Rn 8

Aktivlegitimiert ist der Titelschuldner; auch ein Forderungsprätendent kann Klage gem § 768 erheben, wenn der Titel auf der Gläubigerseite umgeschrieben worden ist und der Kl geltend macht, er selbst sei der richtige Gläubiger (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 6). Passivlegitimiert ist der in der Klausel benannte Gläubiger.

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