Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen des Musterentscheids.

Rn 3 Nicht nur in der Art der Entscheidung, sondern va auch in seiner Wirkung unterscheidet sich der Musterentscheid von sonstigen gerichtlichen Entscheidungen. § 22 I 1 KapMuG ordnet zunächst eine innerprozessuale Bindungswirkung der Prozessgerichte an den Musterentscheid an, vergleichbar dem früheren Rechtsentscheid in Mietsachen. Rn 4 Trotz der Stellung der Verweisungsnorm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht hat dem Kläger bei Anordnung der Sicherheitsleistung eine Frist zu bestimmen, binnen der die Sicherheit zu leisten ist. 2Nach Ablauf der Frist ist auf Antrag des Beklagten, wenn die Sicherheit bis zur Entscheidung nicht geleistet ist, die Klage für zurückgenommen zu erklären oder, wenn über ein Rechtsmittel des Klägers zu verhandeln ist, dieses zu verwerfen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 31 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 31 Brüssel Ia-VO(1) Ist für die Verfahren die ausschließliche Zuständigkeit mehrerer Gerichte gegeben, so hat sich das zuletzt angerufene Gericht zugunsten des zuerst angerufenen Gerichts für unzuständig zu erklären. (2) Wird ein Gericht eines Mitgliedstaats angerufen, das gemäß einer Vereinbarung nach Artikel 25 ausschließlich zuständig ist, so setzt da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere dingliche Rechte.

Rn 26 Mit einem Besitz verbundene Pfandrechte an beweglichen Sachen rechtfertigen die Vollstreckungsgegenklage, wenn sie durch Vollstreckung und Verwertung beeinträchtigt werden. Besitzlose Pfandrechte ermöglichen lediglich ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805. Bei mit Besitz verbundenen Pfandrechten wird dem Berechtigten anstelle der Drittwiderspruchsklage auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vollstreckungsabwehrklage ist prozessuale Gestaltungsklage. Sie ist allein auf die Beseitigung der Vollstreckbarkeit gerichtet (BGHZ 176, 35, 40). Unter Aufrechterhaltung des Titels soll Umständen Rechnung getragen werden, welche die Vollstreckung nachträglich vernichten oder hemmen können. Mit der Vollstreckungsabwehrklage soll damit nicht der titulierte Anspruch s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 5 EuGFVO – Durchführung des Verfahrens.

Gesetzestext (1) Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen wird schriftlich durchgeführt. (1a) Das Gericht hält eine mündliche Verhandlung ab, wenn es der Auffassung ist, dass es auf der Grundlage der schriftlichen Beweismittel kein Urteil fällen kann, oder wenn eine der Parteien einen entsprechenden Antrag stellt. Das Gericht kann einen solchen Antrag ablehnen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang der Ersatzpflicht.

Rn 27 Die Ersatzpflicht ist nach den §§ 249 ff BGB zu bestimmen. § 254 BGB ist anwendbar (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 840 Rz 13). Zu ersetzen sind nur die Nachteile, die dem Gläubiger im konkreten Vollstreckungsverfahren durch die unzureichende Auskunft entstanden sind, insb weil er mit der gepfändeten Forderung ausgefallen ist. Der Gläubiger kann nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Anfechtung erfolgt durch Erhebung der Anfechtungsklage. 2Die Klage ist darauf zu richten, dass der Erbe für erbunwürdig erklärt wird. (2) Die Wirkung der Anfechtung tritt erst mit der Rechtskraft des Urteils ein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Erklärung des Geständnisses.

Rn 5 Das Geständnis ist eine einseitige (§ 288 II) Erklärung an das Gericht iRe mündlichen Verhandlung oder zu Protokoll eines beauftragten oder ersuchten Richters. Es genügt auch die ausdrückliche oder stillschweigende (BGH NJW-RR 90, 1150, 1151 [BGH 04.04.1990 - VIII ZR 125/89]; Hamm NVersZ 01, 403, 404; dazu Panetta NJOZ 08, 2166 ff) Bezugnahme nach § 137 III auf einen en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Mehrere Ansprüche des Klägers gegen denselben Beklagten können, auch wenn sie auf verschiedenen Gründen beruhen, in einer Klage verbunden werden, wenn für sämtliche Ansprüche das Prozessgericht zuständig und dieselbe Prozessart zulässig ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 4).

Rn 45 Die Berufung kann – ausschließlich oder neben anderen Gründen – auf neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel gestützt werden; diese sind allerdings nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs 2 zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 07, 934, 935 [BGH 27.03.2007 - VIII ZB 123/06]). Rn 46 Angriffs- und Verteidigungsmittel sind insb Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abs 1 Nr 4: Güteantrag.

Rn 12 Die Vorschrift lässt Hemmung eintreten beim Güteantrag bei durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten und anerkannten Gütestellen, dh Gütestellen, die befugt sind, vollstreckbare Vergleiche iSd § 794 I Nr 1 ZPO zu errichten, solchen, die nach § 15a I EGZPO eingerichtet sind, als auch sonstigen Gütestellen, die Streitbeilegung betreiben iSd § 15a III EGZPO. Bei let...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz.

Rn 1 Der Vorerbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten (s § 2144 Rn 1) nach dem Nacherbfall grds nicht mehr. Der Eintritt des Nacherbfalls begründet die Klage aus § 767 ZPO (MüKo/Lieder und Staud/Avenarius, jew § 2145 Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Folgen des Zeitablaufs: Verjährung und Verwirkung (Abs 1 lit d Alt 2).

Rn 40 I lit d Alt 2 stellt klar, dass das Vertragsstatut die Verjährung (vgl BGHZ 153, 244, 248; Brandbg BauR 01, 820, 821; Köln ZIP 92, 1482, 1484; Karlsr IHR 04, 246, 250) und alle Folgen von Zeitablauf erfasst: zB in England estoppel (MüKoIPR/Spellenberg Art 12 Rz 115); in Deutschland die Verwirkung (Ddorf JahrbItalR 89, 125, 127; Frankf RIW 82, 914; MüKoIPR/Spellenberg A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Der Tenor soll die Entscheidung so vollständig enthalten, wie es die Lage gestattet (R/S/G § 60 Rz 19). Der Tenor folgt regelmäßig der Dreiteilung nach Ausspruch zur Sache, zu den Kosten und zur Vollstreckbarkeit. Beim Vorbehaltsurteil sollte der Vorbehalt dem Sachausspruch folgen (§ 302 Rn 11). Die Berufungszulassung schließt die Urteilsformel ab; einer Nichtzulassung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zwischenfeststellungsantrag.

Rn 38 Wird der Klage stattgegeben, aber ein Zwischenfeststellungsantrag abgewiesen, so liegt darin ein teilweises Unterliegen. Da der Zwischenfeststellungsantrag idR zur Werterhöhung führt, dürfte § 92 II Nr 1 idR ausscheiden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kalendermäßige Fälligkeit.

Rn 6 Erst nach Ablauf der Mietdauer. Das Schweigen des Gewerberaummieters zur Erfüllung seiner Räumungspflicht nach Kündigung gibt keinen Anlass zur Klage (LG Berlin GuT 10, 247 [LG Berlin 01.02.2010 - 12 O 509/09]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Beibringung.

Rn 10 Werden die Vollmacht/Genehmigung weder innerhalb der Frist noch bis zum Schluss der nachfolgenden mündlichen Verhandlung beigebracht, liegt ein endgültiger Mangel vor und die ohne Vollmacht erhobene Klage ist ohne Rücksicht auf eine evtl doch bestehende Vollmacht mit einer Kostenentscheidung nach dem Veranlasserprinzip (näher § 88 Rn 10) abzuweisen. Zugleich sind die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhalt.

Rn 15 Der Sicherungsgläubiger wird aufgefordert, dem Gericht ggü in die Rückgabe der Sicherheit einzuwilligen oder Klage gegen die andere Partei oder den Bürgen (Köln OLGZ 91, 216) zu erheben. Die Folgen im Falle der Nichtbeachtung müssen nicht angedroht werden (ThoPu/Hüßtege § 109 Rz 9); selbiges erscheint jedoch verfahrensökonomisch sinnvoll. Der Beschl ist dem Gegner vAw ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Mit der Klage wird der das Gericht bindende (§ 308 I) Streitgegenstand festgelegt, der bei einem anderen Gericht nicht mehr anhängig gemacht werden kann (§ 261 III Nr 1), den Umfang der Rechtskraft (§ 322) und den vollstreckungsfähigen Inhalt des Urteils (§ 724) bestimmt.mehr

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AGS 06/2023, Kosten des Bek... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Vergleichbare Problematik bei Klagerücknahme vor Klageabweisungsantrag a) Problem Das hier aufgeworfene Gebührenproblem kommt gewöhnlicherweise in anderer Konstellation vor, nämlich dergestalt, dass sich ein Anwalt für den Beklagten nach Klageerhebung zunächst nur bestellt und ggf. dessen Verteidigungsbereitschaft anzeigt, ohne jedoch bereits einen Sachantrag zu stellen und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wer die Sache oder das Recht, worüber zwischen anderen Personen ein Rechtsstreit anhängig geworden ist, ganz oder teilweise für sich in Anspruch nimmt, ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung dieses Rechtsstreits berechtigt, seinen Anspruch durch eine gegen beide Parteien gerichtete Klage bei dem Gericht geltend zu machen, vor dem der Rechtsstreit im ersten Rechtszug anhän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beklagtenseite.

Rn 29 Es kann für beide Parteien Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn auf beiden Seiten die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Für den Beklagten besteht stets dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Klage unschlüssig ist (Karlsr FamRZ 97, 375); ansonsten hängt die Überprüfung der Erfolgsaussicht von der Erheblichkeit seines Vorbringens ab. 1. Anerkenntnis. Rn 30 Einem Beklagte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Adressat der Bekanntgabe.

Rn 41 Die Pflicht gilt gegenüber sämtlichen (werdenden) WEigtümern, soweit diese nicht klagen. Sie gilt auch ggü ausgeschiedenen WEigtümern, soweit es sich um einen Rechtsstreit handelt, der den Zeitraum ihrer Zugehörigkeit zur GdW betrifft und noch Wirkungen für sie haben kannmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Geltendmachung.

Rn 5 Der Anspruch muss in der Klage geltend gemacht sein, also Streitgegenstand sein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bei Unzuständigkeit.

Rn 30 Auf Antrag des Kl spricht das Gericht seine Unzuständigkeit nach Anhörung der Parteien aus und verweist den Rechtsstreit zugleich an das zuständige Gericht. Bei fehlendem Verweisungsantrag wird die Klage durch Prozessurteil abgewiesen. Zuvor ist der Kl nach § 139 auf das Antragserfordernis hinzuweisen (BGH NJWE-FER 97, 115).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kündigungsschutzklage.

Rn 46 § 42 II 1 GKG. Vierteljahresverdienst Höchstgrenze, innerhalb derer Schätzung nach § 3, anzusetzen gesamtes Arbeitsentgelt einschl Nebenleistungen (LAG Rheinl-Pf MDR 07, 1106) wie etwa 13. Monatsgehalt (LAG Hambg JurBüro 91, 373; LAG Köln MDR 94, 843) und Gratifikationen (LAG Ddorf JurBüro 90, 1153; aA LAG Köln BB 94, 1868), nicht aber Zuwendungen aus anderen Gründen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zivil- und Handelssache.

Rn 10 Die Begriffe sind autonom und grds weit auszulegen. Maßgebend ist die rechtliche Qualifikation des der Klage zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien (EuGH Slg 04, I-1543). Das gilt auch im Falle einstweiliger Maßnahmen, für die Art 35 den Anwendungsbereich nach Art 1 nicht erweitert (EuGH Slg 92, I-2149). Deshalb fällt auch die Vollstreckung eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unzulässig.

Rn 30 Bei Unzulässigkeit der Klageänderung ist die neue Klage durch Prozessurteil mit der Kostenfolge nach § 91 abzuweisen (BGH LM § 268 aF Nr 1). Über den ursprünglichen Antrag ist wegen § 308 nicht mehr zu entscheiden, außer wenn er neben dem neuen Antrag (hilfsweise) aufrechterhalten wird (Frankf 21.12.79 5 U 67/79 juris).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praxisumsetzung.

Rn 2 Dem Abholungsrecht kann ein Schadensersatz- und evtl ein Sicherungsanspruch gem § 867 ggü stehen. Bei Verweigerung der Abholung der Sache ist der Anspruch durch Klage geltend zu machen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Drittschuldnerklage.

Rn 88 Für Klage des Gl auf Zahlung ist der Betrag der gepfändeten, eingeklagten Forderung anzusetzen (Saarbr JurBüro 89, 849; Köln MDR 91, 899), nicht hingegen der Wert der Forderung, wegen derer gepfändet wurde; dsgl für außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts (Köln JurBüro 92, 267).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Aufrechnung.

Rn 15 Obsiegt der Beklagte mit einer Primäraufrechnung, so dass die Klage abgewiesen wird, ist von einem vollen Unterliegen des Klägers auszugehen. Die Hauptforderung als solche war nicht bestritten. Mit seiner Klageverteidigung ist der Beklagte voll durchgedrungen. Anders verhält es sich dagegen bei der Hilfsaufrechnung (s Rn 23).mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist in der Hauptsache begründet (I.) und unterliegt lediglich im Hinblick auf Zinsansprüche und Nebenforderungen einer teilweisen Abweisung (II.). I. Die Klägerin hat gegen die Beklagten zu 1) bis 3) gem. den §§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2306 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Auszahlung ihres Pflichtteils in Höhe des zugesprochenen Betrags von 542.731,70 EUR. Die nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Voraussetzungen.

Rn 52 Die Beseitigung der Rechtskraft im Wege einer Schadensersatzklage nach § 826 BGB kommt nach der Rspr nur unter drei Voraussetzungen in Betracht, die kumulativ vorliegen müssen. aa) Objektiv unrichtiger Titel. Rn 53 Der angegriffene Titel muss ganz oder tw materiell-rechtlich eindeutig unrichtig sein. Bei der Prüfung der Unrichtigkeit ist nicht auf die Erstentscheidung ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Aufrechnung des Klägers.

Rn 74 Für die Aufrechnung des Kl gilt § 322 II seinem Wortlaut nach nicht. Die Aufrechnung im Fall der Widerklage bildet keine Ausnahme, da der Kl sich hierbei in der Rolle des Bekl befindet und § 322 II daher unmittelbar anwendbar ist. Ausnahmsweise wird § 322 II aber auf die Aufrechnung des Kl dann entsprechend angewendet, wenn sich der Kl aus der Position des Schuldners g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Untätigkeit nach Erklärung.

Rn 10 Erklärt der Bekl fristgemäß, dass er der Klage entgegentrete, bleibt aber sonst untätig, gilt § 296 I, wird ihm keine Frist gesetzt §§ 282, 296 II (iE Geisler AnwBl 06, 524).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Erbenstellung.

Rn 17 Ein Schuldner gibt keinen Anlass zur Klage iSd § 93, wenn er nicht an den Erben des Gläubigers leistet, bevor dieser ihm seine Erbenstellung nachgewiesen hat (Hambg OLGR 03, 101; KG JurBüro 09, 264 = ErbR 09, 198 und 280).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hilfs- und Nebengeschäfte.

Rn 33 Zur Erreichung des gesetzgeberischen Schutzzwecks von § 762 (Rn 1) ist II entspr anwendbar auf Hilfs- und Nebengeschäfte, die in engem Zusammenhang mit Spiel- und Wettverträgen stehen (BGH NJW 74, 1821 [BGH 04.07.1974 - III ZR 66/72], vgl ausf Staud/Schönenberg-Wessel § 762 Rz 34 ff): Auch sie sind unvollkommen, können aber – sofern sie nicht selbst nichtig sind – Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundprinzip Fälligkeit.

Rn 3 Ein Anspruch ist iSv § 199 I Nr 1 entstanden, sobald er erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (BGH NJW 11, 73 [BGH 14.07.2010 - IV ZR 208/09] Rz 15); also insb der Anspruch nach Inhalt, Gläubiger und Schuldner bestimmt ist (BGH NJW 14, 2342 [BGH 16.04.2014 - IV ZR 153/13] Rz 14) u nicht dauernde Unmöglichkeit entgegensteht (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Klage auf künftige Leistung kann außer den Fällen der §§ 257, 258 erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation.

Rn 8 Aktivlegitimiert ist der Titelschuldner; auch ein Forderungsprätendent kann Klage gem § 768 erheben, wenn der Titel auf der Gläubigerseite umgeschrieben worden ist und der Kl geltend macht, er selbst sei der richtige Gläubiger (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 6). Passivlegitimiert ist der in der Klausel benannte Gläubiger.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 1d)4. Abwandlung

In der 3. Abwandlung hat auch die außergerichtliche Zahlungsaufforderung des Rechtsanwalts A keinen Erfolg. Der Rechtsanwalt erhebt deshalb Zahlungsklage und erwirkt gegen B in mündlicher Verhandlung, zu der B weder erschienen noch ordnungsgemäß vertreten ist, ein der Klage stattgebendes Versäumnisurteil. Welche Vergütung kann Rechtsanwalt A in diesen vier Abwandlungen abrech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Notgeschäftsführung.

Rn 12 Jeder Miterbe ist berechtigt und verpflichtet, notwendige Erhaltungsmaßnahmen ohne Mitwirkung der anderen, aber unter Einsatz seines eigenen Vermögens zu treffen (BGH JZ 53, 706). Eine Maßnahme ist notwendig, wenn sie der ordnungsgemäßen Verwaltung des gesamten Nachlasses dient und bei Nichtvornahme dem Nachlass oder einzelnen Gegenständen ein Schaden entsteht (Staud/L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Dauerschuldverhältnis.

Rn 84 Die Klage auf Feststellung ist nach dem Interesse des Kl gem § 3 zu bewerten. Dauerwohnrecht s Dienstbarkeit. Deckungsklage s Versicherung c). Depotschein s § 6 Rn 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhalt.

Rn 16 Auf das Parteivorbringen ist angemessen und nachvollziehbar einzugehen (BayVerfGH NJW 05, 3771, 3772 [BVerfG 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04]), nicht aber auf jede Einzelheit, sondern auf den Kern des Vorbringens; wird ein Gesichtspunkt, der von einer Partei vorgebracht wird, nicht gewürdigt, obwohl er auch nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich wäre, so lässt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidungen durch Grundurteil (§ 304).

Rn 10 Bei einem VU gegen den Kl kann das Gericht unter Aufhebung des VU ein Grundurteil erlassen. Bei einem Grundurteil nach einem gegen den Bekl ergangenen VU ist die Entscheidung nach § 343 dem Betragsverfahren vorzubehalten, soweit die Klage dem Grunde für gerechtfertigt erklärt wird (BGH NJW-RR 15, 1180, 1181 [BGH 19.02.2015 - III ZR 90/14]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 und 5 brauchen nicht in das Protokoll aufgenommen zu werden,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Schuldner kann gem § 768 Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel geltend machen, wenn eine solche nur aufgrund eines besonderen Nachweises erteilt werden kann. Diese Vorschrift gibt dem Schuldner die Möglichkeit, den bei Erteilung der Vollstreckungsklausel als bewiesen angenommenen Eintritt der entspr Voraussetzungen im Weg der Klauselgegenklage z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung ist grds auch in Verfahren mit Amtsermittlung anwendbar (Hamm FamRZ 03, 616, 617; anders bei reiner Amtstätigkeit etwa des Vollstreckungsgerichts in nicht kontradiktorischen Verfahren, zB der Wertfestsetzung im Zwangsversteigerungsverfahren, BGH NJW-RR 18, 201 [BGH 24.11.2017 - LwZR 5/16] Rz 13) und betrifft grds alle Beweismittel. Für die Vorlage von Aug...mehr