Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / b) Umfang der Pfändung

Rz. 593 In Bezug auf den Umfang der Pfändung kommt es zunächst auf die Angaben im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an. Hier stellt sich die Frage nach den Anforderungen an die Bezeichnung der zu pfändenden Forderung. Diese ist so bestimmt zu bezeichnen, dass sie von anderen unterschieden werden kann und die Feststellung ihrer Identität gesichert ist.[994] Es muss unzweif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Vertragsanpassung (§ 25 VVG)

Rz. 161 Anstelle der Kündigung kann der Versicherer eine Vertragsanpassung wegen Gefahrerhöhung verlangen. Der Versicherer hat nach § 25 VVG die Möglichkeit, anstelle der Kündigung Rz. 162 Wenn sich die Prämie um mehr als 10 % erhöht oder wenn der Versicherer die Absicherung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Auslegung und Umdeutung von Erklärungen

Rz. 501 Die Erklärungen des Versicherers bzgl. der Rechte nach § 19 VVG und der Anfechtung müssen grundsätzlich eindeutig sein. So muss insbesondere ersichtlich sein, dass es sich nicht um eine bloße Leistungsablehnung handelt. Bei der BUZ, die mit einer Lebens-, Renten- oder Unfallversicherung verbunden ist, muss durch den Versicherer außerdem deutlich herausgestellt werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV) – Stand Dezember 2016

Rz. 187 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Bauleistungsversicherung / K. Rechtspflichten des Versicherungsnehmers und Obliegenheiten

Rz. 62 Hinsichtlich der Prämienzahlungspflicht wird auf die Ausführungen oben verwiesen (siehe Rdn 9, 60 f.). Rz. 63 Für die Bestimmung des Repräsentanten wird auf die Ausführungen oben verwiesen (siehe Rdn 23). Die Einstandspflicht für Erklärungsvertreter, insbesondere der Wissenserklärungsvertreter und der Erklärungsgehilfen wird für den Bereich bedeutsam, in denen der Versi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Dauer des Rechtsschutzversicherungsvertrages

Rz. 23 Der Versicherungsvertrag wird für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen (§ 8 Abs. 1 S. 1 ARB; so auch § 8 Abs. 1 ARB 75). Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist (§ 8 Abs. 2 ARB; §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Subjektive Gefahrerhöhung (§ 23 Abs. 1 VVG)

Rz. 153 Ein Versicherungsnehmer darf nach Abschluss des Vertrages die Risikoumstände nicht ungünstig verändern oder eine solche Veränderung einem Dritten gestatten. Ein typischer und häufiger Fall der willkürlichen Gefahrerhöhung liegt beispielsweise vor, wenn Gebäude unbewohnt und unbeaufsichtigt gelassen werden, so dass die Gefahr von Brandstiftung oder Vandalismus vergröß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 621 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[1060] Rz. 622 Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sind grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse des Schuldners gem. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 6. Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Rz. 388 Die Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer sind in §§ 19 bis 23 VVG geregelt. Danach ist wie folgt zu differenzieren: Liegt eine arglistige Täuschung vor, ermöglicht § 23 VVG dem Versicherer die Anfechtung des Versicherungsvertrags. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vorve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / aa) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 564 Die noch in § 6 Abs. 1 S. 3 VVG a.F. vorgesehene Kündigungspflicht des Versicherers als Voraussetzung der Berufung auf eine Leistungsfreiheit wurde ersatzlos gestrichen. § 28 Abs. 1 VVG räumt dem Versicherer damit ein Kündigungsrecht ein, nicht aber eine Kündigungspflicht. Der Versicherer ist daher nicht zu einer Kündigung gehalten, um sich auf Leistungsfreiheit beru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Einfache Fahrlässigkeit

Rz. 182 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit schuldlos oder nur mit "normaler" Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen (§ 19 Abs. 3 S. 2 VVG). Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand sowie die Unrichtigkeit der Anzeige kannte (§ 19 Abs. 5 S....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 D&O-Versicherung / VII. Das GDV-Modell von 2013

Rz. 22 Das immer noch aktuelle D&O-Bedingungsmodell des GDV e.V. von Mai 2013 differenziert nicht mehr – wie bis dato die früheren Musterbedingungen – zwischen Ansprüchen von Dritten und Ansprüchen von der Versicherungsnehmerin und Tochtergesellschaften. Zentrale Regelung hinsichtlich des Gegenstandes der Versicherung ist nunmehr Ziff. 1.1 i.V.m. Ziff. 2. Insoweit ist es zuk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / b) Neukunden

Rz. 159 Neukunden, die Versicherungsverträge ab dem 1.1.2009 geschlossen haben, haben gem. § 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG nunmehr das Recht auf Übertragung der kalkulierten Alterungsrückstellung bei Kündigung des Versicherungsvertrages beim bisherigen Unternehmen und gleichzeitigem Neuabschluss bei einem anderen privaten Versicherer. Der Höhe nach ist allerdings die Übertragung auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Risikoausschluss nach § 3 Abs. 5 ARB bzw. Nr. 3.2.21 ARB 2012 – Vorsatztaten

Rz. 235 Nach § 81 VVG ist in der Schadensversicherung der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung (teilweise) frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. Dieser gesetzliche Risikoausschluss wurde zugunsten der Versicherungsnehmer in § 4 Abs. 2 a ARB 75 dahin modifiziert, dass vom Versicherungsschutz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit

Rz. 69 Nach § 26 Abs. 1 VVG besteht bei der gewollten Gefahrerhöhung Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsfall nach vorsätzlicher Vornahme oder Gestattung der Gefahrerhöhung gem. § 23 Abs. 1 VVG eintritt. Vorsatz hat dabei der Versicherer zu beweisen. Bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung kann der Versicherer gem. § 26 Abs. 1 VVG bei Eintritt des Versiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Vertragsanpassung durch den Versicherer

Rz. 461 Nach § 19 Abs. 4 VVG ist das Rücktrittsrecht des Versicherers (wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht) und sein Kündigungsrecht (bei einfacher Fahrlässigkeit) nach § 19 Abs. 3 S. 2 VVG ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätte. In diesen Fällen kann eine Vertragsanpassu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 525 Die Einräumung eines Bezugsrechts erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die Verfügungscharakter hat.[865] Für die Änderung und Aufhebung eines Bezugsrechts gilt dies ebenfalls, mit der Einschränkung, dass bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht der Bezugsberechtigte zustimmen muss.[866] Hieraus folgt auch, dass bei Benennung eines anderen Bezug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 488 Die Belehrung des Versicherers über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss außerdem inhaltlich zutreffend, umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Versicherungsnehmers eindeutig sein. Es reicht dafür nicht aus, wenn der Versicherer nur seine eigenen Rechte darstellt. Um seiner Warnfunktion zu genügen, muss der Hinweis auch die den Versicherungsnehmer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Gefahrerhöhung (§ 24 VVG)

Rz. 108 Bei einer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Gefahrerhöhung kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, bei schuldloser oder einfacher Fahrlässigkeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat (§ 24 Abs. 1 VVG). Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht fristgerecht ausgeübt oder der frühere Zustand wiederhergestellt wird (§ 24 Abs. 3 VVG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / c) Regelung der Überschussbeteiligung seit dem 1.1.2008

Rz. 262 Mit der Neuregelung in § 153 VVG wird das erste Mal ein zivilrechtlicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Überschussbeteiligung begründet. Rz. 263 Der Neuregelung vorausgegangen war ein Urteil des BVerfG v. 26.7.2005. Das BVerfG stellte in diesem Urteil fest, dass die bis dahin geltende Rechtslage für den Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Übersc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / II. Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – Stand 15.9.2016

Rz. 514 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Allgemeine Beding...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Folgeprämie

Rz. 132 Da in Versicherungsverträgen regelmäßig die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt ist, tritt Prämienverzug in der Regel auch ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 S. 1 BGB). Gleichwohl bleibt der Versicherungsschutz zunächst erhalten, der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer nach § 38 Abs. 1 VVG in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei ­Wochen be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / 7. Gebot des sichersten Weges

Rz. 66 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH und schon des RG gehört es zu den anwaltlichen Obliegenheiten, dem Gebot des sichersten Weges [258] höchste Priorität zukommen zu lassen, d.h. der Anwalt muss bei allem, was er tut den "sichersten" bzw. den "sichereren" oder – nach neuerer Diktion – den "relativ sichersten" Weg aufzeigen. Dieses Gebot zieht sich wie ein roter Faden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / f) Schutz der Grundpfandrechtsgläubiger (Realgläubiger)

Rz. 243 Der Sinn der Feuerversicherung besteht unter anderem darin, die Interessen desjenigen zu schützen, der dem Inhaber des Gebäudes ein Darlehen gewährt und sich zur Absicherung des Darlehens ein Grundpfandrecht am Grundstück ins Grundbuch eintragen lässt. Die Bereitschaft zur Vergabe von Darlehen zur Finanzierung von Grundstücken und darauf bestehenden Gebäuden wird dad...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Formelle Vertragsdauer

Rz. 57 Die formelle Vertragsdauer beginnt mit dem wirksamen Abschluss des Versicherungsvertrages (§ 151 BGB) und endet durch Rücktritt, Kündigung oder Zeitablauf.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / d) Wegfall des Bezugsrechts

Rz. 539 Für den Wegfall eines Bezugsrechts kommt vor allem dessen Widerruf in Betracht; es gelten die bereits dargestellten Voraussetzungen für die Einräumung bzw. Änderung (siehe Rdn 525 ff.). Der Widerruf kann verbunden werden mit der Einräumung eines neuen Bezugsrechts. Eine das Bezugsrecht ändernde Erklärung muss hinreichend deutlich sein und klar erkennen lassen, in wel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 D&O-Versicherung / III. Erlöschen des Vertrages (Ziff. 9.3)

Rz. 197 Neu seit dem Modell 2011, aber nicht weniger von Bedeutung, ist Ziff. 9.3 (im Modell 2011 noch Ziff. 9.2): Wird die Versicherungsnehmerin (selbst freiwillig) liquidiert, erlischt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Liquidation automatisch (Ziff. 9.3 Abs. 1). Bei der Neubeherrschung der Versicherungsnehmerin tritt seit dem Modell 2013 die automatische Beendigung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / b) Rechtsfolge

Rz. 347 Bei der Berechnung des Rückkaufswertes ist danach zu unterscheiden, wann der gekündigte ­Lebensversicherungsvertrag geschlossen wurde. Dabei ist wie folgt zu differenzieren:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / cc) Recht des Versicherers zur Vertragsanpassung

Rz. 454 Soweit der Versicherer den Versicherungsvertrag im Falle der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände – wenn auch zu anderen Bedingungen – geschlossen hätte, steht dem Versicherer (außer bei Vorsatz des Versicherungsnehmers) weder ein Rücktrittsrecht noch ein Kündigungsrecht zu. Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Konfliktauslösende Willenserklärung/Rechtshandlung, Abs. 3 a bzw. Nr. 3.1.2 ARB 2012

Rz. 426 Gemäß § 4 Abs. 3 a ARB ist zusätzlich zum Vorliegen eines Versicherungsfalls in versicherter Zeit eine weitere Voraussetzung für die Rechtsschutzdeckung zu beachten. Danach besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach § 4 Abs. 1 c ARB ausgelöst hat. Nicht zu ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Bauleistungsversicherung / J. Jahresverträge

Rz. 60 Die ausführliche Regelung der Jahresverträge in TK 5862 für die ABN-Verträge und in TK 6862 für die ABU-Verträge ist wegen der großen wirtschaftlichen Bedeutung dieser Bauleistungsversicherungsverträge erfolgt. Versicherungsunternehmen gewinnen eine große Planungssicherheit, einen einfacheren Risikoausgleich und ein kontinuierliches Prämienaufkommen, wenn Versicherung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / 1. Wechselrecht in der normalen Tariflandschaft der PKV

Rz. 139 § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG räumt dem Versicherungsnehmer ein Wechselrecht in gleichartige Tarife desselben Versicherers ein, um Prämiensteigerungen in für den Neuzugang geschlossenen Tarifen entgehen zu können. Grundsätzlich gilt das Wechselrecht nur für unbefristete Versicherungsverhältnisse. Rz. 140 Der Umwandlungsanspruch ist auf Tarife mit "gleichartigem" Versicherung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Belehrung

Rz. 187 Der Versicherer kann sein Recht auf Kündigung oder Rücktritt gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG nur ausüben, "wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Belehrung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat". Fettdruck oder schwarzer Balken ­genügen.[183]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / III. Versicherungsprämie

Rz. 43 Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich in der Feuerversicherung in der Regel nach einem von der zu versichernden Gefahr abhängigen Promillesatz von der Versicherungssumme. Verringert sich die zu versichernde Gefahr, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie entsprechend dem verringerten Risiko gem. § 41 VVG reduziert wird. Rz. 44 Andererseits besit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / 2. Ende des Versicherungsvertrages

Rz. 364 Der Versicherungsschutz endet gem. § 7 MB/KK mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Eine Beendigung kann durch Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung eintreten. Rz. 365 Die Beendigung des Versicherungsvertrages erfasst gem. § 7 MB/KK auch schwebende Versicherungsfälle, also solche, die über das Ende des Versicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / 2. Örtliche Begrenzung des Versicherungsschutzes, § 1 Abs. 6–8 MB/KT

Rz. 644 Gemäß § 1 Abs. 6 MB/KT gilt die Besonderheit, dass der Versicherungsschutz grundsätzlich nur in Deutschland besteht. Die Begrenzung des Versicherungsschutzes auf Deutschland beruht auf dem Interesse des Versicherers, im Falle geltend gemachter Arbeitsunfähigkeit Kontrollen durchzuführen und von seinem Nachuntersuchungsrecht nach § 9 Abs. 3 MB/KT Gebrauch zu machen. Rz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / 1. Beginn und Ende der Haftung, Vertragsdauer (B §§ 2, 3 VHB 2010)

Rz. 269 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein/-antrag bezeichneten Zeitpunkt. Für Schäden, die nach Antragstellung, aber vor Zahlung der Erstprämie eintreten, besteht nach der erweiterten Einlöseklausel Versicherungsschutz, es sei denn, dem Versicherungsnehmer ist bei Antragstellung bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist; für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / aa) BGH, Urt. v. 17.2.1966 – II ZR 286/63

Rz. 518 Der BGH hat im Jahr 1966 einen Fall entschieden, in dem einer dritten Person ein unwiderrufliches Bezugsrecht für den Todesfall eingeräumt worden war. Im Erlebensfall sollten die Ansprüche an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Eine Gläubigerin des Versicherungsnehmers pfändete die Rechte und Ansprüche aus der Lebensversicherung inklusive des Rechts auf Kündig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / VI. Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen, Punkt 5

Rz. 37 Punkt 5.1 AVB Reisegepäck 1992/2008, die so genannte Kfz-Klausel, schränkt den Versicherungsschutz bei unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen ein, allerdings nur, wenn der Versicherungsfall auf Diebstahl oder Einbruchdiebstahl beruht. Wertgegenstände sind überhaupt nicht versichert (vgl. Punkt 5. 1 lit. d AVB Reisegepäck 1992/2008). Rz. 38 Bei unbeaufsichtigten W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / 3. Sicherheitsvorschriften (A § 16 VHB 2010)

Rz. 198 Die Sicherheitsvorschriften beinhalten gefahrmindernde Obliegenheiten. Sie fordern von dem Versicherungsnehmer ein Verhalten, das einer versicherten Gefahr entgegenwirkt. Rz. 199 Allgemein sind gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften zu beachten. Dies sind VDE-Normen, Regeln für den Betrieb von Gasgeräten, polizeiliche Vorschriften über die Lagerung leich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 3. Abtretungsverbote

Rz. 572 Werden alle Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgetreten, so ist die Abtretung der Rechte aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen § 399 BGB, § 400 BGB i.V.m. § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO unwirksam.[964] Gleiches soll für eine nachträgliche Vereinbarung des Austauschs des Versicherungsne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Schwarzfahrtklausel

Rz. 80 Nach D.1.2 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht hat. Unberechtigter Fahrer ist, wer ohne ausdrückliche oder stillschweigende vorherige Erlaubnis des Halters das Fahrzeug lenkt.[97] Rz. 81 Nach D.1.2 AKB ist der Versicherer auch gegenüber dem Versicherungsnehmer, Eigentümer oder Halter zur Leistungskürzung ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Arbeits-Rechtsschutz, § 2 b ARB bzw. Nr. 2.2.2 ARB 2012

Rz. 120 Arbeits-Rechtsschutz wird gem. § 2 b ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus ­Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche (also auch von Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden) gewährt. Rz. 121 Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unklar, ob ein Arbeitsverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Wohngebäudeversicherung / c) Unterversicherungsverzicht

Rz. 147 Wird die Versicherungssumme 1914 aufgrund einer der in A § 11 Ziff. 1 VGB 2010 (§ 16 Nr. 3 VGB 88) genannten Methoden (vgl. Rdn 142 ff.) wirksam ermittelt, führt dies gem. A § 11 Ziff. 2 VGB 2010 (§ 16 Nr. 4 VGB 88) automatisch zu einem Unterversicherungsverzicht des Versicherers. Rz. 148 Der Unterversicherungsverzicht gem. A § 11 Ziff. 2 VGB 2010 (§ 16 Nr. 4 VGB 88) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / 3. Tod des Versicherungsnehmers (B § 3 Ziff. 5 b VHB 2010)

Rz. 274 Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz in dessen bisheriger Wohnung nach B § 2 Ziff. 6 b VHB 2010 für einen Zeitraum von zwei Monaten fort, auch wenn diese von keinem der Erben als Wohnung genutzt wird. Den Erben soll ein angemessener Zeitraum für die Entscheidung über die weitere Nutzung der Wohnung und des Hausrats eingeräumt werden. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / gg) Verjährung von Ansprüchen auf Zahlung eines Mindestrückkaufswertes und auf Erstattung des Stornoabzugs

Rz. 387 Die Verjährung des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Zahlung eines Mindestrückkaufwertes sowie auf Erstattung eines zu Unrecht einbehaltenen Stornoabzugs unterliegt den allgemeinen Regelungen zur Verjährung. Sofern der Anspruch auf Zahlung des Mindestrückkaufswertes vor dem 1.1.2008 entstanden ist, gilt zunächst die fünfjährige Verjährungsfrist beginnend mit dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Warenkreditversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Ausfuhrkreditversicherung (AVB AKV 04)

Rz. 143 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Atradius Kreditversicherung. § 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle an versicherten Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern der Forderungsausfall durch den in § 9 AVB definierten und während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetretenen Versicherungsf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / 1. Bedingungsänderung

Rz. 124 Die Möglichkeit der Änderung der Versicherungsbedingungen ist gesetzlich vorgesehen in § 203 Abs. 3 und Abs. 4 VVG. Der Versicherer, der zur Kündigung des Krankenversicherungsvertrages grundsätzlich nicht befugt ist, soll die Möglichkeit haben, bestimmte Anpassungen vorzunehmen. Möglich ist dies bei einer "nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung der Verhä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vertrauensschadenversi... / II. Vertrauensperson

Rz. 63 Der Status als Vertrauensperson ist von wesentlicher Bedeutung in der Vertrauensschadenversicherung. Versicherungsschutz besteht mit eng begrenzten Ausnahmen der Schadensverursachung durch Dritte gem. §§ 10 ff. und 15 ff. AVB-VSV/P nur, sofern eine Vertrauensperson für den Schaden an eigenen oder an den Rechtsgütern Dritter nach allgemeinem Haftpflichtrecht verantwort...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / c) Rechtsfolgen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Rz. 439 Im Falle der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer ist der Versicherer nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten (§ 19 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 VVG). Anderenfalls ist der Versicherer lediglich zur Kündigung des Versicherungsvertrages unter Einhaltung einer F...mehr