Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / b) Unzumutbare Härte

Darüber hinaus muss der weitere Aufschub des Scheidungsausspruchs für den die Abtrennung Begehrenden neben der außergewöhnlichen Verzögerung eine unzumutbare Härte darstellen.[81] Teilweise wird aus einer sehr langen Verfahrensdauer und der damit verbundenen Verzögerung isoliert betrachtet ohne Weiteres eine unzumutbare Härte hergeleitet.[82] Überwiegend wird allerdings ein W...mehr

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zfs 12/2017, Beschränkung d... / 2 Aus den Gründen:

" … Die gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG statthafte Rechtsbeschwerde begegnet hinsichtlich ihrer Zulässigkeitsvoraussetzungen keinen Bedenken. Sie hat auch in der Sache (vorläufigen) Erfolg, indem sie gem. §§ 353 StPO, 79 Abs. 3 S. 1 OWiG zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das AG (§ 79 Abs. 6 OWiG) führt." Die Beschränkung des Einspruchs ...mehr

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zerb 12/2017, Methodische G... / I. Antragsbindung und -verfahren bei § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB

Bleibt es mit der herrschenden Meinung auch für den Korrekturantrag dabei, dass das Gericht ihn nur ablehnen oder ihm stattgegeben kann? Denn die Aussage, das Gericht könne nicht selbst eine eigene Regelung treffen, wird, wie wir gesehen haben, oft verbunden mit der weiteren, dass das Gericht den Antrag nur ablehnen oder ihm zustimmen könne.[115] Der Antrag gemäß § 2216 Abs. ...mehr

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Umgeschichtete Wertpapiere sind junges Verwaltungsvermögen

Leitsatz Wird ein Wertpapierdepot umgeschichtet, sind die in den letzten 2 Jahren neu zugegangenen Wertpapiere generell dem sog. jungen Verwaltungsvermögen zuzurechnen und damit nicht steuerbegünstigt. Sachverhalt Zum Nachlass der verstorbenen A gehörte ein Kommanditanteil an einer GmbH & Co. KG. Deren Betriebsvermögen umfasste u. a. ein Wertpapierdepot, in welchem sich lang ...mehr

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Betriebsstättenzurechnung und Abgeltungswirkung bei gewerblich geprägter KG im Nicht-DBA-Fall

Leitsatz 1. Eine nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägte (inländische) KG vermittelt ihren (ausländischen) Gesellschaftern eine Betriebsstätte i.S. von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG i.V.m. § 2 Nr. 1 KStG; die Abgeltungswirkung für den Kapitalertragsteuerabzug (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG) ist insoweit ausgeschlossen. 2. Übt der Gesellschafter einer solchen (inländischen...mehr

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Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft

Leitsatz Die Beteiligung einer Stadt an einer gewerblich ­geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist kein Betrieb gewerblicher Art. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG Sachverhalt Die Stadt (Klägerin) war im Streitjahr (2008) alleinige Kommanditistin der im Jahr 2000 gegründeten A AG & C...mehr

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Pflicht des Kommanditisten ... / 1 Hintergrund

Eine Publikums-GmbH & Co. KG hatte entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Regelung an die Anleger gewinnunabhängige Beträge ausgeschüttet. Wie üblich hatten sich die Anleger zwar nicht selbst als Kommanditisten, jedoch als Treugeber an der Gesellschaft beteiligt. Nachdem die Gesellschaft in finanzielle Schieflage geraten war, verlangte diese die zuvor an die Gesellschaf...mehr

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Fast Close: Instrumente und... / 3.2 Welche Daten werden geschätzt?

Zwei Gruppen Daten, die kurz nach Periodenende noch nicht zur Verfügung stehen, müssen für den Bericht an den Konzern geschätzt werden. Das geschieht qualifizierter, als es sich anhört. Das Ergebnis muss letztlich Hand und Fuß haben. Dabei wurden zwei unterschiedliche Wertegruppen identifiziert:mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / (3) Entscheidungen des KG und des OLG Düsseldorf

Rz. 14 Verschiedene deutsche Gerichte hielten die Rechtslage aufgrund der Entscheidung des EGMR in Sachen Fabris ./. Frankreich daher – trotz der Entscheidungen des BGH und des BVerfG – nach wie vor für ungeklärt:[22] Insbesondere ließ das KG – mit dem Hinweis, dass die Frage, ob die Aussagen des EGMR in Sachen Fabris ./. Frankreich auch für das Zweite Erbrechtsgleichstellun...mehr

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§ 16 Gesellschaftsrechtlich... / VI. Besonderheiten bei der Bewertung von KG-Anteilen

Rz. 143 Kommanditgesellschaften weisen, ebenso wie die KGaA, die gesellschaftsrechtliche Besonderheit auf, dass zwischen mit ihrem gesamten Vermögen haftenden und beschränkt haftenden Gesellschaftern unterschieden wird. Durch dieses Alleinstellungsmerkmal hebt sich die KG (KGaA) von allen übrigen Gesellschaftsformen ab. Rz. 144 Ob die unterschiedlich verteilten Haftungsrisike...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / IV. Erlass

Rz. 77 Ist der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall entstanden (§ 2317 Abs. 1 BGB), so kann er nicht mehr durch eine Ausschlagung, wie etwa eine Erbschaft oder ein Vermächtnis, beseitigt werden, sondern nur noch nach den allgemeinen Regeln über den Forderungserlass (§ 397 BGB). Dabei genügt ein formloser Vertrag[153] zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten.[154] Vormund ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / e) Kapitalisierung von Nutzungsrechten und wiederkehrenden Leistungen

Rz. 127 Im Rahmen der Bewertung sind Nutzungsrechte und wiederkehrende Leistungen, die für den Schenker eingeräumt werden, mit ihren kapitalisierten Jahreswerten anzusetzen. In der Regel ist das der nachhaltig erzielte oder erzielbare Ertrag nach Berücksichtigung der Bewirtschaftungs- und Erhaltungsaufwendungen, die für den Schenkungsgegenstand anfallen.[374] Wie diese Kapit...mehr

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§ 16 Gesellschaftsrechtlich... / Literaturtipps

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / e) Verschulden, "Vorsatz im natürlichen Sinn"

Rz. 64 Die Pflichtteilsentziehung setzt bei allen Entziehungsgründen ein Verschulden des Pflichtteilsberechtigten voraus.[183] Nach der Grundsatzentscheidung des BVerfG vom 19.4.2005[184] ist dieses, entgegen der früheren Auffassung der Zivilgerichte,[185] bei dem Entziehungsgrund nach § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB aber nicht im strafrechtlichen Sinne zu verstehen, sondern es genü...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (a) Überblick, Fallgruppen

Rz. 13 Probleme im Zusammenhang mit der Behandlung nach § 2306 BGB bereitet die erbrechtliche Sondernachfolge in Anteile an Personengesellschaften.[32] Mit Reimann kann man dabei vier Grundfälle unterscheiden:[33] 1. Fall: Allgemeine Nachfolgeklausel Der Erblasser ist Kommanditist in einer Kommanditgesellschaft. Gemäß § 177 HGB sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass die Bete...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 1. Überblick

Rz. 70 Da allein der Erbe Schuldner des Pflichtteilsanspruchs im Außenverhältnis ist, muss er auch die vom Erblasser angeordneten Vermächtnisse und Auflagen erfüllen, ohne dass dies zu einer Verringerung des Pflichtteils führt. Als Ausgleich hierfür gewährt § 2318 BGB dem Erben eine peremptorische Einrede in Gestalt eines Kürzungsrechts, so dass im Innenverhältnis die Pflich...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 4. Keine Zeitgrenze

Rz. 226 Die Zehn-Jahres-Frist des § 2325 Abs. 3 BGB gilt nach Auffassung des BGH und der h.M. bei § 2327 BGB nicht, so dass Eigengeschenke auch nach der Erbrechtsreform und der Einführung des Abschmelzmodells in § 2325 Abs. 3 BGB ohne jede zeitliche Schranke anzurechnen sind.[600] Dies wird zwar als rechtspolitisch bedenklich angesehen[601] und führt oft zu Beweisproblemen, ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 2. Die Person des Schenkers

Rz. 222 Die Schenkung muss vom Erblasser selbst stammen, nicht von einem Dritten. Besondere Bedeutung erlangt dies beim Vorliegen eines Berliner Testaments (§ 2269 BGB) oder einem entsprechend ausgestalteten Ehegattenerbvertrag (§ 2280 BGB): Hier gilt ein "enger Erblasserbegriff", so dass Eigengeschenke, die der Pflichtteilsberechtigte bereits vom erstverstorbenen Elternteil...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / bb) Das Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 1 BGB

Rz. 54 Nach § 2318 Abs. 1 BGB haben Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte entsprechend dem Wert ihrer Zuwendung zum Gesamtnachlass im Innenverhältnis zum Erben die Pflichtteilslast[94] mitzutragen. Rein rechnerisch erfolgt dies durch sog. Kürzung des Vermächtnisanspruchs bzw. des Auflagenverlangens. Rz. 55 Die Höhe des Kürzungsrechts bestimmt sich grundsätzlich nach der w...mehr

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§ 10 Das Pflichtteilsrecht ... / II. Erbfall ab dem 1.1.1976 und vor dem 3.10.1990

Rz. 14 Am 1.1.1976 trat das "Gesetz über die Anwendung des Rechts auf internationale zivil-, familien- und arbeitsrechtliche Beziehungen sowie auf internationale Wirtschaftsverträge (RAG-DDR)"[23] in Kraft. § 25 Abs. 1 RAG-DDR unterstellte die erbrechtlichen Verhältnisse weiterhin dem Recht des Staates, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehört hat. Davon ausgeno...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Der Pflichtteilsberechtigte im Nachlassverfahren

Rz. 9 Nach § 348 FamFG kann das Nachlassgericht bei der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen die gesetzlichen Erben des Erblassers und die sonstigen Beteiligten laden. Danach steht allen Personen, die an dem Nachlass bzw. der letztwilligen Verfügung ein rechtliches Interesse haben, auch ein Recht zu, bei der Testamentseröffnung anwesend zu sein (sowie ein Recht auf Akte...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (2) Einsetzung als Vorerbe

Rz. 7 Eine Beschränkung in diesem Sinne ist die Berufung zum Vorerben,[12] mag dieser auch zum befreiten berufen (§ 2136 BGB) oder der Nacherbe nur auf den Überrest (§ 2137 BGB) eingesetzt sein oder auch nur ein Fall der konstruktiven Nacherbfolge (§§ 2104, 2105 BGB) vorliegen. Wählen dagegen Ehegatten im Rahmen eines Berliner Testaments die sog. Einheitslösung und setzen si...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Fortsetzung der Gesellschaft mit Ausschluss oder Beschränkung der Abfindungsansprüche

Rz. 78 Wird beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft unter den Mitgesellschaftern fortgesetzt (gesetzliche Regelung bei der OHG und KG, vgl. § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB; vertraglich zu regeln bei der BGB-Gesellschaft), so gehört die Gesellschaftsbeteiligung nicht zum Nachlass. Sie kann daher auch nicht Gegenstand des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs sein. Rz. 79 In den Na...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (b) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 14 Die durch eine einfache Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag vererblich gestellte Mitgliedschaft – bzw. bei der KG der Gesellschaftsanteil des Kommanditisten kraft der gesetzlichen Regelung des § 177 HGB – wird im Erbfall nicht Bestandteil des gesamthänderisch gebundenen Vermögens der Erbengemeinschaft, sondern geht unmittelbar und entsprechend den Erbquoten aufge...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 5. Kombination der Beschränkungsmöglichkeiten

Rz. 129 Die Anordnung der Nacherbfolge oder eines Nachvermächtnisses einerseits und der Testamentsvollstreckung andererseits können gleichzeitig miteinander verfügt werden.[333] Sie sind dann in ihrem Bestand grundsätzlich voneinander unabhängig,[334] wenn sich nicht ein anderer Wille des Erblassers ermitteln lässt. Da die Bestandsunabhängigkeit an sich die getroffenen Anord...mehr

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§ 16 Gesellschaftsrechtlich... / c) Pflichtteilsrechtliche Aspekte

Rz. 13 Soweit dem ausscheidenden Gesellschafter, wie in § 738 Abs. 1 S. 2 BGB vorgesehen, ein Abfindungsanspruch [26] für den Verlust seines Gesellschaftsanteils zusteht, ist dieser im Falle des todesbedingten Ausscheidens Bestandteil des Nachlasses[27] des Verstorbenen und daher auch in die Berechnung etwaiger Pflichtteilsansprüche einzubeziehen. Rz. 14 Soweit aber (abweichen...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 3. Der Beschenkte

Rz. 224 Grundsätzlich muss der Zuwendungsempfänger selbst der Pflichtteilsberechtigte sein, damit die Anrechnung des Eigengeschenks erfolgen kann; auch eine Schenkung an seinen Ehegatten genügt nicht. Jedoch soll nach manchen Stimmen bei Betrachtung der Leistungsbeziehungen eine Kettenschenkung (zunächst an den Pflichtteilsberechtigten und anschließend an dessen Ehegatten) v...mehr

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§ 16 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 90 Eine besondere Machtstellung einzelner Gesellschafter kann sich auch aus einer unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Ausstattung der einzelnen Anteile ergeben. So eröffnet bei Aktiengesellschaften § 12 AktG ausdrücklich die Möglichkeit, stimmrechtslose Vorzugsaktien auszugeben, also die Anteile mit unterschiedlichen Herrschaftsrechten auszustatten.[196] Dieselbe ...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / C. Auskunft gegenüber dem Nachlassgericht nach § 13 Abs. 2 FamFG

Rz. 75 Nach § 13 Abs. 2 FamFG (vormals § 34 Abs. 1 FGG) hat jeder das Recht, die Akten über den Nachlassfall einzusehen, soweit er ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Zur vollständigen Nachlassakte gehört insoweit auch das Nachlassverzeichnis. Der Begriff des berechtigten Interesses nach § 13 Abs. 2 FamFG ist weit zu fassen, insbesondere zählt hierzu auch ein Interes...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Gründung einer Gesellschaft oder Aufnahme eines Gesellschafters

Rz. 72 Die Übertragung des Geschäfts eines Einzelkaufmanns, die Gründung einer OHG oder die Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine bestehende OHG stellt nach der Rechtsprechung des BGH und der h.M. im Schrifttum grundsätzlich keine ergänzungspflichtige Schenkung dar, auch wenn die Aufnahme unter besonders günstigen Bedingungen für den Eintretenden, ja au...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / a) Allgemeines

Rz. 108 In persönlicher Hinsicht kann nur gegenüber Abkömmlingen (ehelichen wie nichtehelichen, gleich welchen Grades) die Pflichtteilsbeschränkung angeordnet werden. Nicht möglich ist dies aber gegenüber dem Ehegatten oder den pflichtteilsberechtigten Eltern; werden ihnen gegenüber solche Belastungen verfügt, so greifen die allgemeinen Vorschriften der §§ 2306, 2307 BGB ohn...mehr

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§ 16 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 104 Für Personenhandelsgesellschaften sieht § 140 HGB vor, dass Gesellschafter, in deren Person ein wichtiger Grund i.S.d. § 133 HGB vorliegt, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden können. Da § 140 HGB dispositiven Charakter hat, sind abweichende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag möglich.[226] Erschwerungen sowie die völlige Streichung einer Ausschlussmöglichke...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Die Klagepflegschaft

Rz. 85 Nach § 1961 BGB hat das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn dieser zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs gegenüber dem Nachlass von einem Nachlassgläubiger beantragt wird.[149] Rz. 86 Diese sog. Klagepflegschaft ermöglicht dem Pflichtteilsberechtigten, als Nachlassgläubiger seinen Anspruch gegen den unbekannten Erben oder gege...mehr

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§ 16 Gesellschaftsrechtlich... / bb) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 24 Im Anwendungsbereich der einfachen Nachfolgeklausel rücken sämtliche Erben des verstorbenen Gesellschafters in dessen Gesellschafterstellung nach.[57] Sind mehrere Erben vorhanden, erlangt jeder von ihnen eine eigene vollwertige Gesellschafterstellung (anteilig entsprechend der Erbquoten), hinsichtlich der Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte sind sie aber zur Bestimm...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / c) Die eidesstattliche Versicherung

Rz. 41 Hat der Pflichtteilsberechtigte Grund für die Annahme, dass das Bestandsverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt errichtet wurde, so hat der Erbe auf Verlangen gem. § 260 Abs. 2 BGB über das Bestandsverzeichnis eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Es obliegt insoweit dem Pflichtteilsberechtigten, näher zu erläutern, warum das Verzeichnis unsorgfältig ...mehr

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§ 16 Gesellschaftsrechtlich... / 1. Inhalt und Bedeutung des Wahlrechts nach § 139 HGB

Rz. 152 Soweit der Erbe durch Erbgang Gesellschafter einer OHG bzw. Komplementär einer KG geworden ist, kann er gem. § 139 Abs. 1 bis 3 HGB wählen, ob er unter Aufrechterhaltung der persönlichen Haftung Gesellschafter bleiben oder die Fortdauer seiner Gesellschafterstellung von der Einräumung des Kommanditistenstatus abhängig machen will. Wurde der Erblasser von mehreren Per...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 5. Grundsätze der Anknüpfung des Güterstatuts nach Art. 15 EGBGB

Rz. 184 Rück- und Weiterverweisungen sind grundsätzlich zu beachten. Allerdings ergeben sich zwei Ausnahmen:mehr

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§ 4 Der Pflichtteilsrestans... / IV. Annahme des Vermächtnisses (§ 2307 Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 23 Die Annahme kann erst nach Eintritt des Erbfalls erklärt werden. Eine besondere Form ist auch hierfür nicht erforderlich,[43] weshalb sie auch konkludent erfolgen kann.[44] Wird vom Pflichtteilsberechtigten das Vermächtnis eingefordert oder aber stillschweigend entgegengenommen, so kann hierin eine schlüssige Annahme liegen.[45] Dies gilt aber nicht, wenn der Testamen...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / dd) Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 16 Die Frage, wann im Einzelfall eine Ausstattung vorliegt, kann nur auf den jeweils konkret vorliegenden Fall beantwortet werden. Die relativ spärliche Rspr., die hierzu ergangen ist, stammt größtenteils aus dem familienrechtlichen Bereich. Rz. 17 LG Mannheim NJW 1970, 2111 (Überlassung einer Wohnung): Das LG Mannheim[18] hat in einem Fall entschieden, dass die Überlassu...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 3. Bei der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 212 Aufschiebend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten bleiben außer Ansatz. Als aufschiebende Bedingung gilt hier sowohl die rechtsgeschäftliche als auch die echte Rechtsbedingung,[526] vor deren Eintritt es an der Verwirklichung eines zur Entstehung des Rechts/der Verbindlichkeit erforderlichen Tatbestandsmerkmals fehlt.[527] Auf den Grad der Wahrscheinlichkeit des Bed...mehr

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§ 16 Gesellschaftsrechtlich... / b) Auswirkungen auf die Bewertung

Rz. 93 In der Rechtsprechung zum Aktienrecht ist allgemein anerkannt, dass die unterschiedlichen Einflussmöglichkeiten, die Stammaktien einerseits und Vorzugsaktien andererseits gewähren, sich in der Bewertung niederschlagen müssen.[199] Zur Begründung wird insbesondere darauf verwiesen, dass die Börsenkurse der Vorzugsaktien regelmäßig unter denen der Stammaktien liegen. Da...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / (4) Verschulden

Rz. 61 Da nach der Gesetzesbegründung auf die Sicht des Erblassers abzustellen und an seine Wertvorstellungen anzuknüpfen ist, wird es für ihn allenfalls einen geringen Unterschied machen, ob der Pflichtteilsberechtigte die Tat im Zustand der Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit begangen hat. Auch bei Gesetzesübertretungen von Personen, die nicht schuldhaft im strafrechtli...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 1. Erbstatut

Rz. 120 Nach dem englischen common law unterliegt die Erbfolge des beweglichen und des unbeweglichen Nachlasses unterschiedlichen Regeln (Nachlassspaltung). So gilt für die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass das jeweilige Belegenheitsrecht.[120] Für die Unterscheidung zwischen beweglichem und unbeweglichem Nachlass stellt das englische IPR auf das jeweilige Belegenheitsr...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 3. Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts

Rz. 233 Das Ergebnis muss gem. Art. 35 EUErbVO mit der öffentlichen Ordnung des Gerichtsstaates offensichtlich unvereinbar sein. Insoweit ist interessant, dass sowohl Art. 35 EUErbVO als auch die Parallelvorschriften in anderen europäischen Verordnungen insoweit nicht auf einen "europäischen ordre public" verweisen, sondern auf den nationalen ordre public des Gerichtsstaates...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / c) Der Pflichtteilsberechtigte als Nacherbe (§ 2306 Abs. 2 BGB)

Rz. 33 Nach § 2306 Abs. 2 BGB ist der zum Nacherben eingesetzte Pflichtteilsberechtigte wie ein beschwerter Erbe zu behandeln. Die Beschwerung liegt darin, dass er nicht sofort, sondern erst zeitlich versetzt mit Eintritt des Nacherbfalls Erbe wird. Insbesondere wenn der Vorerbe von den gesetzlichen Beschränkungen umfassend befreit ist (§§ 2136 f. BGB), ist dann aber von der...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Verzug des Pflichtteilsschuldners

Rz. 349 Für die Frage der Verzinsung des Pflichtteilsanspruchs ist grundsätzlich auf die allgemeinen Vorschriften abzustellen, wonach eine Verzinslichkeit des Pflichtteilsanspruchs eintritt, wenn der Pflichtteilsschuldner im Verzug ist (§ 286 BGB) oder die Pflichtteilsforderung rechtshängig gemacht wurde (§ 291 BGB).[545] Verzug setzt nach § 286 BGB voraus, dass der Pflichtt...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 2. Pflichtteilsrechtliche Wirkungen der Adoption

Rz. 155 Unterliegen die Wirkungen der Adoption einem Recht, welches nicht Erbstatut ist, fragt sich, ob sich das Erlöschen oder die Begründung eines gesetzlichen Erb- oder Pflichtteilsrechts aus dem Adoptions- oder dem Erbstatut ergeben. Rz. 156 Beispiel Ein in Deutschland lebender Iraner hat das Kind seiner deutschen Ehefrau adoptiert. Die Adoption unterliegt hier gem. Art. ...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / a) Erbrechtsspezifischer Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 61 Die Unklarheiten beginnen schon mit der Frage, ob nicht zumindest im Internationalen Privatrecht der Europäischen Union der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts einheitlich auszulegen sei, der gewöhnliche Aufenthalt im internationalen Erbrecht also genauso bestimmt werden müsse wie in anderen Rechtsakten der Europäischen Union auf dem Gebiet des Internationalen Privat...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 1. Grundsätze zur Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 557 In den USA ist das Zivilrecht interlokal gespalten. Jeder der 50 Einzelstaaten hat nicht nur ein eigenes materielles Erbrecht, sondern auch ein eigenes Erbkollisionsrecht. Dabei gelten sowohl im Verhältnis der Erbrechtssysteme einzelner US-Staaten untereinander (interlokal) als auch im Verhältnis zum Erbrecht ausländischer Staaten (internationales Erbrecht) in den me...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / b) Durchführung der Kürzung

Rz. 74 Der Pflichtteilsbeitrag des Erben verhält sich zu dem des Vermächtnisnehmers (Auflagebegünstigten) wie die reine Vermögensbeteiligung des Erben zu der des Vermächtnisnehmers (Auflagebegünstigten) am Nachlass.[124] Der Nachlasswert wird hier anders als bei § 2311 BGB berechnet, weil der Wert der Vermächtnisse und Auflagen zu berücksichtigen ist, der Pflichtteilsanspruc...mehr