Rz. 16

Der Schadensersatzanspruch des Leasinggebers entsteht ohne Mahnung und Fristsetzung bereits mit Zugang der Kündigung; es handelt sich um einen Schadensersatzanspruch eigener Art.[34] Er entsteht auch ohne Kündigung im Fall der Insolvenz des Leasingnehmers, wenn der Insolvenzverwalter die Erfüllung ablehnt.[35] Bei Verlust oder Beschädigung des Leasingfahrzeugs muss der Leasinggeber Leistungen Dritter wegen Eigentumsverletzung oder aus einer vom Leasingnehmer abgeschlossenen Versicherung dem Leasingnehmer wegen § 255 BGB zugutekommen lassen.[36] Das gilt aber nicht bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung, wenn der Leasinggeber keinen Schadensersatz verlangt.[37]

 

Rz. 17

Umsatzsteuer zum Schadensersatzanspruch darf vom Leasinggeber nicht verlangt werden,[38] auch nicht bei vertragsgemäßer Beendigung nach Ablauf der Leasingzeit.[39] Bei der Schadensberechnung ist zu Lasten des Leasinggebers auch ein hypothetischer Verwertungserlös zu berücksichtigen, wenn dem Leasinggeber die Verwertung möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. § 22 Rdn 8 ff.).[40]

[34] BGH NJW 1992, 2150; BGH NJW 1984, 933.
[39] BGH NJW-RR 2011, 1625; OLG Stuttgart NJOZ 2011, 542.
[40] OLG Dresden NJW 2003, 194.

I. Schadensberechnung Restwertvertrag

 

Rz. 18

Beim Restwertvertrag schuldet der Leasingnehmer dem Leasinggeber als Kündigungsschaden den noch nicht amortisierten Gesamtaufwand[41] und zwar:

die vor wirksamer Kündigung rückständigen Raten,
die künftigen Raten (abgezinst),[42]
den Restwert (abgezinst),[43]
erhöhte Aufwendungen aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung, Verwertungsmehraufwand, Reparaturkosten),[44]
etwaige Rechtsverfolgungskosten.
 

Rz. 19

Gegenzurechnen sind folgende Positionen:

Ersparte Aufwendungen des Leasinggebers wegen der vorzeitigen Vertragsbeendigung (je nach Vertragsvolumen gem. § 287 ZPO zu schätzen auf 10 EUR[45] bis 25 EUR[46] pro Monat),[47]
den Wert oder den Verwertungserlös des Leasingfahrzeugs (netto),
eine vom Leasinggeber empfangene Wertminderung aus Anlass eines Unfalls.
 

Rz. 20

Eine geleistete Sonderzahlung ist Teil des Leasingentgelts und wird deshalb nicht rückerstattet. Die Kündigung sowie die Rücknahme des Leasingfahrzeugs führen stets zum Verlust des Anspruchs des Leasinggebers auf Zahlung von Leasingraten.[48]

[42] Vgl. Reinking/Eggert, Rn L 790.
[43] Vgl. Reinking/Eggert, Rn L 791.
[44] BGH NJW-RR 1992, 378.
[45] OLG Düsseldorf BB 1998, 2179.
[46] OLG Frankfurt VersR 1995, 53.
[47] Berechnungsbeispiel bei Reinking/Eggert, Rn L 794.

II. Schadensberechnung Kilometerleasingvertrag

 

Rz. 21

Beim Kilometerleasingvertrag besteht für den Leasinggeber statt dem Anspruch auf den kalkulierten Restwert ein Anspruch auf Ausgleich von Mehr-Kilometer und für den Minderwert des Fahrzeugs bei Rückgabe in nicht vertragsgemäßen Zustand (vgl. § 22 Rdn 25).[49] Umsatzsteuer entsteht nicht, selbst wenn dies in AGB vereinbart ist.[50] Gegenzurechnen sind folgende Positionen:

die Differenz zwischen dem höheren Fahrzeugwert zum Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsauflösung und dem niedrigeren Fahrzeugwert, den das Leasingfahrzeug am Ende der regulären Vertragslaufzeit aufgrund des fortschreitenden Verschleißes und Wertverlustes gehabt hätte,[51]
ersparte Aufwendungen des Leasinggebers durch die vorzeitige Vertragsbeendigung (wie beim Restwertvertrag).

Die formularmäßige Vereinbarung einer Restwertabrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung des Km-Leasingvertrags ist überraschend i.S.d. § 305c BGB und darüber hinaus auch bei quotenmäßiger Festlegung gem. § 307 BGB unwirksam.[52]

[50] BGH NJW-RR 2009, 593; OLG Düsseldorf NJOZ 2013, 971.
[51] BGH NJW 2004, 2823, 2824; OLG Celle DAR 1999, 361.
[52] OLG Brandenburg SP 2015, 129.

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