Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kein Ablauf der Ausschlussfrist nach § 21 Abs. 3 VVG

Rz. 496 Die Rechte gemäß § 19 Abs. 2–4 VVG (Rücktritt, Kündigung, Anpassung des Vertrages) erlöschen gemäß § 21 Abs. 3 VVG nach Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf 10 Jahre; die Regelung entspricht damit § 124 Abs. 3 BGB, nur dass hier nicht auf den Vertragssc...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) BGH, Urt. v. 18.6.2003 – IV ZR 59/02

Rz. 519 Mit Urt. v. 18.6.2003 hat der BGH nunmehr festgestellt, dass bei Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts auf den Erlebensfall der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag grundsätzlich sofort erwirbt. Wem in welchem Umfang ein Bezugsrecht und die daraus folgenden Ansprüche auf die Versicherungsleistungen zustehen, bestimme der Versicherungs...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Überraschende Klausel

Rz. 54 Unter dem Aspekt überraschende Klausel i.S.d. § 305 c BGB – das sind Klauseln, mit deren Vorliegen der Versicherungsnehmer keinesfalls zu rechnen braucht, die einen sog. Überrumpelungseffekt haben[12] – wurden zahlreiche Bestimmungen diskutiert. Rz. 55 Nicht überraschend waren folgende Klauseln:mehr

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§ 17 Krankenversicherung / V. Anzuwendende Vorschriften, § 194 VVG

Rz. 105 § 194 VVG stellt auf die Besonderheiten des Krankenversicherungsrechts ab und macht klar, in welchem Umfang die allgemeinen Vorschriften des Versicherungsrechts auf diese anwendbar sind bzw. inwieweit sie modifiziert werden müssen: § 194 Abs. 1 VVG sieht vor, dass die die Schadenversicherung betreffenden §§ 74–80 und 82–87 VVG anwendbar sind; dies entspricht der bishe...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 81 Der für die gesamte Schadensversicherung geltende Forderungsübergang, den § 86 VVG vorsieht, wird für die Rechtsschutzversicherung in § 17 Abs. 8 ARB (Nr. 4.1.8 ARB 2012; § 20 Abs. 2, 3 ARB 75) wiederholt und etwas erweitert. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Rechtsschutzversicherer getragen hat, gehen mit ihrer Entsteh...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / e) Teilklage

Rz. 457 § 15 Abs. 1 d aa ARB 75 und neuerdings wieder § 17 Abs. 1 c bb 4. Spiegelstrich ARB 2010 sehen vor, dass der Versicherungsnehmer, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, vorab nur einen angemessenen Teil seiner Ansprüche einklagen und die etwa nötige gerichtliche Geltendmachung des Restanspruches bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tei...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / d) Kostenvermeidungsobliegenheit

Rz. 454 Eine Obliegenheit, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte, findet sich in § 17 Abs. 5 c cc ARB (§ 15 Abs. 1 d cc ARB 75). Auch diese Obliegenheit steht unter dem Vorbehalt, dass die Interessen des Versicherungsnehmers durch ihre Erfüllung nicht unbillig beeinträchtigt we...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Vorvertragliche Obliegenheiten

Rz. 568 Vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen werden in den MB/KK nicht geregelt. Somit ist für Neuverträge auf die allgemeinen Bestimmungen des VVG, hier insbesondere § 19 VVG zurückzugreifen. Gemäß § 19 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihn bekannten gefahrerheblichen Umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Te...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 2. Claims-made-Prinzip

Rz. 93 Der D&O-Versicherung liegt – lange Jahre unangefochten – das sog. claims-made-Prinzip, das Anspruchserhebungsprinzip zugrunde.[279] Der Versicherungsfall ist nicht schon die (behauptete) Pflichtverletzung oder das etwaig daraus resultierende Schadenereignis, vielmehr erst die Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs gegenüber den in der jeweiligen Klausel zitierten Per...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Erklärung des bisher Berechtigten

Rz. 528 Berechtigt zur Einräumung, Änderung oder Aufhebung eines Bezugsrechts ist zunächst einmal der Versicherungsnehmer als Inhaber der Rechte und Ansprüche aus der Versicherung. Da das Bestimmungsrecht kein höchstpersönliches Recht ist,[879] kann es bei einer Abtretung, Verpfändung, einem gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder kraft Gesetzes auf einen and...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Prämienanpassung

Rz. 126 Der Versicherer ist gem. § 155 Abs. 3 VAG, § 10 Abs. 1 KalV[70] verpflichtet, für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif jährlich die tatsächlich aufgewendeten Versicherungsleistungen mit den kalkulierten Leistungen zu vergleichen. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % hat der Versicherer alle Prämien dieses Tarifs zu prüfen und mit Zustimmung des ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XII. Rechtsprechung

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§ 18 Transportversicherung / I. DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 (DTV-Güter 2000/2011) – Volle Deckung – Stand August 2011

Rz. 265 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / D. Anhang: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Modell) – Stand September 2009

Rz. 80 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen B...mehr

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Arbeitnehmerüberwachung und Verwertungsverbot

Zusammenfassung Die mit Hilfe eines sog. Software-Keyloggers gewonnenen Daten, mit dem alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden, sind zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung nicht geeignet, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 64 Vereinba... / 2.3 Beachtung der Beitragssatzstabilität (Abs. 3)

Rz. 16 Die Vorschrift verhindert i. S. der Beitragssatzstabilität (§ 71), dass durch die Vergütungen im Rahmen von Modellvorhaben Gesamtvergütungen oder Budgets ausgeweitet werden (Satz 1; BT-Drs. 13/6078 S. 27). Vergütungen, die außerhalb der Gesamtvergütung (§ 85), der Vereinbarungen auf der Grundlage von § 87a, der Ausgabenvolumina nach den Arznei- und Heilmittelvereinbar...mehr

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FoVo 08_09/2017, Bestimmthe... / 1 I. Der Fall

Forderung aus gekündigter Anleihe Der Beklagte ist Insolvenzverwalter der Schuldnerin. Der Kläger zu 1 hatte in den Jahren 2005 und 2006 Anleihen der Schuldnerin mit einem Nennwert von 750.000 EUR erworben. Im Umfang von 70.000 EUR übertrug er sie auf den Kläger zu 2. Die Kläger erklärten 2010 wegen der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin die Kündi...mehr

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zfs 8/2017, Angaben vor dem... / Sachverhalt

Der Kl. beantragte bei der Bekl. mit Antrag v. 1.11.2007 eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, wobei er die im Antragsformular unter Ziff. 1 gestellten Fragen nach Krankheiten, Gesundheitsstörungen oder Beschwerden teilweise mit "ja" beantwortete, bei den insoweit abgefragten ergänzenden Angaben zu mit "ja" beantworteten Fragen aber nicht mitteilte, dass er im Septembe...mehr

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FoVo 08_09/2017, Bestimmthe... / 2 II. Die Entscheidung

Gläubiger ist erfolgreich Die Revision führt zur Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils. Diese Ausführungen des OLG halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die gepfändete Forderung war hinreichend bestimmt, wie die vom Senat selbstständig vorzunehmende Auslegung des Pfändungsbeschlusses ergibt (vgl. BGH WM 1988, 950, 951; BGH WM 2012, 1786 Rn 5). Anforderung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 113 Qualitä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zur Durchführung der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen in den Krankenhäusern waren in der Vergangenheit von beiden Vertragsparteien einvernehmlich bestellte, paritätisch besetzte Prüfungsausschüsse vorgesehen (§ 373 RVO a. F.). Diese Verfahrensweise hatte sich in der Praxis jedoch nicht bewährt; sie war auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichrangigkeit der Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
HIV-Infektion / 4.2 HIV-infizierte Arbeitnehmer

Eine HIV-Infektion (Latenzphase) stellt im allgemeinen beruflichen Umfeld keine besondere Einschränkung für den Betroffenen und auch kein relevantes Risiko für Kollegen, Kunden usw. dar. Ansteckungsmöglichkeiten über übliche berufliche Kontakte (Händeschütteln, Benutzen derselben Gegenstände, Sanitäranlagen, auch versehentliches Verwechseln von Kaffeetassen usw.) bestehen ni...mehr

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§ 14 Anhang / G. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1994)

Rz. 43 VdS-Musterbedingungen[5] § 1 Der Versicherungsfall I. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Die Leistungsarten, die versichert werden können, ergeben sich aus § 7; aus Antrag und Versicherungsschein ist ersichtlich, welche Leistungsarten jeweils vertraglich vereinbart sind. II. Der Ver...mehr

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§ 14 Anhang / E. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008)

Rz. 41 Musterbedingungen des GDV (Stand: September 2007)[3] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / C. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2014)

Rz. 39 Musterbedingungen des GDV (Stand: März 2014)[1] Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / D. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2010)

Rz. 40 Musterbedingungen des GDV (Stand: Oktober 2010)[2] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / F. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1999)

Rz. 42 GDV-Musterbedingungen[4] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 12 Personenversicherungen / 3. Folgen der Obliegenheitsverletzung

Rz. 228 Die Folgen der Obliegenheitsverletzung richten sich nach den allgemeinen Vorschriften des § 28 Abs. 2 bis 4 VVG, § 10 Abs. 1 MB/KT. In Abhängigkeit des Verschuldens kann daher eine Verletzung von Obliegenheiten des § 9 MB/KT eine Leistungsfreiheit zur Folge haben. Rz. 229 Völlig unabhängig vom Verschulden kann der Versicherer sogar den Vertrag kündigen, § 10 Abs. 2 MB...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / II. Zweck der BUZ

Rz. 124 Zweck der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist es, für den Fall, dass der Versicherungsnehmer durch gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht mehr imstande ist, seinen Beruf auszuüben, eine vertraglich vereinbarte Leistung zu erhalten, um somit seinen bisherigen sozialen Status erhalten zu können. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist eine Summenversicherun...mehr

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§ 14 Anhang / H. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1988)

Rz. 44 § 1 Der Versicherungsfall I. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Die Leistungsarten, die versichert werden können, ergeben sich aus § 7; aus Antrag und Versicherungsschein ist ersichtlich, welche Leistungsarten jeweils vertraglich vereinbart sind. II. Der Versicherungsschutz umfaßt ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 2. Umfang des Ist-Verdienstes

Rz. 99 Der Ist-Verdienst ermittelt sich unter Berücksichtigung der oben aufgezeigten Zeitfenster aus den tatsächlichen Einnahmen des Geschädigten seit dem Verkehrsunfall bis zum Regulierungszeitpunkt. Rz. 100 Abhängig Beschäftigte erhalten in den ersten sechs Wochen nach dem Unfall ihr Arbeitseinkommen gem. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz noch vom Arbeitgeber. Ein Erwerbsschade...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 3. Vorteilsausgleich

Rz. 105 Der Vorteilsausgleich bezieht sich auf Ersparnisse während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit, die daraus resultieren, dass ein geschädigter Arbeitnehmer in diesem Zeitraum keine Aufwendungen für die Berufsausübung hat und gegebenenfalls während Zeiten stationärer Aufnahme die Kosten für die Ernährung zuhause gespart hat. Rz. 106 Den Vorteilsausgleich kann man nicht in j...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / V. Beendigung der Versicherung

Rz. 230 Neben den klassischen Beendigungsgründen der Kündigung sind in § 15 MB/KT besondere Beendigungsgründe genannt. Im Folgenden werden die beiden Wichtigsten dargestellt. 1. Wegfall der Versicherungsfähigkeit, § 15 Abs. 1a) MB/KT Rz. 231 Der Beendigungstatbestand sieht vor, dass bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des...mehr

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§ 11 Sozialversicherungsrec... / I. Schwerbehindertenrecht

Rz. 49 Das Schwerbehindertenrecht ist in SGB IX geregelt. Es hat an mehreren Stellen Einfluss auf die Schadensregulierung. Zum einen geht es um die Frage des verbleibenden GdB. Je höher der GdB, desto größer ist sein Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes. Praxistipp Zur Schmerzensgeldregulierung sollte zumindest der GdB von der zuständigen Behörde (Versorgungsamt etc.) f...mehr

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Modifikation zum Grundsatz der Einheitlichkeit einer Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG

Leitsatz Der Grundsatz, dass Entschädigungen, die aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, einheitlich zu beurteilen sind, entbindet nicht von der Prüfung, ob die Entschädigung "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gewährt worden ist. Normenkette § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, §...mehr

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§ 25 Vorzeitiges Vertragsende / E. Kündigung wegen Zahlungsverzug

Rz. 12 Zahlungsverzug des Leasingnehmers rechtfertigt bei Geschäftsleasingverträgen die Kündigung, wenn der Leasingnehmer entweder für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Leasingrate in Verzug ist oder für einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsraten in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 3a und 3...mehr

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§ 25 Vorzeitiges Vertragsende / B. Kündigung bei Schaden oder Diebstahl

Rz. 2 Dem Leasingnehmer steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn das Leasingfahrzeug erheblich beschädigt wird. Nur eine klare Erklärung löst die Kündigungsfolge aus,[7] der Vorschlag einer Vertragsbeendigung reicht nicht aus.[8] In den meisten Leasingverträgen wird das Kündigungsrecht zugebilligt, wenn die Reparaturkosten 60 % des Wiederbeschaffungswertes üb...mehr

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§ 25 Vorzeitiges Vertragsende / D. Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 7 Erhebliche Pflichtverletzungen, die ein Kündigungsrecht des Leasinggebers gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB auslösen, können insbesondere seinmehr

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§ 25 Vorzeitiges Vertragsende / A. Allgemeines

Rz. 1 Leasingverträge sehen in der Regel kein ordentliches Kündigungsrecht während der vereinbarten Vertragslaufzeit vor. Eine außerordentliche Kündigung kommt sowohl für den Leasinggeber als auch für den Leasingnehmer in Betracht. Rechtsgrundlage ist nach überwiegender Auffassung die mietrechtliche Bestimmung des § 543 BGB,[1] nach anderer Auffassung der für Dauerschuldverh...mehr

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§ 25 Vorzeitiges Vertragsende / I. Schadensberechnung Restwertvertrag

Rz. 18 Beim Restwertvertrag schuldet der Leasingnehmer dem Leasinggeber als Kündigungsschaden den noch nicht amortisierten Gesamtaufwand[41] und zwar:mehr

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§ 25 Vorzeitiges Vertragsende / G. Vertragsklauseln

Rz. 22 Durch AGB darf die Möglichkeit einer Kündigung durch den Leasingnehmer bei Diebstahl,[53] Untergang [54] oder erheblicher Beschädigung [55] nicht ausgeschlossen werden. Eine Schadenspauschalierung durch AGB oder Formularvertrag kann gegen § 307 BGB verstoßen.[56] In diesem Fall muss der Schaden konkret berechnet werden.[57] Rz. 23 Unwirksam ist die Klausel, bei vorzeitig...mehr

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§ 25 Vorzeitiges Vertragsende / F. Kündigungsschaden

Rz. 16 Der Schadensersatzanspruch des Leasinggebers entsteht ohne Mahnung und Fristsetzung bereits mit Zugang der Kündigung; es handelt sich um einen Schadensersatzanspruch eigener Art.[34] Er entsteht auch ohne Kündigung im Fall der Insolvenz des Leasingnehmers, wenn der Insolvenzverwalter die Erfüllung ablehnt.[35] Bei Verlust oder Beschädigung des Leasingfahrzeugs muss de...mehr

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§ 23 Sachmängelhaftung / E. Rücktritt

Rz. 12 Kommt es zum Rücktritt des Leasingnehmers gegenüber dem Lieferanten aus abgetretenem Recht (oder aufgrund vertraglicher Ermächtigung), hat der Leasinggeber nicht die Möglichkeit, den Rücktritt durch Lieferung eines anderen Fahrzeugs abzuwenden.[25] Rz. 13 Die Klage muss der Leasingnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegen den Verkäufer des Fahrzeugs erheben...mehr

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§ 22 Vertragsmodelle / III. Verträge mit Abschlusszahlung

Rz. 22 Der Leasingnehmer kann bei diesem Vertragsmodell den Leasingvertrag nach einer Mindestvertragszeit von üblicherweise 24 Monaten kündigen. Die Kündigung löst eine zum Kündigungstermin fällige Schlusszahlung aus, die so bemessen ist, dass sie den Gesamtaufwand des Leasinggebers für die Anschaffung des Leasingobjekts abdeckt. Dieser Vertragstyp ist beim Kfz-Leasing kaum ...mehr

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§ 17 Erwerb über einen Vermittlungsvertrag

Rz. 1 Der Verkauf eines Fahrzeugs durch einen Händler für einen Kunden in dessen Namen ist als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstcharakter anzusehen.[1] Dieser Geschäftstyp wird wieder stärker praktiziert, da die für den Verkäufer ungünstigen Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) nicht anwendbar sind, wenn der Kunde, in dessen Auftrag verkauft wird, Verbraucher...mehr

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zfs 7/2017, Vergleichbarkeit der Lebensstellung bei konkreter Verweisung und Verlust des Arbeitsplatzes infolge betriebsbedingter Kündigung

VVG § 172; BB-BUZ § 2 Abs. 1 Leitsatz 1. In welchem Umfang die Lebensstellung des VN von seiner ursprünglichen Ausbildung oder von einer davon abweichenden Berufserfahrung geprägt ist, hängt auch davon ab, wie weit er sich im Rahmen seiner beruflichen Laufbahn durch die Ausübung ausbildungsferner Tätigkeiten von seinem ursprünglichen Ausbildungsberuf entfernt hat. 2. Da das all...mehr

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zfs 7/2017, Schuldbefreiend... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die von der S ausgesprochene Kündigung des streitgegenständlichen Lebensversicherungsvertrags ist im Verhältnis zwischen Kl. und Bekl. als wirksam zu behandeln und der Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswertes durch die Zahlung an die S als durch Erfüllung erloschen zu betrachten. Damit ist das Feststellungsbegehren des Kl....mehr

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zfs 7/2017, Abtretung von R... / Sachverhalt

Die Kl., die zur Zeit der nachfolgenden Vereinbarungen nicht nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG registriert war, macht aus abgetretenem Recht eines VN Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag gegenüber dem be klagten VR geltend. Der VN unterzeichnete am 22.12.2010 einen "Geld zurück!-Auftrag", der den Verkauf seiner Ansprüche aus der Lebensversicherung an die Kl. zum Gege...mehr

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zfs 7/2017, Vergleichbarkei... / Leitsatz

1. In welchem Umfang die Lebensstellung des VN von seiner ursprünglichen Ausbildung oder von einer davon abweichenden Berufserfahrung geprägt ist, hängt auch davon ab, wie weit er sich im Rahmen seiner beruflichen Laufbahn durch die Ausübung ausbildungsferner Tätigkeiten von seinem ursprünglichen Ausbildungsberuf entfernt hat. 2. Da das allgemeine Risiko, seinen Arbeitsplatz ...mehr

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zfs 7/2017, Beweis des Vers... / Sachverhalt

Die Kl. unterhielt bei der Bekl. seit dem 8.10.2013 eine Vollkaskoversicherung mit 5.000 EUR Selbstbeteiligung für den Pkw Lamborghini. Grundlage waren der Versicherungsschein v. 17.10.2013 und die AKB v. 1.7.2013. Die Kl. vermietete das von der V-Bank finanzierte Fahrzeug an die B GmbH, die das Fahrzeug an C und N Motors vermietete. Die V-Bank stellte der Kl. nach der Kündig...mehr

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zfs 7/2017, Abtretung von R... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. steht der geltend gemachte Anspruch aus dem Lebensversicherungsvertrag nicht zu, weil dessen Abtretung wegen Verstoßes gegen das RDG nichtig ist." 1. Zu Recht und von der Revision unbeanstandet ist das BG davon ausgegangen, die in der ursprünglichen Vereinbarung v. 22.12.2010 enthaltene Abtretung sei wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 2 S. 1 Fall 2 i.V.m. § 3 RDG gem....mehr