Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 14 Lebensversicherung / 6. Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Rz. 388 Die Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer sind in §§ 19 bis 23 VVG geregelt. Danach ist wie folgt zu differenzieren: Liegt eine arglistige Täuschung vor, ermöglicht § 23 VVG dem Versicherer die Anfechtung des Versicherungsvertrags. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vorve...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Anzeige an den Versicherer

Rz. 415 Für die Feststellung einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht stellt sich schließlich die Frage, ob der Versicherungsnehmer die ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände dem Versicherer auch wirklich angezeigt hat. Rz. 416 Erklärungsempfänger sind insoweit der Versicherer, dessen Organe und Angestellte.[653] Gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 1 VVG hat auch der Versiche...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Vorsatz

Rz. 305 Vorsatz bedeutet das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges.[355] Da der Versicherer grundsätzlich die Anspruchsvoraussetzungen für Verwirkungsgründe beweisen muss, trägt er auch die Beweislast für den Vorsatz des Versicherungsnehmers. Im Bereich der Feuerversicherung kann der Versicherer zwar zum Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung der Brandursache auf di...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Weitere Obliegenheiten

Rz. 121 Nach E.1.3.2 AKB muss der Versicherungsnehmer vor Beginn der Verwertung oder Reparatur des Fahrzeugs Weisungen beim Versicherer einholen (Weisungsbefugnis). Es liegt eine vorsätzliche Verletzung dieser Obliegenheit vor, wenn das Fahrzeug nach Beauftragung eines eigenen Sachverständigen durch den Versicherungsnehmer repariert und veräußert wird.[198] Rz. 122 Anders als...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Tatbestände

Rz. 251 Die Teilversicherung deckt Schäden durch Entwendung. Versichert ist die Entwendung in den in den AKB ausdrücklich aufgezählten Fällen: Diebstahl i.S.d. § 242 StGB, Raub i.S.d. § 249 StGB, räuberische Erpressung i.S.d. § 255 StGB, Unterschlagung i.S.d. § 246 StGB sowie unbefugter Gebrauch i.S.d. § 248b StGB. Dadurch wird klar zum Ausdruck gebracht, dass unter den Entw...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 69 Der Eintritt bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist im Streitfall vom Versicherungsnehmer gemäß § 286 ZPO zu beweisen, also mit dem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet.[137] Die Vorlage eines Rentenbescheides der BfA reicht zum Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht aus.[138] Auch haben Feststellungen in einem Verfa...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Einwendungen

Rz. 81 Einwendungen gegen die auf der Grundlage eines gerichtlichen medizinischen Sachverständigengutachtens getroffene erstinstanzliche Tatsachenfeststellung können noch im Berufungsverfahren mithilfe eines medizinischen Privatgutachtens erhoben werden.[159] Allerdings bedeutet dies nicht, dass damit die im Privatgutachten enthaltenen neuen Tatsachen in den Prozess gleichsa...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Vorvertragliche Obliegenheiten

Rz. 568 Vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen werden in den MB/KK nicht geregelt. Somit ist für Neuverträge auf die allgemeinen Bestimmungen des VVG, hier insbesondere § 19 VVG zurückzugreifen. Gemäß § 19 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihn bekannten gefahrerheblichen Umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Te...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Schadensminderung

Rz. 144 Der Versicherungsnehmer ist nach Ziff. 25.2 AHB, der mit § 82 VVG n.F. korreliert, verpflichtet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers und im Rahmen des Zumutbaren alles zur Klarstellung des Schadenfalls und zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu tun.[191] Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Schadenminderung ist nach den AHB 2008 auf das für den...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Forderungsübergang

Rz. 297 Steht dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten ein Schadenersatzanspruch zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit er den Kaskoschaden reguliert (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG). Hinweis Nach A.2.8 AKB ist der Regress des Kaskoversicherers gegen den berechtigten Fahrer allerdings nur bei mindestens grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls möglich. Trotz ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Rücktrittsrecht

Rz. 440 Die Ausübung des Rücktrittsrechts erfordert eine entsprechende Erklärung des Versicherers; es handelt sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Gem. § 21 Abs. 1 S. 3 VVG muss der Rücktritt begründet werden. Rz. 441 Die Erklärung des Versicherers muss unzweideutig als Rücktritt zu verstehen sein (zur Möglichkeit der Umdeutung einer Anfechtungserkläru...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / dd) Irreguläre Eigenbewegung

Rz. 38 Unstrittiger Ausgangspunkt ist zunächst, dass ein Ereignis auch dann von außen auf den Körper wirkt, wenn die VP durch eigene Bewegung eine Kollision ihres Körpers mit der Außenwelt verursacht hat, z.B. gegen ein Hindernis läuft. Rz. 39 Eine Einwirkung von außen liegt nach allgemeiner Ansicht bei Eigenbewegungen mit regulärem Ablauf nicht vor. Wenn die Eigenbewegung vo...mehr

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§ 18 Transportversicherung / k) Gesetze anderer Staaten (Ziff. 3.11 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 183 Ziff. 3.11 DTV-VHV 2003/2011 enthält einen Auffangtatbestand. Kommt es zu Verkehrsverträgen außerhalb des EWR-Raums, will der Versicherer nur bis zur Höhe von 8,33 SZR je kg Deckung gewähren, selbst wenn das nationale Recht dieser Staaten eine höhere Haftung vorsieht.mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 37 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[134] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[135] Dem Anwalt als "Mitg...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 10. Haftung in der Sozietät

Rz. 85 Der von einem geschädigten Mandanten beauftragte Anwalt muss sich im Rahmen der Übernahme eines entsprechenden Schadenersatzmandats über die Frage der Pflichtverletzung durch seinen Vorgänger hinaus unbedingt damit auseinandersetzen, wer konkret Anspruchsgegner ist. Einen falschen Beklagten oder nicht alle potenziell Haftenden in Anspruch zu nehmen, führt in der Regel...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Inhalt der Anzeigepflicht

Rz. 395 Zur Feststellung einer Anzeigepflichtverletzung ist zunächst der Inhalt der Anzeigepflicht zu bestimmen. Anzeigepflichtig sind alle dem Versicherungsnehmer bekannten gefahrerheblichen Umstände i.S.v. § 19 VVG, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Als anzeigepflichtiger Umstand kommen objektive und subjektive Gegebenheiten in Betracht sowie sog. indizie...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle (§ 5 Abs. 1 b MB/KK, § 201 VVG)

Rz. 512 Die Leistungspflicht des Versicherers ist gem. § 5 Abs. 1 b MB/KK bei auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen ausgeschlossen. Vorsatz ist die bewusste und gewollte Herbeiführung einer Krankheit oder eines Unfalls. Der Vorsatz muss sich auf die Krankheit bzw. den Unfall beziehen; liegt er vor, sind auch die Behandlungsfolgen der Kran...mehr

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§ 18 Transportversicherung / i) FIATA Combined Bill of Lading (FBL) (Ziff. 3.9 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 181 Das FBL ist ein Frachtbrief, der von der FIATA für die Verwendung durch Spediteure entwickelt wurde, die als Multimodal Transport Operator (MTO) Multimodaltransporte, d.h. Transporte mit verschiedenen Beförderungsmitteln, organisieren. Bei bekanntem Schadensort richtet sich die Haftung aus dem FBL nach dem für diese Teilstrecke anzuwendenden nationalen oder internati...mehr

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§ 18 Transportversicherung / II. DTV-Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen für die laufende Versicherung für Frachtführer, Spedition und Lagerhalter 2003/2011 (DTV-VHV laufende Versicherung 2003/2011) – Stand Januar 2015

Rz. 266 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016

Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / H. Muster: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 511 Muster 15.1: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Zusatzversicherung) Muster 15.1: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Zusatzversicherung) An das _________________________ Klage des Landwirtes Hans Schmerzensreich, Krankenhausstr. 4, 4530...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Beeinträchtigung der Berufsausübung

Rz. 44 Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss weiter kausal zu einer voraussichtlich dauerhaften Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Ausübung der konkreten Berufstätigkeit führen. Rz. 45 Ist ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm empfundenen Mobbingsituation ausgesetzt, erkrankt hierdurch psychisch und/oder physisch und kann infolgedessen seine ko...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; Teilwertermittlung

Leitsatz 1. Ob die Voraussetzungen für die Wahl der Tonnagebesteuerung vorgelegen haben, ist für die Feststellung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG ohne Bedeutung, wenn für das Folgejahr erstmals ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte auf der Grundlage einer Ge­winnermittlung nach § 5a Abs. 1 EStG ergangen ist. 2. Für die Ermi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wohnsitz von Kindern im Inland, die ihre Ausbildung im Ausland absolvieren

Leitsatz Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BStBl 2015 II S. 655; BStBl 2016 II S. 1022), die die Beibehaltung des Wohnsitzes von Kindern bei den Eltern im Inland annimmt, wenn sich diese zum Zwecke des Studiums für mehrere Jahre ins Ausland begeben, und mehr als 50 % ihrer ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringen, ist auf minderjährige Schulkinder, die bereits zu B...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.2 Sitzungspolizei

Rz. 28 Die sitzungspolizeilichen Maßnahmen obliegen dem Vorsitzenden (§ 176 GVG). Hierzu rechnen alle Befugnisse und Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ungestörten Verlauf der Sitzung zu sichern. Dazu gehören der störungsfreie äußere Ablauf der Verhandlung, ferner die ungehinderte Entscheidungsfindung samt allen darauf gerichteten Beiträgen und Interaktionen der Verfah...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.3 Gerichtssprache

Rz. 51 Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 Satz 1 GVG). Nicht berührt wird das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen (§ 184 Satz 2 GVG). Plattdeutsch und jede deutsche Mundart ist deutsch i. S. d. Vorschrift (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 61 Anm. 5). Friesisch ist nicht deutsch. Friesisch ist keine Mundart, sonde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Biogasanlage in der Umsatzsteuer

Leitsatz 1. Übergibt ein Landwirt dem Betreiber einer Biogasanlage aufgrund einer zwischen beiden geschlossenen Vereinbarung Biomasse, die im Eigentum des Landwirts verbleibt und lediglich zur Gewinnung von Biogas genutzt wird, so erfüllt die Rückgabe der verbleibenden Pflanzenreste an den Landwirt mangels einer Zuwendung nicht die Voraussetzungen einer Besteuerung nach § 3 ...mehr

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Investitionsabzugsbetrag: Investitionszulage erhöht Betriebsgröße bei Betriebsvermögensvergleich

Leitsatz Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist der Anspruch auf Investitionszulage bei Bestimmung der Betriebsgröße gemäß § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG als Voraussetzung eines Investitionsabzugsbetrags zu berücksichtigen. Normenkette § 4, § 12, § 13 InvZulG 2007, § 4 Abs. 1, Abs. 3, § 5 Abs. 1, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a und c, Abs. 7...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / 2. Entscheidung des KG

Das KG hat entschieden, dass den Erben im Hinblick auf die auf dem Facebook-Account der Erblasserin gespeicherten Daten kein Zugangsverschaffungsanspruch zusteht. Die sog. "Gedenkzustandsrichtlinie" von Facebook sei AGB-rechtlich nicht zu beanstanden. Dabei handle es sich um eine Leistungsbeschreibung im Sinne von § 307 Abs. 3 BGB, sodass diese einer Inhaltskontrolle nach § 3...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / II. Die Entscheidung des KG

1. Ausgangssachverhalt Die minderjährige Tochter der Klägerin ist nach einem Unfall mit einer U-Bahn in Berlin verstorben. Es stand der Verdacht auf einen Suizid im Raum und in diesem Zusammenhang auch Anspruch auf Schadensersatz des Fahrers der U-Bahn (insbes. Schmerzensgeld) gegen die Eltern als Erbengemeinschaft. Die Eltern erhofften sich aus dem Inhalt des Facebook-Accoun...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / aa) Die Wertung des KG Berlin

Das KG Berlin geht zwar auf die mutmaßliche Einwilligung ein, legt bei ihrer Prüfung aber den falschen Abwägungsmaßstab an. Nach dem KG Berlin (Rn 109) soll "das ... anzunehmende Fehlen eines Schutzinteresses an dem in Anspruch genommenen Gut" entscheidend für die Rechtfertigung sein. Von dem Fehlen eines Schutzinteresses der Kommunikationspartner im Fall der elektronischen ...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 5. Anwendung auf den Fall des KG Berlin

Nach diesem "Ausflug" in für Erbrechtler sicherlich eher ungewohnte rechtliche Gefilde stellt sich die Frage, zu welchen Ergebnissen die so gewonnenen Erkenntnisse im vom KG Berlin konkret entschiedenen Fall führen. Dafür existieren zwei Anknüpfungspunkte: Zum einen die Einwilligung der Kommunikationspartner in die Kommunikation mit der Tochter, denn diese könnte dahingehend...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / aa) Die Auslegung des KG Berlin

Das KG Berlin führt dazu aus (Rn 107): "In der Teilnahme an einer über Facebook geführten Kommunikation liegt keine Einwilligung in die Weitergabe von Kommunikationsinhalten an den Erben des ursprünglichen Kommunikationspartners." Zwar könne eine solche Einwilligung auch konkludent erfolgen, so das KG Berlin weiter, allerdings dürfe "[e]ine konkludente Einwilligung [nur] ang...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / (3) Ebenfalls bedarf es für die Zugangsverschaffung zugunsten der Erben keiner gesetzlichen Ermächtigung nach § 88 Abs. 3 S. 3 TKG

Entgegen der Auffassung des KG[68] bedürfte es, selbst wenn man den Erben als "Anderen" im Sinne des § 88 Abs. 3 TKG ansehen würde, keiner gesonderten gesetzlichen Ermächtigung im Sinne des § 88 Abs. 3 S. 3 TKG (sog. "kleines Zitiergebot"), um den Erben den Zugang zu den auf dem Server eines Providers gespeicherten Daten zu ermöglichen. Das KG irrt vor diesem Hintergrund, we...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / 1

Das KG Berlin[1] hat sich, nachdem sich erstmals in der Rechtsprechung das LG Berlin[2] als Vorinstanz mit der Frage nach der Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts beschäftigt hat, mit dem bislang noch weitgehend ungeklärten Thema des "digitalen Nachlasses" auseinandergesetzt. Der Beitrag analysiert die Entscheidung kritisch und macht deutlich, welche Auswirkungen das von de...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / bb) Problem: Vererbbarkeit höchstpersönlicher Inhalte des Digitalen Nachlasses

Von dem Grundsatz der Vererbbarkeit des gesamten Vermögens des Erblassers sind grundsätzlich auch nichtvermögenswerte Rechtsverhältnisse erfasst, soweit das Gesetz diesbezüglich nichts Gegenteiliges vorsieht.[33] Mit der Thematik des digitalen Nachlasses lebt eine Diskussion auf, welche im Zusammenhang mit dem "klassischen Nachlass" in dieser Intensität nicht geführt wird: D...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / (b) Der Erbe ist jedoch kein "anderer" im Sinne des § 88 Abs. 3 TKG

Der Auffassung des KG, dass sich Facebook vorliegend gegenüber den Erben der verstorbenen Inhaberin des Facebook-Accounts auf § 88 Abs. 3 TKG berufen kann, ist indes ent- schieden zu widersprechen. Indem das KG den Erben gegenüber dem Provider als "anderen" im Sinne des § 88 Abs. 3 TKG ansieht, liegt dem eine vordergründige, rein naturalistische Betrachtung[52] zugrunde, die...mehr

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zerb 08/2017, Facebook und ... / 4

Auf einen Blick Die Entscheidung des KG ist abzulehnen. Zwar geht das KG zu Recht davon aus, dass das Vertragsverhältnis zwischen Provider und Erben, das nicht mit dem zwischen Arzt und seinem Patienten vergleichbar ist (und in das die Absender von Nachrichten im Übrigen nicht einbezogen sind), nach § 1922 BGB auf die Erben übergeht, ohne dass der Rechtsgedanke des § 399 BGB...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 2. "Verständnis für das Anliegen der Klägerin"?

In einer zunächst eher unscheinbaren Passage der Urteilsgründe, und zwar eingangs der Darstellung der Begründetheit (Rn 52), führt das KG Berlin zwar wörtlich aus, es habe "vollstes Verständnis für das Anliegen der Klägerin und des Vaters der Erblasserin, das Facebook-Account ihrer Tochter durchzusehen, um die Hintergründe ihres tragischen Todes auf diese Weise etwas erhelle...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 1. Bestimmtheit des Klageantrags

Die klagende Mutter der Verstorbenen hatte beantragt "die Beklagte zu verurteilen, der Erbengemeinschaft, bestehend aus …, Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten der verstorbenen … bei dem sozialen Netzwerk Facebook unter dem Nutzerkonto “…‘ zu gewähren." Facebook hatte gerügt, es sei unklar, was mit den Begriffen "Kommuni...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / aa) Durchsetzbarkeit scheitert nicht an § 88 Abs. 3 TKG

Zunächst hat das KG zutreffend entschieden, dass die Vorschriften des TKG auf Facebook als Dienstanbieter im Sinne des § 3 Nr. 6 TKG grundsätzlich Anwendung finden.[44] Rechtlich fehlerhaft ist jedoch die Annahme, dass sich Facebook gegenüber den Erben des verstorbenen Inhabers des Facebook-Accounts auf das sich aus § 88 Abs. 3 ergebende Telekommunikationsgeheimnis berufen k...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / (2) Dahinstehen kann mithin, ob die Ermöglichung des Zugangs für die Erben als "erforderlich für die Erbringung der Dienstleistung" des Telekommunikationsanbieters im Sinne von § 88 Abs. 3 TKG anzusehen ist.

Sowohl einige Stimmen in der Literatur[61] als auch das LG Berlin[62] vertreten die Ansicht, dass die Regelung des § 88 Abs. 3 TKG deswegen nicht eingreife, weil die Zugangsverschaffung zugunsten der Erben als "für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste erforderlich" im Sinne des § 88 Abs. 3 TKG anzusehen sei. Begründet wird dies überwiegend damit, dass...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / 3. Kritische Würdigung

Die Entscheidung des KG steht im Widerspruch zu den allgemeinen und auch hier anwendbaren Grundsätzen des Erbrechts und ist mithin im Ergebnis nicht überzeugend. Es lässt zunächst eine der grundsätzlichen Fragen zum digitalen Nachlass – nämlich die Vererbbarkeit von Daten, welche sich auf einem Server eines Providers befinden, sowie die sich daran anschließende Frage nach de...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / bb) Kritik

Wie bereits oben ausgeführt wurde, verkennt das KG Berlin, dass für die mutmaßliche Einwilligung nicht das Prinzip des fehlenden Interesses entscheidend ist, sondern das des überwiegenden Interesses. Andernfalls hätte der Rechtfertigungsgrund keinen praktischen Anwendungsbereich. Dazu Schlehofer:[37] "Nach dem Prinzip des mangelnden Interesses müsste man eine 100%ige Wahrsche...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / 1. Ausgangssachverhalt

Die minderjährige Tochter der Klägerin ist nach einem Unfall mit einer U-Bahn in Berlin verstorben. Es stand der Verdacht auf einen Suizid im Raum und in diesem Zusammenhang auch Anspruch auf Schadensersatz des Fahrers der U-Bahn (insbes. Schmerzensgeld) gegen die Eltern als Erbengemeinschaft. Die Eltern erhofften sich aus dem Inhalt des Facebook-Accounts ihrer Tochter Hinwe...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / (1) Schutzbereich des § 88 Abs. 3 TKG ist im Ergebnis nicht eröffnet.

Das KG verkennt im Rahmen seiner vorliegenden Entscheidung, dass der Schutzbereich des § 88 Abs. 3 TKG, im Verhältnis von Facebook zu den Erben der verstorbenen Inhaberin des Facebook-Profils, nicht eröffnet ist. Aber auch im Übrigen vermag die Entscheidung des KG nicht zu überzeugen. (a) Zunächst: Schutzbereich des § 88 Abs. 3 TKG erfasst auch Nachrichten, die auf dem Server...mehr

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Einlagenfinanzierung / 2 Einlagenfinanzierung und Rechtsform

Ausschließlich die Finanzierung nicht emissionsfähiger Unternehmen mit Eigenkapital wird als Einlagenfinanzierung bezeichnet. Die Einlagenfinanzierung ist demnach lediglich für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Genossenschaften und kleinere Kapitalgesellschaften relevant. Insbesondere sind damit die Rechtsformen Einzelunternehmung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / d) Zwischenfazit

Im Ergebnis lässt sich somit festhalten, dass von einer mutmaßlichen Einwilligung der Kommunikationspartner der Verstorbenen auszugehen ist. Mithin steht auch aus diesem Grund § 88 Abs. 3 TKG einer Zugangsverschaffung durch Facebook nicht entgegen. Die anders ausfallende Wertung des KG Berlin beruht auf einer verengten Sichtweise, die zum einen bereits die der mutmaßlichen E...mehr