Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbußen / 2 Rechtsgrundlagen

Aufgrund des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG kann eine Bußordnung durch Betriebsvereinbarung erlassen werden. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht befugt, einseitig aufgrund seines Weisungsrechts Bußordnungen zu erlassen oder gar ohne eine solche Ordnung, sei es auch mit Zustimmung des Betriebsrats, Betriebsbußen im Einzelfall zu verhängen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbußen / Zusammenfassung

Begriff Betriebsbußen sind unter Beteiligung des Betriebsrats verhängte Sanktionen des Arbeitgebers zur Ahndung von Verstößen von Arbeitnehmern gegen die Ordnung des Betriebs aufgrund einer mit dem Betriebsrat vereinbarten Bußordnung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Betriebsbußen sind gesetzlich nicht geregelt. Sie unterliegen dem Mitbestimmungsrecht de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsordnung / Zusammenfassung

Begriff Eine Betriebsordnung (oder auch Arbeitsordnung) ist ein vom Arbeitgeber aufgestelltes Regelungswerk, das Anweisungen für das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb, vor allem im Zusammenleben und -arbeiten mit den anderen Arbeitnehmern enthält, darüber hinaus aber auch oft weitere Regelungen zu allen möglich Themen bis hin zu Gratifikationen und Urlaubsregelungen. Ges...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.3.13 Zulässigkeit von ergänzenden Regelungen in Tarifverträgen bzw. Betriebs-/Dienstvereinbarungen?

Ergänzende Regelungen in Tarifverträgen bzw. freiwilligen Betriebsvereinbarungen zur Familienpflegezeit sind zulässig.[1] So kann beispielsweise in einer in privatrechtlicher Rechtsform geführten Einrichtung (GmbH, AG usw.) in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung geregelt werden, dass die Arbeitnehmer – über die gesetzlichen Regelungen hinausgehend – einen Anspruch auf Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 3 Beratungsrecht und Vorschlagsrecht

Als nächste Stufe folgt das sogenannte Beratungsrecht. Hier ist der Arbeitgeber nicht nur gehalten, den Betriebsrat zu informieren und seine Meinung zu hören, sondern er muss mit dem Betriebsrat den Verhandlungsgegenstand erörtern und die wechselseitigen Begründungen abwägen. Der Betriebsrat hat Anspruch auf eine Stellungnahme zu seinen Überlegungen und Vorschlägen. Auch hie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 1 Unterrichtungsrechte

Das schwächste Beteiligungsrecht des Betriebsrats ist das Recht auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber. Solche Unterrichtungsrechte finden sich konkret in folgenden Bereichen: Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz[1] Planung der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung[2] Personalplanung und Personalbedarf[3] personelle Einzelmaßnahmen[4] wirtschaftliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 5 Mitbestimmungsrecht

Die stärkste Form der Beteiligungsrechte betrifft das Mitbestimmungsrecht im engeren Sinn oder "echte" Mitbestimmungsrecht. Ein echtes Mitbestimmungsrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht mehr frei treffen kann, sondern dafür die Zustimmung des Betriebsrats benötigt. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, kann jeder vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 4 Zustimmungsverweigerungsrecht

Wiederum intensiver ist das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat mindestens eine Woche vor jeder geplanten Einstellung, Ein- oder Umgruppierung oder Versetzung unterrichten. Bevor der Arbeitgeber eine personelle Einzelmaßnahme durchführt, muss er die Zustimmung des Betriebsrats e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 2 Anhörungsrechte

Die nächststärkere Stufe der Beteiligung des Betriebsrats ist die Anhörung. Hauptanwendungsfall ist die Anhörung des Betriebsrats zu Kündigungen. Dieses Recht setzt eine vorherige Information voraus. Im Rahmen dieses Rechts kann der Betriebsrat auch von sich aus Vorschläge machen. Diese Vorschläge muss der Arbeitgeber jedoch nicht unbedingt beachten. Er muss sie zur Kenntnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / Zusammenfassung

Begriff Die Beteiligung des Betriebsrats umschreibt die gesetzlichen Rechte des Betriebsrats zur Einflussnahme auf betriebliche Angelegenheiten und zur Mitwirkung daran. Die Ausgestaltung der Beteiligungsrechte ist vom Einzelfall abhängig und unterschiedlich intensiv. Sie reichen von bloßen Unterrichtungsrechten über Anhörungs-, Beratungs- und Vetorechte bis hin zu echten Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beur... / Zusammenfassung

Überblick Allgemeine Beurteilungsgrundsätze sind Regelungen, die die Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer objektivieren und sich dabei an einheitlichen Kriterien orientieren. Erforderlich ist dabei, dass sich die Kriterien auf eine Person beziehen. Das Mitbestimmungsrecht scheidet hingegen aus, wenn die Kriterien sich lediglich auf den Arbeitsplatz bez...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.1 Beendigung bei Zeitbefristung

Rz. 25 Ein kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der im Vertrag angegebenen Befristung. Dies gilt auch, wenn der Angestellte zwischenzeitlich einen Sonderkündigungsschutz erworben hat, z. B. nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.5.3 Änderung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

In Tarifverträgen können durch betriebsverfassungsrechtliche Normen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats näher ausgestaltet werden. Allerdings sind Einschränkungen der dem Betriebsrat durch Gesetz eingeräumten Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag nicht möglich[1], da die Beteiligungsrechte des BetrVG Arbeitnehmerschutzrechte sind. Eine Einschränkung kommt allerdings inso...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.5.2 Änderung der Organisation der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung

In Tarifverträgen können durch betriebsverfassungsrechtliche Normen Änderungen der betriebsverfassungsrechtlichen Organisation nur in dem durch § 3 Abs. 1 BetrVG genannten Umfang (Einrichtung bzw. Veränderungen von gesetzlich nicht vorgesehenen Arbeitnehmervertretungen) vorgenommen werden. Im Einzelnen bestehen folgen Möglichkeiten: Bildung eines unternehmenseinheitlichen Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beur... / 5 Verfahren bei Streitigkeiten

Ebenso wie bei der Einführung von Personalfragebögen und Formulararbeitsverträgen kann der Betriebsrat die Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen nicht erzwingen. Ihm fehlt das Initiativrecht.[1] Wenn jedoch der Arbeitgeber solche Beurteilungsgrundsätze einführen will, hat der Betriebsrat sowohl darüber mitzubestimmen, ob allgemeine Beurteilungsgrundsätze überhaupt eingefüh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beur... / 1 Beurteilungsgrundsätze

Die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze bedarf der Zustimmung des Betriebsrats (§ 94 Abs. 2 2. Halbs. BetrVG). Unter allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen sind Regelungen zu verstehen, die die Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer objektivieren und sich nach einheitlichen, für die Beurteilung jeweils erheblichen Kriterien ausrichten sollen. Mit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beur... / 3 Abgrenzung zu mitbestimmungsfreien Maßnahmen

Nicht zu den mitbestimmungspflichtigen Beurteilungsgrundsätzen gehören Stellenbeschreibungen und analytische Arbeitsplatzbewertungen, da diese sich nicht auf die Person des Arbeitnehmers, sondern auf die Beschreibung seines Arbeitsplatzes beziehen. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats schon bei der Erstellung der Funktionsbeschreibung als möglicher Grundlage einer Leistu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.2 Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist einer der wesentlichsten Regelungsgegenstände von Tarifverträgen. Sie können unterschiedliche Bereiche der Arbeitszeit ausgestalten. Tarifliche Arbeitszeitregelungen können dabei sowohl als Inhalts- wie auch als betriebliche Normen gelten; ist letzteres der Fall, so erfassen sie auch die nichttarifgebundenen Arbeitnehmer des Betriebes (§ 3 Abs. 2 TVG). Die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.3 Arbeitsvergütung

Regelungen zum Arbeitsentgelt sind Inhaltsnormen und werden üblicherweise in Tarifverträgen getroffen. Hierzu zählen nicht nur das Arbeitsentgelt im engeren Sinne, sondern alle geldwerten Leistungen des Arbeitgebers, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (Gratifikationen, Treueprämien, Personalrabatte etc.). Regelmäßig richtet sich der Tariflohn der Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung enthält das Verbot, Arbeitnehmer, die ihre Rechte aus diesem Gesetz wahrnehmen, bei Vereinbarungen oder Maßnahmen (z. B. bei einem beruflichen Aufstieg) zu benachteiligen[1] und normiert damit eine Selbstverständlichkeit.[2] Unionsrechtlich wäre die Aufnahme dieses Benachteiligungsverbots in das Gesetz nicht notwendig gewesen, da dies weder die Europäische...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.12 Vermögenswirksame Leistungen

Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5.VermBG) ist die staatliche Förderung der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand nunmehr auf die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage beschränkt worden. Es gelten die jeweiligen Einkommensgrenzen des § 13 5.VermBG. In Tarifverträgen kann die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen für die Arbeitnehmer als zweckgebundenes Entgelt ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beur... / 4 Mitbestimmung bei Personalinformationssystemen

Mitbestimmungspflichtig ist, wenn sich der Arbeitgeber eines Personalinformationssystems für die Zwecke der Personalentwicklungsplanung bedient. EDV-gestützte Auswahlverfahren werden wohl als Auswahlrichtlinie qualifiziert werden müssen, wenngleich eine obergerichtliche Entscheidung insoweit noch aussteht. In einschlägigen Systemen verankerte Potentialanalysen dienen regelmä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.5 Mitwirkungsrechte des Betriebsrats und Auswahlrichtlinien

Durch Tarifvertrag können in beschränktem Umfang die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erweitert werden. Dabei handelt es sich dann aber nicht um eine Beendigungs-, sondern um eine betriebsverfassungsrechtliche Norm. Nach § 102 Abs. 1 BetrVG ist der Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung zu hören. Abs. 6 der genannten Vorschrif...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.6 Gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien

In Tarifverträgen können die Tarifvertragsparteien nach § 4 Abs. 2 TVG Regelungen über Gemeinsame Einrichtungen, wie zum Beispiel eine Urlaubskasse, treffen. Durch Gemeinsame Einrichtungen werden bestimmte Arbeitgeberleistungen auf alle Arbeitgeber im Geltungsbereich des Tarifvertrages verteilt. Ihre Bildung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn das Arbeitsverhältnis häufig we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 2 Inanspruchnahme von Rechten

Rz. 4 Voraussetzung für das Benachteiligungsverbot ist die Inanspruchnahme von Rechten, die das TzBfG dem Arbeitnehmer einräumt. Dabei bindet das Maßregelungsverbot nicht nur isoliert den Arbeitgeber, sondern auch die Betriebsparteien. Diese haben auch bei Betriebsvereinbarungen das Maßregelungsverbot des § 5 TzBfG (und die anderen Benachteiligungsverbote) zu beachten.[1]. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.4 Kündigungsgründe

Tarifverträge enthalten als Beendigungsnormen vielfach Regelungen zu den materiellen Kündigungsgründen, um den Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer zu verbessern. Die Vereinbarung von kündigungsbeschränkenden Tarifnormen ist als eine für den Arbeitnehmer günstigere Abweichung grundsätzlich zulässig, da das KSchG keine abschließende und zweiseitig-zwingende gesetzliche Norm ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.4.4 Verlängerung/Nichtanrechnung wegen Beurlaubung, Elternzeit u. a.

Rz. 29 Die Dauer von Arbeitsverträgen, die sich auf den Befristungstatbestand aus § 2 Abs. 1 WissZeitVG stützen, verlängert sich um die Nichtanrechnungszeiträume aus den Tatbeständen des § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 6 WissZeitVG. Hierauf hat der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin einen Anspruch. Abgesehen von notwendigen redaktionellen Änderungen entspricht dies dem früheren ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 6 Förderung von Teilzeitarbeit

Rz. 1 Die Vorschrift setzt § 5 Abs. 3d 1. Alternative der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit[1] um. Nach der europäischen Vorgabe sollten Arbeitgeber, soweit dies möglich ist, zur Förderung des beruflichen Fortkommens und der beruflichen Mobilität Maßnahmen in Erwägung ziehen, die den Zugang zur Teilzeitarbeit auf allen Ebenen des Unternehmens, einschließlich qualifizier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / Zusammenfassung

Überblick Personalfragebögen sind formularmäßig gefasste oder schematisierte Zusammenstellungen von Fragen über die persönlichen Verhältnisse, Kenntnisse und Fähigkeiten eines Bewerbers oder eines im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers. Vor ihrer Verwendung ist die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Für die in Personalfragebogen enthaltenen Fragen gelten die allgemeinen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.8 Ermessensrichtlinien für einen Sozialplan

Betriebsrat und Arbeitgeber sind grundsätzlich frei, den Inhalt eines Sozialplans nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Sie können entscheiden, dass Nachteile als geringfügig anzusehen und daher nicht auszugleichen sind oder in welchem Umfang Nachteile abzumildern bzw. auszugleichen sind.[1] Die Betriebspartner sind dabei an das geltende Recht gebunden und müssen insbesond...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.3.1 Formgerechte Namensliste

Die Namensliste muss die zu entlassenden Arbeitnehmer namentlich bezeichnen. Dabei müssen sie zweifelsfrei identifiziert werden können. Bei Beschäftigten mit sehr häufigen Nachnamen ist daher der Vorname, bei Verwechslungsgefahr auch das Geburtsdatum oder die Personalnummer anzugeben. Ob auch eine Teil-Namensliste, die nur einen Teil der zu entlassenden Arbeitnehmer benennt,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.4 Erzwingbarkeit des Sozialplans

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei geplanten Betriebsänderungen verpflichten den Unternehmer, zunächst einen Interessenausgleich zu versuchen. Das Beteiligungsverfahren findet noch nicht sein Ende, wenn ein Interessenausgleich vereinbart wird oder der Unternehmer nach Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen vor der Einigungsstelle frei ist, die geplante Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.4 Nachteilsausgleich

§ 113 BetrVG sieht in zwei Fällen vor, dass der Arbeitgeber als Sanktion für die Verletzung von Beteiligungspflichten im Zusammenhang mit Betriebsänderungen gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern individualrechtlich zum Nachteilsausgleich verpflichtet wird: Der Unternehmer weicht ohne zwingenden Grund von einem Interessenausgleich ab, der Unternehmer führt eine geplante Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 3 Verfahren bei Streitigkeiten

Erzielen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung über die Einführung oder inhaltliche Ausgestaltung von Personalfragebögen, entscheidet auf Antrag einer der Beteiligten die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 94 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Benutzt der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats einen Per...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / Zusammenfassung

Überblick Plant der Unternehmer in seinem Betrieb eine Betriebsänderung, hat er hierüber einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu versuchen und im Falle der Einigung schriftlich niederzulegen. Wird dem Interessenausgleich eine Namensliste beigefügt, hat der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren Vorteile. Parallel muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat einen Sozi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.6 Wirkung des Sozialplans

Der Sozialplan hat nach § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Wirkung einer Betriebsvereinbarung. Es gelten allerdings folgende Besonderheiten: Abweichend vom generellen Tarifvorbehalt können von einem Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen werden.[1] Individualregelungen über namentlich genannte Arbeitnehmer sind zulässig.[2] Der Sozialplan begründet unmittelbare Ansprüche d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 4 Mitbestimmung bei Formulararbeitsverträgen

Damit der Arbeitgeber die Mitbestimmungspflicht von Einstellungsfragebögen nicht unterlaufen kann, sieht § 94 Abs. 2 BetrVG eine Mitbestimmungspflicht für das Abfragen von persönlichen Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen vor. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsverträge allgemein für den Betrieb verwandt werden, so genannte Formularverträge. Häufig wird übersehen, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.4.2 Unzureichender Interessenausgleichsversuch

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat nach § 111 Satz 1 BetrVG von der geplanten Betriebsänderung zu unterrichten und vor deren Durchführung einen Interessenausgleich, ggf. unter Anrufung der Einigungsstelle, zu versuchen. Versucht ist ein Interessenausgleich dann, wenn der Arbeitgeber zunächst einvernehmlich und dann über die Anrufung der Einigungsstelle versucht hat, eine Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1 Interessenausgleich

Nach § 111 BetrVG hat der Unternehmer mit dem Betriebsrat eine geplante Betriebsänderung zu beraten. Inhalt der Beratungspflicht ist nicht nur die Erläuterung der Gründe für die geplante Betriebsänderung und der Einzelheiten ihrer Durchführung, sondern auch der Versuch eines "Interessenausgleichs". Eine gesetzliche Definition des Inhalts eines Interessenausgleichs fehlt. Wie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.1 Form des Interessenausgleichs

Nach § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG muss der Interessenausgleich schriftlich niedergelegt und vom Unternehmer und vom Betriebsrat unterschrieben werden. Kommt erst im Einigungsstellenverfahren ein Interessenausgleich zustande, so ist nach § 112 Abs. 3 Satz 3 BetrVG die Einigung auch vom Vorsitzenden der Einigungsstelle zu unterschreiben. Eine bloße mündliche Einigung reicht nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 2 Zulässige Fragestellung

Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts aus § 93 Abs. 1 BetrVG ist, durch das Zustimmungserfordernis den Arbeitgeber davon abzuhalten, tiefer als notwendig in den Persönlichkeitsbereich des einzelnen Arbeitnehmers einzugreifen. Von daher ist der Betriebsrat auch dazu aufgerufen, bereits nach dem Individualarbeitsrecht nicht vom Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 1.1 Gegenstand der Mitbestimmung

Dem Mitbestimmungsrecht unterliegt sowohl die Einführung als auch jede Änderung von bereits vereinbarten und im Betrieb benutzten Fragebogen. Die nach § 94 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erforderliche Zustimmung des Betriebsrats bezieht sich somit auf die generelle Frage der Einführung eines Fragebogens und auf dessen konkrete Ausgestaltung, d. h. die zulässige Fragestellung. Allerdin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.5 Beschlussverfahren bei Streit über Mitbestimmungspflicht

ei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die geplante unternehmerische Entscheidung eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG betrifft, können Arbeitgeber und Betriebsrat eine Klärung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren herbeiführen.[1] Ein Rechtsschutzinteresse an einer derartigen Feststellung entfällt für den Betriebsrat auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber "...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.1 Sozialplanfreier Personalabbau

Obwohl eine interessenausgleichspflichtige Maßnahme vorliegt, ist bei einem reinen Personalabbau kein Sozialplan erzwingbar, wenn die in § 112a BetrVG genannten Schwellenwerte nicht erreicht sind. Der Abschluss des Sozialplans bleibt somit eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers. Die Einigungsstelle kann zwar angerufen werden; sie hat aber keine Kompetenz, einen Sozia...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 1 Personalfragebögen

Unter Personalfragebögen i. S. d. § 94 BetrVG sind formularmäßig gefasste oder schematisierte Zusammenstellungen von Fragen über die persönlichen Verhältnisse, Kenntnisse und Fähigkeiten eines Bewerbers oder eines im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers zu verstehen.[1] Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich daher nicht nur auf Einstellungsfragebögen, sondern auch auf die schri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.4.1 Abweichen vom Interessenausgleich

Der § 113 BetrVG sieht vor, dass der Arbeitgeber als Sanktion für die Verletzung von Beteiligungspflichten im Zusammenhang mit Betriebsänderungen gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern individualrechtlich nachteilsausgleichspflichtig wird: Der Arbeitgeber muss einen erzielten Interessenausgleich einhalten. Er darf nur aus zwingenden Gründen davon abweichen. Zwingende Gründe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2 Sozialplan (Abfindungen)

§ 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG enthält eine Legaldefinition. Danach enthält der Sozialplan Regelungen über den Ausgleich oder die Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen, die Arbeitnehmer durch eine geplante oder durchgeführte Betriebsänderung erleiden. Der Sozialplan zielt daher auf die sozialen Auswirkungen der unternehmerischen Maßnahme. Der Sozialplan ist unabhängig vom Int...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.2 Gründerprivileg beim Sozialplan

In Betrieben neugegründeter Unternehmen können in den ersten 4 Jahren nach der Unternehmensgründung Betriebsänderungen durchgeführt werden, ohne dass ein Sozialplan über die Einigungsstelle erzwungen werden kann (§ 112a Abs. 2 BetrVG). Der Gesetzgeber wollte durch dieses "Gründerprivileg" das Risiko für neue unternehmerische Initiativen reduzieren, da in neuen Unternehmen no...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.9 Auslegung von Sozialplänen

Sozialpläne sind als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wegen ihrer aus § 77 Abs. 4 Satz 1, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG folgenden normativen Wirkung nicht wie privatrechtliche Rechtsgeschäfte nach §§ 133, 157 BGB, sondern wie Tarifverträge und Gesetze objektiv auszulegen. Auszugehen ist dementsprechend zunächst vom Wortlaut und dem durch ihn vermittelten Wortsinn. Darüber ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.3.2 Verspäteter Sozialplan

Nach der Konzeption der §§ 111, 112 BetrVG soll der Sozialplan vor Durchführung der Betriebsänderung zustande kommen. Gelingt dies nicht, werden weitere Verhandlungen nicht überflüssig. Der Unternehmer kann sich der Sozialplanpflicht nicht einfach dadurch entledigen, dass er die Betriebsänderung vor Aufnahme von Sozialplanverhandlungen oder deren Abschluss durchführt. Der Bet...mehr