Rn 6
Das Gericht hat die Dauer der Fortsetzung, am besten durch Angabe eines konkreten Endtermins, sowie die Bedingungen der Verlängerung im Tenor genau zu bezeichnen. Ausnahme nur bei Ungewissheit iSd § 574a II 2 BGB.
Tenorierungsbeispiel:
›Die Klage wird abgewiesen. Das zwischen den Parteien am … geschlossene Mietverhältnis wird bis zum … fortgesetzt. Die Höhe der Miete wird auf einen Betrag von … monatlich herabgesetzt/erhöht.‹
Kosten nach §§ 91 ff, 93b; vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung, mit Abwendungsbefugnis nach §§ 708 Nr 7, 711.
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