Rz. 80

 

Hinweis

Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM.

Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.

Musterbedingungen des GDV

1 Gegenstand der Versicherung
1.1 Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und den nachfolgenden Vereinbarungen.
1.2

Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.10 (b) AHB – die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung für die gem. Ziff. 2 in Versicherung gegebenen Risiken.

Mitversichert sind gem. Ziff. 2.1 AHB Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese werden wie Sachschäden behandelt.

1.3 Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht
1.3.1 der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und solcher Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt hat, in dieser Eigenschaft.
1.3.2

sämtlicher übriger Betriebsangehörigen für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen.

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gem. dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gem. den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder in Folge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.

1.4 Falls besonders vereinbart, sind eingeschlossen im Umfang der gem. Ziff. 2 versicherten Risiken folgende Deckungserweiterungen:
1.4.1

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch von folgenden, nicht versicherungspflichtigen Kfz:

Kfz und Anhänger ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren;
Kfz mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit;
selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit. Selbst fahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören.

Hierfür gilt:

Hinsichtlich Ziff. 2.7 dieser Bedingungen gelten für die vorgenannten Kfz nicht die Ausschlüsse in Ziff. 3.1 (2) und 4.3 (1) AHB.

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.

Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.

1.4.2

Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an gemieteten, gepachteten Gebäuden und/oder Räumlichkeiten durch Brand und Explosion und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Ausgeschlossen bleiben die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche.

1.4.3 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.3 AHB – die der Deutsche Bahn AG gegenüber gem. den Allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschlüsse (PAB) übernommene Haftpflicht des Versicherungsnehmers (nicht jedoch eine darüber hinaus zusätzlich vereinbarte Haftung).
1.5

Für Ärzte gilt:

Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Praxisräumen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Ausgeschlossen sind

1.5.1

Haftpflichtansprüche wegen

a) Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung,
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten,
c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
1.5.2 die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche.
1.6

Für Gemeinschaften von Wohnungseigentümern gilt:

Eingeschlossen sind – abweichend von Ziff. 7.4 AHB –

a) Ansprüc...

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