nr. 259/2017 ZAP F. 1, S. 408–408mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / 2. Außerordentliche fristlose Kündigung

Das Job-Center, das im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn es für ihn die Miete an den Vermieter zahlt (BGH NJW 2009, 3781 = WuM 2009, 736 = GE 2009, 1613 = NZM 2010, 37 = MietPrax-AK § 543 BGB Nr. 16 m. Anm. Börstinghaus, Reinelt jurisPR-BGHZivilR 24/2009 Anm. 1; Kunze MietRB 2010, 1; Sc...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / bb) Kausaler Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten

Durch den inner- oder außerbetrieblichen Grund muss ein Überhang an Arbeitskräften entstehen, durch den unmittelbar oder mittelbar das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAG NZA 1986, 155 f.).mehr

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ZAP 6/2016, Verwaltungsakt ... / 4. Anpassung und Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

§ 60 VwVfG sieht die Anpassung bzw. Kündigung eines Vertrags in besonderen Fällen vor. Voraussetzungen sind zunächst eine wesentliche Änderung der Verhältnisse, die Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag oder schwere Nachteile für das Gemeinwohl. Die wesentliche Änderung muss nach Vertragsabschluss eingetreten und kann rechtlicher oder tatsächlicher Art sein. Hintergrund ...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) §§ 138, 242, 612a BGB

Wo die Bestimmungen des KSchG nicht greifen, sind die Arbeitnehmer durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (§§ 138, 242 BGB) vor einer sitten- oder treuwidrigen Kündigung des Arbeitgebers geschützt, im Rahmen derer auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten ist (BVerfG, NZA 2006, 913, 913). Geschützt wird nur vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhe...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / b) AGG

Kündigungen außerhalb des allgemeinen Kündigungsschutzes sind unmittelbar am Maßstab des AGG zu messen (BAG NZA 2014, 372, 374 ff.). Erfolgt eine Kündigung wegen unzulässiger Benachteiligung (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG), ist die Kündigung nach § 134 BGB nichtig. Für unter den allgemeinen Kündigungsschutz fallende Kündigungen sind die materiellen Diskriminierungsverbote im AGG aufgr...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 2. Ausschlussfrist

Nach § 626 Abs. 2 S. 1 BGB kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist – für deren Wahrung der Kündigende darlegungs- und beweisbelastet ist (BAG NZA 1994, 934, 935) – beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt, § 626 Abs. 2 S. 2 BGB. Dies ist der Fall, sobald er eine zu...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 3. Schriftform

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, § 623 BGB. Die Norm erfasst jede arbeitgeber- und arbeitnehmerseitige Kündigung und gilt auch für den nach § 113 InsO einen Arbeitnehmer kündigenden Insolvenzverwalter (BAG NZA 2005, 513, 513). Spezialgesetzliche Vorschriften finden sich in § 22 Abs. 3 BBiG, § 9 Abs. 3 S. 2 MuSchG und in § 65 Abs. 2 SeeArbG. Da die d...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 1. Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Jede ordentliche Kündigung ist an die Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist und des richtigen Kündigungstermins gebunden. Eine zu kurz bemessene Kündigungsfrist führt zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn sie sich nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt. Lässt sich die richtige Kündigungsfrist hingegen per Auslegung ermitteln, ist die Kündigu...mehr

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ZAP 18/2015, Vertragsstörun... / e) Kündigung wegen eines Mangels (§ 651e BGB)

Bloße Unannehmlichkeiten und landestypische Vorkommnisse muss der Reisende dulden. Leichte Mängel berechtigen zum Abhilfeverlangen, zum Aufwendungsersatz und zur Minderung des Reisepreises. Erst wenn die Reise erheblich beeinträchtigt wird, erhält der Reisende das Recht, den Reisevertrag zu kündigen. Eine erhebliche Beeinträchtigung i.S.d. § 651e Abs. 1 S. 1 BGB ist für jede...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / VI. Kündigung

1. Ordentliche Kündigung a) Schonfristzahlung bei einer Zahlungsverzugskündigung Es gehört zu den rechtspolitisch wohl fragwürdigsten Entscheidungen des Gesetzgebers, dass Schonfristzahlungen bei einer Zahlungsverzugskündigung zwar die außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB unwirksam werden lassen, aber keine Auswirkungen auf die ordentliche Kündigung...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / VII. Kündigung

1. Außerordentliche fristlose Kündigung a) Sozialbehörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters Eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung i.S.d. § 543 Abs. 1 S. 2 BGB kann auch – unabhäng...mehr