Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterbeschluss

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / II. Sicht des Unternehmensübergebers

Rz. 503 Der Übergeber eines Unternehmens kann sich ein Rückübertragungsrecht vorbehalten, wenn der Übernehmer den Gesellschaftsanteil nicht aus dem Zugewinn ausklammert. Hierfür kommt nachfolgendes Formulierungsbeispiel in Betracht. Rz. 504 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.23: Rückerwerbsrecht nach Übertragung von Gesellschaftsanteilen Rückerwerbsre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / d) Geschäftsführung

Rz. 1458 Unter Geschäftsführung versteht man nach deutschem Recht jede auf die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks gerichtete Tätigkeit, die nicht die Grundlagen der Gesellschaft betrifft.[1779] Die von den Geschäftsführern der EWIV zu führenden Geschäfte umfassen die gewöhnlichen und die außergewöhnlichen Geschäfte, nicht jedoch die den Mitgliedern obliegenden Grundlagen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zivilrecht

Rz. 978 Bei der Wahl der richtigen Rechtsform gilt es stets alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[1336] Steuerliche Gründe spielen bei der Rechtsformwahl zwar meist eine wichtige Rolle, sollten aber niemals allein entscheidend sein. Die zivilrechtlichen Vorteile der Rechtsform der GmbH & Co. KG können wie folgt zusammengefasst werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Firmenbestattung

Rz. 534 In der Praxis wird seit Jahrzehnten eine Form der missbräuchlichen Verwendung der GmbH in der Krise oder Insolvenz beobachtet, die man als (strafrechtlich relevante) "Firmenbestattung" oder "organisierte Firmenbestattung" bezeichnet.[1818] In diesen Fällen wollen sich die Gesellschafter einer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckenden GmbH durch Veräußerung der Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Ausnahmen

Rz. 795 Der Insolvenzverwalter hat jedoch auch ohne vorherige Gesellschafterbeschlüsse die Befugnis,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 2. Hauptanwendungsfälle

Rz. 29 Das Verbot des Insichgeschäfts gilt zunächst für alle Verträge und rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Ob das Verbot von Insichgeschäften nach § 181 BGB auch für Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH gilt, ist umstritten. Nach der älteren Auffassung wurde eine Anwendbarkeit von § 181 BGB in diesen Fällen mit der formalen Begründung abgelehnt, die Beschlüsse seien nicht al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Ausnutzung des genehmigten Kapitals

Rz. 442 Innerhalb des durch die Ermächtigung gesetzten Rahmens obliegt die Durchführung der Kapitalerhöhung der Geschäftsführung in eigener Verantwortung. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden die Geschäftsführer nach pflichtgemäßem Ermessen über Zeitpunkt und Umfang der der Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Es handelt sich insoweit um eine Geschäftsführungsmaßnahme, wesha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unternehmenskauf / (1) Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse

Rz. 147 ▪ Inhaberschaft/Title: Diese Garantie trifft Aussagen zum Zielunternehmen und den kaufgegenständlichen Geschäftsanteilen, insb. hinsichtlich der Rechtsinhaberschaft. Ziel der Garantie ist die Gewährleistung des Stammkapitals (Betrag und Erhalt), der Höhe und Zahl der einzelnen Geschäftsanteile sowie die Erfüllung der Einlagepflichten nach § 14 GmbHG. Die fehlende Exis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / e) Stimmrechte

Rz. 275 Nach Inkrafttreten des MoPeG erfolgt mangels abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag die Abstimmung grds. nicht mehr nach Köpfen (§ 709 Abs. 2 BGB a.F.), sondern nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen, hilfsweise nach dem Verhältnis der vereinbarten Werte der Beiträge und nur äußerst hilfsweise nach Köpfen (§ 709 Abs. 3 BGB n.F.). Soweit einstimmige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vertretung der Gesellschaft ggü. dem Vorstand

Rz. 920 Nach § 112 AktG wird die AG ggü. Vorstandsmitgliedern zwingend (zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 112 AktG s.o. Rdn 882) durch den Aufsichtsrat vertreten. Dies gilt auch nach Ausscheiden des Betroffenen aus dem Vorstand,[2792] auch ggb. der Witwe eines ausgeschiedenen Vorstands[2793] sowie für künftige Vorstandsmitglieder, soweit es jedenfalls um Rechtsgesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Informationsrechte

Rz. 324 § 51a GmbHG sieht ein Informationsrecht (Auskunfts- und Einsichtsrecht) des einzelnen Gesellschafters vor, das nicht beschränkbar ist.[1071] Dieses Recht des Einzelnen kann durch die Satzung nur ausgeweitet, aber nicht eingeschränkt werden. Auch das Verfahren der Informationserteilung kann – außerhalb des Kernbereichs des Informationsrechts – durch die Satzung näher ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 4. Gewinnverteilung und -verwendung

Rz. 566 Im Regelfall sollten besondere Bestimmungen im Hinblick auf die Gewinnverteilung getroffen werden. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt diese im Grundsatz entsprechend der jeweiligen Beteiligungshöhe der Gesellschafter, wobei insoweit Modifikationen möglich sind (vgl. für die GmbH § 29 Abs. 3 GmbHG), z.B. eine Verteilung nach Köpfen, im Verhältnis der geleisteten Einlag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Unwirksamkeitsgründe

Rz. 444 Ein Kapitalerhöhungsbeschluss kann aus den verschiedensten Gründen nichtig sein.[1472] Zunächst sind die Gründe zu beachten, die allgemein zur Nichtigkeit von Satzungsänderungen führen können, z.B. Ladungsfehler (zu Fehlern allgemein bei Gesellschafterbeschlüssen vgl. Rdn 373 f.). Darüber hinaus bestehen für Kapitalerhöhungen weitere spezielle Nichtigkeitsgründe. Gem....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Mittelbarer Gesellschafter und einbezogene Dritte, verbundene Unternehmen

Rz. 358 Nach der Rspr. des BGH sind die von Rspr. und Schrifttum zum Eigenkapitalersatzrecht entwickelten Grundsätze für die Auslegung des § 135 Abs. 1 InsO grds. fruchtbar zu machen.[657] Der persönliche Anwendungsbereich der Regelungen über die Gesellschafterfinanzierung, also die Einbeziehung einem Gesellschafter gleichgestellter Dritter bleibt gegenüber dem früheren Eige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / (2) Inhalt des Formwechselbeschlusses

Rz. 319 § 194 Abs. 1 UmwG legt den notwendigen Inhalt eines Umwandlungsbeschlusses fest. Neben der Rechtsform des Zielrechtsträgers (Nr. 1) muss der Formwechselbeschluss (bzw. dessen -entwurf) die zukünftige Firma (Nr. 2) enthalten. Dabei kann der Zielrechtsträger seine Firma unter Beachtung der §§ 17 ff. HGB und der besonderen Regeln für die jeweilige Rechtsform originär ne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 129 Das Merkmal der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) auf Ebene einer Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG enthält lediglich in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG die Regelung der Rechtsfolge, dass auch vGA das Einkommen nicht mindern und in § 8 Abs. 7 Nr. 2 KStG hierzu eine Ausnahme. Der BFH [255] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA auf Ebene der Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Beschlüsse außerhalb einer Gesellschafterversammlung und kombinierte Beschlussfassung

Rz. 234 Beschlüsse können nach § 48 Abs. 2 GmbHG außerhalb einer Gesellschafterversammlung schriftlich oder in Textform gefasst werden. Erforderlich ist die Zustimmung aller Gesellschafter in Textform. Nach h.M.[700] soll die Satzung für Beschlüsse i.S.d. § 48 Abs. 2 GmbHG davon abweichend auch ein mehrheitliches Einverständnis mit der Beschlussfassung ohne eine Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gruppenvertretung

Rz. 279 In Gesellschaften, deren Gesellschafterkreis durch zwei oder mehr in sich homogene Gruppen von Gesellschaftern bestimmt sind, insb. also bei Familiengesellschaften mit mehreren Stämmen, können sich gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen empfehlen, wonach die Stimmen einer jeweiligen Gesellschaftergruppe nur einheitlich ausgeübt werden können. Dies wird als obligato...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Insbesondere: Haftung in der Insolvenz

Rz. 271 Gläubigern der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer, wenn er nicht rechtzeitig den Insolvenzantrag stellt und diese daraufhin einen Schaden erleiden, z.B. weil sie mit der insolventen GmbH einen Vertrag schließen, den die GmbH nicht mehr erfüllen kann (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1 InsO, ggf. strafbar nach § 15a Abs. 4, 5 InsO) oder der Geschäftsführer an d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / c) Übertragungsvertrag

Rz. 348 Der Vertrag über die Übertragung des Gesellschaftsanteils ist als abstraktes Verfügungsgeschäft grds. von dem zugrundeliegenden Kausalverhältnis (Kaufvertrag, Schenkung etc.) unabhängig. Beide Geschäfte sind formfrei. Dies gilt grds. selbst dann, wenn zum Gesellschaftsvermögen Vermögensgegenstände wie Grundstücke oder GmbH-Anteile gehören, deren unmittelbare Veräußer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Einstimmigkeitsabreden im Besitzunternehmen

Rz. 64 Seit Mitte der 1980er Jahre entscheidet der BFH in gefestigter Rspr., dass die Voraussetzungen der personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung i.d.R. nicht erfüllt sind, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / I. Einleitung

Rz. 489 Vielfach sehen sich Unternehmer mit der Frage konfrontiert, wie der Einfluss der Familie in einem (Familien-)Unternehmen gewährleistet und wie ein geschlossenes Abstimmungsverhalten sichergestellt werden kann. Verschiedene Sichtweisen einzelner Familienmitglieder (oftmals im Hinblick auf die Unternehmensführung) prägen den Familienverbund nachhaltig (negativ) oder br...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / XXI. Schiedsgericht

Rz. 967 Die KG kann i.R.d. allgemeinen Bestimmungen für das Schiedsgerichtsverfahren (§§ 1025 ff. ZPO) mit ihren Vertragspartnern die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts vereinbaren.[1322] Das Schiedsgericht entscheidet bürgerliche Rechtsstreitigkeiten anstelle eines Staatsgerichts, sofern für die Geltendmachung eines Anspruches der ordentliche Rechtsweg zulässig ist. Einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Einstimmigkeitsabreden mit Nur-Betriebsgesellschaftern

Rz. 73 Bei einem Betriebsunternehmen in der Rechtsform einer KG kann in dieser Gesellschaft im Grundsatz (nur) derjenige seinen Willen durchsetzen, der auch über die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung der KG verfügt.[178] Im Fall der Betriebs-GmbH gilt nach § 47 Abs. 1 GmbHG das Mehrheitsprinzip kraft Gesetzes für alle Beschlüsse der Gesellsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Stimmrechtsvollmacht

Rz. 354 Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Satzung kann allerdings den Kreis derjenigen, die bevollmächtigt werden können, begrenzen (vgl. Rdn 230).[1187] Unwiderruflichen, das Stimmrecht des Vollmachtgebers verdrängenden Stimmrechtsvollmachten steht das Verbot der Stimmrechtsabspaltung entgegen.[1188] Zulässig sind "unwiderrufliche" Vollmachten n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Handelsbilanz und Kapitalerhaltung

Rz. 30 Für die GmbH ist der Grundsatz der Kapitalerhaltung nicht so streng ausgeprägt wie bei der AG. Nach § 30 Abs. 1 GmbHG unterliegt lediglich das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Gesellschaftsvermögen der strengen Kapitalbindung. Der Gesetzgeber hat sich also gegen ein "Verbot der Einlagenrückgewähr" entschieden, weil nur eine bestimmte Vermögensmasse nach §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Insolvenzplan und Einbezug der Anteilsinhaber, Distressed M&A

Rz. 810 Für die Sanierungs- und Transaktionspraxis von besonderer Bedeutung dürften die Regelungen über die Einbeziehung der Anteilsinhaber in das Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der Gesellschaft im Wege gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, etwa Zwangsabtretungen, Kapitalveränderungen (z.B. Kapitalschnitt, Debt-Equity-Swap), oder sonstige gesellschaftsrechtlich zuläs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Insolvenzverfahren

Rz. 529 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die GmbH aufgelöst (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG). Dadurch wird ein spezifisches insolvenzrechtliches Abwicklungsverfahren eingeleitet. Sofern nicht Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO angeordnet wird,[1804] werden die Geschäftsführer der GmbH durch den Insolvenzverwalter aus ihrer Zuständigkeit verdrängt,[1805] die Organs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unternehmenskauf / aa) Gesellschaftsrechtliche Beschränkungen

Rz. 81 Beim Asset Deal ist darauf zu achten, dass ein Vertrag, der den Verkauf des gesamten von einer Gesellschaft betriebenen Unternehmens zum Gegenstand hat, zu seiner Wirksamkeit grds. der Zustimmung der Gesellschafterversammlung (GmbH) bzw. der Hauptversammlung (AG) bedarf.[85] Auch bei Personengesellschaften kann das gesamte Gesellschaftsvermögen grds. nicht durch einen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Konzernrecht / IV. Änderung von Unternehmensverträgen

Rz. 61 Die Beteiligten des Unternehmensvertrages sind frei darin, den Inhalt des Vertrages jederzeit zu ändern. Die Änderung des Vertrages bedarf wie sein Abschluss ebenfalls der Schriftform. Eine Änderung liegt immer dann vor, wenn durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung inhaltlich auf die nach der bisherigen Vertragslage bestehenden Rechte und Pflichten der Parteien ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Änderung des Gesellschaftsvertrages und (sonstige) Grundlagenentscheidungen

Rz. 262 Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen grds. der Zustimmung aller Gesellschafter. Gleiches gilt für (sonstige) Grundlagenentscheidungen wie etwa die Aufnahme neuer Gesellschafter oder das Ausscheiden alter Gesellschafter, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Erhöhung von Beiträgen, die Anpassung des Gesellschaftszwecks oder auch die Auflösung der Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 5 Der Umgang mit unwirksamen ­Gesellschafterbeschlüssen

5.1 Bei Nichtigkeit Nichtige Beschlüsse gelten als grundsätzlich nicht wirksam gefasst. Werden sie nicht geheilt, können sie durch die Nichtigkeitsrüge und wenn der Rüge nicht abgeholfen wird (z. B. durch erneute Ladung und Beschlussfassung) durch Erhebung der Nichtigkeitsfeststellungsklage vor dem örtlich zuständigen Landgericht angegriffen werden. Klageberechtigt ist jeder ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Anfechtbarkeit und Nichtigkeit: die häufigsten Fehler bei Gesellschafterbeschlüssen

Einführung Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH bestimmen maßgeblich das Schicksal und den Fortgang der Gesellschaft. Jedoch gelten strenge Formvorschriften für die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. Verstöße können zur Anfechtbarkeit oder gar zur Nichtigkeit des Beschlusses führen. Dieser Beitrag behandelt die häufigsten Fälle, die zu einer Angreif...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 5.2 Gesetze, Richtlinien und Urteile

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafterversamml... / Einführung

Viele Entscheidungen, die für die GmbH von besonderem Gewicht sind, darf bzw. will der Geschäftsführer nicht alleine treffen. Dafür sind vorab Beschlüsse der Gesellschafterversammlung als Vertretung der Anteilseigner notwendig. Die Beschlüsse werden in Gesellschafterversammlungen gefasst und binden bzw. entlasten den/die Geschäftsführer. Die Wirksamkeit eines solchen Gesells...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / Einführung

Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH bestimmen maßgeblich das Schicksal und den Fortgang der Gesellschaft. Jedoch gelten strenge Formvorschriften für die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. Verstöße können zur Anfechtbarkeit oder gar zur Nichtigkeit des Beschlusses führen. Dieser Beitrag behandelt die häufigsten Fälle, die zu einer Angreifbarkeit de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 3 Formmängel

Verstoß gegen die Beurkundungspflicht Bestimmte Gesellschafterbeschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Dies gilt insbesondere für Beschlüsse, die eine Änderung des Gesellschaftsvertrags zur Folge haben. Folge: Nichtigkeit (und Anfechtbarkeit) Verstoß gegen die Protokollpflicht Gesetzlich ist ein Protokoll nicht zwingend vorgesehen. Sollte die Satzung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafterversamml... / 10 Gesetze, Richtlinien und Urteile

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 2 Abstimmung außerhalb von ­Versammlungen

Die Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich in Versammlungen gefasst. Möglich ist auch eine Stimmabgabe in Brief, Fax, E-Mail oder Videokonferenz, soweit sich alle Gesellschafter mit einer solchen Stimmabgabe einverstanden erklären oder eine solche Form im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Will ein Gesellschafter außerhalb der Versammlung abstimmen, z. B. telefonisc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 5.1.1 Bei Anfechtbarkeit

Im Gegensatz zu nichtigen Beschlüssen sind anfechtbare Beschlüsse grundsätzlich wirksam, bis sie angefochten werden. Werden sie nicht angefochten, werden sie nach Ablauf der Anfechtungsfrist (ca. 1Monat, s. u.) endgültig wirksam. Heilung Wie auch im Falle der Nichtigkeit wird ein anfechtbarer Beschluss durch Bestätigung des Beschlusses oder Verzicht auf Rechtsmittel gegen dies...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 5.1 Bei Nichtigkeit

Nichtige Beschlüsse gelten als grundsätzlich nicht wirksam gefasst. Werden sie nicht geheilt, können sie durch die Nichtigkeitsrüge und wenn der Rüge nicht abgeholfen wird (z. B. durch erneute Ladung und Beschlussfassung) durch Erhebung der Nichtigkeitsfeststellungsklage vor dem örtlich zuständigen Landgericht angegriffen werden. Klageberechtigt ist jeder Gesellschafter, der...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Reaktionsmöglichkeiten des ... / 3 Sofortmaßnahmen

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Übersicht: Personengesellsc... / 2.4 Geschäftsführung und Vertretung

Zur Geschäftsführung sind nach dem Gesetz alle Gesellschafter der GbR berechtigt und verpflichtet. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf alle gewöhnlichen Geschäfte der Gesellschaft, für darüberhinausgehende Geschäfte ist ein vorheriger Gesellschafterbeschluss erforderlich. Die Geschäftsführung steht im Zweifel allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Einzelgesc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.9 Liquidation

Die Auflösung einer Kapitalgesellschaft kann entweder auf einem Gesellschafterbeschluss beruhen oder aus zwingenden Gründen, die im öffentlichen Interesse liegen, erfolgen: Freiwillig durch entsprechenden Auflösungsbeschluss und gesetzlich zwingend aufgrund insolvenzrechtlicher Gründe. Die Auflösung selbst ist mehrstufig. Nach Entstehen des gesetzlichen oder freiwilligen Auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2 Charakteristika der Kapitalgesellschaften

Die Kapitalgesellschaften haben – wie die Personengesellschaften – gewisse Gemeinsamkeiten: Ihr wesentliches Charakteristikum liegt (wie die Bezeichnung "Kapitalgesellschaft" schon sagt) in der auf die Kapitalbeteiligung beschränkten Haftung ihrer Gesellschafter (was allerdings auch für die Kommanditisten einer KG gilt). Grundform der Kapitalgesellschaften als Körperschaften ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Übersicht: Personengesellsc... / 2.5 Willensbildung, Gesellschafterversammlung und -beschlüsse

Die Willensbildung in der Gesellschaft erfolgt grundsätzlich durch Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung. Formerfordernisse bestehen hierfür keine. Die Beschlüsse sind grundsätzlich einstimmig zu fassen, wenn keine anderen Mehrheiten vorgesehen sind. Die Stimmkraft eines Gesellschafters richtet sich nach dem Verhältnis seiner Beteiligung, sofern nichts anderes vereinba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / a) Einziehungsklausel

Rz. 291 Mit dem Tod eines Gesellschafters geht der Geschäftsanteil zwingend auf dessen Erben über (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch vorsehen, dass der Geschäftsanteil in diesem Fall eingezogen werden kann. Die Einziehung führt zur Vernichtung des Geschäftsanteils. Rz. 292 Die Einziehung eines Geschäftsanteils ist nur zulässig, wenn sie im Gesellschafts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Vorliegen einer Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 88 Eine Ehegatteninnengesellschaft ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn in der Ehe durch planmäßige und zielstrebige Zusammenarbeit der Ehegatten erhebliche Vermögenswerte im Vordergrund stehen.[115] Es muss somit ein eheübergreifender Gesellschaftszweck von den Ehegatten verfolgt werden. Im Einzelnen[116] handelt es sich um eine faktische Übereinkunft übermehr