Rn 6

Das Gericht hat die Dauer der Fortsetzung, am besten durch Angabe eines konkreten Endtermins, sowie die Bedingungen der Verlängerung im Tenor genau zu bezeichnen. Ausnahme nur bei Ungewissheit iSd § 574a II 2 BGB.

 

Tenorierungsbeispiel:

›Die Klage wird abgewiesen. Das zwischen den Parteien am … geschlossene Mietverhältnis wird bis zum … fortgesetzt. Die Höhe der Miete wird auf einen Betrag von … monatlich herabgesetzt/erhöht.‹

Kosten nach §§ 91 ff, 93b; vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung, mit Abwendungsbefugnis nach §§ 708 Nr 7, 711.

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