Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterbeschluss

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertraglicher Stimmrechtsausschluss

Rz. 284 Inwieweit ein vertraglicher Ausschluss des Stimmrechts eines Gesellschafters bei der GbR möglich ist, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Direkte Rspr. dazu liegt nicht vor. In einer Entscheidung aus dem Jahr 1987 hat der BGH zwar positiv zugunsten eines möglichen Stimmrechtsausschlusses judiziert, diese Entscheidung galt aber noch zum früheren Verständnis der GbR i...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Aussetzung des Verfahrens

Rz. 124 Obwohl das Registerverfahren als Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit in besonderem Maße den Grundsätzen vorsorgender Rechtspflege verpflichtet ist, können auch registerliche Eintragungen von der Beurteilung streitiger Rechts- oder Tatsachenfragen abhängen. So kann z.B. die Eintragung einer Satzungsänderung vom Ausgang eines Anfechtungsverfahrens bzgl. des zugrunde ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Rechtsfolgen und Heilung

Rz. 287 Fehlerhafte Beschlüsse bei der GbR sind grds. nichtig. Zur Anfechtbarkeit führen fehlerhafte Beschlüsse bei der GbR nur, wenn die Gesellschafter durch entsprechende Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die §§ 110–115 HGB n.F. für anwendbar erklärt haben (Opt-in-Lösung).[503] Betrifft ein solch unwirksamer Beschluss die Gesellschaftsorganisation, tritt allerdings nich...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Nicht gebotene Insolvenzantragstellung

Rz. 856 Zu beachten ist zunächst, dass für Geschäftsführer von Gesellschaften – auch nach Einführung der "Incentivierung" durch die Möglichkeit des Schutzschirmverfahrens (heute § 270d InsO) – die eigenmächtige Insolvenzantragstellung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit regelmäßig eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers sein dürfte,[1721] weil die Eröffnung eines Insolve...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / c) Verhinderungsbeherrschung auf Ebene der Muttergesellschaft

Rz. 269 Bislang nahm das Bundesverwaltungsamt sehr weitgehend bereits dann eine mittelbare wirtschaftliche Berechtigung an, wenn eine natürliche Person durch eine Verhinderungsbeherrschung (z.B. eine Sperrminorität oder ein Einstimmigkeitserfordernis) die Muttergesellschaft einer Vereinigung faktisch kontrollierte.[290] Eine solche erhebliche Ausweitung der mittelbaren wirts...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Allgemeines

Rz. 717 Das MoPeG hat im Recht der OHG, das insoweit gem. § 161 Abs. 2 HGB auch für die KG gilt, ein minimales Regelwerk für die Einberufung und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen eingeführt (§ 109 HGB). Der Gesetzgeber konnte es hier bei einer sehr knappen Regelung belassen, da er davon ausgeht, dass im Regelfall Beschlüsse der Zustimmung aller Gesellschafter bedürfe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Finanzierungszusagen und Zuzahlungen in freie Rücklagen

Rz. 119 Bei Finanzierungszusagen des Gesellschafters muss genau geprüft werden, wie weit sie reichen und ob sie auch für den Insolvenzfall gelten. Eine Finanzierungszusage, die nicht im Insolvenzfall gilt, ist im Überschuldungsstatus nur so lange zu aktivieren, wie eine positive Fortführungsprognose besteht. Die Beweislast hierfür trägt derjenige, der sich auf die positive P...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Einberufung und Ladung

Rz. 718 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelung zur Einberufung und Ladung herrscht grds. Formfreiheit (§ 109 Abs. 1 Satz 2 HGB). Neben dem grds. Einberufungsrecht des geschäftsführenden, persönlich haftenden Gesellschafters (§ 109 Abs. 2 Satz 1 HGB) kann einem Gesellschafter oder einer bestimmten Anzahl von Gesellschaftern das Recht eingeräumt werden, einen Antrag auf Ei...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / b) "Schiedsfähigkeit" von Beschlussmängelstreitigkeiten

Rz. 69 Der BGH hat die zuvor kontrovers diskutierte Frage geklärt, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Beschlussmängelstreitigkeiten bei der GmbH der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen werden können. Er hat sich zudem wiederholt zu Schiedsvereinbarungen geäußert, die Beschlussmängelstreitigkeiten im Personengesellschaftsrecht erfassen sollen. Für die AG steht eine Kl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Einstimmigkeitsprinzip

Rz. 1490 Aufgrund des personengesellschaftlichen Charakters der EWIV ist das Einstimmigkeitsprinzip stark ausgeprägt. Rz. 1491 Die Mitglieder können die folgenden Beschlüsse immer nur einstimmig fassen (Art. 17 Abs. 2 EWIV-VO):mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 7. Beschlussfeststellungsklage

Rz. 376 Oftmals wird das Beschlussergebnis nicht festgestellt, so v.a. bei nicht beurkundeten Gesellschafterbeschlüssen.[1269] Ist infolgedessen das Beschlussergebnis unklar und nichts vorhanden, wogegen sich eine Anfechtungsklage richten könnte, kann Beschlussfeststellungsklage analog § 248 AktG erhoben werden. Die Klage ist von dem an der Feststellung interessierten Gesell...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / IV. Sonstige Verzichtserklärungen

Rz. 75 Der öffentlichen Beglaubigung bedarf etwa auch der Verzicht auf Prüfungen und Prüfungsberichte aller Anteilsinhaber aller beteiligten Unternehmen über einen Unternehmensvertrag (§§ 293a Abs. 3, 293b Abs. 2 AktG). Umstritten ist, ob der Verzicht der Anteilsinhaber auf Vertragsbericht und Vertragsprüfung auch durch (notariell beurkundeten) einstimmigen Hauptversammlungs...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Fehlerhafte Beschlüsse und Abwehrrechte

Rz. 737 Eine wesentliche Neuerung des MoPeG besteht in der Schaffung eines – an die bekannten Regeln des AktG angelehnten – Rechtes zur Geltendmachung von Beschlussmängeln in Personenhandelsgesellschaften (vgl. §§ 110–115 HGB). Dieses Verfahren ist auch im Recht der KG anwendbar. Während nach bisherigem Verständnis mangelhafte Beschlüsse stets nichtig waren (was ggf. im Wege...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Vertretung in der Gesellschafterversammlung und Teilnahmerecht

Rz. 721 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelungen können nur Gesellschafter an den Versammlungen teilnehmen, und zwar auch dann, wenn sie durch Gesetz oder Vertrag vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Sollen generell auch Nichtgesellschafter bei Gesellschafterversammlungen teilnahmeberechtigt sein, empfiehlt es sich, entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Protokoll

Rz. 725 Ein Protokoll über die Gesellschafterversammlung einer KG wird vom Gesetz nicht gefordert, ist aber aus Beweisgründen sehr zu empfehlen. Der Inhalt des Versammlungsprotokolls muss dem Zweck gerecht werden, den Versammlungsverlauf so genau wiederzugeben, dass sich Abwesende ohne Schwierigkeiten über den Inhalt der Veranstaltung unterrichten können, und so, dass das Pr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Informationsrechte

Rz. 223 Nach § 51a GmbHG hat jeder Gesellschafter ein Auskunfts- und Einsichtsrecht, das – dies ist häufig unbekannt – nicht beschränkbar ist.[665] Die Geschäftsführer haben danach auf Verlangen jedes Gesellschafters unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der GmbH zu geben und Einsicht in die Bücher und Schriften zu gestatten. Dieses Recht kann durch die Satzung nur ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Wertung von Stimmenthaltungen

Rz. 226 Eine Regelung zur Bewertung von Stimmenthaltungen im Rahmen der Beschlussfassung ist sinnvoll und sollte auch in die Satzung aufgenommen werden. Zu unterscheiden ist hier zwischen der Wertung der Stimmenthaltung als Nicht-Stimmabgabe und ihrer Wertung als Nein-Stimme.[679] Dieser feine sprachliche Unterschied täuscht über die Relevanz der Wertung hinweg. Eine Stimmen...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Sonstige gemeinsame Gesellschaftsangelegenheiten

Rz. 261 Neben den Geschäftsführungsangelegenheiten gibt es bei werbenden Gesellschaften einen Bereich der Gesellschaftsangelegenheiten, der selbst nicht Vertragsänderung ist, gleichwohl aber in anderer Form das innergesellschaftliche Verhältnis betrifft, die sog. sonstigen gemeinsamen Gesellschaftsangelegenheiten. Hierbei ist insb. an die Entlastung von Geschäftsführern oder...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Notarielle Beurkundung mittels Videokommunikation?

Rz. 456 Mit Wirkung vom 1.8.2023 hat das DiREG die Möglichkeit eingeführt, satzungsändernde GmbH-Gesellschafterbeschlüsse (einschließlich Kapitalmaßnahmen) im Verfahren der Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videobeurkundung nach den §§ 16a ff. BeurkG zu beurkunden, sofern sie einstimmig gefasst werden (§ 53 Abs. 3 Satz 2 GmbHG i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 1, 3 und 4 GmbHG...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / c) Zustimmungs-, Veto- und Widerspruchsrechte

Rz. 255 Stehen einer natürlichen Person gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Zustimmungs-, Veto- oder Widerspruchsrechte zu, gilt sie auch dann als wirtschaftlich Berechtigte gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GwG (Kontrolle auf vergleichbare Weise), wenn sie nicht mehr als 25 % der Kapitalanteile an der Vereinigung hält und nicht mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert.[25...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesetzliche Stimmrechtsbeschränkungen

Rz. 283 Eine gesetzliche Generalklausel zum Ausschluss des Stimmrechts eines Gesellschafters gibt es im Recht der GbR, anders als bspw. bei der GmbH in § 47 Abs. 4 GmbHG, nicht. Hieran hat sich auch durch das MoPeG nichts geändert. Der Gesetzgeber hat auf eine allgemeine Regelung eines Stimmverbots bei der GbR bewusst verzichtet.[489] So gibt es im Recht der GbR auch weiterh...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / i) Weitere Grundentscheidungen

Rz. 58 Weitere Grundentscheidungen im MoPeG sind die Gestaltungsfreiheit des Gesellschaftsvertrags (§ 708 BGB n.F.) und der (dispositive) Einstimmigkeitsgrundsatz, wonach Gesellschafterbeschlüsse der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter bedürfen (§ 714 BGB n.F.). Zwar ist eine Gesellschafterversammlung als Organ der GbR vom Gesetz weiterhin nicht als Regelfall v...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Ladung des Ergänzungspflegers zur Gesellschafterversammlung

Rz. 68 Soll in einer Gesellschafterversammlung ein Beschluss gefasst werden, bei dem der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen nach den vorstehenden Ausführungen von dessen Vertretung ausgeschlossen ist, wird der Ergänzungspfleger zu der Versammlung bereits einzuladen sein. Bei gesetzlich vertretenen Gesellschaftern geht die Einberufung der Versammlung an sie, vertreten d...mehr

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§ 20 Joint Ventures / b) Mehrheits-Joint Venture

Rz. 49 Das zentrale Thema beim Mehrheits-Joint Venture ist der Minderheitenschutz. Die Partner müssen sich über einen Katalog von Gegenständen einigen, die nicht allein mit den Stimmen des Mehrheits-Partners entschieden werden können. Das können zunächst Grundlagengeschäfte sein, die schon gesellschaftsrechtlich qualifizierte Mehrheiten oder sogar Einstimmigkeit vorsehen (bs...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Vertretungen

Rz. 277 Das Stimmrecht ist ein höchstpersönliches Recht des Gesellschafters. Es kann diesem nicht entzogen werden, ebenso wenig ist es vom Gesellschaftsanteil abspaltbar.[479] Ein Verzicht auf die persönliche Ausübung des Stimmrechts für die Zukunft ist damit ebenfalls unwirksam.[480] Soll den Gesellschaftern die Möglichkeit eröffnet werden, sich in der Gesellschafterversamm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Umfang der Geschäftsführung

Rz. 695 Zur Geschäftsführung gehören alle Tätigkeiten i.R.d. Geschäftsbetriebes der KG, unabhängig davon, ob es sich um Maßnahmen handelt, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt, oder ob es sich um ungewöhnliche Geschäfte handelt. Abzugrenzen ist die Geschäftsführung von sog. Grundlagengeschäften, die das Gesellschaftsverhältnis und ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Inhaber der Mitgliedschaftsrechte

Rz. 414 Bei der Treuhand an Gesellschaftsanteilen ist Gesellschafter und deshalb Träger aller Mitgliedschaftsrechte ausschließlich der Treuhänder. Bei einer GmbH gehört er deshalb in die Liste der Gesellschafter nach § 40 GmbHG ,[500] bei einer Personengesellschaft ist er ins Handelsregister einzutragen. Ein Treuhandvermerk im Handelsregister bzw. in der Gesellschafterliste i...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Arten von Mängeln

Rz. 286 Ein Beschluss kann aus drei Gründen unwirksam sein:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Beschlussgegenstände

Rz. 1487 Die als Organ handelnden Mitglieder der Vereinigung können jeden Beschluss zur Verwirklichung des Unternehmensgegenstands der Vereinigung fassen (Art. 16 Abs. 2 EWIV-VO). Die Mitglieder können folglich alle Entscheidungen der Geschäftsführer jederzeit und ohne Weiteres an sich ziehen. Diese latente Allzuständigkeit der Mitglieder entspricht inhaltlich der der Gesell...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Liquidation

Rz. 1384 Mit der Auflösung der Partnerschaft tritt diese ins Liquidationsstadium ein. Zweck der Partnerschaft ist fortan nicht mehr die Ausübung des Freien Berufs in der Partnerschaft, sondern vielmehr nur noch deren Abwicklung. Was die Liquidation angeht, verweist das PartGG in § 10 Abs. 1 auf die §§ 143–152 HGB, hinsichtlich der Nachhaftung verweist § 10 Abs. 2 PartGG auf ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Sonstige Beurkundungen

Rz. 7 Für die Beurkundung anderer Erklärungen als Willenserklärungen sowie sonstiger Tatsachen und Vorgänge gilt anstelle der §§ 8 ff. BeurkG das vereinfachte Verfahren der §§ 36 ff. BeurkG. In diesem Fall wird von dem Notar eine Niederschrift aufgenommen, in welcher der Notar die von ihm wahrgenommenen Abläufe und Beschlussfassungen festhält. Ein Verlesen der Urkunde sowie ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 93 Das für den Gesellschaftssitz zuständige Handelsgericht ("tribunal de commerce") führt das Unternehmensregister ("registre de commerce et des sociétés").[338] Daneben tritt ein zentrales Register beim "Institut National de la Propriété Industrielle"[339] in Paris, bei dem Duplikate aller lokalen Registerinformationen eingesehen werden können.[340] Eine Bekanntmachung ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Beschlüsse außerhalb der Versammlung

Rz. 726 Außerhalb einer Gesellschafterversammlung können Beschlüsse gefasst werden, wenn alle Gesellschafter hiermit und mit der Art der Abstimmung einverstanden sind. Als Abstimmungsart kommt schriftliche, telefonische, telegrafische, elektronische Abstimmung oder Abstimmung in Textform in Betracht. Schriftlich bedeutet, dass jeder Gesellschafter seine Abstimmungserklärung ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Geschäftsführungsangelegenheiten

Rz. 260 Beschlussfassungen in Geschäftsführungsangelegenheiten können sowohl dann zu fällen sein, wenn sich die Gesellschaft eine Gesamtgeschäftsführung mit Mehrheitsprinzip gegeben hat, als auch dann, wenn sie die Beschlussfassung über bestimmte, regelmäßig in besonderer Art hervorgehobene Geschäftsführungsangelegenheiten allen Gesellschaftern vorbehalten hat. Von letzterer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung

Rz. 720 Regelungen über die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung dienen einerseits dazu, Gesellschafter vor Beschlüssen zu schützen, die ohne ihre Anwesenheit gefasst werden. Andererseits sollen Minderheitsgesellschafter die Fassung von Beschlüssen nicht verhindern können, indem sie der Gesellschafterversammlung fernbleiben. Daher enthalten Gesellschaftsverträge ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Mehrheitsprinzip

Rz. 1493 In den anderen Fällen kann der Gründungsvertrag die Bedingungen für die Beschlussfähigkeit und die Mehrheiten (quoren), die für die Beschlüsse oder bestimmte Beschlüsse gelten sollen, festlegen. Diese Beschlüsse oder diese Arten von Beschlüssen müssen bezeichnet werden (Bestimmtheitsgrundsatz). Teilweise lässt bereits die EWIV-VO selbst ausdrücklich vom Einstimmigke...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Ort der Versammlung und Versammlungsleiter

Rz. 723 Als Ort, an dem die Gesellschafterversammlung stattfindet, werden meist der Sitz bzw. die Geschäftsräume der KG im Gesellschaftsvertrag genannt. Der Gesellschaftsvertrag kann es auch dem einberufungsberechtigten Komplementär überlassen, den Ort der Versammlung zu bestimmen. Möglich ist es außerdem, einen grds. Versammlungsort festzulegen, von dem im Einzelfall mit Zu...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / c) Beschlussfassung in der Hauptversammlung einer AG

Rz. 67 Besonderheiten gelten für die Beschlussfassung in der Hauptversammlung einer AG; § 181 BGB ist nach herrschender Meinung unanwendbar.[152] Zur Begründung wird auf § 135 AktG verwiesen. Diese Vorschrift regelt die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung einer AG durch Kreditinstitute. Dabei geht das Gesetz ohne Weiteres davon aus, dass ein Kreditinstitut grds....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Willensbildung und Kontrollmöglichkeiten

Rz. 96 Was die Willensbildung innerhalb der Gesellschaft angeht, ist für Kapital- wie auch für Personengesellschaften zu unterscheiden zwischen dem, was das Gesetz als Grundregelung vorgibt und was gesellschaftsvertraglich als Regelungsmöglichkeit vorgesehen werden kann. Ohne bestimmte Regelungen im Gesellschaftsvertrag sind die Personengesellschaften dadurch gekennzeichnet,...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Treuepflicht

Rz. 328 Die Gesellschafter unterliegen einer allgemeinen Treuepflicht, die es ihnen gebietet, sich gegenüber der Gesellschaft loyal zu verhalten, sie nicht zu schädigen und den Gesellschaftszweck zu fördern. Auch im Verhältnis zwischen den Gesellschaftern besteht eine wechselseitige Treuepflicht zur Rücksichtnahme auf ihre unterschiedlichen Interessen.[1084] Eigennützige Rech...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Insolvenzantragstellung

Rz. 566 Nach § 18 InsO hat der Schuldner das Recht, nicht die Pflicht, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen.[1091] In der Praxis ist gelegentlich zu beobachten, dass Eigen-Insolvenzanträge über das Vermögen von GmbHs mit drohender Zahlungsunfähigkeit begründet werden, die Pr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Satzungsänderungen im Gründungsstadium

Rz. 123 Satzungsänderungen im Stadium der Vor-GmbH sind zulässig. Nach einhelliger Ansicht in der Rspr., der auch die registergerichtliche Praxis folgt, und überwiegender Lehre finden auf solche Satzungsänderungen die §§ 53, 54 GmbHG keine Anwendung. Vielmehr wird das Gründungsstatut ergänzt mit der Konsequenz, dass bei der Vertragsänderung alle Gründungsgesellschafter gem. ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 94 Nachdem die steuerlichen Anreize für das sog. Schütt-Aus-Hol-Zurück-Verfahren durch das UStG 2008 weggefallen sind,[55] hat die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wieder an praktischer Bedeutung gewonnen.[56] Die Gesellschaft ist aus steuerlichen Gründen nicht mehr gezwungen, ihre Gewinne zunächst auszuschütten, um im nächsten Schritt das unternehmerisch notwend...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / m) Ausscheiden von Gesellschaftern

Rz. 1167 In bestimmten Fällen scheidet der Gesellschafter nach der gesetzlichen Regelung automatisch aus der Gesellschaft aus (§ 130 Abs. 1 HGB). Einer Klage oder eines Gesellschafterbeschlusses bedarf es in diesen Fällen nicht. Das Gesetz sieht ein Ausscheiden insb. in folgenden Fällen vor:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Steuerliche Folgen

Rz. 946 Der Wechsel der Gesellschafterstellung unter Beibehaltung des Mitunternehmeranteils (Fortführung des Kapitalkontos) ist kein Veräußerungsvorgang und führt daher nicht zu einem einkommensteuerlichen Gewinn. Nur wenn der Gesellschaftsvertrag die Rechte und Pflichten des Kommanditisten gegenüber dem gesetzlichen Regelmodell erheblich abweichend regelt, kann der Wechsel ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Vorbereitungsphase

Rz. 53 Der den potenziellen Erwerber beratende Rechtsanwalt sollte sich einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Verhältnisse der Zielgesellschaft verschaffen. Dementsprechend sollten beim Verkäufer (auch im Interesse der eigenen Haftung) umfassend Informationen abgefragt werden. Dies geschieht durch Anforderungslisten (Due Diligence Checklists oder Information Reque...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Erbschaftsteuer

Rz. 137 Die erbschaftsteuerliche Erfassung erfordert eine Bewertung des übergegangenen Geschäftsanteils bzw. der übergegangenen Aktien. Diese Bewertung richtet sich nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG. Danach ist bei börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften – (Kommandit-)Aktien – der Börsenkurs anzusetzen.[240] Kommt eine Bewertung anhand des Börsenk...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (4) Vierkontenmodell

Rz. 1111 I.R.d. Vierkontenmodells[1486] wird das Kapitalkonto II nochmals untergliedert, sodass insgesamt vier Gesellschafterkonten geführt werden: In diesem Fall werden auf dem Kapitalkonto II nur die nicht entnahmefähigen Gewinne e...mehr