Rz. 39

Musterbedingungen des GDV (Stand: März 2014)[1]

Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Das können Sie selbst und andere Personen sein.

Der Versicherungsumfang

 
1 Was ist versichert?
1.1 Grundsatz
  Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
1.2 Geltungsbereich
 

Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags

weltweit und
rund um die Uhr.
1.3 Unfallbegriff
 

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch

ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet.
1.4 Erweiterter Unfallbegriff
  Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung
 

ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.

Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk.

 

Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.

Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.

Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.

  Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
1.5 Einschränkungen unserer Leistungspflicht
  Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
  Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 5).
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Welche Leistungsarten können vereinbart werden?

Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten?
  Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Leistungen und deren Voraussetzungen.
  Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie mit uns vereinbart haben, und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind.
2.1 Invaliditätsleistung
2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung:
2.1.1.1 Invalidität
  Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten.
 

Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt

die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit
dauerhaft
beeinträchtigt ist.
 

Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn

sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und
eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
Beispiel: Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn die versicherte Person einen Knochenbruch erleidet, der innerhalb eines Jahres folgenlos ausheilt.
2.1.1.2 Eintritt und Feststellung der Invalidität
 

Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall

eingetreten und
von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
2.1.1.3 Geltendmachung der Invalidität
  Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen.
  Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen.
 

Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.

Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
2.1.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr
  Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
  In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 2.6), sofern diese vereinbart ist.
2.1.2 Art und Höhe der Leistung
2.1.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung
  Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.
 

Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind

die vereinbarte Versicherungssumme und
der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 20% zahlen wir 20.000 Euro.
2.1.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung
 

Der Invaliditätsgrad richtet sich

nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind,
ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2).
Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (Ziffer 9.4).
2.1.2.2.1 Gliedertaxe
  Bei Ver...

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