Rz. 187
Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.
Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung
Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung.
– | Abschnitt A1 gilt für die allgemeinen und besonderen betrieblichen und beruflichen Risiken (Betriebs- und Berufshaftpflichtrisiko). |
– | Abschnitt A2 gilt für Schäden durch Umwelteinwirkungen und Schäden an der Umwelt (Umweltrisiko). |
– | Abschnitt A3 gilt für Risiken durch gelieferte Erzeugnisse, abgeschlossene Arbeiten oder sonstige ausgeführte Leistungen (Produkthaftpflichtrisiko). |
Die Gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A enthalten Regelungen zum Abtretungsverbot, zur Beitragsregulierung, zur Beitragsangleichung und zu Schiedsgerichtsvereinbarungen.
Teil B enthält Regelungen über allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
– | Abschnitt B1 regelt Beginn des Versicherungsschutzes und Beitragszahlung. |
– | Abschnitt B2 regelt Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung. |
– | Die Abschnitte B3 und B4 enthalten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und weitere Bestimmungen. |
Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind der gesamte Bedingungstext, der Versicherungsschein und seine Nachträge.
Inhaltsverzeichnis
Teil A
Abschnitt A1 Betriebs- und Berufshaftpflichtrisiko
A1–1 | Versicherte Eigenschaften, Rechtsverhältnisse, Tätigkeiten, Betriebsstätten (versichertes Risiko) |
A1–2 | Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Verhältnis zwischen den Versicherten (Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen) |
A1–3 | Versicherungsschutz, Versicherungsfall |
A1–4 | Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers |
A1–5 | Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Jahreshöchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbeteiligung) |
A1–6 | Besondere Regelungen für einzelne betriebliche und berufliche Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse) |
A1–6.1 | Sozial- und Sicherheitseinrichtungen |
A1–6.2 | Haus- und Grundbesitz |
A1–6.3 | Vertraglich übernommene Haftpflicht |
A1–6.4 | Abhandenkommen von Sachen |
A1–6.5 | Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger |
A1–6.6 | Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden) |
A1–6.7 | Schäden durch Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden) |
A1–6.8 | Schäden im Ausland |
A1–6.9 | Schäden im Inland, die im Ausland geltend gemacht werden |
A1–6.10 | Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften |
A1–6.11 | Schäden durch Strahlen |
A1–6.12 | Vermögensschäden |
A1–6.13 | Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten |
A1–7 | Allgemeine Ausschlüsse |
A1–7.1 | Vorsätzlich herbeigeführte Schäden |
A1–7.2 | Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Arbeiten und sonstigen Leistungen |
A1–7.3 | Ansprüche der Versicherten untereinander |
A1–7.4 | Schadensfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers, gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern und anderen Personen |
A1–7.5 | Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag |
A1–7.6 | Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen |
A1–7.7 | Asbest |
A1–7.8 | Gentechnik |
A1–7.9 | Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen |
A1–7.10 | Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskriminierungen |
A1–7.11 | Übertragung von Krankheiten |
A1–7.12 | Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen |
A1–7.13 | Bergschäden, Schäden beim Bergbaubetrieb |
A1–7.14 | Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger |
A1–7.15 | Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze |
A1–7.16 | Wasserfahrzeuge |
A1–7.17 | Bahnen, Teilnahme am Eisenbahnbetrieb |
A1–7.18 | Kriegsereignisse, Unruhen, hoheitliche Verfügungen, höhere Gewalt |
A1–7.19 | Entschädigungen mit Strafcharakter ("punitive damages") |
A1–7.20 | Französische "Garantie Décennale" und gleichartige Bestimmungen |
A1–7.21 | Arzneimittel |
A1–7.22 | Sprengstoffe, Feuerwerke |
A1–7.23 | Brennbare und explosible Stoffe |
A1–7.24 | Abbruch- und Einreißarbeiten, Sprengungen |
A1–7.25 | Umweltrisiko |
A1–7.26 | Produkthaftpflichtrisiko |
A1–8 | Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) |
A1–9 | Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) |
A1–10 | Versicherungsschutz nach Betriebseinstellung oder Berufsaufgabe (Nachhaftung) |
Abschnitt A2 Umweltrisiko
A2–1 | Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung) |
A2–1.1 | Versichertes Risiko, Versicherungsschutz |
A2–1.2 | Versicherungsfall |
A2–1.3 | Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles |
A2–1.4 | Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Jahreshöchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbeteiligung) |
A2–1.5 | Besondere Regelungen für einzelne betriebliche und berufliche Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse) |
A2–1.5.1 | Schäden im Ausland |
A2–1.5.2 | Schäden durch Abwässer |
A2–1.6 | Ausschlüsse für Schäde... |
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