Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterbeschluss

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3.2.1.1 Höhe der Anschaffungskosten, Äquivalenzprinzip

Rz. 153 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ob die Höhe des gezahlten Entgelts für den Erwerb angemessen ist, spielt für die Zugangsbewertung grds. keine Rolle. Vielmehr geht das Gesetz vom Äquivalenzprinzip aus.[1] Maßgeblich für den Ansatz in der Bilanz ist danach die Gegenleistung.[2] Sie definiert die Höhe der Anschaffungskosten und die Wertobergrenze für die Bewertung des anzuset...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 8.1.2.5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 101 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verletzung der Pflicht zur Verwendung der vorgeschriebenen Formblätter löst zivilrechtlich dieselben Rechtsfolgen aus, die ein Verstoß gegen die Gliederungsvorschriften des HGB nach sich zieht.[1] Eine explizite Regelung der Rechtsfolgen findet sich in § 256 Abs. 4 AktG und in § 33 Abs. 2 GenG. Danach ist der Jahresabschluss nur nichtig ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.6 § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4, Nr. 5 HGB

Rz. 82 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Anhang vom Konzernabschluss der Muttergesellschaft muss die Befreiung des Tochterunternehmens vom Einzelabschluss angegeben werden.[1] Gem. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 HGB n. F. muss die abhängige Gesellschaft ihre Befreiung gem. § 264 Abs. 3 HGB unter Angabe des Gesellschafterbeschlusses, der Haftungsübernahme durch das Mutterunternehmens (...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.9 § 272 Abs. 5 HGB beim Gesellschafter einer GmbH & Co. KG?

Rz. 298 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein weiteres Problem ist die Frage, ob § 272 Abs. 5 HGB auch auf Gesellschafter einer GmbH & Co. KG anwendbar sind. § 264a HGB verweist auf alle Vorschriften der §§ 264ff. HGB, sodass es nahe liegt, die Vorschrift auch auf den Gesellschafter einer GmbH & Co. KG anzuwenden.[1] Die Interessenlage ist vergleichbar – ob eine AG als Muttergesells...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.5.4.1 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rz. 579 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anwendung der Bewertungs- und Ausweisregeln des IFRS 5 hängt entscheidend davon ab, wie ein Vermögenswert oder eine Gruppe von Vermögenswerten nach den Klassifizierungsvorgaben des IFRS 5 einzustufen ist. Ein langfristiger Vermögenswert (non-current asset), d. h., ein einzelner Anlagegegenstand (z. B. Fabrikgebäude, Maschine) ist nach IF...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 6.1.2.4.2 Absicht zur Weiterveräußerung

Rz. 190 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff der Weiterveräußerung ist wirtschaftlich im Sinne eines Bilanzabgangs zu verstehen. Dazu wird regelmäßig die Übertragung des rechtlichen, im Einzelfall aber schon die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums (§ 246 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz HGB) ausreichen. Zwar suggeriert der Wortlaut des Abs. 1 Nr. 3, dass alle Anteile veräuß...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.2 § 264 Abs. 3 Satz Nr. 1 HGB

Rz. 60 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Alle Gesellschafter des Tochterunternehmens müssen der Befreiung für das jeweilige Geschäftsjahr zugestimmt haben. Dazu bedarf es eines Gesellschafterbeschlusses. Damit ist eine Zustimmung durch eine Satzungsklausel oder eine durch Satzung antizipierte Zustimmungserklärung ausgeschlossen.[1] Bei Stimmbindungsverträgen gilt: Ist das ausgleichs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.3 Gewinnausschüttungen an Gesellschafter

Damit der Gewinn der GmbH an den Gesellschafter ausgezahlt werden kann, muss die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Gewinnausschüttungsbeschluss treffen. Ein derartiger Beschluss kann folgendermaßen formuliert werden: Praxis-Beispiel Muster eines Gewinnausschüttungsbeschlusses Gesellschafterbeschluss über die Gewinnverwendung Die Gesellschafter der …-GmbH (im Folgen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.4 Einbuchung der Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft an eine Personengesellschaft

Rz. 19 Ist eine Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt wird die Dividende auf der Ebene der Personenhandelsgesellschaft in der Handelsbilanz vereinnahmt.[1] Die Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften umfassen auch die einbehaltenen Kapitalertragsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag hierauf), die bei der Einbuchung des Beteiligungsertra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.3 Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnanteilen aus Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 17 Zur Vereinnahmung von Gewinnanteilen aus Personengesellschaften finden sich Ausführungen in IDW RS HFA 18 (Rz 13–25). Der dem Gesellschafter unmittelbar zustehende Gewinnanteil ist im Regelfall als Mindestgewinnanteil anzusehen, der auch vor Feststellung des Jahresabschlusses der Personenhandelsgesellschaft als Beteiligungsertrag vereinnahmt werden kann. Ein darüber hi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Möglichkeiten der Gewinnver... / Finanzverwaltung nimmt praktische Anpassungen vor

Aus diesem Anlass nimmt die Finanzverwaltung daher praktische Anpassungen vor. Demnach sind inkongruente Gewinnausschüttungen aktuell steuerrechtlich grds. dann anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich wirksam sind. Das ist nach der aktuellen Verwaltungspraxis (vgl. BMF, Schreiben v. 4.9.2024, IV C 2 – S 2742/19/10004 :003) insbesondere in den folgenden Fällen gegeben: Abweichend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Außerordentliche Gese... / 4 Durchführung, Beschlussfassung und Protokoll

Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung für den Notfall. Die Hinzuziehung eines Experten ist unter Umständen anzuraten. Für die Durchführung, Beschlussfassung und Protokollierung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung gelten keine Besonderheiten gegenüber einer ordentlichen Gesellschafterversammlung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2 Geprägerechtsprechung

Rz. 425 In dem Grundsatzurteil v. 17.3.1966,[1] dem sog. "Gepräge"-Urteil, traf der BFH die Feststellung, dass die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stets sogar bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb darstelle, wenn die geschäftsführende GmbH der alleinige Gesellschafter ist. Diese jahrzehntelange Rechtsauffassung hat der Große Senat des BFH mit Beschluss v. 25.6.198...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 11.8.2006 (BR-Drucks. 542/06)

Rz. 26 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2006 (BT-Drucks. 16/2710)

Rz. 29 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) [...] „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung in der Unte... / 4 Das elektronische Handelsregister

Das Handelsregister wird seit 1.1.2007 elektronisch geführt. Anmeldung, Änderungen, Um- und Abmeldungen von GmbHs müssen elektronisch über das Internet mitgeteilt werden. Alle Daten werden elektronisch verwaltet und sind jedermann zugänglich. Notariate müssen die von ihnen durchzuführenden Anmeldungen elektronisch vornehmen. Die bisher in Papierform übermittelten Anlagen (Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung trotz entgegenstehender Stimmbindungsvereinbarung

Zusammenfassung Eine Stimmabgabe entgegen einer Stimmrechtsbindung ist auch dann wirksam, wenn alle Gesellschafter eine Stimmrechtsbindung eingegangen sind. Soweit ein Gesellschafterbeschluss nicht gegen eine zwingende gesetzliche Kompetenzverteilung verstößt, ist er anfechtbar, aber nicht nichtig. Sachverhalt Der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt betraf die Abberufun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.3.2 Welche Rechte bestehen für Gesellschafter einer KG?

Gewinnanteil Bis 2023 galt: Das Gesetz gibt die Gewinnverteilung vor: Zunächst erhält jeder Gesellschafter 4 % auf seinen Kapitalanteil, der Rest wird nach Köpfen verteilt.[1] Da diese gesetzliche Grundregel nicht immer den Interessen der Gesellschafter entsprach, war hierzu regelmäßig eine abweichende Vereinbarung zu empfehlen. Vor allem, wenn nicht alle Gesellschafter eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 2. Geschäftsführer der GmbH

Rz. 62 Die häufigsten in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme ergeben sich bei der GmbH. Streitig ist bereits der Zeitpunkt, wann der Geschäftsführer sein Amt innehaben muss: Rz. 63 Wenn die Niederlegung des Amtes bzw. die Abberufung des Geschäftsführers kurz vor dem Termin mit dem Ziel erfolgt, sich ...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Verhaftung

Rz. 112 Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. Zuständig für die Vollziehung eines erlassenen Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft ist der Gerichtsvollzieher am Aufenthaltsort des Schuldners. Das ursprüngliche Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft endet mit dem Erlass des Haftbefehls.[204] Der Gerichtsvollzieher hän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Keine uneinge... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um die Gültigkeit von auf Gesellschafterversammlungen der R. Gruppe GmbH & Co. KG Anfang 2020 mit Stimmen der Beklagten gefassten Beschlüssen, mit denen der Abschluss von Geschäftsführerdienstverträgen der Betriebsuntergesellschaft der Kommanditgesellschaft mit den Beklagten genehmigt wurde. Der Kläger und die Beklagte zu 1 sind Kommanditisten der Kom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Keine uneinge... / 2 Anmerkung

1. Hintergrund Im Recht der Personengesellschaften gilt, anders als bei Kapitalgesellschaften, der Grundsatz der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft. Er basiert auf dem in § 711a BGB geregelten Abspaltungsverbot. Das bedeutet im Ergebnis: Jeder Gesellschafter einer Personengesellschaft kann nur einen einheitlichen Anteil der Gesellschaft halten. Erwirbt ein Gesellschafter eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 11 Die Beendigung der GmbH & Co. KG

Abgesehen von der sofortigen liquidationslosen Vollbeendigung wird eine KG in der Regel in 3 Phasen beendet: Die erste Phase tritt durch einen Gesellschafterbeschluss über die Auflösung oder durch einen gesetzlichen Auflösungsgrund ein. In der zweiten Phase, der Liquidation oder Auseinandersetzung, werden die laufenden Geschäfte abgewickelt, verbliebene Forderungen eingezogen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Bes... / 2.2.2 Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften & Co.

Besonderer Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind i. d. R. als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.[2] Werden diese unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden.[3] Die Bestimmung entspricht von ihrem Sinn her dem § 42 Abs. 3 GmbHG und...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflichten nach... / 2.6.3 Aufbewahrung bei Beendigung der kaufmännischen Tätigkeit

Rz. 46 Die Buchführungspflicht endet zwar mit dem Wegfall der Kaufmannseigenschaft, die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen, die während der Dauer der kaufmännischen Tätigkeit entstanden sind, besteht aber fort, solange die entsprechenden Aufbewahrungsfristen laufen. Rz. 47 Beim Tode des Kaufmanns tritt der Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) in die Aufbewahrungspflichten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzielle Eingliederung i... / 3. Finanzielle Eingliederung bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

Mehrheit der Stimmrechte: Für die finanzielle Eingliederung ist auf die "Mehrheit der Stimmrechte" abzustellen. Da es insofern auf die gesellschaftsrechtlichen Regelungen ankommt[12], reicht grundsätzlich die einfache Mehrheit der Stimmrechte aus[13]. Sofern dies nicht mit einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums verbunden ist, wird die erforderliche Stimmenmehrheit gru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastung des GmbH-Geschäf... / Einführung

Wer als GmbH-Geschäftsführer nicht von den Gesellschaftern entlastet wird, hat ein Problem. Auch wer sich als GmbH-Geschäftsführer absolut "fest im Sattel" fühlt, sollte auf die Entlastung nicht verzichten. Nur als Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer entfällt die Entlastung. Für alle anderen Geschäftsführer aber gilt: Eine formgerechte und wirksame Entlastung ist wichtig, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastung des GmbH-Geschäf... / 2 So wird die Entlastung erteilt

Die Entlastung wird in aller Regel im Rahmen einer Gesellschafterversammlung und typischerweise in der, in der der Jahresabschluss genehmigt wird, beschlossen. Der Punkt "Entlastung des Geschäftsführers" muss dazu explizit auf der Tagesordnung stehen. Mit welcher Mehrheit der Beschluss zu fassen ist, ist regelmäßig im Gesellschaftsvertrag der GmbH geregelt, wenn auch nicht a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastung des GmbH-Geschäf... / 3 Ermessen der Gesellschafter

Bei der Entlastung eines Geschäftsführers hat die GmbH-Gesellschafterversammlung einen weiten Ermessensspielraum. Anders ausgedrückt: Der Gesellschafterversammlung steht bei der Beurteilung der Frage, ob der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der GmbH die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns angewandt (§ 43 Abs. 1 GmbHG) und jeweils seine unternehmerischen Entscheidunge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastung des GmbH-Geschäf... / 5 Trotz Entlastung: Geschäftsführer-Haftung bei existenzbedrohenden Geschäften

GmbH-Geschäftsführer dürfen mit dem Geld der GmbH nicht sorglos umgehen. Sie verwalten immer fremdes Geld (das der GmbH), und zwar selbst dann, wenn sie Anteile an der GmbH halten. Für dieses Geld haben sie als GmbH-Geschäftsführer eine "Vermögensbetreuungspflicht. "Diese Pflicht muss nicht ausdrücklich im Anstellungsvertrag formuliert sein, sie ergibt sich "automatisch" aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / d. Auswirkungen eines späteren "Ausstiegs" aus der Gemeinnützigkeit

Auch für einen etwaig zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommenen "Ausstieg" aus der Gemeinnützigkeit kann mangels gesetzlicher Korrekturvorschrift regelmäßig nicht anderes gelten. Das BGB kennt im Wesentlichen drei Gründe, vom starren Stichtagsprinzip abzuweichen. Dazu im Einzelnen: aa. § 2313 BGB Eine Ausnahme vom Stichtagsprinzip kann aus § 2313 BGB folgen. Danach bleiben bei d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorabzurechnung der Kapitalkonten aus der Gesellschaftsbilanz/Gesamthandsbilanz (Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a)

a) Vorbemerkung Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesellschaftsbilanz (Gesamthandsbilanz). Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesells...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Honorierung durch Dritte

Rz. 691 [Autor/Stand] Es wird immer wieder vorkommen, dass entweder der Mandant nicht über ausreichende Mittel zur Finanzierung der Verteidigung verfügt oder sich der Berater – z.B. vor dem Hintergrund denkbarer Geldwäsche – nicht von seinem Mandanten bezahlen lassen möchte. In diesen Fällen kommt der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung (sei es in gesetzlicher oder darübe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Zwangseinziehungsklauseln

Rz. 51 Gesellschaftsrechtlich zulässig sind Satzungsregelungen des Inhalts, dass GmbH-Geschäftsanteile eines Gesellschafters nach dessen Tod (und dem damit verbundenen erbrechtlichen Übergang auf den/die Rechtsnachfolger) eingezogen werden dürfen oder müssen.[155] Aufgrund einer solchen Satzungsregelung kann die Einziehung der Geschäftsanteile auch ohne Zustimmung des betrof...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / c. Stellungnahme

Bei zutreffender Würdigung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen in Verbindung mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindungen sprechen die besseren Argumente dafür, dass der Wert des Geschäftsanteils im Rahmen des § 2311 BGB entsprechend der Regelung des §§ 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO auf den Wert der eingezahlten Kapitalanteile zuzüglich des gemeinen Werts der geleisteten Sac...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / B. Fazit

Die gGmbH eignet sich zweifellos als Gestaltungsmittel für die Nachfolgeplanung und stellt eine ernsthafte Alternative zur Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung dar, wobei die Wahl des richtigen Rechtsträgers stets abhängig von den kurz- und langfristigen Vorstellungen des "Stifters" ist. Ungeachtet der Möglichkeit, die gGmbH der Stiftung durch entsprechende satzungsmäßige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 110 Für Personenhandelsgesellschaften sieht § 134 HGB (§ 140 HGB a.F.) vor, dass Gesellschafter, in deren Person ein wichtiger Grund vorliegt, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden können. Da auch § 134 HGB dispositiven Charakter hat, sind abweichende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag möglich.[280] Erschwerungen sowie die völlige Streichung einer Ausschlussmögl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / ff) Hinauskündigungsklauseln

Rz. 128 Unter Hinauskündigungsklauseln sind solche gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen zu verstehen, die es ermöglichen, einen Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss oder – im Extremfall – durch einseitige Erklärung eines anderen Gesellschafters aus der Gesellschaft auszuschließen, ohne dass es zur Rechtfertigung dieser Maßnahme eines sachlichen oder sonstigen wi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesellschafterbeschluss

Rn. 48 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bilanzfeststellung und Ergebnisverwendung (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 43ff., 47) erfolgen nach § 46 Nr. 1 GmbHG i. d. R. durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Sowohl die Beschlusskompetenz der Gesellschafter als auch die Förmlichkeit des Verfahrens können indessen durch Gesellschaftsvertrag abweichend geregelt werden (vgl. § 45 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Feststellung des Jahresabschlusses

Rn. 43 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Endgültig und für die Gesellschaft verbindlich sind JA und Lagebericht erst dann, wenn sie durch das hierfür zuständige Organ ("die Gesellschafter" bzw. bei abweichender gesellschaftsvertraglicher Regelung eine andere Stelle; vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 23) festgestellt, ergo verabschiedet worden sind. Vor seiner Feststellung enthält der auf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Verweigerung der Vorlage

Rn. 35 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In § 42a GmbHG ist ein spezielles Recht der Geschäftsführer, die Informationserteilung nach Abs. 1 bei Vorliegen besonderer Umstände zu verweigern, nicht vorgesehen (anders: § 42d Abs. 2 Satz 3 GmbHG-E). Nach § 51a Abs. 2 GmbHG dürfen die Geschäftsführer hingegen einzelnen Gesellschaftern die Auskunft bzw. Einsicht in die Geschäftsunterlagen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Auskünfte in der Bilanzsitzung

Rn. 83 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Äußert ein Gesellschafter das Teilnahmeverlangen nach § 42a Abs. 3 GmbHG, wird er damit i. d. R. ein konkretes Informationsinteresse verbinden (z. B. an Erläuterungen zum Prüfungsbericht). Abs. 3 trifft lediglich eine Regelung über die Teilnahmepflicht des AP und enthält selbst keine nähere Umschreibung evtl. sonstiger Aufgaben des AP in der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zuzahlungen gegen Vorzugsgewährung

Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Aktienrecht kennt die Ausgabe von sog. Vorzugsaktien, da Aktien "verschiedene Rechte" (vgl. § 11 Satz 1 AktG) gewähren können, namentlich bei der Gewinnverteilung. Die Vorschrift des § 11 AktG findet im GmbHG keine Entsprechung. Die Gesellschafter einer GmbH können jedoch in der Satzung festlegen, dass sich z. B. das Stimmrecht einzelner ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Umfang

Rn. 81 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Teilnahmepflicht gemäß § 42a Abs. 3 GmbHG besteht für die Verhandlungen der Gesellschafterversammlung (oder eines anderen, an ihrer Stelle satzungsgemäß zur Bilanzfeststellung berufenen Beschlussorgans) über den Tagesordnungspunkt "Feststellung des JA". Wenngleich nach dem Wortlaut des Gesetzes die Beschlussfassung über die Verwendung des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / IX. Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten (Nr. 7)

Rn. 23 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bestellung von Prokuristen liegt nach § 46 Nr. 7 GmbHG im Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung. Die Umsetzung des Beschlusses fällt in die Verantwortung der Geschäftsführung. Fehlt ein Gesellschafterbeschluss im Innenverhältnis, so ist eine dennoch erteilte Prokura im Außenverhältnis wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 14.02.1974...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einführung

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz) bzw. Satz 2 GmbHG bestimmt sich der Ausschüttungsanspruch der Gesellschafter – vorbehaltlich einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschafterbeschluss angeordneten Gewinnverwendung (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) bzw. Abs. 2 GmbHG) – nach dem Jahresüberschuss, modifiziert um einen evtl. Gewinn- oder ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Entscheidung über die Ergebnisverwendung

Rn. 47 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 29 Abs. 1 GmbHG hat der Gesellschafter Anspruch auf Ausschüttung des auf ihn entfallenden Anteils am jeweiligen jährlichen Gewinn (d. h. am Jahresüberschuss zzgl. Gewinnvortrag und abzgl. eines Verlustvortrags) der Gesellschaft, wenn und soweit Gesetz, Satzung oder Gesellschafterbeschluss nichts anderes vorschreiben (vgl. im Einzelnen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand der Regelung

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift regelt die RL für die Abwicklung einer GmbH außerhalb eines Insolvenzverfahrens (vgl. Hachenburg (1997), § 71 GmbHG, Rn. 1). Sie gilt ebenso für diejenigen Fälle, in denen eine GmbH aufgelöst wird durch einen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeitablauf (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG); durch Gesellschafterbeschluss (vgl. § 60 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Auskünfte außerhalb der Bilanzsitzung

Rn. 86 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Fraglich ist, ob der AP betreffenden Gesellschaftern einzeln oder in ihrer Gesamtheit auch außerhalb der Verhandlungen über die Feststellung des JA Auskünfte erteilen muss. Der Auskunftsanspruch gegenüber dem AP steht den Gesellschaftern (wie der Anspruch aus § 42a Abs. 1 GmbHG) nur in ihrer organschaftlichen Gebundenheit, d. h. als Gesellscha...mehr