Betriebliche Erfordernisse können sich aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen, wie z.B. Rationalisierungsmaßnahmen, Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) ergeben.

Bei innerbetrieblichen Gründen ist die unternehmerische Entscheidung gerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist. Nachprüfbar ist auch, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG NZA 2012, 1223, 1225).

Hingegen sind das Vorliegen außerbetrieblicher Gründe und ihre Auswirkungen auf den Rückgang des Beschäftigungsvolumens gerichtlich voll überprüfbar (BAG NZA 2012, 852, 853 f.)!

Der Arbeitgeber sollte Nachweise für die inner- bzw. außerbetrieblichen Gründe und Auswirkungen sammeln, wie zur

  • getroffenen Unternehmerentscheidung,
  • vergangenen und aktuellen wirtschaftliche Situation,
  • aktuellen und künftigen Organisationsstruktur oder
  • Belege, die den künftigen Arbeitsanfall prognostizieren.

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