Rz. 133

Um die Pflegeperson im Erbfall angemessen zu berücksichtigen, kann ein so genanntes Pflegevergütungsvermächtnis testamentarisch angeordnet werden. Ist die Pflegeperson bereits bekannt, kann sie direkt im Testament benannt werden. Dann ist nur noch der Umfang zu bestimmen. Ist die Pflegeperson noch nicht bekannt und will der Erblasser den Umfang noch nicht bestimmen, so kann ein möglicher in Betracht kommender Personenkreis bestimmt werden und sowohl die Auswahl der als Vermächtnisnehmer begünstigten Person als auch der Umfang des Vermächtnisses einem Testamentsvollstrecker übertragen werden.

 

Rz. 134

Muster 14.28: Pflegevergütungsvermächtnis mit Bestimmungsrecht

 

Muster 14.28: Pflegevergütungsvermächtnis mit Bestimmungsrecht

Für den Fall, dass ich von einem oder mehreren meiner Kinder oder Enkelkinder gepflegt werde, ordne ich zugunsten des betreffenden Kindes bzw. der betreffenden Kinder oder Enkelkinder ein Pflegevergütungsvermächtnis an. Dieses Pflegevergütungsvermächtnis soll von Art und Umfang 50 % dessen entsprechen, was ich für eine gleichwertige häusliche Pflege durch Einsatzkräfte der örtlichen Hilfsdienste (Sozialstation, Caritas) hätte bezahlen müssen. Die Festsetzung der Höhe dieses Pflegeentgelts sowie die Auswahl des Vermächtnisnehmers erfolgen durch den Testamentsvollstrecker (§§ 2151, 2153, 2155 BGB). Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich _________________________; ersatzweise, für den Fall, dass der Testamentsvollstrecker vor oder nach Annahme des Amtes entfällt, soll das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker bestimmen.

 

Rz. 135

Muster 14.29: Auflage und Pflegevergütungsvermächtnis – Testamentsvollstreckung

 

Muster 14.29: Auflage und Pflegevergütungsvermächtnis – Testamentsvollstreckung

Testament

Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament.

I. Familienverhältnisse, Testierfreiheit

Ich habe bisher keine Ehe geschlossen und lebe auch nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft deutschen oder ausländischen Rechts. Leibliche oder adoptierte Abkömmlinge habe und hatte ich nicht.

Ich erkläre, dass ich nicht durch gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert bin. Hiermit hebe ich alle bisher von mir errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf.

II. Erbeinsetzung

Ich setze zu meinen alleinigen Vollerben je hälftig meine beiden Neffen _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, und _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, ein. Zu Ersatzerben bestimme ich jeweils die Abkömmlinge meiner Neffen entsprechend den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung, wiederum ersatzweise soll Anwachsung – zunächst innerhalb eines Stammes – eintreten.

III. Auflage Grabpflege

Ich belaste meine Erben mit der Auflage, für eine standesgemäße Beerdigung zu sorgen und hierzu meine Bekannten und Verwandten zu laden sowie meine Grabstätte für die Dauer der ortsüblichen vollen Ruhezeit für Kaufgräber zu pflegen. Zu diesem Zwecke ist ein Grabpflegevertrag mit der Genossenschaft der Berufsgärtner in _________________________ zu schließen.

IV. Pflegevergütungsvermächtnis

Für den Fall, dass ich von einem oder mehreren meiner Neffen oder deren Abkömmlingen gepflegt werde, setze ich zugunsten derjenigen Person, die mich pflegt/pflegen, ein Pflegevergütungsvermächtnis aus. Dieses Vermächtnis soll 50 % dessen entsprechen, was ich für eine gleichwertige häusliche Pflege durch Einsatzkräfte der örtlichen Hilfsdienste (Sozialstation, Caritas) hätte bezahlen müssen. Die Höhe dieses Pflegeentgelts sowie die Auswahl des/der Vermächtnisnehmer/s erfolgt durch den Testamentsvollstrecker (§§ 2151, 2153, 2155 BGB).

V. Testamentsvollstreckung

Ich ordne Testamentsvollstreckung an und ernenne meinen Freund _________________________, geb. am _________________________, derzeit wohnhaft in _________________________, _________________________ Str. _________________________, zu meinem Testamentsvollstrecker mit der Aufgabe, die von mir angeordneten Auflagen zu überwachen, durchzusetzen und die Bestimmung und Erfüllung des Pflegevergütungsvermächtnisses vorzunehmen. Sollte der Testamentsvollstrecker das Amt nicht annehmen oder vor oder nach dem Erbfall wegfallen, dann soll das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker bestimmen.

VI. Rechtswahl

FORMULIERUNGSVORSCHLAG (Alternative 1)[168]

Generelle Erklärung im Testament:

"Ich bin ausschließlich deutsche/r Staatsangehörige/r und habe meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Diesen will ich auch dauerhaft beibehalten."

FORMULIERUNGSVORSCHLAG (Alternative 2)

Vorsorgliche Rechtswahl:[169]

"Ich bin ausschließlich deutsche/r Staatsangehörige/r und habe meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Vorsorgl...

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