Rz. 183

Ziff. 3.11 DTV-VHV 2003/2011 enthält einen Auffangtatbestand. Kommt es zu Verkehrsverträgen außerhalb des EWR-Raums, will der Versicherer nur bis zur Höhe von 8,33 SZR je kg Deckung gewähren, selbst wenn das nationale Recht dieser Staaten eine höhere Haftung vorsieht.

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