Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besondere Gerichtsstände.

Rn 6 Hierunter fallen alle Gerichtsstände außer dem allg Gerichtsstand und den ausschl Gerichtsständen. Die besonderen Gerichtsstände, die das Gesetz kennt, knüpfen an bestimmte Verfahrensgegenstände an. Bsp: Allgemeine Versorgungsbedingungen für Wasser, Elektrizität, Gas und Fernwärme (jew § 34 AVBWasserV, AVBFernwärme; jew § 22 Strom/GasGVV); § 17 Verordnung über die Allge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In dem dinglichen Gerichtsstand können persönliche Klagen, die gegen den Eigentümer oder Besitzer einer unbeweglichen Sache als solche gerichtet werden, sowie Klagen wegen Beschädigung eines Grundstücks oder hinsichtlich der Entschädigung wegen Enteignung eines Grundstücks erhoben werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Grenzscheidungs-, Teilungs- und Besitzklagen.

Rn 7 Grenzscheidungsklagen sind Klagen benachbarter Eigentümer aus § 919 I BGB oder § 920 BGB. Mit Teilungsklagen sind die Klagen auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft der Miteigentümer an einem Grundstück gem §§ 749, 752 bzw §§ 749, 753 I BGB gemeint, nach dem Normzweck nicht aber Klagen auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder einer Erbengemeinschaft, zu deren Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insbes ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Der Regelung des § 38 liegt die Entscheidung des Gesetzgebers für ein grds Verbot der Prorogation und eine regelmäßige Formbedürftigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen unter Beteiligung strukturell unterleger (Privat-)Personen zu Grunde (Keller Jura 08, 523Zö/Schultzky vor § 38 Rz 2, 5; ThoPu/Hüßtege vor § 38 Rz 9). Sie stellt damit eine bewusste Abkehr von dem vor ih...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zuständigkeiten.

Rn 16 § 797 III erwähnt die Zuständigkeit für die Entscheidung über Einwendungen, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen, somit Einwendungen nach § 732. Ebenso wie bei den Entscheidungen über die Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen bei gerichtlichen Urkunden wird die Entscheidung über derartige Einwendungen von dem verwahrenden Gericht gem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Internationale Zuständigkeit.

Rn 16 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 19). Im Rechtsstreit mit Auslandsbezug sind daher etwaige internationale Regelungen (zB Art. 7 Brüssel Ia-VO, vgl BGHZ 176, 342; WM 15, 819; Art 5 Nr. 3 LugÜ, vgl BGHZ 212, 318), die im Einzelfall auch die örtliche Zuständigkeit mitbestimmen können (zB Art 7 Nr 2 Brüssel Ia-VO; vgl dazu BayObLG 9.2.22 – 101 AR 173/21; München ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteilskopf.

Rn 6 Hat das Gericht die falsche Form der Entscheidung gewählt, zB Erlass eines Anerkenntnisurteils hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands statt tw streitiger Entscheidung, so ist dies kein Fall von § 319 (Rn 3), anders ist es nur, wenn die Überschrift des Urteils die eigentlich gewollte Entscheidungsform nicht zutr wiedergibt. Hat fälschlicherweise das AG als FamG stat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Aufnahme des Rechtsstreits.

Rn 13 Die Aufnahme kann nur durch den Rechtsnachfolger erfolgen. Eine Fortsetzung des Verfahrens vAw ist hingegen nicht vorgesehen (Anders/Gehle/Becker ZPO § 239 Rz 11; MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 43). Wie sich aus Abs 5 und indirekt auch aus § 1958 BGB ergibt, ist der Rechtsnachfolger, so der Erbe nach Annahme der Erbschaft, zur Aufnahme nicht nur berechtigt, sondern verpfli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erste Instanz.

Rn 11 Die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit erfolgt für jeden Streitgegenstand gesondert (St/J/Roth vor § 12 Rz 13; vgl auch Zö/Schultzky Rz 21) und umfassend (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Vor § 12 Rz 17). Das Gericht prüft also unabhängig von der rechtlichen Bewertung durch die Verfahrensbeteiligten, ob für den jeweiligen Streitgegenstand irgendein Gerichtsstand gegeben is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 2 EuGFVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt in Zivil- und Handelssachen für grenzüberschreitende Rechtssachen im Sinne des Artikels 3, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt, wenn der Streitwert der Klage ohne Zinsen, Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt des Eingangs beim zuständigen Gericht 5 000 EUR nicht überschreitet. Sie erfasst insbesondere nicht Steuer- und Zol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Durchsetzung.

Rn 16 Der einzelne Miterbe kann den Schuldner eines fälligen Anspruchs mahnen und ihn dadurch, mit Wirkung für alle, in Verzug setzen (hM MüKo/Gergen § 2039 Rz 18 mwN), den Anspruch durch Leistungs- oder Feststellungsklage gerichtlich geltend machen (Frankf FamRZ 08, 1978: Antrag eines Miterben auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs) und zur Sicherung einen Arrest o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Durchsetzung von Rechten aus Bürgschaftsverträgen im Prozess.

Rn 39 Ein Anspruch aus einer Bürgschaft ist in aller Regel – ebenso wie ein Regressanspruch aus § 774 (vgl § 774 Rn 19) – vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen (ggf inkl Prozesszinsen, § 291, Staud/Feldmann § 291 Rz 9). Maßgebend für den Rechtsweg ist die Rechtsnatur des erhobenen Anspruchs aus der Bürgschaft, wie sie sich aus dem tatsächlichen Vorbringen der klag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2212 BGB – Gerichtliche Geltendmachung von der Testamentsvollstreckung unterliegenden Rechten.

Gesetzestext Ein der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegendes Recht kann nur von dem Testamentsvollstrecker gerichtlich geltend gemacht werden. Rn 1 § 2212 ist Spezialvorschrift zum Verwaltungsrecht des Testamentsvollstreckers nach § 2205 1. Die Begründung des Prozessrechtsverhältnisses durch den Testamentsvollstrecker hat zugleich die Wirkungen der §§ 2206, 220...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Aussetzung und Ruhen.

Rn 9 Aussetzung und Ruhen treten nur kraft richterlicher Anordnung oder Zustellung eines entsprechenden Beschl ein, der vAw oder auf Antrag zwingend oder nach einer Ermessensausübung des Gerichtes ergeht (BGH NJW 20, 1973 Rz 23). Die Aussetzung ist nur zulässig, wenn das Gesetz sie vorsieht, wie zB in der ZPO in §§ 65, 148, 149, 152–154, 246, 247, 578 II, 613 II (Musterfests...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 43 II regelt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit für WEG-Streitigkeiten. Für Verfahren, die Bezug auf eine WEG-Streitigkeit haben, kann das entspr gelten, zB für §§ 916 ff ZPO eine subjektive oder objektive Klagehäufung, für selbständige Beweis- (§§ 485 ff ZPO) oder Zwangsvollstreckungsverfahren. Die Zuständigkeit ist jew weit (BGH ZMR 16, 382 Rz 5; NJW 10, 181...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die durch das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren im Jahre 2005 neu geschaffene Vorschrift ist durch das am 1.11.12 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften vom 19.10.12 teilweise neugefasst worden (BGBl I 12, 2182) (zur Reform des KapMuG allg: vgl Halfmeier DB 12, 2145; S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Widerspruchsfreiheit; Unabhängigkeit des Teil- vom Schlussurteil.

Rn 9 Das Teilurteil ist unzulässig, wenn es davon abhängig ist, wie über den restlichen Streitgegenstand entschieden wird (BGH NJW 04, 1452 [BGH 25.11.2003 - VI ZR 8/03]). Zu praktisch bedeutsamen Ausnahmen oben Rn 5. Zur Heilung durch Rechtskraft unten Rn 21. Im umgekehrten Fall ist das Teilurteil grds möglich; das Teilurteil darf also über eine für das Schlussurteil präjud...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anknüpfungsmomente.

Rn 3 Erstreckt sich der Erfüllungsort des Arbeitsverhältnisses über mehrere Länder (einschließlich Festlandssockel: EuGH Slg 02, I-2013), so kommt es für den gewöhnlichen Arbeitsort (Art 21 Nr 2a) auf den tatsächlichen Schwerpunkt an (EuGH Slg 97, I-57). Dieser befindet sich am Ort, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer seine Pflichten ggü seinem Arbeitgeber hauptsächlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vermögen.

Rn 3 Für die Beurteilung der Frage, ob der im Ausland ansässige Bekl inländisches Vermögen hat, kommt es zunächst auf den Zeitpunkt der Klageerhebung an. Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit reicht es aber aus, wenn der Bekl bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung inländisches Vermögen erwirbt (München MDR 15, 728). Unter den Begriff des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz notwendiger Streitgenossenschaft.

Rn 12 Ist Kl eine nicht rechts- und parteifähige Gesamthandsgemeinschaft, müssen die Teilhaber als notwendige Streitgenossen gemeinsam auf Leistung klagen. Dies gilt für die Gesellschafter einer nicht parteifähigen Innen-GbR (BGHZ 146, 341, 348 = NJW 01, 1056), sofern nicht ausnahmsweise eine Gesellschafterklage (actio pro socio) in Betracht kommt, die gemeinsam verwaltenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erbfall.

Rn 2 Der ›Erbfall‹ ist als äußeres Merkmal für die Beerbung in aller Regel der Tod des Erblassers, seltener die bloße Todesvermutung. Die Feststellung des exakten Todeszeitpunktes kann wegen der Möglichkeit der Reanimation und Intensivtherapie im Einzelfall schwierig sein. Maßgebend ist der sog Gesamthirntod (hM BayObLG NJW-RR 99, 1309), dh wenn alle Funktionen von Großhirn,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Notwendigkeit der mündlichen Verhandlung.

Rn 10 Der Grundsatz der mündlichen Verhandlung nach Abs 1 besagt zunächst, dass das Gericht ohne mündliche Verhandlung keine Entscheidung treffen darf (BAG NJW 96, 1166 [BFH 21.08.1995 - VI R 30/95]; 2749; St/J/Kern Rz 9). Ein Verstoß gegen Abs 1 liegt auch vor, wenn der Beklagtenvertreter, der über den Prozessstoff nicht informiert ist, lediglich Klageabweisung beantragt (D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Umfang der Aufhebung.

Rn 3 Die Aufhebung ist auf den Teil des Berufungsurteils zu beschränken, hinsichtlich dessen die Revision begründet ist. Ferner darf das Berufungsurteil nur insoweit aufgehoben werden, als es mit der Revision angefochten ist. Nicht angegriffene Teile erwachsen in Teilrechtskraft, sobald die Möglichkeit entfallen ist, sie durch Erweiterung der Revisionsanträge oder durch Ansc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Der Beschl über die Erteilung oder Ablehnung einer gerichtlichen Vollstreckungsklausel ist gem § 796b II 3 nicht anfechtbar (vgl § 796b Rn 3). Wird die notarielle Vollstreckbarerklärung verweigert, ist dies nach § 796c II 2 angreifbar (§ 796c Rn 5). Rn 16 Die Möglichkeit der Vollstreckbarerklärung hat nicht zwingend den Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Erfü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Recht des Verfahrens (Abs 2).

Rn 2 Abs 2 klärt für das Versagungsverfahren im ersuchten Staat (Art 2 lit e) die Frage des anwendbaren Prozessrechts. Danach genießen alle verordnungsunmittelbaren Verfahrensvorgaben Vorrang. Im Übrigen ist das Recht des ersuchten Mitgliedstaates maßgeblich. Die Entscheidung ergeht in Deutschland gem § 1115 IV 1 ZPO in Form des Beschlusses. Zur Bindungswirkung tatsächlicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aussetzung anhängiger Verfahren.

Rn 15 Abs 2 betrifft eine Folge der Anmeldung: Hat ein Verbraucher bereits vor seiner Anmeldung eine eigene Klage erhoben und meldet er den betreffenden Anspruch an, so ist das Einzelverfahren auszusetzen, sofern es von der Bindungswirkung des Abs 1 erfasst wird. Die Aussetzung des Einzelverfahrens erfolgt vAw in jedem Stadium des Verfahrens, auch wenn bereits mündlich verha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eintragung.

Rn 14 Die Eintragung erfolgt nur aufgrund Bewilligung des Eigentümers oder aufgrund einstweiliger Verfügung analog Abs 2 (BGH DNotZ 13, 767 [BGH 07.03.2013 - V ZB 83/12], bisher str vgl MüKo/Lettmaier Rz 30 ff). Insb genügt nicht der Nachweis der Rechtshängigkeit der Klage (BGH aaO, aA Braunschw NJW-RR 05, 1099 ff [OLG Braunschweig 03.02.2005 - 2 W 264/04]; BayObLG NJW-RR 03...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Zulässigkeit (Abs 3).

Rn 22 Die Musterfeststellungsklage ist gem § 119 III GVG beim OLG zu erheben. Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 32c (inländischer allgemeiner Gerichtsstand des Beklagten). Hat der Beklagte seinen Sitz im Ausland, so gelten die allgemeinen Regeln zur internationalen Zuständigkeit (s.o. Vorb vor §§ 606 f Rn 8). Rn 23 In Abs 3 sind besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird durch Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil oder Verzichtsurteil erkannt, so bedarf es nicht des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe. 2Das Urteil ist als Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil zu bezeichnen. (2) 1Das Urteil kann in abgekürzter Form nach Absatz 1 auf die bei den Akten befindliche Urschrift oder Abschrift der Klage oder auf ein damit zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 8 Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 263, wenn der Kl seinen ursprünglichen Antrag ändert und zusätzlich einen neuen Anspruch in den Rechtsstreit einführt, wie der Wechsel vom Erfüllungsanspruch zum Schadensersatzanspruch (BGH NJW-RR 96, 1276 [BGH 13.06.1996 - III ZR 40/96]). Maßgeblich ist, dass der Kl ohne Änderung des Klagegrunds statt des ursprünglich geforderten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Allgemeine Verfahrensvorschriften.

Rn 4 Die allgemeinen Verfahrensvorschriften sind durchweg auch im Urkundenprozess anwendbar. Wegen Unvereinbarkeit mit dem Zweck des Urkundenprozesses, dem Kl schnell einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen, gilt dies allerdings regelmäßig nicht für die Aussetzung des Verfahrens nach § 148, außer bei Aufrechnung mit einer Forderung, mit der auch in einem anderen Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Komplexe Klauseln.

Rn 18 Eine Schiedsvereinbarung kann Teil einer komplexen Klausel mit unterschiedlichen Verfahrensabschnitten sein (zB Eskalationsklausel). So kann eine Mediationsvereinbarung mit einem schiedsgerichtlichen Annex versehen werden (MedArb-Klauseln), dessen Ziel es ist, letztlich nach mediativer Streitbeilegung zwischen den Parteien einen vollstreckbaren Titel im Wege eines Schi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zählerausbau.

Rn 67 Es kommt auf das nach § 3 zu bewertende Interesse des Kl an, mithin den Wert des Zählers (AG Königstein NJW-RR 03, 949) oder das Interesse an der Verhinderung der Strom- oder Wasserentnahme, wobei der Vorschuss Richtschnur für die Höhe ist (Köln JurBüro 19, 138; ZMR 06, 208; OLGR Schlesw 09, 234; Oldbg MDR 09, 1407; OLGR Braunschweig 06, 887; Kobl MDR 12, 996; LG Wuppe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit der Streitsache begründet. (2) Die Rechtshängigkeit eines erst im Laufe des Prozesses erhobenen Anspruchs tritt mit dem Zeitpunkt ein, in dem der Anspruch in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht oder ein den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 entsprechender Schriftsatz zugestellt wird. (3) Die Rechtshängigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Konsequenzen des Verfahrensbeginns.

Rn 4 Mit dem Zeitpunkt des Beginns des schiedsrichterlichen Verfahrens wird die Verjährung geltend gemachter Ansprüche gehemmt (§ 204 I Nr 11 BGB). Entscheidend sind dabei der Zugang des Antrags an den Beklagten und die ausreichenden Angaben nach S 2, damit der Schiedsbeklagte den konkreten Umfang des Rechtsstreits erkennen kann. Ist die Schiedsklage im Ergebnis unzulässig, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitpunkt.

Rn 14 Auch die zeitliche Grenze für die Abänderung richtet sich nach materiellem Recht. Prozessvergleiche (BGHZ 85, 64 = NJW 83, 228; NJW 92, 364; NJW 09, 1742, 1743; NJW 11, 3645; NJW 12, 1356, 1358 mwN) und vollstreckbare Urkunden (BGH FamRZ 84, 997; Nürnbg FamRZ 04, 212) über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen können daher grds auf eine Klage nach § 323a au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Weiteres.

Rn 12 Eine statthafte und zulässige Anfechtungsklage ist begründet, wenn der angegriffene, aber entstandene Beschl nicht ordnungsmäßig iSv § 18 II ist. Dies ist der Fall, wenn Momente vorliegen, die der Ordnungsmäßigkeit entgegenstehen (Unwirksamkeitsgründe). Der Klagende kann einen Unwirksamkeitsgrund allerdings nur geltend machen, wenn er anfechtungsbefugt ist und die Klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Lage des Hauptprozesses.

Rn 6 Der unselbstständige (§ 67) wie auch der streitgenössische (§ 69) Streithelfer hat den Rechtsstreit in der Lage anzunehmen, in der er sich zum Zeitpunkt seines Beitritts befindet (Hs 1). Der Nebenintervenient ist an die Prozesshandlungen der Hauptpartei und des Gerichts gebunden. Dies gilt für Geständnisse, Einwilligungs- und Verzichtserklärungen, den Beginn und Ablauf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Klagerücknahme (§ 269).

Rn 14 Wird die Klage zurückgenommen, so sind nach § 269 III 2 die Kosten entweder dem zurücknehmenden Kl oder nach § 269 III 3 dem Beklagten aufzuerlegen. Die jeweilige Kostenentscheidung ist auch für die Kosten des Nebenintervenienten maßgebend. Anders verhält es sich, wenn die Klagerücknahme aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs erklärt wird. Nach dem Grundsatz der K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtskraft.

Rn 35 Die materielle Rechtskraft wirkt nur zwischen den Prozessparteien. Sie erstreckt sich weder auf die festgestellten noch auf die versagten Einwendungen gegen die titulierte Forderung, da nicht die vorgetragene Einwendung Streitgegenstand ist. Mit einer der Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Entscheidung wird die Vollstreckbarkeit des titulierten Anspruchs beseitigt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirkung von Veränderungen (Abs 2).

Rn 9 Tatsachen, die in der Person eines Gläubigers eintreten, haben grds nur Einzelwirkung, etwa Erlass, Konfusion, Rechtskraft (RGZ 119, 163, 169; BGHZ 92, 351, 354), Verjährung (BGH NJW 85, 1550, 1552), Arglist eines Gesamtgläubigers bzgl Einwendung unzulässiger Rechtsausübung (BGHZ 44, 367, 369 ff). Rn 10 Gesamtwirkung hat abgesehen von den in I genannten Ereignissen das H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm verlängert § 97 für Fälle der nachträglichen Unzuständigkeit. Nach § 99 kann die ursprüngliche Entscheidung, die KfH sei iSd § 95 zuständig, in drei Fällen revidiert werden; wenn der Kläger eine Zwischenfeststellungsklage erhebt, wenn der Beklagte eine Widerklage anhängig macht oder – in Abs 2 S 2 geregelt – wenn die Klage iSd § 263 ZPO geändert wird. Führt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Nach allgM kann § 39 S 1 gleichermaßen die örtliche und sachliche Zuständigkeit eines Gerichts begründen (s nur KG VersR 88, 909; Hamm NJW 88, 653; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; Zö/Schultzky Rz 2), nicht aber die Zulässigkeit des Rechtswegs (Ddorf DAR 14, 322; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; Zö/Schultzky Rz 2; vgl auch BGH NJW 97, 328). Zur internationalen Zuständigkeit s R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verwertung.

Rn 20 Die Verwertung der Sicherungshypothek erfolgt durch Zwangsversteigerung. Der Gläubiger kann gem § 867 III aus der Sicherungshypothek die Zwangsversteigerung betreiben, es bedarf keines dinglichen Titels gegen den Eigentümer. Zur Antragstellung genügt die Vorlage des Vollstreckungstitels, auf welchem die Eintragung der Sicherungshypothek vermerkt ist. Eine erneute Zuste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeitsbegründung.

Rn 3 § 603 begründet mit der örtlichen auch die internationale Zuständigkeit. Die sachliche Zuständigkeit wird durch die Vorschrift nicht berührt. Liegt dem Wechselanspruch eine Forderung aus einem Arbeitsverhältnis zugrunde, ist fraglich, ob wegen der Abstraktheit der Wechselforderung die ordentlichen Gerichte (Hamm NJW 80, 1399; Wieczorek/Schütze/Olzen § 603 Rz 2) oder abe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Grundurteil des § 304 ist ausweislich der gesetzlichen Überschrift ein Zwischenurteil (zur Einführung Keller JA 07, 433). Anders als das Zwischenurteil des § 303 betrifft es nicht prozessuale (Vor-)Fragen, sondern die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden materiellen Verhältnisse. Im Unterschied zum Teil- und Endurteil erfasst es aber nicht einen eigenständigen Streit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Anerkenntnisurteil.

Rn 31 Auch das Anerkenntnis des Beklagten ist in beiden Instanzen möglich und führt zu einer Stattgabe der Klage. Die Berufung des Beklagten gegen ein erstinstanzliches Anerkenntnisurteil (Kobl NJW-RR 00, 529 [OLG Koblenz 21.09.1999 - 3 U 1939/98]) wird im Fall der Erfolglosigkeit zurückgewiesen, andernfalls führt sie zur Abänderung des Urteils. Hat die Berufung Erfolg, weil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auswirkungen auf den Prozess.

Rn 9 § 17 I 2 GVG begründet ein vAw zu beachtendes Prozesshindernis und damit die Unzulässigkeit der zeitlich später erhobenen Klage. Sie ist von dem insoweit unzulässig angerufenen Gericht durch Prozessurteil abzuweisen (BFH ZfZ 07, 71; BGH NJW 98, 231). Ein des ungeachtet ergangenes Sachurteil ist ggf im Rechtsmittelverfahren aufzuheben. Soweit die Nichtbeachtung anderweit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 221 Bei Abweisung der gesamten Stufenklage richtet sich der ReS nach dem höchsten Einzelwert, idR dem des Leistungsanspruchs (BGH BeckRS 22, 13183; MDR 02, 107; Schlesw MDR 14, 494); für dessen Bewertung kommt es auf die realistischen Erwartungen des Kl an (BGH NJW 97, 1016, s.o. Rn 218, die niedriger sein können als in der Vorinstanz und daher neu zu schätzen sind; all d...mehr