Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 12 EuGFVO – Aufgaben des Gerichts.

Gesetzestext (1) Das Gericht verpflichtet die Parteien nicht zu einer rechtlichen Würdigung der Klage. (2) Das Gericht unterrichtet die Parteien erforderlichenfalls über Verfahrensfragen. (3) Soweit angemessen, bemüht sich das Gericht um eine gütliche Einigung der Parteien. Rn 1 Die Vorschrift des Abs 1 enthält den auch dem deutschen Recht bekannten Grundsatz iura novit curia ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 39 Auch für den Anwalt ist die Stufenklage eine einzige Angelegenheit. Auch für ihn gilt über § 23 I 1 RVG die Vorschrift des § 44 GKG. Hier kann es allerdings zu Stufenstreitwerten führen. Wird sowohl über die Auskunft als auch den Leistungsantrag verhandelt, entstehen die Gebühren aus dem Höchstwert. Wird nur über die Auskunft verhandelt und hiernach die Klage insgesamt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolge.

Rn 10 Der Prozess wird zwischen den bisherigen Parteien unverändert fortgeführt (Abs 2 S 1). Prozessual hat die Abtretung auf das laufende Verfahren keinen Einfluss; der Rechtsnachfolger ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Gegners den Prozess als Hauptpartei anstelle des Rechtsvorgängers zu übernehmen oder eine Hauptintervention zu erheben. Der Rechtsstreit wird vom Ze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung, Anfechtung und Vollstreckung.

Rn 11 In dem stattgebenden Vollstreckungsurteil wird der in die deutsche Sprache übersetzte Tenor des ausländischen Urteils wiedergegeben und im Inland für vollstreckbar erklärt: ›Das Urt des …, durch das der/die Beklagte zu … verurteilt wurde, wird für vollstreckbar erklärt.‹ (zum Antrag s Rn 9). Ausländische Währungen werden nicht im Urt, sondern erst im Vollstreckungsverf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Herbeiführung der Erbunwürdigkeit.

Rn 2 Im Fall des § 2345 führt die Erklärung der Anfechtung, ansonsten das nach dem Erbfall durch Anfechtung des Erbfalls mittels Klage (§§ 2340, 2341) eines dazu Berechtigten (§ 2341) zu erwirkende rechtkräftige Urt zur Erbunwürdigkeit. Der entscheidende Zivilrichter ist nicht an strafgerichtliche Urteile gebunden (BGH ZEV 05, 307), hat sich aber ggf mit den Feststellungen b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt und Durchsetzung.

Rn 13 Gestattung der Einsicht bedeutet, dass die Urkunde vorzulegen ist (Akteneinsicht), nicht aber müssen systematisch aufbereitete Unterlagen übermittelt werden (München RuS 22, 94 Rz 63 nach juris). Eine Herausgabe der Unterlagen im Original folgt daraus nicht (Dresden 1.3.22 – 4 U 580/12, juris Rz 95). Ausreichend soll sein, die vollständigen Kopien gegen Kostenerstattun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 93 Da die konkrete Behauptungslast von der jeweiligen Prozesssituation im Einzelfall abhängig ist, lassen sich allgemeingültige Grundsätze nur für die abstrakte Behauptungslast aufstellen (vgl Schultz NJW 17, 16 ff; Arz/Gemmer JuS 20, 935 ff). Die Rspr verlangt insoweit, dass der Kl Tatsachen vorträgt, die iVm einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstöße.

Rn 5 Unterbleibt die Streitverkündung und verliert der Gläubiger den Prozess, können Schadensersatzansprüche des Schuldners bestehen (RGZ 83, 116, 121). Der Ersatzanspruch ist auf Freistellung von der titulierten Verbindlichkeit in der Höhe gerichtet, in der die gepfändete Forderung durchsetzbar war (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 841 Rz 3). Dazu muss dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sozialverpflichtungen.

Rn 29 Sozialverpflichtungen sind Ansprüche einzelner Gesellschafter gegen die Gesellschaft, die ihre Grundlage in der Mitgliedschaft selbst haben. Dazu gehören nicht sog Drittverhältnisse (Rn 31), dh Ansprüche aus Rechtsverhältnissen zwischen einem Gesellschafter und der Gesamthand, welche nicht auf dem Gesellschaftsvertrag, sondern anderen Rechtsgrund beruhen. Anspruchsverp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schiedsgutachter.

Rn 3 Auch der Schiedsgutachter wird privatrechtlich aufgrund einer Parteivereinbarung tätig (ausf Maus, Das Schiedsgutachten im Allgemeinen bürgerlichen Recht 21). Er soll aber nicht einen Rechtsstreit entscheiden, sondern kraft seiner Sachkunde einzelne Tatbestandselemente einer Rechtsnorm feststellen (zB die Größe eines Grundstücks oder den Verkehrswert eines Kfz). Diese F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fortsetzung des Mietverhältnisses, Mieterwechsel.

Rn 21 Im Fortsetzungsstreit, §§ 574–574b BGB, bemisst sich der ReS, wenn der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit verlangt, analog § 9 auf den 3,5-fachen Betrag der Jahresmiete (BVerfG NJW-RR 15, 526 [BVerfG 09.10.2014 - 1 BvR 2335/14]). Nach § 41 III GKG findet eine Addition mit dem Räumungswert nicht statt. Der Wert des ersten Rechtszuges begre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 940 BGB – Unterbrechung durch Besitzverlust.

Gesetzestext (1) Die Ersitzung wird durch den Verlust des Eigenbesitzes unterbrochen. (2) Die Unterbrechung gilt als nicht erfolgt, wenn der Eigenbesitzer den Eigenbesitz ohne seinen Willen verloren und ihn binnen Jahresfrist oder mittels einer innerhalb dieser Frist erhobenen Klage wiedererlangt hat. Rn 1 Die Norm regelt (wie § 941) einen Fall der Unterbrechung, dessen Wirku...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Durchsetzung des Notwegrechts.

Rn 23 Zur Durchsetzung des Notwegrechts ist zunächst ein ›Verlangen‹ des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks erforderlich. In dieser empfangsbedürftigen Willenserklärung braucht der genaue Verlauf des Notwegs nicht bezeichnet zu werden; er bleibt der Vereinbarung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks vorbehalten. Diese Vereinbarung wirkt nur zwischen den Parteie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Familiensachen (Abs 1 Nr 1).

Rn 4 Für die Familiensachen bestimmt S 2 die ausschließliche Zuständigkeit der Amtsgerichte. Familiensachen sind definiert in § 111 FamFG. Dazu gehören auch die in § 112 FamFG näher bezeichneten Familienstreitsachen sowie alle die Hauptentscheidung vorbereitenden und ergänzenden Nebenentscheidungen, z.B. VKH-Verfahren oder Streitwertbestimmung (Musielak/Voit/Wittschier Rz 1,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 3 In das Gesamtgut kann bis zur Beendigung der Auseinandersetzung vollstreckt werden, §§ 1475 III, 1477 BGB. Danach richtet sich die Vollstreckung aus den Titeln gegen das Vermögen des persönlich haftenden Ehegatten oder Lebenspartners. Der andere haftet nach § 1480 nunmehr auch persönlich als Gesamtschuldner, allerdings beschränkt auf die ihm aus dem Gesamtgut zugewiesen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Rechtsbehelfe.

Rn 39 Ergeht das Versäumnisurteil gegen den Bekl, steht diesem der Einspruch zu (s § 338 Rn 6 ff). Kontradiktorische Prozess- oder Sachurteile gegen den Kl beenden die Instanz und sind (nur) mit den allg Rechtsmitteln (Berufung oder Revision bzw Nichtzulassungsbeschwerde) anfechtbar, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Die Vorschriften über die sofortige Beschwerde (§ 33...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtswirkungen.

Rn 11 Vor Ablauf der in dem Zulassungsbeschluss gesetzten Frist darf kein Endurteil ergehen. Die Zulassung ermächtigt die Partei vorläufig zu allen Prozesshandlungen und verpflichtet die Gegenpartei, an dem Verfahren mitzuwirken. Wird der Nachweis der Sachurteilsvoraussetzung fristgerecht erbracht, sind sämtliche Rechtshandlungen endgültig wirksam. Falls der Mangel hingegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 70 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 70 Brüssel Ia-VO(1) Die in Artikel 69 genannten Übereinkünfte behalten ihre Wirksamkeit für die Rechtsgebiete, auf die diese Verordnung nicht anzuwenden ist. (2) Sie bleiben auch weiterhin für die Entscheidungen, öffentlichen Urkunden und gerichtlichen Vergleiche wirksam, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 ergangen, förmlich errich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

Rn 18 Das Ausmaß der Rente hängt nicht nur von der voraussichtlichen Lebensdauer bzw, Lebensarbeitszeit des Verletzten ab, sondern auch (beim Mehrbedarf) von der Entwicklung seiner Behinderung, seiner Pflegebedürfnisse sowie des Geldwertes bzw. (beim Erwerbsschaden) von der weiteren Erwerbsprognose inkl. etwaiger Gehaltssteigerungen, Beförderungen oder unfallunabhängigen Arb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Teilurteil über einen Teil der Hauptsache und spätere Klagerücknahme hinsichtlich des Restes.

Rn 12a Über die Kosten des Rechtsstreits ist einheitlich durch (Kostenschluss-)Urteil zu entscheiden, wenn bereits ein Teil-Anerkenntnisurteil ergangen ist und die restliche Klage später zurückgenommen wird. Statthaftes Rechtsmittel gegen eine in dieser Form getroffene Kostenentscheidung ist einzig die sofortige Beschwerde (Nürnbg NJW-RR 23, 212 [BGH 22.09.2022 - V ZB 22/21]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nicht von Gegenleistung abhängig.

Rn 4 Klage auf Zahlung der Raten aus Mietaufhebungsvereinbarung (Ddorf ZMR 19, 949). Dies ist ein Vertrag nach vollständiger Erfüllung, also nicht, wenn Zug um Zug zu erfüllen (§ 322 BGB) oder Zurückbehaltungsrecht (§ 274 BGB) besteht. Eine erforderliche Kündigung liegt in der Klageerhebung (RGZ 53, 212). Wohngeldvorauszahlungen aufgrund eines beschlossenen Einzelwirtschafts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesskostenhilfe.

Rn 30 Für die Bewilligung zugunsten des ASt sind entscheidend allein die Aussichten des Beweisantrags und nicht die einer beabsichtigten Klage (Stuttg MDR 10, 169). Scheidet ein möglicher Anspruch nicht von vorneherein klar aus, liegt ein rechtliches Interesse an der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens vor, sodass die Möglichkeit der Erbringung sachdienlicher E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolge.

Rn 4 Wegen des gesteigerten Haftungsrisikos darf der Schuldner die Herausgabe verweigern, bis der Gläubiger Sicherheit leistet. Dem Schuldner steht damit aufgrund einer materiell-rechtlichen Einrede ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Hat der Schuldner die Einrede erhoben, ist er bei einer Herausgabeklage zur Leistung Zug-um-Zug gegen Einräumung der Sicherheit zu verurteilen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fristverlängerung nach § 782 S 2.

Rn 4 Gemäß § 782 S 2 werden die Fristen der §§ 2014, 2015 BGB für den Fall verlängert, dass die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens innerhalb dieser Fristen beantragt worden ist. Die entspr Verlängerung wird nur auf Antrag gewährt; sie wird ebenfalls durch Klage nach §§ 785, 767 geltend gemacht. Die Verlängerung kann auch iRe noch laufenden Verfahrens gem §§ 782, 785 b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendung.

Rn 2 § 768 gilt dem Wortlaut nach für Urt; gem § 795 S 1 ist diese Vorschrift auf die in § 794 I genannten Schuldtitel entspr anzuwenden. Für Vollstreckungsbescheide ergibt sich dies ohnedies aus § 796 III; für vollstreckbare Urkunden aus § 777 V, für durch einen Notar für vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche aus § 797 VI und für Vergleiche, die vor einer durch die Lande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Umfang und Bedeutung.

Rn 99 Entscheidend für den Umfang ist der objektiv erforderliche Aufwand des Gerichts (Schulte-Bunert § 43 FamGKG Rz 15 ff; Ddorf AnwBl 86, 250). Die einvernehmliche Scheidung rechtfertigt keinen Streitwertabschlag (Brandbg FamRZ 08, 1206; Stuttg FamRZ 09, 1176); die Begründung eines Wertabschlags mit der ›Einfachheit‹ des Verfahrens erscheint generell ungeeignet (aA Oldbg F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kartelle und Monopole.

Rn 25 Bei Kartellen oder Monopolen ist das aus § 826 abgeleitete Diskriminierungsverbot von Bedeutung, das zu einem Kontrahierungszwang führen kann (grundl RGZ 115, 253, 258: Klage unmittelbar auf Leistung möglich; s.a. – sehr weitgehend – Kainer NJW 21, 816, 819 zu Impfstofflieferungen in der COVID-19-Pandemie). Vorrangig sind jedoch die Regeln des Wettbewerbsrechts, insb §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 882 ZPO – Verfahren nach dem Urteil.

Gesetzestext Auf Grund des erlassenen Urteils wird die Auszahlung oder das anderweite Verteilungsverfahren von dem Verteilungsgericht angeordnet. Rn 1 Basis der endgültigen Verteilung ist das Urt. Ergeht ein die Klage abweisendes Sachurteil oder ein Versäumnisurteil gegen den Kl, dann wird der ursprüngliche Plan ausgeführt. Bei Erfolg oder teilweisem Erfolg wird entweder gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Unanfechtbar ist die Entscheidung, dass eine Klageänderung nicht vorliegt (§ 264) oder dass sie zulässig ist (§ 263). Anfechtbar mit Endurteil, wenn die geänderte Klage nicht zugelassen wird oder das Gericht aufgrund seiner abweichenden Auslegung des Klageantrags einen Klageantrag behandelt hat, der so nicht gestellt war (BAG NZA 11, 1054 [BAG 19.01.2011 - 3 AZR 111/09]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen.

Rn 12 Zugestandene, unstreitige oder offenkundige Tatsachen bedürfen nach der gefestigten Rspr auch im Urkundenprozess keines (Urkunden-)Beweises (BGHZ 62, 286, 289 ff; 173, 366 Rz 13; BGH NJW 15, 475 [BGH 22.10.2014 - VIII ZR 41/14], Rz 14, 15). Dem ist trotz verbreiteter Kritik in der Lehre (ua Stürner NJW 72, 1257; MüKoZPO/Braun/Heiß § 592 Rz 26 ff; Leidig/Jöbges NJW 14, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stufenklage.

Rn 29 Gemäß § 44 GKG, § 38 FamGKG ist für den Gebührenstreitwert der Stufenklage allein der nach der ursprünglichen Erwartung des Kl von der Höhe seines Anspruchs zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage am höchsten bewertete Anspruch (idR Leistungsantrag) maßgeblich. Dies gilt auch bei der sog stecken gebliebenen Stufenklage, wenn es also nicht zur Verhandlung über den Leist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Einspruch wird durch Einreichung der Einspruchsschrift bei dem Prozessgericht eingelegt. (2) 1Die Einspruchsschrift muss enthalten: 2Soll das Urteil nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. (3)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zustimmungsfrist (Überlegungsfrist).

Rn 3 Mit Zugang eines formal und inhaltlich wirksamen Mieterhöhungsverlangens wird dem Mieter durch § 558b II 1 eine 2-monatige Zustimmungsfrist eingeräumt (zT Überlegungsfrist genannt). Er kann prüfen, ob er bereit ist, das Vertragsänderungs angebot des Vermieters anzunehmen. Bei der Berechnung der Zustimmungsfrist gelten §§ 187 ff. Die Frist beginnt mit Zugang des Mieterhö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozessuales.

Rn 3 Die Ansprüche werden durch gewöhnliche Klage im zivilprozessualen Streitverfahren geltend gemacht. Ihre Verbindung, eine Zwischenfeststellungsklage (§ 256 II ZPO) über das Erbrecht (BRHP/Siegmann/Höger Rz 8) und Anerkenntnis-, Versäumnis- oder Verzichtsurteil sowie Vergleich sind möglich. Im Wege einstweiliger Verfügung gem § 935 ZPO kann vorläufige Herausgabe zu den Ak...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gebundenes Ermessen.

Rn 5 Das Ermessen ist gebunden, wenn die einzelnen Ansprüche unterschiedliche Prozessarten betreffen (zB Urkundenprozess und ordentliches Verfahren). Auch nach unzulässiger Anspruchsverbindung (§ 260; § 126 II FamFG) ist eine Trennung zwingend. Umgekehrt darf eine Trennung nicht erfolgen, wenn die Ansprüche in einem Eventualverhältnis stehen. Denn dann würde der hilfsweise g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Korrekturen.

Rn 21 Die Unterschreibenden können die Niederschrift jederzeit berichtigen. Wird ein WEigtümer durch den Inhalt der Niederschrift beeinträchtigt oder wird eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch wiedergegeben, besteht für ihn ein Anspruch auf Berichtigung (KG WuM 89, 347 = MDR 89, 742; LG Hamburg ZMR 11, 664, 665). Rn 22 Erfüllen die Verpflichteten (= Unterschreibenden) de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen, abführen.

Rn 17 Der Verw muss namens der GdW Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen und abführen (BTDrs 19/22634, 47). Beiträge folgen aus einem Beschl gem § 28 I 1, II 1. Tilgungsbeträge und Darlehenszinsen sind idR solche, die aufgrund eines von der GdW geschlossenen Kreditvertrags anfallen (s.a. BGH NZM 15, 821 [BGH 25.09.2015 - V ZR 244/14]). Rn 18 Der Verw ist verpflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1038 BGB – Wirtschaftsplan für Wald und Bergwerk.

Gesetzestext (1) 1Ist ein Wald Gegenstand des Nießbrauchs, so kann sowohl der Eigentümer als der Nießbraucher verlangen, dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden. 2Tritt eine erhebliche Änderung der Umstände ein, so kann jeder Teil eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans verlangen. 3Die Kos...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Prozessuales.

Rn 30 Die Prozessvollmacht des Rechtsanwaltes (§ 80 ZPO) umfasst die Befugnis zur Abgabe und Entgegennahme von Erhöhungsverlangen (BGH ZMR 03, 406). Der Gebührenstreitwert für die Mieterhöhungsklage bemisst sich nach § 41 V 1 GKG höchstens mit dem Jahresbetrag der geforderten Mieterhöhung. Der Rechtsmittelstreitwert berechnet sich analog § 9 ZPO (BGH NZM 19, 135 Rz 2; ZMR 07...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. WEigtümer.

Rn 8 Es besteht ohne eine Ermächtigung iSv § 24 III kein Selbsteinberufungsrecht (BGH ZMR 21, 391 Rz 12). Allerdings können sämtliche WEigtümer gemeinsam laden (BGH ZMR 21, 391 Rz 12; 11, 892). Ein WEigtümer kann sich außerdem im Eilfall zur Einberufung nach §§ 935, 940 ZPO oder sonst im Wege der Leistungsklage (Ziel: § 894 ZPO) im Verfahren nach § 44 I 2, II, also in einer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Prozessuales.

Rn 5 Die Prozessführungsbefugnis des Fiskus ist auch ggü den Personen zu verneinen (Staud/Dobler § 1966 Rz 3), gegen die er ein rechtskräftiges, sein Erbrecht feststellendes Urt erstritten hat (Soergel/Naczinsky § 1966 Rz 1), weil das Nachlassgericht nicht daran gehindert ist, den Feststellungsbeschluss wegen ermittelter Verwandter zu unterlassen. Rn 6 Die vor Erlass des Fest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist wegen ihres Sondercharakters eng auszulegen und erfasst nur neue Tatsachen bzw ein anderes neues Vorbringen. § 132 gilt nur für in vorbereitenden Schriftsätzen angekündigte Angriffs- und Verteidigungsmittel iSv §§ 146, 282 II und III, ferner für neue Beweisanträge, Beweismittel und neue oder geänderte Sachanträge, mithin auch bei Klageänderung oder -e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einlassung des Beklagten.

Rn 18 Die Einlassung des Bekl auf das Verfahren vor dem ausl Gericht reicht grds aus, um die Anerkennungsfähigkeit der Entscheidung zu begründen, da im Falle einer Einlassung davon auszugehen ist, dass der Bekl offenkundig die Möglichkeit hatte, sich zu verteidigen. Für eine Einlassung genügt jede Prozesshandlung, mit der sich der Bekl gegen die Klage verteidigt, etwa auch d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) KostO.

Rn 274 Für § 42 GNotKG (§ 21 II KostO aF) kommt es auf den Wert des Grundstücks mit dem fertiggestellten Gebäude an (BayObLG DNotZ 82, 765; 770; OLGR Zweibr 04, 138), nicht auf die Summe der Wohnungswerte (BayObLG RPfleger 92, 540). Lastet eine Globalgrundschuld noch auf einem einzigen Wohneigentum, ist dessen Wert im Fall des § 53 II GNotKG (§ 23 II KostO aF) die Grenze; nu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. 2Bei diesem Gericht kann auch die Klage gegen Wohnungseigentümer im Fall des § 9a Absatz 4 Satz 1 erhoben werden. (2) Das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, ist ausschließlich zuständig fürmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt des Ausspruchs.

Rn 6 Das Gericht hat die Dauer der Fortsetzung, am besten durch Angabe eines konkreten Endtermins, sowie die Bedingungen der Verlängerung im Tenor genau zu bezeichnen. Ausnahme nur bei Ungewissheit iSd § 574a II 2 BGB. Tenorierungsbeispiel: ›Die Klage wird abgewiesen. Das zwischen den Parteien am … geschlossene Mietverhältnis wird bis zum … fortgesetzt. Die Höhe der Miete wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 2 PKH muss für jeden Rechtszug besonders beantragt und bewilligt werden. Der Begriff Rechtszug ist kostenrechtlich zu verstehen, er ist dementsprechend identisch mit § 35 GKG. Der Rechtszug beginnt mit der Einreichung eines Antrags oder einer Klage bei Gericht. Er endet mit der die Instanz abschließenden gerichtlichen Entscheidung, der sonstigen Erledigung des Rechtsstrei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ermittlung des Wertes der Beschwer.

Rn 6 Zur Ermittlung des Wertes der Beschwer vgl § 511 Rn 17–36. Der Wert der Beschwer ist vom Revisionsgericht iRd Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde zu bestimmen (BGH NJW-RR 05, 1011 [BGH 20.04.2005 - XII ZR 92/02]) und vAw zu prüfen (BGH v 13.8.09 – I ZR 33/08 – juris). An eine Festsetzung durch das Berufungsgericht ist das Revisionsgericht nicht gebunden (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hauptsache.

Rn 6 Eine unzulässige Berufung wird verworfen (§ 522 I 2), eine unbegründete Berufung zurückgewiesen. Auf eine begründete Berufung hin kommt ausnahmsweise eine Aufhebung des angefochtenen Urteils verbunden mit einer Zurückverweisung an die erste Instanz in Betracht (§ 538 Rn 5), regelmäßig erfolgt eine eigene Sachentscheidung in Form einer Abänderung der angefochtenen Entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Prozesshandlungsvoraussetzung.

Rn 12 Die Parteifähigkeit ist neben der Prozessfähigkeit (§ 51) und der Postulationsfähigkeit, der – in familiengerichtlichen und sonstigen Verfahren ab der Landgerichtsebene Anwälten vorbehaltenen (§ 78 I, II) – Fähigkeit, rechtswirksam prozessual zu agieren, Prozesshandlungsvoraussetzung (BGH NJW 22, 3003 [BGH 02.06.2022 - I ZR 135/18] Rz 5). Fehlt die Parteifähigkeit, sin...mehr