Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Leitende Angestellte

Rz. 991 Ein Sozialplan gilt nicht mit unmittelbarer und zwingender Wirkung für leitende Angestellte i.S.v. § 5 Abs. 3 BetrVG. Diese haben auch aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes keinen Anspruch auf Sozialplanleistungen.[2267] Freilich können Arbeitgeber und Betriebsrat leitende Angestellte aber durch Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) in die Leistungen des Sozialpl...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Hilfsantrag

Rz. 410 Es wird auch die Auffassung vertreten, dass dieser Antrag generell statt des Aufhebungsantrags gestellt werden sollte, um eine Vollstreckung durch Zwangsgeld zu vermeiden und um die schärfere Sanktion der Festsetzung von Ordnungsgeld zu erreichen, das trotz Aufhebung der personellen Maßnahme nicht entfällt.[931] Rz. 411 Angesichts der Regelung in § 101 S. 2 BetrVG, di...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Zuständiges Gremium

Rz. 278 Zuständig für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit ist in aller Regel der örtliche Betriebsrat.[814] Dies gilt auch, wenn ein Gesamtbetriebsrat existiert. Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn im konkreten Fall ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche Lösung besteht, etwa aufgrund d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Unzumutbare wirtschaftliche Belastung (Nr. 2)

Rz. 815 Würde der Arbeitgeber durch die Weiterbeschäftigung unzumutbar wirtschaftlich belastet, kann dies auch Grund für seine Entbindung sein. Dabei ist hinsichtlich der unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung auf das Unternehmen und nicht auf den Betrieb abzustellen. Die Anforderungen an den Grad der Belastung sind hoch: Der bloße Umstand, dass die Weiterbeschäftigung des ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1100 Ist im Insolvenzverfahren eine Beschäftigung eines Arbeitnehmers nicht mehr möglich, kann der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur tatsächlichen Arbeitsleistung freistellen.[2677] Er hat dabei die Grenzen des billigen Ermessens nach § 315 BGB zu beachten.[2678] Nach Anzeige der Mas­seunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO muss der Insolvenzverwal...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Kündigungsfrist und Beendigungstermin

Rz. 738 Seinem Wortlaut nach verlangt § 102 BetrVG zwar nur die Mitteilung der Gründe für die Kündigung, nicht der Kündigungsfristen oder des Kündigungstermins, der Arbeitgeber darf aber gleichwohl nicht gänzlich offenlassen, wann, unter Einhaltung welcher Frist und zu welchem Kündigungstermin eine Kündigung ausgesprochen werden soll. Denn da der BR vor jeder Kündigung anzuh...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Einsetzung der Einigungsstelle

Rz. 462 Die Einsetzung der Einigungsstelle wird weder ausdrücklich beantragt noch im gerichtlichen Beschluss tenoriert. Dennoch ist der Antrag zurückzuweisen, wenn die Einigungsstelle wegen offensichtlich fehlender Zuständigkeit für den geltend gemachten Regelungsgegenstand oder wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses nicht einzusetzen ist. Rz. 463 Im Hinblick auf die ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Unterlassungsanspruch

Rz. 191 Zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten gewährt die Rechtsprechung dem Betriebsrat einen allgemeinen Unterlassungsanspruch aus § 87 BetrVG.[575] Unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat also gerichtlich gegen mitbestimmungswidrige Handlungen des Arbeitgebers vorgehen (zum Verfahren zum vorbeug...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 348 Die Verhängung von Ordnungs- oder Zwangsgeld nach § 23 Abs. 3 BetrVG setzt voraus:mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Höhe

Rz. 350 Die Höhe des Ordnungsgeldes bzw. Zwangsgeldes beträgt maximal 10.000 EUR für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung, § 23 Abs. 3 S. 5 BetrVG.[822]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Grundmuster einer (Gesamt-/Konzern-/Rahmen-)Betriebsvereinbarung

Rz. 3 Muster 2.1: (Gesamt-/Konzern-/Rahmen-)Betriebsvereinbarung [Nr. …] über [Gegenstand] vom [Datum] Muster 2.1: (Gesamt-/Konzern-/Rahmen-)Betriebsvereinbarung [Nr. …] über [Gegenstand] vom [Datum] Zwischen der X-GmbH/X-AG, vertreten durch ihren Geschäftsführer/Vorstand _________________________ und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat der X-GmbH/X-AG, wird folgende (Gesamt-/Konzern...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 7. Checkliste

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§ 3 Prozessrecht / (1) Einverständnis des Arbeitnehmers

Rz. 419 Bei einer Versetzung von einem Betrieb in einen anderen Betrieb desselben Arbeitgebers steht die Mitwirkung nach § 99 BetrVG sowohl dem Betriebsrat des abgebenden als auch dem Betriebsrat des aufnehmenden Betriebes zu. Grundsätzlich schließt das Einverständnis des versetzten Arbeitnehmers das Mitwirkungsrecht des Betriebsrats nicht aus. Nach dem BAG ist der Betriebsr...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 422 Wenn der Arbeitgeber das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren und ggf. schon das einwöchige Anhörungsverfahren beim Betriebsrat nicht abwarten will, kann er die personelle Maßnahme nach Maßgabe des § 100 BetrVG vorläufig durchführen. Voraussetzung hierfür ist:mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Erläuterungen

Rz. 501 Bei Unternehmen mit Betrieben an unterschiedlichen Orten ist auf § 82 ArbGG zu achten: Ausschließlich örtlich zuständig ist in Betriebsratsangelegenheiten das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Betrieb liegt. Der Unternehmenssitz ist dagegen maßgebend in Angelegenheiten des Gesamtbetriebsrats oder des Konzernbetriebsrats. Im Beschlussverfahren gibt es keinen Antrags...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / mm) Änderungskündigungen

Rz. 763 Der BR ist vor jeder Kündigung anzuhören. Dies gilt auch für die Änderungskündigung, obwohl bei dieser noch gar nicht feststeht, ob es überhaupt zu einer Kündigung kommen wird, weil zunächst noch unklar ist, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot annimmt oder nicht. Der BR muss dann sowohl über die Kündigungsgründe als auch über das Änderungsangebot informiert werd...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Provision (Verkauf/Vertrieb/Außendienst)

Rz. 308 Muster 2.37: Betriebsvereinbarung Provision Muster 2.37: Betriebsvereinbarung Provision Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat[888] der _________________________ (Name Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Regelung von Provisionszahlungen ( ggf .: unter Beachtung der tariflichen Vorga...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 1051 Die Frage, ob Kurzarbeitsklauseln in Arbeitsverträgen grundsätzlich zulässig sind, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.[2361] In ihnen liegt die einseitige arbeitgeberseitige Befugnis zum – wenn auch nur temporären – Eingriff in die gegenseitigen Hauptleistungspflichten, was angesichts des Umstandes, dass das Betriebsrisiko grundsätzlich beim Arbeitgeber liegt,...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Ausgangslage

Rz. 502 Die "Ordnung des Betriebs" und "das Verhalten der Arbeitnehmer" darf der Arbeitgeber nicht ohne Mitbestimmung des Betriebsrats regeln, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Gemeint ist damit aber nicht das Leistungsverhalten der Arbeitnehmer – als Teil der Arbeitsleistung –, sondern das sog. Ordnungsverhalten.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Einstellung aufgrund Arbeitsvertrags

Rz. 353 Jede Beschäftigung eines Arbeitnehmers im Betrieb ist grundsätzlich eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG.[882] Das BAG stellt zwar auch bei der Einstellung aufgrund eines Arbeitsvertrages ausschließlich auf die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb und nicht auf den Abschluss des Arbeitsvertrages ab; allerdings soll der Betriebsrat dort,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Anhörung Betriebsrat

Rz. 1193 Existiert im Betrieb ein Betriebsrat, so ist dieser vor Ausspruch der Kündigung anzuhören und ihm sind die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, § 102 BetrVG. Die Anhörung des Betriebsrats und Mitteilung der Kündigungsgründe ist formale Wirksamkeitsvoraussetzung für jede Kündigung. Hinweis Die Anhörungspflicht besteht – entgegen einem verbreiteten Irrtum auf Arbeitge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Normadressat ist der Arbeitgeber

Rz. 540 Verantwortlich für die betriebliche Gesundheitspolitik ist der Arbeitgeber. Die Mitbestimmung des Betriebsrates ändert nichts an der verwaltungsrechtlichen und privatrechtlichen alleinigen Verantwortung des Arbeitgebers. Er ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, innerbetrieblich die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Le...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 846 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 432 Die 19-jährige A steht kurz vor Abschluss ihrer Ausbildung zur Film- und Videolaborantin. Ausbildendes Unternehmen ist die X-GmbH, die ihr Betätigungsfeld in der Filmindustrie hat. Die X-GmbH hat A bereits schriftlich mitgeteilt, sie nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen zu wollen. Demgegenüber verlangt A die Wei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Erläuterungen

Rz. 297 Tarifgebundene Arbeitgeber gewähren vielfach übertarifliche Zulagen. Wird später der Tariflohn erhöht, stellt sich die Frage, ob die Tariflohnerhöhung mit der Zulage verrechnet wird (Aufsaugung) oder ob die Zulage in voller Höhe weiter neben dem erhöhten Tariflohn zu zahlen ist (Aufstockung). Sieht der Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung vor, gilt folgendes: ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Verhältnis zu sonstigen Beteiligungsrechten des Betriebsrats

Rz. 974 Die besonderen Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach §§ 111 ff. BetrVG lassen die sonstigen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats grds. unberührt. Ist eine Betriebsänderung z.B. mit Kündigungen von Arbeitnehmern verbunden, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat zusätzlich zu den einzelnen Kündigungen anhören (§ 102 BetrVG) und ggf. seine Beteiligungsrechte bei Masse...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Beteiligungsrechte des BR

Rz. 791 Die Anordnung einer Dienstreise ist nicht mitbestimmungspflichtig. Solange das Reisen nicht zu den vertraglichen Hauptpflichten gehört, erbringt der Arbeitnehmer durch das bloße Reisen keine Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. "Arbeit" in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht ist eine Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses di...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Zuständiges Gremium

Rz. 370 Für die Betriebsratszuständigkeit gelten bei der Einführung und Nutzung von Telefonanlagen grundsätzlich keine Besonderheiten. Sind mehrere Betriebe in einem Unternehmen oder das Gesamtunternehmen betroffen und kann die Angelegenheit nicht durch die Einzelbetriebsräte geregelt werden, ist der Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig.[1043] Entsprechendes g...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Ordnungsgeld

Rz. 412 Die Höhe des Ordnungsgelds entspricht § 101 S. 3 BetrVG. Die Vollstreckung des Ordnungsgeldes erfolgt nach § 890 ZPO i.V.m. § 85 ArbGG, nämlich von Amts wegen durch den Rechtspfleger des Prozessgerichts. Bei Ordnungsgeld ist eine vorherige Androhung erforderlich, § 890 Abs. 2 ZPO, die zweckmäßigerweise wie im Muster bereits in der Antragsschrift beantragt wird.mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Beschlussfassung des Betriebsrats

Rz. 343 Für die Einleitung eines Beschlussverfahrens ist eine ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats über die Einleitung sowie ggf. die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten erforderlich. Die Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses setzt voraus, dass er in einer Betriebsratssitzung gefasst worden ist, zu der die Mitglieder des Betriebsrats nach § 29 Abs. ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Antrag

Rz. 498 Die Vollstreckung findet nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag statt.[1157] Dieser ist an das Arbeitsgericht als Prozessgericht des ersten Rechtszuges (§ 890 Abs. 1 S. 1 ZPO) zu richten, auch wenn die zu vollstreckende Entscheidung vom LAG oder BAG getroffen wurde.[1158]mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Schutzschrift

Rz. 608 Muster 3.48: Schutzschrift Muster 3.48: Schutzschrift An das Arbeitsgericht _________________________ – ebenso im zentralen Schutzregister hinterlegt – (Datum) SCHUTZSCHRIFT in dem möglichen einstweiligen Verfügungsverfahren _________________________ – "mögliche Antragstellerin" – Gegen_________________________ GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _______________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Zustimmung

Rz. 770 Erteilt der BR ausdrücklich seine Zustimmung zur Kündigung, ist das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Der Arbeitgeber muss sich hierauf verlassen können und seine Dispositionen treffen dürfen. Eine Rücknahme der Zustimmung zur Kündigung ist deswegen nicht möglich.[1861] Durch seinen Widerspruch oder das Anmelden von Bedenken kann der BR Gegenvorstellungen zur Kündigun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 1046 Im Falle eines identitätswahrenden Übergangs eines Betriebs(teils) ist eine kollektivrechtliche Fortgeltung beim Erwerber ohne Transformation der Normen möglich.[2419] Von einer solchen Wahrung der betrieblichen Identität ist zumindest auszugehen, wenn der Betrieb als Ganzes übergeht und nicht in eine fremde Betriebsorganisation eingegliedert wird;[2420] im Falle vo...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Muster

Rz. 690 Muster 3.56: Antrag auf Untersagung der Anwendung eines Dienstplans Muster 3.56: Antrag auf Untersagung der Anwendung eines Dienstplans An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name, Anschrift) mit den Beteiligtenmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Zuständiges Gremium

Rz. 392 Für die Betriebsratszuständigkeiten gelten bei der Einführung moderner Informations- und Kommunikationseinrichtungen grundsätzlich keine Besonderheiten. Sind mehrere Betriebe in einem Unternehmen oder das Gesamtunternehmen betroffen und kann die Angelegenheit nicht durch die Einzelbetriebsräte geregelt werden (etwa bei einem unternehmensweiten Intranet), ist der Gesa...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Feststellungsantrag

Rz. 344 Wenn es an einer groben Pflichtverletzung mangelt, weil die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen noch ungeklärt sind, kann der Betriebsrat das Bestehen einer Verpflichtung des Arbeitgebers mit Hilfe eines Feststellungsantrags gerichtlich klären lassen, um im Wiederholungsfall nach § 23 Abs. 3 BetrVG vorgehen zu können.[813] Es sollte rechtzeitig ein entsprech...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 413 Als typischer Sachverhalt kann angesehen werden, dass der Arbeitgeber immer wieder Einstellungen von Arbeitnehmern vornimmt, ohne die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats zu beachten, sei es, dass er den Betriebsrat gar nicht informiert, sei es, dass er den Betriebsrat zwar informiert, aber die Einstellung trotz der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats vornimmt. Hie...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Besonderes gesetzliches Beschäftigungsverhältnis

Rz. 615 Der Beschäftigungsanspruch gemäß § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG besteht unabhängig von der Wirksamkeit der Kündigung. Verliert der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess im Nachhinein, bestand vom Ablauf der Kündigungsfrist an ein besonderes gesetzliches Beschäftigungsverhältnis, so dass eine Rückabwicklung nicht stattfindet.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Besondere Fälle

Rz. 1002 Möglich ist sowohl der Abschluss eines Sozialplans im Hinblick auf eine bestimmte Betriebsänderung als auch der Abschluss eines Rahmensozialplans für mögliche, aber noch nicht geplante Betriebsänderungen.[2288] Rz. 1003 Ein Sozialplan muss nicht zwingend eine Abfindung für die Arbeitnehmer vorsehen. Abfindungen sind lediglich dann erforderlich, wenn Entlassungen droh...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Verfügungsanspruch des Betriebsrats

Rz. 649 Ob der Betriebsrat mit einem Antrag auf Unterlassung einer Betriebsänderung im einstweiligen Verfügungsverfahren Erfolg hat, hängt stark davon ab, in welchem Gerichtsbezirk der Betrieb liegt, in dem die Betriebsänderung vorgenommen werden soll. Es besteht ein sog. "Nord-Süd-Gefälle": Während die Landesarbeitsgerichte im "Norden" (z.B. Berlin, Hamburg, Niedersachsen, ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Prozessuale Stellung des betroffenen Arbeitnehmers

Rz. 360 Der betroffene Arbeitnehmer ist im gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren nicht Beteiligter, kann also auch keine eigenen Anträge stellen. Denn es geht in diesem Verfahren ausschließlich um einen kollektivrechtlichen Gegenstand und nicht um die individualrechtliche Stellung des Arbeitnehmers.[845]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Beendigung durch Befristung/Bedingungseintritt/Zweckerreichung

Rz. 124 Die Betriebsparteien können Betriebsvereinbarungen für einen im Voraus bestimmten Zeitraum abschließen. Die Beendigung der Betriebsvereinbarung tritt bei solchen befristeten Betriebsvereinbarungen mit Ablauf der Zeit ein, für die sie abgeschlossen wurden. Es bedarf keines sachlichen Grundes für die Befristung.[382] Ebenso ist die Vereinbarung einer auflösenden Bedingu...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Verletzung wesentlicher Vorschriften

Rz. 268 Wie bereits aus dem Wortlaut des § 19 BetrVG hervorgeht, berechtigt nur ein Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren zur Anfechtung. Wesentlich sind solche Vorschriften, die tragende Grundprinzipien der Betriebsratswahl beinhalten. Hinweis Wesentliche Vorschriften sind grundsätzlich die zwingenden Wahlvorschrift...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Adressat

Rz. 1084 Die Zuleitung hat nach den genannten Vorschriften an den "zuständigen Betriebsrat" zu erfolgen. Die Frage, welcher Betriebsrat jeweils zuständig ist, richtet sich nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts (§§ 50, 58 BetrVG).[2631] Zuleitungsadressat kann demnach entweder der örtliche Betriebsrat, der Gesamtbetriebsrat oder – sofern vorhanden – der Konzernb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Besondere Anforderungen an die Fachkunde

Rz. 609 Die Vielfalt der Gefährdungsfaktoren und die Komplexität ihres Zusammenwirkens erfordert eine besondere Fachkunde der Personen, die von dem Arbeitgeber mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beauftragt werden. Ausdrücklich wird dies in verschiedenen Vorschriften betont. Der Gesetzgeber definiert:[1468] Fachkundig ist, wer über die zur Ausübung einer in diese...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Vorüberlegung: Erneuter Ausspruch der Kündigung?

Rz. 78 Nach Erhalt der Kündigungsschutzklage sollte zunächst – unabhängig vom Vorbringen in der Klageschrift – geprüft werden, ob die angegriffene Kündigung unter offensichtlichen Mängeln leidet. In Betracht kommen insbesondere die fehlende Anhörung des Betriebs- oder Personalrats (§§ 102 BetrVG, 75 BPersVG), ein Verstoß gegen Regelungen des besonderen Kündigungsschutzes (§ ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Interessenausgleich mit Namensliste, § 1 Abs. 5 KSchG

Rz. 944 Gelingt es dem Arbeitgeber, sich mit dem Betriebsrat im Rahmen der Interessenausgleichsverhandlungen auf eine Namensliste zu einigen, in der die zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich bezeichnet sind, hat dies für ihn den großen Vorteil, dass gem. § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG vermutet wird, dass die aufgrund der Namensliste ausgesprochenen Kündigungen durch dringende betrie...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 673 Der in Rdn 485 ff. beschriebene Unterlassungsanspruch kann auch mittels einer einstweiligen Verfügung zur Geltung gebracht werden.[1425] Dies ist häufig nötig, um eine Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats effektiv zu unterbinden. Einstweilige Verfügungen sind auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zulässig. Für das Verfahren gelten mit geringf...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Erledigung

Rz. 389 Wenn die personelle Maßnahme zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bereits beendet ist, ist der Aufhebungsantrag des Betriebsrats erledigt. Das Gleiche gilt bei einer vorläufig durchgeführten personellen Maßnahme i.d.R. auch für den Antrag auf Feststellung, dass die Maßnahme offensichtlich aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war.[908]mehr