Fachbeiträge & Kommentare zu Eingetragene Lebenspartnerschaft

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Allgemeines

Rz. 139 Die §§ 2303 ff. BGB regeln das Pflichtteilsrecht. Sie sichern den nächsten Angehörigen des Erblassers die verfassungsrechtlich garantierte Mindestteilhabe am Nachlass. Zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehören neben den Abkömmlingen des Erblassers dessen Ehegatte sowie seine Eltern, § 2303 BGB. Auch der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnersch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / B. Übersicht über die Regelungsgegenstände des Ehevertrags

Rz. 7 Ehevertrag im Sinne der gesetzlichen Definition gemäß § 1408 Abs. 1 BGB ist ein Vertrag, in dem (zukünftige) Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Im weiteren Sinne lassen sich unter diesen Begriff alle Vereinbarungen fassen, die das durch die Ehe entstehende Rechtsverhältnis der Eheleute untereinander gestalten. Der Abschluss eines solchen "vorsorgenden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / A. Kein Unternehmer ohne Ehevertrag

Rz. 1 Das Scheitern der Ehe[1] des Unternehmers kann für das Unternehmen und alle daran Beteiligten erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, wenn zur Erfüllung von Ausgleichsansprüchen des Ehegatten dem Unternehmen Liquidität entzogen oder gar in dessen wirtschaftliche Substanz eingegriffen werden muss. Schon die Verpflichtung des Unternehmers, im Zuge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / I. Behandlungsvertrag

Rz. 8 Durch das Patientenrechtegesetz wurde der Behandlungsvertrag als neuer besonderer Dienstvertragstypus kodifiziert. Gemäß § 630a BGB ist der Behandelnde zur Leistung der versprochenen Behandlung verpflichtet, die nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen hat, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Einord...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil G Auswirkungen auf das... / 1.1.3 Familienangehörige

Das Austrittsabkommen regelt darüber hinaus den Status von Familienangehörigen von "Alt-Briten". Der Begriff des Familienangehörigen richtet sich dabei nach den Regelungen des Art. 10 Abs. 1–4 des Austrittsabkommens. Geschützt werden folgende Gruppen: Familienangehörige i. S. d. Freizügigkeitsrichtlinie, nahestehende Personen i. S. d. Freizügigkeitsrichtlinie Familienangehörige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltsnahe Dienstleistun... / 5.2 Beschäftigungsverhältnisse mit Angehörigen und bei Lebenspartnerschaften

Keine Berücksichtigung Zwischen in einem Haushalt zusammenlebenden Ehegatten [1] oder zwischen Eltern und in deren Haushalt lebenden Kindern [2] wird ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 35a Abs. 1 oder 2 EStG aufgrund der familienrechtlichen Verpflichtungen steuerlich nicht anerkannt.[3] Dies gilt entsprechend für die Partner einer eingetragenen Lebenspartner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltsnahe Dienstleistun... / 2 Fördertatbestände

Unterschiedliche Höchstbeträge Die Vorschrift des § 35a EStG enthält 5 verschiedene Steuerermäßigungstatbestände. Gefördert werden: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse[1], bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) handelt (sog. Minijobs), Steuerermäßigung 20 %, maximal 510 EUR; andere haushaltsnahe Beschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittaufwand allgemein und ... / 3.6.1 Verlust der Gebäude-AfA

Der Verlust der Gebäude-AfA gilt nicht nur für Arbeitszimmer, sondern für alle beruflich, z. B. gewerblich oder freiberuflich genutzten Räume, die ein Ehegatte in einem Gebäude nutzt, das im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht, ohne dass er sich in irgendeiner Form an den Aufwendungen beteiligt hat. Die Gebäude-AfA für beruflich genutzte Räume geht also unter den fol...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 1a EStG steht im Zusammenhang mit der Regelung der unbeschränkten Steuerpflicht in § 1 EStG und ergänzt sie. Die Regelung der unbeschränkten Steuerpflicht geht grundsätzlich davon aus, dass der Stpfl. sowie seine unmittelbaren Familienangehörigen im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Steuerentlastende Regelungen sind daher in erheblichem Umfang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 11. Mitunternehmer-Gemeinschaften

Schrifttum: List, Die eheliche Lebensgemeinschaft in steuerrechtlicher Sicht, DStR 1997, 1101; Meincke, Güterstandsvereinbarungen aus einkommen- und erbschaftsteuerlicher Sicht, DStR 1986, 135; Schmidt-Liebig, Grenzbereiche von Einkommensqualifikation, Einkunftszurechnung, Unternehmer- und Mitunternehmerbegriff am Beispiel der ehelichen Gütergemeinschaft, StuW 1989, 110; Voss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 114 Einkom... / 2.1 Erfasster Personenkreis

Rz. 4 Die Einkommensanrechnung gemäß § 18a i. d. F. ab dem 1.1.2002 findet keine Anwendung in folgenden Fällen: 1. Witwen-/Witwerrenten Tod des versicherten Ehegatten vor dem 1.1.2002 (und nach dem 31.12.1985, da bei zuvor verstorbenen Ehegatten eine Einkommensanrechnung generell ausgeschlossen ist, soweit Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen sind – § 314 S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Angehörigenvertrag

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Ehegatten und zwischen Eltern und Kindern wird von der Rspr mit Zurückhaltung vorgenommen. Grund hierfür ist die missbräuchliche Gestaltung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, die aufgrund des häufig fehlenden Interessengegensatzes möglich ist (BFH BStBl II 2007, 294; 2009, 299). Insb g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verdoppelung bei Zusammenveranlagung (§ 10c S 2 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 10c S 2 EStG bestimmt, dass sich der SA-Pauschbetrag von 36 EUR auf 72 EUR verdoppelt, wenn eine Zusammenveranlagung iSd §§ 26 Abs 1 S 1, 26b EStG gewählt wird (Hutter in Blümich, § 10c EStG Rz 12, 153. Aufl; Heinecke in Schmidt, § 10c EStG Rz 4, 39. Aufl). Das betrifft nach den vorgenannten Vorschriften in erster Linie (seit 01.10.2017 au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Definition begünstigte Wohnung (§ 92a Abs 1 S 5 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Als erste Voraussetzung ist hier auf die geographische Bedingung abzustellen. Die begünstigte Wohnung muss im eigenen Haus liegen, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft sein und in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat liegen, auf den das Abkommen über den EWR anwendbar ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.1.2 Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung (Nr. 2)

Rz. 5 Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Witwen- und Witwerrenten sowie Renten an überlebende Partner eingetragener Lebenspartnerschaften (§ 46), die Waisenrenten (§ 48), die Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (§ 243) sowie die Renten wegen Todes bei Verschollenheit (§ 49). § 93 findet auch auf das sog. Sterbevi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.2 Kreis der anspruchsberechtigten Eltern

Rz. 5 Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten setzt nach Abs. 1 Satz 2 HS 1 voraus, dass ein Kind durch einen Elternteil i. S. v. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I erzogen worden ist. Der Kreis, der Eltern umfasst nach der vorgenannten Vorschrift die folgenden Personen: leibliche Mütter und Väter (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I), Adoptivmütter und Adoptivvät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.3.2.2 Gemeinsame Erziehung ohne übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 8 in der bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung war eine Kindererziehungszeit der Mutter zuzuordnen, wenn die Eltern bei gemeinsamer Erziehung ihres Kindes keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Kindererziehungszeit i. S. v. Abs. 2 Satz 3 abgegeben hatten. Darüber hinaus bestimmte Abs. 2 Satz 9 i. d. F. bis 31.12.2018, dass eine Kindererziehu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120f Inter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts v. 14.6.1976 (BGBl. I S. 1421) wurde das Rechtsinstitut des Versorgungsausgleichs bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe mit Wirkung zum 1.7.1977 eingeführt. Danach waren die in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität nach Auflösung der Ehe vom Familiengerich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.6 Empfänger der Versorgungsleistungen

Rz. 85 Die Frage, wer Empfänger der Versorgungsleistungen sein kann, ist streng von der Frage zu trennen, wer Empfänger des Vermögens sein kann. Empfänger der Versorgungsleistungen können i. d. R. nur der Übergeber, sein Ehegatte und die gesetzlich erb- und pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge sein[1], also Personen, die zum sog. Generationsnachfolgeverbund gehören. Dies ist...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.6 Empfänger der Versorgungsleistungen

Rz. 97j Empfänger der Versorgungsleistungen können sein, der Übergeber des Vermögens, dessen Ehegatte und die gesetzlich erb- und pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge des Übergebers[1], Lebenspartner der eingetragenen Lebenspartnerschaft, die Eltern des Übergebers, wenn der Übergeber das Vermögen von den Eltern gegen Versorgungsleistungen erhalten hat. Bei Geschwistern wird ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, errechnet sich die Steuer nach dem sog. Splittingverfahren. Darüber hinaus kann das Splittingverfahren gem. § 32a Abs. 6 EStG auch auf das Einkommen verwitweter oder geschiedener Einzelpersonen angewendet werden. Der Gesetzgeber hat durch das G. zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entsche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / j) Geschlecht/genetische Veranlagung

Rz. 89 Die Frage nach dem wahren Geschlecht (Genomanalyse) war schon vor Inkrafttreten des AGG i.d.R. unzulässig.[190] Ausnahmen bestanden nur bei grundlegender Bedeutung der sexuellen Identität des Bewerbers für die zu besetzende Stelle. Angeführt werden hier stets die Standardbeispiele der Nackttänzerin oder dem jeweils weiblichen bzw. männlichen Model für Damen- bzw. Herr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Auswahlrichtlinie Sozialpunkteregelung

Rz. 89 Bei der Auswahl aus dem Kreis der betroffenen Mitarbeiter sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten sowie Schwerbehinderung wie folgt zu berücksichtigen:[131] Checklistemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 646 Muster 1a.29: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Muster 1a.29: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Formulierungsbeispiele/Muster

Rz. 134 Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatz Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatzmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) § 2 Versorgungsfälle

Rz. 648 (1) Eine Anknüpfung an die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV), am Besten durch eine entsprechende dynamische Verweisung auf die jeweils geltende Altersgrenze in der gRV, ist am unprob­lematischsten. Abweichende Altersgrenzen haben auch Auswirkungen auf die Berechnung der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft nach § 2 Abs. 1 BetrAVG. Der 2. Satz wie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendung für Lebenspartnerschaften

Rn. 32a Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das BVerfG hat am 07.05.2013 festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist (BVerfG v 07.05.2013, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, BFH/NV 2013, 1374). Die entsprechenden Vorschriften des EStG verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Realsplitting – Vorteile für den unterhaltsverpflichteten und Nachteile für den unterhaltsempfangenden Ehegatten, FR 1999, 650; Paus, Nachzahlung von Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, DStZ 2001, 591; Heinke, Zustimmungspflicht und Nachteilsausgleich beim Realsplitting, ZFE 2002, 110; Kanzler, Unterhaltszahlungen des beschränkt stp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.2.2 Nahe Angehörige

Als "nahe Angehörige" definiert § 7 Abs. 3 PflegeZG in der seit 1.1.2015 gültigen Fassung Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner einer nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Partnerschaft, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die finanziellen Aspekt... / II. Risikoausschlüsse der AGB der Versicherungen

Rz. 7 Rechtsschutzversicherte Mandanten gehen oftmals davon aus, quasi über eine "Rundumversicherung" zu verfügen, welche sie von jeder Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Rechtsanwalt entbinde, und dass dieser seine Vergütung nur noch der Höhe nach mit der Rechtsschutzversicherung regeln müsse. Einem derartigen Irrtum sollte umgehend entgegnet und der Mandant darauf hingewi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Lebenspartnerschaften, auch nach dem neuen ErbStG

Rz. 19 [Autor/Stand] Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft fallen in Steuerklasse III.[2] Ihre Nichteinstufung in Steuerklasse I verstößt nicht gegen das Grundgesetz [3], selbst wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist.[4] Hinweis Durch eine aufschiebend bedingte Zuwendung auf den Zeitpunkt der Eheschließung kann die Steuerklasse III vermieden werden, weil der Erwerb ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ehegattenfreibetrag, Lebenspartner (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Für die Gewährung des Freibetrags i.H.v. 500.000 Euro ab 1.1.2009 kommt es nur darauf an, dass die Ehe bis zum Tode des Erblassers bestanden hat (s. § 15 ErbStG Rz. 16). Geschiedene Ehegatten fallen unter § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, weil sie nach § 15 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG in die Steuerklasse II fallen (s. § 15 ErbStG Rz. 16 und 56). Rz. 12 [Autor/Stand] Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Eingetragene Lebenspartner (Abs. 1 Nr. 6 a.F., weggefallen)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Parteien einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (das Gesetz spricht von Lebenspartner) erhielten früher, obwohl nach wie vor in Steuerklasse III, den gleichen Freibetrag wie Ehegatten i.H.v. 500.000 Euro (ab dem 1.1.2009 gem. § 16 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG a.F.). Nachdem sie durch Art. 14 JStG 2010[2] Ehegatten der Steuerklasse I Nr. 1 ErbStG gleichgestel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Neben den persönlichen Freibeträgen des § 16 ErbStG wird dem überlebenden Ehegatten (zur Erweiterung dieses Personenkreises durch das sog. Eheöffnungsgesetz vom 20.7.2017[2] ab dem 1.10.2017 (s. § 15 ErbStG Rz. 22) und ab 2009 auch dem überlebenden (eingetragenen) Lebenspartner und den Kindern des Erblassers ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt. R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Das Gesamtschul... / 1. Gesamtschuldverhältnis und Hausschulden

Wirtschaftlich am bedeutendsten sind sicher die Schulden aus der Finanzierung einer Immobilie. Sind beide Partner Miteigentümer des Hausgrundstücks, so besteht hieran eine Gemeinschaft nach Bruchteilen im Sinne § 741 ff. BGB. Ziehen beide Ehegatten aus der Immobilie aus und wollen sie sie veräußern, so sind noch offene Kredite entsprechend den Miteigentumsanteilen zu regulie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Das ErbStG stellt für die Besteuerung auf das persönliche Verhältnis des Erwerbers vom Erblasser bzw. Schenker ab (Ausnahme § 19a Abs. 4 ERbStG).[2] Selbst wenn die Zuwendung erst nach dem Tod des Schenkers ausgeführt wird, bleibt das persönliche Verhältnis zwischen Schenker und Beschenkten bestehen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist i.d.R. der Zeitpunkt der Ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / IV. Sozialrechtliche und fiskalische Vorteile der eingetragenen Partnerschaft

1. Soziale Vorteile Rz. 91 Falls nicht beide Partner berufstätig und somit krankenversichert sind, so gilt derjenige, der den Haushalt führt und ggf. die Kinder erzieht, durch seinen Partner als mitversichert und kann bei Krankheit die Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen. Der mitversicherte Partner wird also einem Ehegatten gleichgestellt, der nicht selbst als Beru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / V. Kollisionsrecht der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 102 Eine gesonderte Kollisionsvorschrift für die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft enthält Art. 39 IPR-Gesetz. Demnach ist für die Begründung und Beendigung der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft in der Republik Kroatien kroatisches Recht anwendbar. Hinsichtlich der vermögensrechtlichen Beziehungen verweist Art. 40 Abs. 3 IPR-Gesetz auf die EU...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 6. Güterrechtliche Wirkungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 353 Für die güterrechtlichen Verhältnisse der Lebenspartner gilt bei Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft am oder nach dem 29.1.2019 die EUPartVO vom 24.6.2016.[434] Mangels einer vertraglichen Rechtswahl gilt gem. Art. 26 Abs. 1 EUPartVO das Recht des Staates, nach dessen Recht die Partnerschaft begründet wurde. Insoweit gilt also wie auch schon für die zuvo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / F. Convivenza (nicht eingetragene Partnerschaft/nichteheliche Lebensgemeinschaft)

I. Zulässigkeit und Wirkungen Rz. 258 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft (convivenza) war in Italien nicht einheitlich gesetzlich geregelt. Die analoge Heranziehung ehe- und familienrechtlicher Regelungen fand ihre Grenze sowohl in der Privatautonomie der Parteien, die gerade keine Ehe schließen wollten, als auch im verfassungsrechtlich in Art. 29 Cost. verbürgten Schutz vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / II. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 174 Die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ist im Bét. ähnlich wie die Eingehung der Ehe geregelt. Die Beziehung entsteht unter Mitwirkung des Standesamts, indem die gleichzeitig anwesenden gleichgeschlechtlichen zwei Personen vor dem Standesbeamten persönlich erklären, die eingetragene Lebenspartnerschaft miteinander eingehen zu wollen. Nach der Erklärung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 2. Allgemeine Wirkungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 348 Dem Partnerschaftsstatut unterliegen zunächst die allgemeinen Wirkungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Hier gilt für die Qualifikation Vergleichbares wie zu Art. 14 EGBGB (siehe Rdn 150). Ausgenommen sind jedoch – wie bei der Ehe – der Partnerschaftsname (siehe Rdn 349) sowie die Nutzung der Partnerschaftswohnung etc., wofür gem. Art. 17b Abs. 2 S. 1 EGBGB be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / III. Rechtswirkungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 177 Grundsätzlich entfaltet die eingetragene Lebenspartnerschaft die gleichen Rechtswirkungen wie die Ehe. Das bezieht sich auch auf die vermögensrechtlichen Wirkungen. Zwischen eingetragenen Lebenspartnern besteht derselbe gesetzliche Güterstand, wie zwischen Ehegatten (d.h. die Gütergemeinschaft). Die eingetragenen Lebenspartner können aber in einem güterrechtlichen Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 8. Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 360 Auch die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft unterliegt gem. Art. 17b Abs. 1 S. 1 EGBGB dem an den Registrierungsort angeknüpften Partnerschaftsstatut. Bei einer im Ausland registrierten Lebenspartnerschaft erfolgt die Auflösung nach dem ausländischen Partnerschaftsstatut. Dieses schreibt dann auch vor, aus welchem Grund die Auflösung erfolgen kann und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / IV. Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 183 Die eingetragene Lebenspartnerschaft endet mit dem Tod eines der Lebenspartner.[143] Leben beide Lebenspartner, gibt es zwei Möglichkeiten zur Aufhebung dieser Beziehung: Einerseits durch ein gerichtliches Urteil in einem Zivilprozess, in dem das Gericht die Regeln des Ehescheidungsverfahrens sinngemäß anzuwenden hat. Anders als ein Ehebund kann die eingetragene Lebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 105 Das bulgarische Recht kennt die eingetragene Partnerschaft nicht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / II. Qualifikation

Rz. 331 Die oben aufgefächerte Vielfalt von neuartigen Rechtsformen wirft in Deutschland kollisionsrechtliche Qualifikationsprobleme auf. Als kodifizierte Kollisionsnormen stehen Art. 13 EGBGB (Ehe) und Art. 17b EGBGB (Eingetragene Lebenspartnerschaft) zur Verfügung. Damit ergeben sich für die kollisionsrechtliche Behandlung grundsätzlich vier Optionen: die unmittelbare Zuor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / V. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 152 Auch in der RS besteht keine eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner oder etwas Vergleichbares.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 98 Die VOen finden nach ihrem Art. 1 Abs. 1 aufmehr