Rz. 289
▪ | Leistungen unmittelbar aus dem Gesellschaftsvermögen.[1063] |
▪ | Verdeckte Gewinnausschüttungen, z.B. durch unangemessen niedrige bzw. hohe Zinskonditionen bei Darlehensgeschäften und andere Austauschgeschäfte ohne angemessenen Preis.[1064] |
▪ | Bestellung von Sicherheiten aus dem Gesellschaftsvermögen für Forderungen vom oder gegen Gesellschafter.[1065] |
▪ | Gewährung von Darlehen aus dem gebundenen Vermögen (z.B. im Rahmen eines Cash Pools, vgl. Rdn 284. |
▪ | Verlängerung der Laufzeit des Darlehens sowie Nichteinforderung am Ende der Laufzeit.[1066] |
▪ | Zahlung von Abfindung aufgrund Gesellschafterbeschlusses zur Einziehung eines Geschäftsanteils nach § 34 GmbHG, wenn bei der Fassung des Beschlusses feststeht, dass GmbH Abfindung nicht aus ungebundenem Vermögen aufbringen kann.[1067] |
▪ | Verzicht auf Ansprüche.[1068] |
▪ | Erwerb eigener Geschäftsanteile außerhalb der Grenzen des § 33 Abs. 2 GmbHG. |
▪ | Nach der Vor-MoMiG-Rspr.: Rückzahlungen auf einen Kredit, den eine notleidende Gesellschaft an einen Fremdgläubiger geleistet hat, wenn sich der Gesellschafter für den Kredit verbürgt hat in einer Lage, in dem ein unmittelbar von ihm gewährtes Darlehen als Kapitalersatz zu behandeln gewesen wäre,[1069] sowie Tilgung einer Darlehensforderung der GmbH gegen den Gesellschafter durch Überweisung auf ein im Debit geführtes Gesellschaftskonto, für das er eine eigenkapitalersetzende Bürgschaft übernommen hatte.[1070] |
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