Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) S 2 Hs 2.

Rn 22 Dem Bekl können die Kosten aus einem anderen Grund auferlegt werden. Das sind grds nur prozessuale Kostenerstattungsansprüche (Frankf 16.11.18 8 W 48/18 juris). Da aus Gründen der Prozessökonomie die Kostenentscheidung nicht mit Fragen des materiellen Rechts belastet werden darf, ist ein Streit der Parteien hinsichtlich einer Kostenvereinbarung nicht zu berücksichtigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die gerichtlichen Handlungen, welche die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte zum Gegenstand haben, erfolgen durch das Vollstreckungsgericht. (2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 21 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vereinbarung hat keine rechtliche Wirkung, wenn sie nicht auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die aus ihm entspringenden Rechtsstreitigkeiten sich bezieht. (2) 1Eine Vereinbarung ist unzulässig, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Heilung fehlerhafter Mieterhöhungsverlangen (§ 558b III).

1. Überblick. Rn 25 Soweit der Vermieter ein mangelhaftes Mieterhöhungsverlangen abgegeben hat, kann er es im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Ist der Klage kein Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen oder ist die Klagefrist bereits verstrichen, ist § 558b III unanwendbar (LG Berlin ZMR 21, 311; LG Duisburg WuM 05, 457). 2. Nachholung (§ 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bierlieferungsvertrag.

Rn 79 Im Streit um die Erfüllung eines B. ist das Interesse des Kl nach § 3 zu schätzen; es entspricht grds dem erwarteten Gewinn (Bambg MDR 77, 935; JurBüro 85, 441). Interesse an längerfristiger Bindung ist durch einen Aufschlag zu berücksichtigen (Braunschw JurBüro 79, 436). Bei Klage des Abnehmers gegen die Brauerei ist nach § 6 S 1 der Verkehrswert der verlangten Liefer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschwerdegegenstand.

Rn 16 Darunter versteht man den Teil der Beschwer, den der Berufungsführer mit seinem Rechtsmittel beseitigen will. Sein Wert bestimmt sich danach, inwieweit sich die Beschwer und der Berufungsantrag decken. Der Wert kann deshalb nicht höher sein als die Beschwer aus dem angefochtenen Urt, auch wenn mit dem Berufungsantrag die Klage erweitert oder eine Widerklage erhoben wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Mit der Zustellung der Klageschrift oder des Protokolls über die Klage ist der Beklagte darüber zu belehren, dass eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist. (2) Mit der Aufforderung nach § 276 ist der Beklagte auch über die Folgen eines schriftlich abgegebenen Anerkenntnisses zu belehren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klageerhebung.

Rn 36 Gleichzeitig mit Hauptantrag oder nachträglich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, auch noch in der Berufungsinstanz (BGHZ 53, 94; Brandbg 21.2.13 5 U 46/12 juris), aber nicht Revisionsinstanz (BGH NJW 61, 777), sogar hilfsweise für den Fall der Abweisung der Hauptantrags (BGH NJW 92, 1897 [BGH 21.02.1992 - V ZR 273/90]) oder vom Bekl als Widerklage kann die Kl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterlassungsklagen.

Rn 159 Wertbestimmend ist das Interesse an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße (BGH K&R 22, 194). Es kommt auf den sog Angriffsfaktor an, dh die Summe aller von dem str Fehlverhalten ausgehenden Beeinträchtigungen des Kl. Wichtigste Bemessungsfaktoren sind Größe und Umsatz des klagenden Unternehmens sowie die Gefährlichkeit des Verstoßes, insb mit Blick auf die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einschränkungen deutscher Rechtsprechungshoheit.

Rn 1 Die deutsche Gerichtsbarkeit beschränkt sich grds auf deutsches Hoheitsgebiet. Ungeachtet der jeweiligen Staatsangehörigkeit unterliegen alle sich in der BRD aufhaltenden Personen zunächst uneingeschränkt der den deutschen Gerichten übertragenen Rechtsprechungshoheit. Die §§ 18 bis 20 GVG regeln sich insoweit aus dem Völkerrecht ergebende personelle und sachbezogene Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unzulässigkeit.

Rn 2 Fehlen die Prozessvoraussetzungen, so ist die Klage als unzulässig abzuweisen. Das gilt (anders als im Wechselprozess, BGH NJW 94, 136) auch bei begründeter Schiedsvertragseinrede (BGHZ 165, 376, 380 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verurteilung zur Abgabe der Willenserklärung.

Rn 5 S 1 setzt weiterhin voraus, dass der Schuldner zur Abgabe der Willenserklärung verurteilt wurde. Da die Fiktion nicht bereits aus dem Inhalt des Urt folgt, sondern einen Akt der Zwangsvollstreckung darstellt (BayObLG MDR 53, 561, 562 [OLG Hamm 09.03.1953 - 15 W 44/53]), handelt es sich bei den nach § 894 zu vollstreckenden Urt nicht um Gestaltungs-, sondern um Leistungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Begründung.

Rn 7 Die materiell-rechtliche Grundlage des Anspruchs ist ebenfalls ohne Belang. § 6 gilt für sämtliche dinglichen, vertraglichen, anderen schuldrechtlichen und sonstigen Anspruchsgrundlagen (Musielak/Voit/Heinrich § 6 Rz 2). Entscheidend ist das Klageziel (Rn 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterlassungen des Beklagten.

Rn 29 Der Bekl muss gegen die Obliegenheit, seinen Verteidigungswillen innerhalb einer ihm nach § 276 I 1, 3 gesetzten Frist anzuzeigen, verstoßen haben. Das begründet die ges Vermutung, dass die Sache unstr bleibt und durch Versäumnisurteil entschieden werden kann. Die fristgemäß beim Gericht eingegangene Anzeige schließt den Erlass des Versäumnisurteils in jedem Falle aus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen einer Fristversäumung vor dem versäumten Termin (›Flucht in die Säumnis‹).

Rn 12 Die Partei kann nach § 340 III mit dem Einspruch alle die Zulässigkeit der Klage betreffenden Rügen und sämtliche Angriffs- und Verteidigungsmittel vorbringen, auch wenn vor dem versäumten Termin eine richterliche Frist nach § 273 II Nr. 1, 5, § 275 I 1, 4, § 276 I 2, 3 unentschuldigt nicht eingehalten worden ist (BGHZ 76, 173, 178 und ganz hM – aA nur Gounalakis DRiZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung der gesetzlichen Vertretung.

Rn 11 Die gesetzliche Vertretungsmacht muss als Sachurteilsvoraussetzung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegeben sein. Prozesshandlungen, die einer wirksamen Vertretung entbehren, sind unwirksam, können aber von dem berechtigten Vertreter oder der während des Rechtsstreits prozessfähig gewordenen Partei (§ 108 III BGB; München NZG 2012, 274 [OLG Stuttgart 23....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einschränkungen.

Rn 14 Die durch die Konzentrationsvorgabe eröffneten Auswahlmöglichkeiten für Rechtsbehelfsführer werden grds in Kauf genommen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Rechtsweg vollständig zur Disposition der Beteiligten steht. Nach der Rspr sind daher angeführte, aber offensichtlich nicht erfüllte Anspruchsgrundlagen in dem Zusammenhang unbeachtlich (vgl nur BVerwG NVwZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Handlung.

Rn 163 Klage auf Vornahme ist nach § 3 mit dem Interesse des Kl zu bewerten (BayObLG JurBüro 01, 142). Hauptantrag s § 5 Rn 14. Hausrat s Folgesachen. Heimfallanspruch s Erbbaurecht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schockschadensschmerzensgeld.

Rn 24 Problematisch ist auch das Konkurrenzverhältnis des Hinterbliebenengeldes zum Schockschadensschmerzensgeld (dazu § 253 Rn 2). Zwar gibt es Konstellationen, in denen nur einer der beiden Ansprüche greift, so klammert § 844 Abs 3 Ansprüche wegen einer Verletzung des Angehörigen bewusst aus (hier ist man auf den Schockschaden angewiesen), umgekehrt greift nur § 844 Abs 3 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6 Fn 24), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abs 1 Nr 3: Mahnbescheid/Zahlungsbefehl.

Rn 10 Der Eintritt der Hemmung durch die Zustellung des Mahnbescheids (gleichgestellt ist der Zahlungsbefehl) setzt voraus, dass der auf Antrag erlassene und zugestellte Mahnbescheid wirksam ist. Wie bei der Klage bedarf es des Vorliegens der Grundvoraussetzungen eines Mahnbescheides iSd § 690 I Nr 1–3 ZPO, nicht jedoch der Zulässigkeit des Verfahrens überhaupt (Rn 4) oder d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Insbesondere durch die Verkürzung der Ladungsfrist führt der Wechselprozess zu einer weiteren, erheblichen Beschleunigung des Verfahrens. Diese setzt voraus, dass die Klage eine entsprechende Erklärung enthält.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Wegfall.

Rn 26 Das Feststellungsinteresse muss bei Schluss der mündlichen Verhandlung noch vorliegen (BGHZ 18, 98). Tatsachen, die zum Wegfall des Feststellungsinteresses führen und erst nach der letzten Tatsachenverhandlung entstanden sind, dürfen noch in der Revisionsinstanz verwertet werden, ebenso neue Tatsachen, die dieses Interesse begründen können (BGHZ 18, 22, 41; BGH NJW 84,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sofort.

Rn 3 Das Anerkenntnis muss sofort abgegeben werden, also bei der erstmöglichen Gelegenheit. Wann das wiederum der Fall ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Soweit das Gericht einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, muss das Anerkenntnis spätestens im Termin abgegeben werden. Der Klageanspruch darf dann aber schriftsätzlich nicht zuvor bestritten wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Streitgenössische Drittwiderklage.

Rn 18 Als streitgenössische Drittwiderklage wird die Widerklage bezeichnet, die der Bekl (Widerkl) gegen den Kl (Widerbekl) und gegen eine bislang nicht am Rechtsstreit beteiligte Partei (Drittwiderbekl, der auch Streithelfer sein kann; vgl BGHZ 131, 76, 78) als Streitgenossen iSd §§ 59, 60 erhebt (Zö/Schultzky Rz 24). Die streitgenössische Drittwiderklage ist heute weitgehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zu sonstigen Rechtsbehelfen.

Rn 7 Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Vollstreckungstitel sind nicht im Weg des § 766 geltend zu machen (vgl § 766 Rn 1); allenfalls kann dies im Weg der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767, der Interventionsklage nach § 771 oder der Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem § 805 erfolgen. Bei evidentem Dritteigentum kann der Dritte – anstelle oder neben der Inter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein nach den §§ 861, 862 begründeter Anspruch erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht, wenn nicht vorher der Anspruch im Wege der Klage geltend gemacht wird. (2) Das Erlöschen tritt auch dann ein, wenn nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, dass dem Täter ein Recht an der Sache ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 4 Nach § 20 Nr 12 RPflG ist der Rechtspfleger zur Klauselerteilung nach § 729 funktionell zuständig (s § 726 Rn 6). Die urkundliche Nachweispflicht richtet sich auf alle Tatbestandsmerkmale des § 419 I BGB und § 25 HGB. Ist ein Vertreter involviert, muss auch dessen Vertretungsmacht nachgewiesen werden. Der Nachweis einer Vermögensübernahme nach Abs 1 dürfte mit öffentlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 291 stellt eine selbständige, neben § 288 tretende Anspruchsgrundlage dar. Prozesszinsen sind kein Unterfall des Verzugszinses, vielmehr wird der Schuldner deshalb einer Zinspflicht unterworfen, weil er es zum Prozess hat kommen lassen und für das damit verbundene Risiko einstehen soll (BGH NJW 06, 2472, 2474 f [BGH 04.04.2006 - X ZR 122/05]; BAG AP ZPO § 322 Nr 42 Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Gebührenstreitwert.

Rn 220 Für den GeS ist nach § 44 GKG, § 38 FamGKG (dazu auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 38 FamGKG) alleine der höchste Einzelwert maßgeblich, vgl auch Rn 219. Das gilt auch für einen verfahrensbeendenden Vergleich (Celle FamRZ 11, 1809). Die Terminsgebühr nach Ziff 3104 Anl 1 RVG folgt nur dem Wert des Antrags, über den der Termin stattgefunden hat (Schlesw JurBüro 02,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Urteilsausspruch.

Rn 7 Die Grundsätze oben Rn 3 f gelten auch bei Unrichtigkeiten des Tenors. Hat das Gericht über einen bestimmten Anspruch in einer bestimmten Weise entschieden und kommt dies durch die Entscheidungsgründe, nicht aber durch der verlauteten Tenor zum Ausdruck, so ist die Berichtigung zulässig (BGH NJW 64, 1858 [BGH 18.06.1964 - VII ZR 152/62]), zB bei einer Zug-um-Zug-Einschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren 495a ZPO 1 Bagatellbeträge 753 ZPO 9 Bagatellforderungen 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert 2 ZPO 6 Bankbürgschaft 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht 817 ZPO 14 Baugeldforderungen 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek 926 ZPO 10; 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel 100 ZPO 6 Bauteilöffnung selbststän...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

In Fall 1 Abwandlung 1 und 2 erteilt K dem Rechtsanwalt A den Auftrag, die offene Kaufpreisforderung einzuklagen. Rechtsanwalt A erhebt Klage und erwirkt im schriftlichen Verfahren gem. § 331 Abs. 3 ZPO ein Versäumnisurteil gegen B. Welche Vergütung steht Rechtsanwalt A für seine Tätigkeit als Prozessbevollmächtigter zu?mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtskräftiges Endurteil.

Rn 3 Endurteile (§ 300) sind diejenigen Urteile, die für die Instanz endgültig über den Streitgegenstand entscheiden. Darunter fallen auch Teilurteile, Versäumnisurteile, Anerkenntnisurteile, Prozessurteile sowie Urteile im einstweiligen Rechtsschutz. Ob es sich um ein Leistungs-, Feststellungs- oder Gestaltungsurteil handelt, spielt keine Rolle. Entsprechend sind auch Schei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Macht der Kläger einen auf ihn übergangenen [richtig: übergegangenen] Anspruch geltend, ohne dass er vor der Erhebung der Klage dem Beklagten den Übergang mitgeteilt und auf Verlangen nachgewiesen hat, so fallen ihm die Prozesskosten insoweit zur Last, als sie dadurch entstanden sind, dass der Beklagte durch die Unterlassung der Mitteilung oder des Nachweises veranlasst wor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verspätete verzichtbare Zulässigkeitsrügen (Abs 3).

Rn 49 Erfasst sind verspätete, verzichtbare Rügen des Beklagten betreffend der Zulässigkeit der Klage (§ 282 Rn 11 ff; vgl BGH 21.11.13 – VII ZR 48/12 Rz 18: zum Einwand, ein Prozessvergleich sei unwirksam und daher der Prozess fortzusetzen, so dass einer neuen Klage § 261 III Nr 1 entgegenstehe). Ihre Verspätung bestimmt sich nach § 282 III (s dort); auf eine Verzögerung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Verwender, dem die Verwendung einer Bestimmung untersagt worden ist, kann im Wege der Klage nach § 767 der Zivilprozessordnung einwenden, dass nachträglich eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes ergangen ist, welche die Verwendung dieser Bestimmung für dieselbe Art von Rechtsgeschäften nicht untersagt, u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angriffs-/oder Verteidigungsmittel.

Rn 6 (S § 282 Rn 5 f). Erfasst ist jedes neue Vorbringen, welches der Durchsetzung bzw Abwehr des geltend gemachten prozessualen Anspruchs – dieser wird bestimmt durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt, aus dem der Kl die begehrte Rechtsfolge herleitet – dient, zB Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden (einschließlich der ausfüllenden Tatsachenbehauptungen)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung.

Rn 4 Das AG (und als Beschwerdeinstanz das OLG) entscheidet im Erbscheinsverfahren als Vorfrage über das Erbrecht durch Feststellungsbeschluss (Rn 26 f). Dieser erwächst, wenn keine Rechtsmittel mehr möglich ist, insb weil die Beschwerdefrist (§ 63 FamFG) abgelaufen ist, in formelle Rechtskraft (§ 45 FamFG), vgl § 352e II 2 FamFG. Bei unveränderter Sachlage steht nach vorher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Angefochtene Entscheidung.

Rn 4 Zum Gegenstand des Berufungsverfahrens wird der erstinstanzliche Streitgegenstand, soweit durch das angefochtene Urt über ihn entschieden und er durch die Berufung oder die Anschlussberufung angefochten ist. Der Anfechtung insoweit unterfallen auch die dem Urt vorausgegangenen Entscheidungen (§ 512). Richtet sich die Berufung gegen eine im Anhörungsrügeverfahren ergange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Urteile sind der Rechtskraft nur insoweit fähig, als über den durch die Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch entschieden ist. (2) Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so ist die Entscheidung, dass die Gegenforderung nicht besteht, bis zur Höhe des Betrages, für den die Aufrechnung geltend gemacht worden ist, der Rechtskraft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelfall, I.

Rn 2 Im Anschluss an § 320 I 1 verlangt I zunächst einen gegenseitigen Vertrag (Vor § 320 Rn 3 ff). Ein Vertragspartner muss Klage auf die ihm zustehende Leistung erhoben haben und der andere muss ein Recht aus § 320 geltend machen (also die Einrede wirklich erheben, BGH NJW 99, 53 [BGH 07.10.1998 - VIII ZR 100/97]). Dann wird die Klage nicht etwa abgewiesen. Vielmehr kommt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 24 Soweit es allein die Sache der Parteien ist, ein Verfahren durch einen Antrag einzuleiten und über den Streitgegenstand zu verfügen (Bestimmung von Umfang und Grenzen des Prozesses, Bindung des Gerichts an den Antrag, Möglichkeit von Rücknahmen der Klage oder des Rechtsmittels, Verzicht, Anerkenntnis, Vergleich, Erledigungserklärung), spricht man von der Geltung der Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Sind mehrere eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt, dass jeder die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber die Leistung nur einmal zu bewirken verpflichtet ist (Gesamtgläubiger), so kann der Schuldner nach seinem Belieben an jeden der Gläubiger leisten. Dies gilt auch dann, wenn einer der Gläubiger bereits Klage auf die Leistung erhoben hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist die Geltendmachung einer nicht von einer Gegenleistung abhängigen Geldforderung oder die Geltendmachung des Anspruchs auf Räumung eines Grundstücks oder eines Raumes, der anderen als Wohnzwecken dient, an den Eintritt eines Kalendertages geknüpft, so kann Klage auf künftige Zahlung oder Räumung erhoben werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtshängigkeit.

Rn 4 Rechtshängigkeit tritt nur bei förmlicher Zustellung der Klage, auch der Stufenklage nach § 256 ZPO ein, bei Klageerhöhung ab Zustellung des entspr Schriftsatzes. Die formlose Übersendung eines PKH-Antrages reicht nicht (BGH FamRZ 90, 283).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auslegung der Schiedsvereinbarung.

Rn 26 Für eine Schiedsvereinbarung gilt das von den Parteien gewählte Recht; haben die Parteien hierüber nichts bestimmt, gilt deutsches Recht. Mangels Rechtswahl, gilt das Statut des Hauptvertrags (BGH 8.11.18 – I ZB 24/18 juris, Rz 12). Um feststellen zu können, ob eine Schiedsvereinbarung wirksam oder unwirksam ist, muss das Gericht die im konkreten Einzelfall getroffene ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 25 § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime. Mit den übereinstimmenden Erledigungserklärungen entfällt die Rechtshängigkeit des Klagebegehrens bis auf die Kostenfrage (BGHZ 106, 359 = NJW 89, 2885). Eine Fortsetzung des Verfahrens scheidet aus. Weder können neue Sachanträge gestellt werden (BayObLG JurBüro 96, 97), noch ist eine Klagerücknahme möglich (Bambg NJW-RR 97, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 13 Ist eine Klage auf Grundbuchberichtigung rechtshängig, kann der Beklagte den streitbefangenen Gegenstand dennoch veräußern. Ein Urt wirkt nach §§ 265, 325 II ZPO nur gegen den Rechtsnachfolger, wenn dieser die Rechtshängigkeit kennt. Ein Rechtshängigkeitsvermerk, der eine Rechtskrafterstreckung des Urt bewirkt, kann im Grundbuch eingetragen werden, und zwar auch neben ...mehr