Rz. 140

Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände

 

Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände

Testament

Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staatsangehörige, errichte nachfolgendes Testament.

I. Testierfreiheit, Güterstand

Ich erkläre, dass ich nicht durch ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert bin. Hiermit hebe ich alle bisher von mir errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf.

Mit meinem Ehemann _________________________, mit dem ich am _________________________ vor dem Standesbeamten des Standesamts _________________________ die Ehe geschlossen habe, lebe ich, da wir keinen Ehevertrag geschlossen haben, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

II. Erbeinsetzung

Zu meinen Vollerben setze ich ein:

a) meine Tochter _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________
b) meinen Sohn _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________

je zur Hälfte.

Für den Fall, dass einer der Erben vor oder nach dem Erbfall wegfällt, bestimme ich jeweils seine Abkömmlinge zu Ersatzerben, unter sich entsprechend den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung; mangels von solchen tritt – zunächst innerhalb eines Stammes – Anwachsung ein. Schlägt einer der Erben seinen Erbteil aus, macht er gegen den Willen meines Ehemannes seinen Pflichtteil geltend und erhält er ihn auch, dann ist er mit seinem ganzen Stamm von der Erbfolge ausgeschlossen.

III. Nießbrauchsvermächtnis am Nachlass

Im Wege des Vermächtnisses erhält mein Ehemann _________________________, geb. am. _________________________ in _________________________, derzeit wohnhaft _________________________, den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch an allen Nachlassgegenständen. Ein Ersatzvermächtnisnehmer wird entgegen jeder anders lautenden gesetzlichen oder richterlichen Vermutungs- und Auslegungsregel nicht benannt.

In Abweichung zu der gesetzlichen Regelung gemäß § 1041 BGB hat der Nießbraucher auch die außergewöhnlichen Lasten und Erhaltungsmaßnahmen zu tragen.

Der Nießbrauch endet mit der Wiederverheiratung meines Ehemanns oder wenn er eine eingetragene Lebenspartnerschaft deutschen oder ausländischen Rechts eingeht.

IV. Haushaltsgegenstände und Inventar

Im Wege des Vermächtnisses erhält mein Ehemann _________________________ das gesamte Inventar und die Haushaltsgegenstände unserer Wohnung im Untergeschoss meines Wohnhauses in _________________________, _________________________-Straße _________________________, einschließlich aller persönlichen Gegenstände, des Pkw und der Antiquitäten.

V. Rechtswahl

(Vgl. hierzuRdn 135 ff.)

Ort, Datum, Unterschrift

 

Rz. 141

Muster 14.31: Erbengemeinschaft – Nießbrauch des Überlebenden an den Erbteilen der Kinder – Testamentsvollstreckung – Hausratsvermächtnis – Wiederverheiratungsklausel – beschränkter Änderungsvorbehalt – Pflichtteilsklausel

 

Muster 14.31: Erbengemeinschaft – Nießbrauch des Überlebenden an den Erbteilen der Kinder – Testamentsvollstreckung – Hausratsvermächtnis – Wiederverheiratungsklausel – beschränkter Änderungsvorbehalt – Pflichtteilsklausel

Notarielle Urkundenformalien

Erbvertrag

Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, beide deutsche Staatsangehörige, schließen nachfolgenden Erbvertrag:

I. Testierfreiheit, Güterstand

Jeder von uns erklärt, dass er nicht durch Bindungen aus einem früheren gemeinschaftlichen Testament oder aus einem Erbvertrag an der Errichtung dieses Erbvertrages gehindert ist. Hiermit heben wir einzeln und gemeinsam alle unsere bisherigen Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf.

Wir haben am _________________________ vor dem Standesbeamten des Standesamts _________________________ die Ehe geschlossen und leben, da wir keinen Ehevertrag errichtet haben, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

II. Erbeinsetzung

Der Erstversterbende von uns setzt zu seinen Erben ein:

1. den Überlebenden von uns zur Hälfte
2.

unsere Kinder

a) _________________________ zu einem Viertel
b) _________________________ zu einem Viertel.

Zu Ersatzerben unserer Kinder sind deren Abkömmlinge nach gesetzlicher Erbfolgeordnung berufen und berechtigt, wiederum ersatzweise tritt – zunächst innerhalb eines Stammes – Anwachsung ein.

III. Nießbrauchsvermächtnis, Testamentsvollstreckung, Auseinandersetzungsausschluss

Dem Überlebenden von uns wird der lebenslange unentgeltliche Nießbrauch an den Erbteilen unserer Abkö...

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