Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / B. Vertragsbedingung

Rz. 12 Der Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung setzt eine Vertragsbedingung,[36] d.h. eine Erklärung des Verwenders voraus, die den Vertragsinhalt regeln soll,[37] wobei die Erklärung nach ihrem objektiven Wortlaut beim Empfänger den Eindruck hervorrufen muss, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen Schuldverhältnisses bestimmt werden.[38] Dieser konstitutive Ch...mehr

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / 2. Gesellschaftsrecht

Rz. 62 Gesellschaften, die von der gesellschaftsrechtlichen Bereichsausnahme nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB erfasst werden, sind[176] die Rz. 63 Damit unterliegen bspw. einer richterlichen Inhaltskontrolle allein am allgemeinen Maßstab de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.2.4 Flüchtlinge und Asylbewerber

Rz. 35 Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben dann einen Kindergeldanspruch nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1], wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt wurde. Erforderlich ist ein unanfechtbarer Anerkennungsbescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 4.2 Andere Identifizierung (Abs. 1 S. 4)

Rz. 9d Ist das Kind nicht nach einem Steuergesetz stpfl. (§ 139a Abs. 2 AO), erfolgt die Identifizierung durch andere geeignete Nachweise. Sofern im Inland keine IdNr an das Kind vergeben wurde, aber in dem ausl. Wohnsitzstaat eine geeignete persönliche Identifikationsnummer vergeben wird, ist diese als Nachweis der Identität des Kindes heranzuziehen.[1] Als geeignete persön...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / III. Unwirksamkeit des Vertrags

Rz. 220 Der Vertrag ist nach § 306 Abs. 3 BGB (als einer mit Art. 6 Abs. 1 Hs. 2 der Klausel-Richtlinie vereinbare Regelung)[811] insgesamt nichtig (Gesamtnichtigkeit), wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach § 306 Abs. 2 BGB (d.h. im Falle des ersatzweisen Eingreifens dispositiven Rechts – siehe Rdn 205 ff.) vorgesehenen Änderung eine "unzumutbare Hä...mehr

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§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / 2. Unterlassungs- und Widerrufsanspruch

Rz. 21 Das Unterlassungsklagengesetz gewährt in seinem § 1 einen Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in seinem § 2 einen Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken (sowie – außerhalb des hier interessierenden AGB-Bereichs – in § 2 lit. a einen Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen § 95 lit. b Abs. 1 UrhG)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 2.3 In den Haushalt aufgenommene Enkel (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 7 Die Berücksichtigung von Enkeln ist nur dann möglich, wenn sie in den Haushalt der Großeltern aufgenommen sind, auch wenn sie von den Großeltern unterhalten werden (zur Haushaltsaufnahme s. Rz. 6; § 32 EStG, Rz. 31ff.). Es braucht sich dabei nicht um den alleinigen Haushalt der Großeltern zu handeln; aus § 64 Abs. 2 S. 5 EStG folgt, dass auch ein gemeinsamer Haushalt m...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Überraschende Vertragsbedingungen

Rz. 155 Der Grund für eine Nichteinbeziehung überraschender Klauseln liegt darin begründet, dass aufgrund des fehlenden Rechtsnormcharakters von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe hierzu Rdn 1) diese zwar nur durch eine rechtsgeschäftliche Einbeziehung (vgl. § 305 Abs. 2 BGB – Einbeziehungsabrede – siehe Rdn 13 ff.) Vertragsbestandteil werden, das hierfür notwendige Ein...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / bb) Unangemessenheit

Rz. 479 Weitere Voraussetzung des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist, dass die Benachteiligung unangemessen sein muss. Grundsätzlich soll der von Verwender und Vertragspartner abgeschlossene Vertrag wesensmäßig einen Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien herstellen. Deshalb setzt die Beurteilung der Unangemessenheit einer Benachteiligung voraus, dass das Interesse des Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 5 Territorialitätsprinzip (Abs. 1 S. 6)

Rz. 10 § 63 Abs. 1 S. 6 Halbs. 1 EStG begrenzt die Familienförderung durch Kindergeld, anders als bei der Gewährung des Kinderfreibetrags (§ 32 Abs. 6 S. 4 EStG; s. § 32 EStG Rz. 122), grundsätzlich auf den EU-/EWR-Raum. Das Kind muss danach seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem anderen EU-/EWR-Staat haben (zum EWR gehören neben Deutschland: Be...mehr

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§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / VII. Das Verhältnis der §§ 305 ff. BGB zu anderen Regelungen

Rz. 51 Die §§ 307 ff. BGB statuieren kein gesetzliches Verbot i.S.v. § 134 BGB [143] (arg.: Regelung der Unwirksamkeitsfolge in § 306 BGB) – im Falle eines Parallelverstoßes gelangen beide Regelwerke nebeneinander zu Anwendung[144] (mit einem systematischen Vorrang des § 134 BGB).[145] Rz. 52 § 307 BGB wird im Rahmen seines Schutzzwecks ein Vorrang vor § 138 BGB (lex specialis...mehr

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / D. Vielzahl von Verträgen

Rz. 39 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen vom Verwender oder einem Dritten (d.h. bspw. einem vom Verwender beauftragten Notar, Vertreter oder Abschlussgehilfen)[201] für eine Vielzahl von Verträgen[202] im geschäftlichen oder nichtgeschäftlichen Verkehr[203] aufgestellt worden sein. Womit der lediglich für einen bestimmten Vertrag ausgearbeitete Text § 305 Abs. 1 BG...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / bb) Angemessenheit der Pauschalierung des Schadens oder der Wertminderung

Rz. 71 Die Angemessenheit einer Schadenspauschalierung – und auch der Pauschalierung einer Wertminderung[140] – hat sich an dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden zu orientieren. Maßgeblich ist damit der in der jeweiligen Branche übliche durchschnittliche Schaden bzw. die übliche durchschnittliche Wertminderung. Damit ist der Schaden bzw. die Wertmin...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / aa) Allgemeines

Rz. 84 Nach § 309 Nr. 6 BGB sind Vertragsbedingungen unwirksam, durch die der Verwender dem Vertragspartner für die Fälle der Nichtabnahme oder der verspäteten Abnahme der Leistung, des Zahlungsverzuges oder der Lösung vom Vertrag eine Vertragsstrafe auferlegt, unabhängig davon, wie er die Vertragsstrafe bezeichnet. Rz. 85 Diese Regelung des Gesetzgebers führt zwar nicht zu e...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / dd) Wirksamkeitserfordernisse nach § 307 BGB

Rz. 91 Die fehlende Anwendbarkeit des § 309 Nr. 6 BGB auf alle Arten der Vertragsstrafe führt nicht zu einer generellen Wirksamkeit entsprechender Vereinbarungen. Vielmehr sind – außerhalb des Anwendungsbereiches des § 309 Nr. 6 BGB – Vertragsstrafen nach § 307 BGB auf ihre Angemessenheit hin zu untersuchen.[209] Deshalb erlangt die Anwendung des § 307 BGB insbesondere für V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.2.2.1 Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger

Rz. 25 Für EU-Bürger [1] und Staatsangehörige aus einem anderen EWR-Staat [2] sowie die sie begleitenden Familienangehörigen hat § 62 Abs. 2 EStG insofern keine Bedeutung, als diese Personen, wenn sie im Inland wohnen (Abs. 1), nach vorrangigem Gemeinschafts- bzw. Abkommensrecht unter denselben Voraussetzungen wie Deutsche Anspruch auf Kindergeld haben.[3] Innerhalb der EU-/EWR...mehr

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / II. Sonderproblem: Schriftformklausel

Rz. 80 Schriftformklauseln[424] beinhalten, dass mündliche Abreden unwirksam sein oder nur dann Geltung beanspruchen sollen, wenn sie vom Verwender schriftlich bestätigt werden, bspw.:[425] Sie ändern aber am Vorliegen ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht im Wesentlichen § 2 BKKG a. F.[1] § 62 EStG legt die Anspruchsvoraussetzungen in der Person des Kindergeldberechtigten fest. § 63 EStG umschreibt, welche Gruppen von Kindern bei Anspruchsberechtigten i. S. v. § 62 EStG zu berücksichtigen sind. Die Anknüpfung in § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an den Kindbegriff des § 32 Abs. 1 EStG (im ersten Grad v...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / a) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 382 Die Vorschrift des § 308 Nr. 5 BGB erklärt Vertragsbedingungen für unwirksam, durch die die Abgabe oder Nichtabgabe einer Erklärung von einem bestimmten Verhalten des Vertragspartners abhängig gemacht wird. Die Unwirksamkeit tritt nur dann nicht ein, wenn dem Vertragspartner zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist eingeräumt worden ist (§ 308...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.1.3 Aufenthaltserlaubnis

Rz. 47 Die Aufenthaltserlaubnis (§ 7 AufenthG) ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu einem im AufenthG genannten besonderen Zweck erteilt. In begründeten Fällen kann sie auch zu einem im Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden (§ 7 Abs. 1 AufenthG). Sie ist zu befristen. Die Frist kann nachträglich verkürzt werden(§ 7 Abs. 2 AufenthG). Rz. 48 Nac...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Ersatzweises Eingreifen des dispositiven Rechts

Rz. 205 Soweit die Bestimmungen nach § 306 Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind (siehe Rdn 199 ff.), richtet sich der Inhalt des Vertrags nach § 306 Abs. 2 BGB nach den (dispositiven) gesetzlichen Vorschriften. Nach § 306 Abs. 2 BGB gelangt anstelle der nicht geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Lückenfüllung das dispositive Recht[721] ...mehr

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / E. Veranlassen der Einbeziehung durch den Verwender

Rz. 46 Verwender ist nach der Legaldefinition des § 305 Abs. 1 S. 1 BGB die Vertragspartei, die der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss Allgemeine Geschäftsbedingungen stellt: sog. Stellen der Vertragsbedingungen (vgl. aber abweichend die Regelung des § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB, die auch Drittklauseln erfasst, siehe § 6 Rdn 32 ff.). Das Merkmal "Stellen" ist formal zu v...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / 7. Änderungsvorbehalt (§ 308 Nr. 4 BGB)

Rz. 359 § 308 Nr. 4 BGB untersagt Vertragsbedingungen, durch die sich der Verwender ein für den Vertragspartner unzumutbares Recht zur Änderung oder Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung vorbehält. Rz. 360 Der Zweck des Klauselverbots besteht darin, dem Vertragspartner seinen ursprünglichen Leistungsanspruch zu erhalten und ihn vor nachträglichen Änderungen dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.1 Sonderregelung für Ausländer

Rz. 23 § 62 Abs. 2 EStG stellt für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer (auch Staatenlose) als "lex specialis" zu Abs. 1 neben dem Erfordernis eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland zusätzliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für die nach Abs. 1 grundsätzlich gegebene Anspruchsberechtigung auf (s. auch Rz. 25ff.). Die Einschränkung des Kindergeld...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Aufklärungsobliegenheiten

Rz. 99 Gemäß E.1.1.3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. In der Praxis ist diese Bestimmung insbesondere für zwei Fallgruppen von großer Bedeutung, und zwar bei Unfallflucht und bei falschen Angaben in der Schadenanzeige. Rz. 100 Verwirklicht der Versicherungsnehmer ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Vergleich des Gesundheitszustands

Rz. 364 Inhaltlich nachvollziehbar ist die Änderungsmitteilung nur, wenn sie den früheren Gesundheitszustand, der zum Anerkenntnis führte, mit dem Gesundheitszustand vergleicht, der jetzt die Leistungspflicht entfallen lassen soll.[770] Die Mitteilung muss deshalb erkennen lassen, was sich verbessert haben soll.[771] Das Erfordernis der Aufzeigung eines konkreten Vergleichs ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 474 Der Versicherer ist sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet.[1049] Der Versicherer muss nachweisen, dass der Versicherungsnehmer durch die unrichtigen Angaben auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglich...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 9. Rechtsprechung

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / V. Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit in bestimmten Berufen

Rz. 113 Zur Berufsunfähigkeit in bestimmten Berufen [242] sind instruktive Entscheidungen ergangen:mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Kausalität

Rz. 93 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung setzen nach § 28 Abs. 3 VVG sowohl bei Vorsatz als auch bei grober Fahrlässigkeit voraus, dass die Obliegenheitsverletzung kausal für den Eintritt des Versicherungsfalls oder für die Feststellungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall oder den Umfang der vom Versicherer zu erbringenden Leistungen ist. Dabei reicht es nicht ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Versorgungsausgleich bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung

Rz. 659 Ansprüche aus Rentenversicherungen, die ein Ehegatte an einen Dritten abgetreten hat, fallen grundsätzlich nicht in den Versorgungsausgleich.[1144] Etwas Anderes gilt dann, wenn es sich um eine Sicherungsabtretung handelt. Zur Sicherheit abgetretene Ansprüche unterfallen dem Versorgungsausgleich.[1145] Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch aus der Rentenversicherung...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 6. Kausalität

Rz. 206 Aus der Formulierung in § 28 Abs. 3 S. 1 VVG ergibt sich, dass der Versicherungsnehmer mangelnde Kausalität beweisen muss.[224] Der Kausalitätsgegenbeweis ist bei Falschangaben zum Kilometerstand geführt, wenn der Versicherer im Zeitpunkt seiner Entscheidung die richtige Kilometerleistung durch Schlüsselauslesung bereits kannte.[225]mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Deckungszusage

Rz. 59 Macht nach einem Versicherungsfall der Versicherungsnehmer seinen Rechtsschutzanspruch geltend (§ 17 Abs. 3 ARB), so muss der Rechtsschutzversicherer über seine Eintrittspflicht entscheiden. Der Versicherungsnehmer ist daran interessiert, den ihm zu gewährenden Rechtsschutz schriftlich dokumentiert zu erhalten. Die Deckungszusage gibt dem Versicherungsnehmer ­"grünes ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Recht der Handelsgesellschaften und Anstellungsverhältnisse gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, Abs. 2 c bzw. Nr. 3.2.5 ARB 2012

Rz. 199 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ist gem. § 3 Abs. 2 c ARB vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Rz. 200 Handelsgesellschaften sind: OHG, KG, GmbH, AG, KGaA, GmbH & Co. KG (weil einer juristischen Person sehr nahekommend),[193] nicht jedoch stille Ge...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Abrechnung der ärztlichen Leistung nach GOÄ und GOZ

Rz. 216 Der Arztvertrag ist nach herrschender Auffassung Dienstvertrag gem. §§ 611 f. BGB. § 612 BGB bestimmt, dass für die Höhe des Vergütungsanspruchs beim Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung zugrunde zu legen ist; als solche sind die GOÄ und die GOZ anzusehen. Sie dienen als Abrechnungsgrundlage für die Vergütung privatärztlicher Leistungen (§ 1 GOÄ/GOZ) und sind,...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Innere Unruhen

Rz. 94 Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.[102] Nach dem Sprachgebrauch gehören hierzu Aufruhr, Landfriedensbruch, Tumult, Plünderung und Aufstand.[103] Anders als Sabotageakte erfordern sie ein bis...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Begriff der Kenntnisse bzw. Ausbildung und Fähigkeiten

Rz. 174 Die am Markt befindlichen Bedingungswerke arbeiten mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten, die jedoch im Grunde den gleichen Erklärungsgehalt haben. Einige Bedingungswerke sehen vor, dass der Verweisungsberuf den Kenntnissen und Fähigkeiten der versicherten Person entsprechen muss.[364] Der Begriff "Kenntnis" spricht das Wissen der versicherten Person an. Unter dem ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 334 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 68 Verletzt der Anwalt eine der zahllosen Pflichten, kann der enttäuschte und möglicherweise wegen des anwaltlichen Versehens zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [267] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.[268] In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt natürlich nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / f) Heizungs- und Sprinkleranlagen

Rz. 40 Zum Leitungswasser gehört auch Wasser, das aus Warmwasser- oder Dampfheizungen austritt. Hierzu zählen insbesondere Fußbodenheizungen, die für den Versicherer von besonderer Bedeutung sind, da sie ein erheblich gesteigertes Risiko darstellen. Durch Wasserlösch- und Berieselungsanlagen verursachte Nässeschäden sind nach den VGB 2010 ausdrücklich mitversichert (A § 3 Zif...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 22 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Betrachtung uneingeschränkter, umfassender Mandate und eingeschränkter Mandate ist in jedem Fall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich mit der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkre...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Auslegung und Umdeutung von Erklärungen

Rz. 501 Die Erklärungen des Versicherers bzgl. der Rechte nach § 19 VVG und der Anfechtung müssen grundsätzlich eindeutig sein. So muss insbesondere ersichtlich sein, dass es sich nicht um eine bloße Leistungsablehnung handelt. Bei der BUZ, die mit einer Lebens-, Renten- oder Unfallversicherung verbunden ist, muss durch den Versicherer außerdem deutlich herausgestellt werden...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Voraussetzung der Leistung

Rz. 213 Es muss ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von mindestens X % vorliegen. Bisher werden häufig 50 % vereinbart. Es gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Die Höhe der Invalidität bemisst sich wie bei der Invaliditätsleistung. Die Schwelle von X % Invalidität muss durch ein einziges Unfallereignis erreicht werden. Nicht ausreichend ist es, wenn durch einen weiteren Unfa...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Deckungsverhältnis Arzt/Krankenhausträger – Versicherer

Rz. 64 Der Arzt oder Krankenhausträger erwirbt gegen den Haftpflichtversicherer einen Anspruch auf Freistellung von Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit sowie auf Rechtsschutz im Haftungsprozess. Der Anspruch muss bei Leistungsverweigerung des Versicherers vom Versicherungsnehmer im Deckungsprozess geltend gemacht werden. Der Deckun...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 309 Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste. Erforderlich ist ein objektiv grober und subjektiv unentschuldbarer Verstoß gegen die im konkreten Fall gebotene Sorgfalt.[365] Vorausgesetzt wird hierfür grundsätzlich ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Voraussetzungen der Anfechtung

Rz. 462 Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags bee...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 6. Kausalität

Rz. 188 Der Versicherer wird bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung nur dann leistungsfrei, wenn sich die Obliegenheitsverletzung auf den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht ausgewirkt hat (Kausalitätsprinzip). Dieses Kausalitätserfordernis entfällt lediglich bei Arglist (§ 21 Abs. 2 VVG). Es liegt keine Kausalität ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Beurteilungsmaßstab

Rz. 176 Der Maßstab für die Beurteilung der Ausbildung und Erfahrung bzw. der Kenntnisse und Fähigkeiten ist ein objektiv-individueller. Es kommt nicht darauf an, ob die versicherte Person die Kenntnisse und Erfahrungen, die sie besitzt auch in ihrem letzten Beruf einsetzen musste; es kommt nur darauf an, dass sie überhaupt über diese verfügt – unbeachtlich, auf welchem Wege...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Beweislast bei Obliegenheitsverletzungen

Rz. 159 Die Beweislast ist auf die Parteien im Deckungsprozess gleichmäßig verteilt: Für das Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung in objektiver Hinsicht trägt der Versicherer die Darlegungs- und Beweislast. Für mangelndes Verschulden ist dagegen der Versicherungsnehmer darlegungs- und beweisbelastet.[210] Im Einzelfall ist für den Versicherer der Nachweis einer vorsätzlic...mehr