Rz. 39
Musterbedingungen des GDV (Stand: März 2014)[1]
▪ | Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner. |
▪ | Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Das können Sie selbst und andere Personen sein. |
Der Versicherungsumfang
1 | Was ist versichert? | ||||
1.1 | Grundsatz | ||||
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person. | |||||
1.2 | Geltungsbereich | ||||
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags
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1.3 | Unfallbegriff | ||||
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch
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1.4 | Erweiterter Unfallbegriff | ||||
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung | |||||
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Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. | |||||
1.5 | Einschränkungen unserer Leistungspflicht | ||||
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen. | |||||
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 5). | |||||
2 | Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten? |
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Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Leistungen und deren Voraussetzungen. | |||||
Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie mit uns vereinbart haben, und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind. | |||||
2.1 | Invaliditätsleistung | ||||
2.1.1 | Voraussetzungen für die Leistung: | ||||
2.1.1.1 | Invalidität | ||||
Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. | |||||
Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt
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Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn
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2.1.1.2 | Eintritt und Feststellung der Invalidität | ||||
Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall
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2.1.1.3 | Geltendmachung der Invalidität | ||||
Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. | |||||
Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. | |||||
Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen. |
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2.1.1.4 | Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr | ||||
Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. | |||||
In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 2.6), sofern diese vereinbart ist. | |||||
2.1.2 | Art und Höhe der Leistung | ||||
2.1.2.1 | Berechnung der Invaliditätsleistung | ||||
Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. | |||||
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
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2.1.2.2 | Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung | ||||
Der Invaliditätsgrad richtet sich
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2.1.2.2.1 | Gliedertaxe | ||||
Bei Ver... |
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