Für besonders schützenswerte Arbeitnehmer und bei Vorliegen bestimmter Umstände bestehen Kündigungs- sowie Kündigungsschutz vermittelnde Benachteiligungsverbote.
Ein wichtiges statusbezogenes Kündigungsverbot ist in § 15 KSchG (s.a. § 29a HAG, § 96 SGB IX) geregelt, wonach betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträgern (v.a. Betriebsratsmitgliedern) nicht ordentlich gekündigt werden kann. Weitere statusbezogene Kündigungsverbote finden sich z.B. in §§ 58 Abs. 2, 58d BImSchG, § 4f Abs. 3 BDSG (Interne Immissionsschutz-, Störfall- und Datenschutzbeauftragte) oder in Tarifverträgen (z.B. § 34 Abs. 2 TVöD).
Hinweis:
Auch (zweck-)befristete bzw. auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse können nur bei ausdrücklicher einzel- oder tarifvertraglicher Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit ordentlich gekündigt werden, § 15 Abs. 3 TzBfG.
Daneben existieren eine Reihe von umstandsbezogenen Kündigungsverboten wie das Verbot in § 613a Abs. 4 BGB, wonach Arbeitnehmern nicht wegen eines Betriebsübergangs gekündigt werden darf. Weitere umstandsbezogene Kündigungsverbote finden sich z.B. in
- § 13 Abs. 2 S. 1 TzBfG ("Job-Sharing"),
- § 8 Abs. 1 ATG (Altersteilzeit),
- § 41 S. 1 SGB VI (Altersrente),
- § 2 Abs. 3 AbgG (Abgeordnete).
Neben Kündigungsverboten vermittelt auch eine Reihe von Benachteiligungsverboten relativen Kündigungsschutz, z.B.
- § 4 TzBfG (Teilzeit- und befristet Beschäftigte),
- § 26 ArbGG, § 20 SGG (ehrenamtliche Richter),
- § 78 BetrVG (betriebsverfassungsrechtliche Funktionsträger),
- § 2 Abs. 3 SprAuG (Mitglieder des Sprecherausschusses),
- § 26 MitbestG (Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer),
- § 22 Abs. 3 SGB VII (Sicherheitsbeauftragte),
- § 612a BGB (zulässige Rechtsausübung),
- § 20 Abs. 1 BetrVG (Durchführung von Betriebsratswahlen),
- § 17 Abs. 2 S. 2 ArbSchG (Anzeige von nicht ausreichenden Arbeitsschutzmaßnahmen),
- § 84 BetrVG (Erhebung einer Beschwerde).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen