Fachbeiträge & Kommentare zu Eingetragene Lebenspartnerschaft

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen

Rn. 29 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das Splittingverfahren ist grundsätzlich nur anzuwenden bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnerschaften, die beide unbeschränkt estpfl sind und nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Abs 1 S 1 EStG) und die iRd Ehegattenbesteuerung/Besteuerung der Lebenspartnerschaften die Zusammenveranlagung nach § 26b EStG wählen. Bei Alleinerziehenden kommt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Tragweite des Splittingverfahrens

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ohne Bedeutung für die Anwendung des Tarifs nach § 32a Abs 5 EStG bei zusammenveranlagten Ehegatten ist, welcher der beiden Ehegatten das Einkommen bezogen hat. Auch wenn allein der Ehemann oder allein die Ehefrau das Familieneinkommen verdient hat, ist das Splittingverfahren anzuwenden. Dabei kann sich das Splitting unterschiedlich auswirke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 38 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das Splittingverfahren nach § 32a Abs 6 Nr 1 EStG für verwitwete Personen ist eine auf Billigkeitserwägungen beruhende reine Tarifvorschrift, die den erfahrungsgemäß erhöhten Lebenshaltungskosten der verwitweten Person noch für eine Übergangszeit iS einer Härteregelung Rechnung tragen soll. Es wird daher auch als Gnadensplitting bezeichnet....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verwitwete Personen

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Verwitwet ist, wessen gültige Ehe (s § 26 Rn 31 (Schneider)) oder eingetragene Lebenspartnerschaft durch Tod des Ehegatten/Lebenspartners aufgelöst worden ist. Vgl zur Todeserklärung eines verschollenen (vermissten) Ehegatten s § 26 Rn 34 (Schneider). Die Verwitweteneigenschaft iSd § 32a Abs 6 Nr 1 EStG ist eine reine Frage des Familienstand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 34 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach st Rspr des BFH und des BVerfG BStBl II 1982, 717 mwN ist die Besteuerung der Ehepaare nach der Splittingtabelle für sich allein gerechtfertigt. Das Ehegattensplitting entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, Art 3 Abs 1 GG; es unterstellt eine Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft zusammenlebender Eheleute. D...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / c) Besonderheiten

Rz. 38 Bis zum 30.9.2017 konnten gleichgeschlechtliche Partner eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) eingehen. Das Recht eingetragener Lebenspartner ist mit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes dem von heterosexuellen, verheirateten Ehepartnern gleichgestellt worden, § 10 LPartG. Mit Wirkung zum 1.1...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Allgemeines

Rz. 139 Die §§ 2303 ff. BGB regeln das Pflichtteilsrecht. Sie sichern den nächsten Angehörigen des Erblassers die verfassungsrechtlich garantierte Mindestteilhabe am Nachlass. Zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehören neben den Abkömmlingen des Erblassers dessen Ehegatte sowie seine Eltern, § 2303 BGB. Auch der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnersch...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / B. Übersicht über die Regelungsgegenstände des Ehevertrags

Rz. 7 Ehevertrag im Sinne der gesetzlichen Definition gemäß § 1408 Abs. 1 BGB ist ein Vertrag, in dem (zukünftige) Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Im weiteren Sinne lassen sich unter diesen Begriff alle Vereinbarungen fassen, die das durch die Ehe entstehende Rechtsverhältnis der Eheleute untereinander gestalten. Der Abschluss eines solchen "vorsorgenden ...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / A. Kein Unternehmer ohne Ehevertrag

Rz. 1 Das Scheitern der Ehe[1] des Unternehmers kann für das Unternehmen und alle daran Beteiligten erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, wenn zur Erfüllung von Ausgleichsansprüchen des Ehegatten dem Unternehmen Liquidität entzogen oder gar in dessen wirtschaftliche Substanz eingegriffen werden muss. Schon die Verpflichtung des Unternehmers, im Zuge...mehr

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§ 11 Arzthaftung / I. Behandlungsvertrag

Rz. 8 Durch das Patientenrechtegesetz wurde der Behandlungsvertrag als neuer besonderer Dienstvertragstypus kodifiziert. Gemäß § 630a BGB ist der Behandelnde zur Leistung der versprochenen Behandlung verpflichtet, die nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen hat, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Einord...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 1.1.3 Familienangehörige

Das Austrittsabkommen regelt darüber hinaus den Status von Familienangehörigen von "Alt-Briten". Der Begriff des Familienangehörigen richtet sich dabei nach den Regelungen des Art. 10 Abs. 1–4 des Austrittsabkommens. Geschützt werden folgende Gruppen: Familienangehörige i. S. d. Freizügigkeitsrichtlinie, nahestehende Personen i. S. d. Freizügigkeitsrichtlinie Familienangehörige...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 5.2 Beschäftigungsverhältnisse mit Angehörigen und bei Lebenspartnerschaften

Keine Berücksichtigung Zwischen in einem Haushalt zusammenlebenden Ehegatten [1] oder zwischen Eltern und in deren Haushalt lebenden Kindern [2] wird ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 35a Abs. 1 oder 2 EStG aufgrund der familienrechtlichen Verpflichtungen steuerlich nicht anerkannt.[3] Dies gilt entsprechend für die Partner einer eingetragenen Lebenspartner...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 2 Fördertatbestände

Unterschiedliche Höchstbeträge Die Vorschrift des § 35a EStG enthält 5 verschiedene Steuerermäßigungstatbestände. Gefördert werden: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse[1], bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) handelt (sog. Minijobs), Steuerermäßigung 20 %, maximal 510 EUR; andere haushaltsnahe Beschä...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Jansen, SGB IV § 114 Einkom... / 2.1 Erfasster Personenkreis

Rz. 4 Die Einkommensanrechnung gemäß § 18a i. d. F. ab dem 1.1.2002 findet keine Anwendung in folgenden Fällen: 1. Witwen-/Witwerrenten Tod des versicherten Ehegatten vor dem 1.1.2002 (und nach dem 31.12.1985, da bei zuvor verstorbenen Ehegatten eine Einkommensanrechnung generell ausgeschlossen ist, soweit Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen sind – § 314 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verdoppelung bei Zusammenveranlagung (§ 10c S 2 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 10c S 2 EStG bestimmt, dass sich der SA-Pauschbetrag von 36 EUR auf 72 EUR verdoppelt, wenn eine Zusammenveranlagung iSd §§ 26 Abs 1 S 1, 26b EStG gewählt wird (Hutter in Blümich, § 10c EStG Rz 12, 153. Aufl; Heinecke in Schmidt, § 10c EStG Rz 4, 39. Aufl). Das betrifft nach den vorgenannten Vorschriften in erster Linie (seit 01.10.2017 au...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.1.2 Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung (Nr. 2)

Rz. 5 Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Witwen- und Witwerrenten sowie Renten an überlebende Partner eingetragener Lebenspartnerschaften (§ 46), die Waisenrenten (§ 48), die Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (§ 243) sowie die Renten wegen Todes bei Verschollenheit (§ 49). § 93 findet auch auf das sog. Sterbevi...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.2 Kreis der anspruchsberechtigten Eltern

Rz. 5 Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten setzt nach Abs. 1 Satz 2 HS 1 voraus, dass ein Kind durch einen Elternteil i. S. v. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I erzogen worden ist. Der Kreis, der Eltern umfasst nach der vorgenannten Vorschrift die folgenden Personen: leibliche Mütter und Väter (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I), Adoptivmütter und Adoptivvät...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.3.2.2 Gemeinsame Erziehung ohne übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 8 in der bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung war eine Kindererziehungszeit der Mutter zuzuordnen, wenn die Eltern bei gemeinsamer Erziehung ihres Kindes keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Kindererziehungszeit i. S. v. Abs. 2 Satz 3 abgegeben hatten. Darüber hinaus bestimmte Abs. 2 Satz 9 i. d. F. bis 31.12.2018, dass eine Kindererziehu...mehr

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Jansen, SGB VI § 120f Inter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts v. 14.6.1976 (BGBl. I S. 1421) wurde das Rechtsinstitut des Versorgungsausgleichs bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe mit Wirkung zum 1.7.1977 eingeführt. Danach waren die in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität nach Auflösung der Ehe vom Familiengerich...mehr

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FF 11/2020, Das Gesamtschul... / 1. Gesamtschuldverhältnis und Hausschulden

Wirtschaftlich am bedeutendsten sind sicher die Schulden aus der Finanzierung einer Immobilie. Sind beide Partner Miteigentümer des Hausgrundstücks, so besteht hieran eine Gemeinschaft nach Bruchteilen im Sinne § 741 ff. BGB. Ziehen beide Ehegatten aus der Immobilie aus und wollen sie sie veräußern, so sind noch offene Kredite entsprechend den Miteigentumsanteilen zu regulie...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / IV. Sozialrechtliche und fiskalische Vorteile der eingetragenen Partnerschaft

1. Soziale Vorteile Rz. 91 Falls nicht beide Partner berufstätig und somit krankenversichert sind, so gilt derjenige, der den Haushalt führt und ggf. die Kinder erzieht, durch seinen Partner als mitversichert und kann bei Krankheit die Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen. Der mitversicherte Partner wird also einem Ehegatten gleichgestellt, der nicht selbst als Beru...mehr

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Kroatien / V. Kollisionsrecht der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 102 Eine gesonderte Kollisionsvorschrift für die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft enthält Art. 39 IPR-Gesetz. Demnach ist für die Begründung und Beendigung der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft in der Republik Kroatien kroatisches Recht anwendbar. Hinsichtlich der vermögensrechtlichen Beziehungen verweist Art. 40 Abs. 3 IPR-Gesetz auf die EU...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 6. Güterrechtliche Wirkungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 353 Für die güterrechtlichen Verhältnisse der Lebenspartner gilt bei Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft am oder nach dem 29.1.2019 die EUPartVO vom 24.6.2016.[434] Mangels einer vertraglichen Rechtswahl gilt gem. Art. 26 Abs. 1 EUPartVO das Recht des Staates, nach dessen Recht die Partnerschaft begründet wurde. Insoweit gilt also wie auch schon für die zuvo...mehr

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Ungarn / II. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 174 Die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ist im Bét. ähnlich wie die Eingehung der Ehe geregelt. Die Beziehung entsteht unter Mitwirkung des Standesamts, indem die gleichzeitig anwesenden gleichgeschlechtlichen zwei Personen vor dem Standesbeamten persönlich erklären, die eingetragene Lebenspartnerschaft miteinander eingehen zu wollen. Nach der Erklärung ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / F. Convivenza (nicht eingetragene Partnerschaft/nichteheliche Lebensgemeinschaft)

I. Zulässigkeit und Wirkungen Rz. 258 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft (convivenza) war in Italien nicht einheitlich gesetzlich geregelt. Die analoge Heranziehung ehe- und familienrechtlicher Regelungen fand ihre Grenze sowohl in der Privatautonomie der Parteien, die gerade keine Ehe schließen wollten, als auch im verfassungsrechtlich in Art. 29 Cost. verbürgten Schutz vo...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Allgemeine Wirkungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 348 Dem Partnerschaftsstatut unterliegen zunächst die allgemeinen Wirkungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Hier gilt für die Qualifikation Vergleichbares wie zu Art. 14 EGBGB (siehe Rdn 150). Ausgenommen sind jedoch – wie bei der Ehe – der Partnerschaftsname (siehe Rdn 349) sowie die Nutzung der Partnerschaftswohnung etc., wofür gem. Art. 17b Abs. 2 S. 1 EGBGB be...mehr

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Ungarn / III. Rechtswirkungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 177 Grundsätzlich entfaltet die eingetragene Lebenspartnerschaft die gleichen Rechtswirkungen wie die Ehe. Das bezieht sich auch auf die vermögensrechtlichen Wirkungen. Zwischen eingetragenen Lebenspartnern besteht derselbe gesetzliche Güterstand, wie zwischen Ehegatten (d.h. die Gütergemeinschaft). Die eingetragenen Lebenspartner können aber in einem güterrechtlichen Ve...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 8. Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 360 Auch die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft unterliegt gem. Art. 17b Abs. 1 S. 1 EGBGB dem an den Registrierungsort angeknüpften Partnerschaftsstatut. Bei einer im Ausland registrierten Lebenspartnerschaft erfolgt die Auflösung nach dem ausländischen Partnerschaftsstatut. Dieses schreibt dann auch vor, aus welchem Grund die Auflösung erfolgen kann und ...mehr

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Ungarn / IV. Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 183 Die eingetragene Lebenspartnerschaft endet mit dem Tod eines der Lebenspartner.[143] Leben beide Lebenspartner, gibt es zwei Möglichkeiten zur Aufhebung dieser Beziehung: Einerseits durch ein gerichtliches Urteil in einem Zivilprozess, in dem das Gericht die Regeln des Ehescheidungsverfahrens sinngemäß anzuwenden hat. Anders als ein Ehebund kann die eingetragene Lebe...mehr

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Bulgarien / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 105 Das bulgarische Recht kennt die eingetragene Partnerschaft nicht.mehr

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§ 2 Deutsches International... / II. Qualifikation

Rz. 331 Die oben aufgefächerte Vielfalt von neuartigen Rechtsformen wirft in Deutschland kollisionsrechtliche Qualifikationsprobleme auf. Als kodifizierte Kollisionsnormen stehen Art. 13 EGBGB (Ehe) und Art. 17b EGBGB (Eingetragene Lebenspartnerschaft) zur Verfügung. Damit ergeben sich für die kollisionsrechtliche Behandlung grundsätzlich vier Optionen: die unmittelbare Zuor...mehr

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Bosnien und Herzegowina / V. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 152 Auch in der RS besteht keine eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner oder etwas Vergleichbares.mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 98 Die VOen finden nach ihrem Art. 1 Abs. 1 aufmehr

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Bosnien und Herzegowina / V. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 97 Eine eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner oder etwas Vergleichbares gibt es in der FBiH nicht (vgl. Rdn 7).mehr

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Litauen / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 80 Die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für Paare gleichen Geschlechts ist in Litauen nicht gegeben, da insoweit immer noch keine Regelungen durch den Gesetzgeber geschaffen wurden.mehr

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Ukraine / E. Gleichgeschlechtliche Ehe/Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 102 Unter Ehe wird ausschließlich die heterosexuelle Partnerschaft verstanden, denn eine Ehe setzt ausdrücklich einen Bund von Mann und Frau voraus (vgl. Art. 21 Abs. 1 FGB). Regelungen, die den Schutz von gleichgeschlechtlichen Partnern zum Gegenstand haben oder eine gegenüber anderen Personengemeinschaften privilegierte Stellung vorsehen, bestehen nicht. Die gleichgesc...mehr

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Deutschland / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 124 Der Gesetzgeber hatte im Jahr 2001 für Paare gleichen Geschlechts mit dem LPartG das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft eingeführt. Gegen Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz der Ehe) hatte er damit nach Auffassung des BVerfG nicht verstoßen.[125] Zum 1.1.2005 wurde das LPartG novelliert und die eingetragene Lebenspartnerschaft in weiteren Bereichen der Ehe ang...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

I. Allgemeines Rz. 88 Eingetragene Lebenspartnerschaften sind in Luxemburg durch das abgeänderte Gesetz vom 9.7.2004 eingeführt worden. Es betrifft sowohl homosexuelle als auch heterosexuelle Partnerschaften. Als Partnerschaft im Sinne dieses Gesetzes gilt das Zusammenleben von zwei Personen, gleich welchen Geschlechts, die eine diesbezügliche Erklärung vor dem zuständigen St...mehr

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§ 2 Deutsches International... / F. Gleichgeschlechtliche Ehe/Eingetragene Lebenspartnerschaft

I. Rechtsvergleichender Überblick Rz. 330 Während lange Zeit die Ehe die einzige rechtlich anerkannte gleichberechtigte Verbindung mit familienrechtlichen Wirkungen war, entwickeln sich seit einigen Jahren auf diesem Gebiet zahlreiche juristische Alternativangebote. Grob kann man diese aktuell wie folgt einordnen:mehr

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§ 2 Deutsches International... / Literaturtipps

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / V. Auflösung/Scheidung

Rz. 249 Die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft erfolgt automatisch:mehr

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Schweiz / II. Rechtsfolgen

Rz. 142 Mit Ausnahme der Kindesbelange (siehe Rdn 143 ff.) und des Vermögensrechts (siehe Rdn 146) orientieren sich auch die Rechtsfolgen [226] der eingetragenen Partnerschaft an den Bestimmungen des Eherechts: Eingetragene Paare sind wie Ehepaare verpflichtet, einander Beistand zu leisten und aufeinander Rücksicht zu nehmen (Art. 12 PartG). Sie sorgen gemeinsam für den gebüh...mehr

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§ 2 Deutsches International... / ff) Die EUPartVO

Rz. 12 Zeitgleich mit dem Vorschlag zur Güterrechtsverordnung am 2.3.2016 (siehe Rdn 10) hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Verstärkte Zusammenarbeit über die gerichtliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften [12] ( EUPartVO...mehr

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Kroatien / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

I. Allgemeines Rz. 94 Kroatien hat 2003 erstmals ein Gesetz über gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erlassen, allerdings ohne die Möglichkeit einer Registrierung. Mit dem neuen "Gesetz über gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften"[79] (LebenspartG) wurde nun auch eine eingetragene (registrierte) gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft etabliert, die der ehelich...mehr

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Ungarn / 1. Kollisionsregeln

Rz. 188 Ungarn beteiligt sich an der verstärkten Zusammenarbeit zur Ausarbeitung von EUPartVO nicht. International-privatrechtliche Aspekte der eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im autonomen IPR geregelt. Gemäß § 37 Abs. (1) IPRG sind die Kollisionsvorschriften der Eheschließung sowie Ehewirkungen auch für das Zustandekommen und Gültigkeit sowie auf die Rechtswirkungen ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Zielsetzung der Verordnungen

Rz. 90 Die VOen zielen mit der Intention, dass die Bürger die Vorteile des EU-Binnenmarkts ohne Einbußen bei der Rechtssicherheit nutzen können, darauf ab, den Ehegatten bzw. Partnern im Voraus Klarheit über das in ihrem Fall anzuwendende Ehegüterrecht bzw. das auf die güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht zu verschaffen.[155] Rz. 91 De...mehr

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Schweiz / IV. Internationales Recht

Rz. 151 Gemäß Art. 65a IPRG sind die Vorschriften über das Eherecht grundsätzlich auch auf die eingetragene Partnerschaft sinngemäß anzuwenden. Die Verweisung erfasst die Begründung der eingetragenen Partnerschaft, die allgemeinen Rechte und Pflichten der Partner, das Vermögensrecht und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.[235] Um zu verhindern, dass infolge der no...mehr

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Österreich / E. Gleichgeschlechtliche Ehe/Registrierte Lebenspartnerschaft

Rz. 242 Die Geschlechtsverschiedenheit der Partner als Eheelement und Voraussetzung für die Eingehung einer Ehe ist wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz als verfassungswidrig aufgehoben worden, sodass seit 1.1.2019 sowohl zwei verschieden- als auch zwei gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe schließen können.[375] Lässt ein Ehegatte nach der Eheschließung eine Ges...mehr

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Ungarn / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

I. Allgemeines Rz. 173 Das ungarische Rechtssystem ermöglicht keine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen, vielmehr ist in der Verfassung verankert, dass das Rechtsinstitut der Ehe "eine freiwillig beschlossene und eingegangene Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau" ist.[140] Für gleichgeschlechtliche Paare steht aber die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartn...mehr