Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Begriff der "Betriebsänderung"

Rz. 919 Was eine "Betriebsänderung" ist, ergibt sich in erster Linie aus den in § 111 S. 3 Nr. 1–Nr. 5 BetrVG aufgezählten Maßnahmen:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Präambel und Geltungsbereich, § 1

Rz. 319 Als Voraussetzung der Gewähr eines Zielbonus kann der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens festgelegt werden. Nach der Rechtsprechung kann hierfür geeigneter Maßstab z.B. die Ausschüttung einer Dividende an die Eigentümer der Gesellschaft sein.[932] Allein aus der Anknüpfung an den Unternehmenserfolg ist allerdings noch nicht auf die originäre Zuständigkeit des Ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen

Rz. 318 Muster 2.38: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Muster 2.38: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _____________...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Dringende betriebliche Gründe

Rz. 363 Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Arbeitgeber den Anspruch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese Gründe müssen schwerwiegender sein, als die "betrieblichen Gründe" nach § 8 TzBfG (siehe oben Rdn 341 ff.). Jedoch gehört der Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeit­nehmers, der anderenfalls betriebsbedingt gekündigt würde, zu diesen Gründen. ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Bewertung der Wegzeiten

Rz. 998 Bei der Errichtung eines Home-Office stellt sich häufig die Frage, ob und inwieweit Wegzeiten als vergütungsrechtliche Arbeitszeit zu bewerten sind.[2223] Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Wegzeiten des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zum Arbeitsort und zurück in der Regel keine Arbeitszeiten und damit nicht vergütungspflichtig.[2224] Hingegen können ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 314 Dauer und Lage der individuellen Arbeitszeit legen die Mitarbeiter im Job-Sharing-Arbeitsverhältnis untereinander selbstständig fest. Der Arbeitgeber begibt sich insofern seines Direktionsrechts. In Streitfällen hat der Arbeitgeber zunächst zu versuchen zu vermitteln. Im Falle der Nichteinigung kann er jedoch die jeweilige Arbeitszeit einseitig anweisen.[645] Ein Mit...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Überschrift

Rz. 255 Der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt der "gesamte Komplex der Schichtarbeit",[786] insbesondere auch die Abgrenzung des im Schichtdienst arbeitenden Personenkreises, die zeitliche Lage der Schichten und damit der Schichtdauer sowie die Aufstellung der Dienstpläne einschließlich der konkreten Zuordnung der Mitarbeiter zu den einz...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vereinbarter Beginn des Arbeitsverhältnisses und Nachweis

Rz. 338 Bei Vertragsschluss muss Einvernehmen über den Beginn des Arbeitsverhältnisses bestehen. Typischerweise regelt der Arbeitsvertrag ein konkretes Datum für den Beginn des Arbeitsverhältnisses; auf das Datum des Abschlusses des Arbeitsvertrages kommt es nicht an. Das Arbeitsverhältnis beginnt nur dann mit Abschluss des Arbeitsvertrages, wenn der Arbeitnehmer seinen Dien...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 217 Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung gesc...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einstellungsuntersuchung

Rz. 532 Im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen wünschen Arbeitgeber Einstellungsuntersuchungen häufig auch jenseits gesetzlicher oder tarifvertraglicher Untersuchungspflichten. Dem Bewerber auf eine Stelle steht es vollkommen frei, ob er sich einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung unterzieht oder nicht. Aus diesem Grund können hier keine rechtlichen V...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung

Rz. 432 Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der ________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Verhältnismäßigkeit

Rz. 622 § 3 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zu "erforderlichen" Maßnahmen. Die Regelungen müssen bestimmt, tauglich, notwendig und verhältnismäßig sein. Zu Verhältnismäßigkeitserwägungen gehören auch Zeitschienen und Kostenüberlegungen.[1489] Beispielsweise kann sich eine kleine Tischlerei eine neue Absauganlage unter Umständen in absehbarer Zeit (1 bis 2 Jahre) finanzi...mehr

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§ 3 Prozessrecht / hh) Tendenzbetrieb

Rz. 631 In einem Tendenzbetrieb (§ 118 Abs. 1 BetrVG: Presse, karitative Unternehmen u.a.) besteht für den Arbeitgeber nach herrschender Meinung keine Verpflichtung, sich beim Betriebsrat um den Abschluss eines Interessenausgleichs zu bemühen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dem Betriebsrat keinerlei Informations- oder Beratungsrechte zustehen. Diese sind lediglich eingeschr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 1067 Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB Unterrichtung über Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehr...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Stellungnahme des Betriebsrats zur beabsichtigten Kündigung

Rz. 19 Wenn ein Betriebsrat der beabsichtigten Kündigung wirksam widersprochen hat, muss der Arbeitgeber der Kündigungserklärung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats beifügen, (§ 102 Abs. 4 BetrVG). Reagiert der Betriebsrat hingegen nicht oder gibt er keine Stellungnahme ab, ergeben sich aus Arbeitgebersicht keine entsprechenden Verpflichtungen. Unterlässt der A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beurteilung des Handlungsbedarfes

Rz. 608 Entsprechen sich Ist–- und Sollzustand liegt keine Gefährdung vor. Dies wird in den wenigsten Fällen so sein. In der Regel bestehen Verbesserungsmöglichkeiten. Die Gefährdungsbeurteilung soll mit der Beurteilung des Handlungsbedarfes die Voraussetzung schaffen, dass erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes gemäß § 3 ArbSchG bestimmt werden können. Hierzu soll sie ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Zu langes Abwarten

Rz. 678 Wenn der Betriebsrat erst längere Zeit, nachdem er von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat, eine einstweilige Verfügung beantragt, fehlt nach herrschender Rechtsprechung ein Verfügungsgrund.[1428] Dieser Grundsatz muss jedoch hinterfragt werden, da er auf eine Verwirkung von Mitbestimmungsrechten hinauslaufen kann, die es im BetrVG nicht gibt.[14...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Reichweite der Ausschlussklausel

Rz. 608 Ausschlussfristen müssen nicht auf Ansprüche "aus dem Arbeitsverhältnis" begrenzt werden. Bezieht sich die Klausel auf Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis "in Verbindung stehen", werden alle Ansprüche erfasst, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen.[1342] Andererseits müssen Ausschlussfristen keinesfalls alle Ansprüche aus dem Ar...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Beispiel Lärm (1)

Rz. 624 Anschaulich wird dieser Grundsatz in der LärmVibrationsArbSchV normativ umgesetzt: Deren § 6 unterscheidet zwischen den oberen Auslösewerten (85 dB(A) bzw. 137 dB(C) und dem unteren Auslösewert 80 dB(A) bzw. 135 dB(C). Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt. Der § 7 Abs. 1 re...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / yy) Checkliste: BR-Anhörung zur personenbedingten Kündigung

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) § 5 Ruhegeldfähiges Einkommen

Rz. 651 Die genaue Bestimmung des ruhegeldfähigen Einkommens ist wichtig. Sollen Nebenleistungen und variable Züge ausgeschlossen werden, genügt die Einschränkung auf das "regelmäßige" Monatsgehalt nicht, um Streitigkeiten zu vermeiden. Sind variable Bezüge ausgeschlossen, werden insbesondere Provisionen und Überstunden für die Berechnung der Rente nicht berücksichtigt.[1475...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 777 In einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt, in der sich Arbeitgeber häufig nicht mehr ausschließlich an einem Ort ansiedeln oder zumindest aufgrund der durch das Internet verbreiteten Vertriebswege ihre Kunden auch überregional bedienen, sind die meisten Arbeitgeber darauf angewiesen, dass die Arbeitnehmer Dienstreisen unternehmen. Von der Dienstreise zu unterscheiden ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Beschlussverfahren nach § 126 InsO

Rz. 1138 Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt innerhalb von drei Wochen ein Interessenausgleich nach § 125 InsO nicht zustande, steht dem Insolvenzverwalter das Verfahren nach § 126 InsO offen. Danach kann er beim Arbeitsgericht beantragen festzustellen, dass die Kündigung der im Antrag benannten Arbeitnehmer sozial gerechtfertigt ist. Dabei gibt es anders als bei §...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Turboprämie

Rz. 1023 Praxis-Beispiel Ergänzend zu dem am (…) abgeschlossenen Sozialplan vereinbaren die Betriebspartner Folgendes: Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § (…) des Sozialplans vom (…) aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird und die innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Kündigung gegenüber der Personalabteilung auf die Erhebung e...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Reichweite des Unterlassungsanspruchs

Rz. 508 Der Unterlassungsanspruch bezieht sich nach h.M. nur auf die mitbestimmungswidrige Auswahlrichtlinie, nicht auf die Kündigungen selbst. Diese kann der Betriebsrat nicht durch einen Unterlassungsantrag verhindern.[1175] Auch sollen die Kündigungen selbst nicht unwirksam sein wegen des Verstoßes gegen die Mitbestimmung bei der Auswahlrichtlinie.[1176]mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Checkliste: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Gleitzeit

Rz. 240 Muster 2.31: Betriebsvereinbarung Gleitzeit Muster 2.31: Betriebsvereinbarung Gleitzeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat[728] der _________________________ (Name Firma) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit die...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit, § 2

Rz. 223 Den Betriebsparteien fehlt die Kompetenz, Arbeitszeitdauer und Lohnhöhe zu regeln, § 77 Abs. 3 BetrVG. Fehlt eine tarifliche Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit, wird die Dauer einzelvertraglich vereinbart. § 2 Abs. 1 hat lediglich deklaratorische Bedeutung. In der Anlage zu den verschiedenen Arbeitszeitvarianten können verschiedene Verteilungsvarianten oder rolli...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Klagebegründung

Rz. 23 Wie ausführlich die Klagebegründung auszufallen hat, hängt wesentlich davon ab, auf welche Unwirksamkeitsgründe sich der Arbeitnehmer berufen will: Rz. 24 Macht der Kläger Kündigungsschutz nach dem KSchG geltend, kann und sollte er sich aufgrund der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG) knapp fassen. Es reicht aus, wenn erkennbar ist, dass d...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Arbeitgeberpflichten

Rz. 797 Arbeitgeber der bei der Gesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer ist die GmbH als juristische Person. Zu den Geschäftsführungsaufgaben des Geschäftsführers gehört es deshalb, die der Gesellschaft obliegenden Arbeitgeberpflichten gegenüber den Arbeitnehmern auszuüben. In gleicher Weise ist der Geschäftsführer Ansprechpartner von eventuell in den Betrieben der Gesellsch...mehr

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§ 3 Prozessrecht / e) Antragstellung des Arbeitgebers und Entscheidung des Arbeitsgerichts

Rz. 361 Antragsteller ist der Arbeitgeber. In einem Gemeinschaftsbetrieb müssen die beteiligten Unternehmen gemeinsam die Zustimmung zu einer Versetzung beantragen; dagegen ist für eine etwaige Umgruppierung mitbestimmungsrechtlich nur der Vertragsarbeitgeber zuständig.[846] Das müsste entsprechend auch für das Zustimmungsersetzungsverfahren bei einer Einstellung gelten. Im ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Besonderheiten bei leitenden Angestellten

Rz. 501 Leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG unterfallen nicht dem ArbZG, das bestimmt § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG. Der Arbeitsvertrag kann dann auch über dessen Vorgaben hinausgehen. Rz. 502 Nicht selten findet sich in Arbeitsverträgen die Regelung, dass der leitende Angestellte seine ganze Arbeitskraft in den Dienst des Unternehmens stellt. Es wird also, ähnlich ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Gruppenarbeitsverhältnis

Rz. 171 Bei einem Arbeitsverhältnis können auf Arbeitnehmerseite mehrere natürliche Personen stehen. Müssen diese eine gemeinsame Arbeitsaufgabe erfüllen, schulden sie die Arbeitsleistung mithin nicht individuell nebeneinander, sondern gemeinsam als Gruppe, spricht man von einem Gruppenarbeitsverhältnis.[358] Man unterscheidet die vom Arbeitgeber zusammengestellte Betriebsgr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Übergang des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1042 Die Arbeitnehmer sind im Einzelnen darauf hinzuweisen, was der Eintritt des neuen Inhabers in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bedeutet. Dabei muss insbesondere deutlich werden, dass der neue Inhaber zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs neuer Schuldner arbeitsvertraglicher Ansprüche ist und ihm das Direktionsrecht zusteht. Außerdem kann besonderer H...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Glaubhaftmachung im einstweiligen Verfügungsverfahren

Rz. 653 Auch im Beschlussverfahren besteht eine prozessuale Pflicht, die Tatsachen glaubhaft zu machen, die den Verfügungsanspruch begründen sollen (§ 85 Abs. 2 S. 1 ArbGG i.V.m. §§ 936, 920 Abs. 2, 294 ZPO). Schriftstücke sind deshalb grds. im Original, in beglaubigter Abschrift oder in beglaubigter Fotokopie beizufügen. Die Beifügung unbeglaubigter Schriftstücke oder die b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Geltungsbereich, § 1

Rz. 310 Die Betriebsvereinbarung muss nicht zwangsläufig alle Mitarbeiter erfassen. Vielmehr können – innerhalb der Vorgaben des Gleichbehandlungsgrundsatzes – gesonderte Regelungen für einzelne Personengruppen – hier insbesondere für den Vertrieb/Außendienst – getroffen werden. Bereits kraft Gesetzes gilt die Betriebsvereinbarung nicht für den in § 5 Abs. 2 und 3 BetrVG auf...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Einzelne Sachmittel

Rz. 287 Zu den erforderlichen Sachmitteln im Sinne des § 40 Abs. 2 BetrVG hat sich eine umfangreiche Kasuistik entwickelt, die in wesentlichen Punkten nachfolgend zusammenfassend aufgelistet wird. Da der betriebliche Standard an Sachmitteln durch die fortschreitende Technisierung der Betriebe einem steten Wandel unterliegt, ist auch die Frage der Erforderlichkeit stets neu z...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 309 Aufhebungsverträge sind im Grundsatz ohne besondere Voraussetzungen für beide Seiten verbindlich. Kündigungsfristen brauchen nicht eingehalten zu werden. Allerdings können sich bei der Nichteinhaltung der Kündigungsfristen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nachteilige sozialversicherungsrechtliche Folgen ergeben (hierzu im Einzelnen vgl. Rdn 46...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (3) Erläuterungen

Rz. 640 Sind die Anhörungen zur Kündigung beim Betriebsrat eingegangen, muss schnellstens gehandelt werden. Dann sollte sofort im Rahmen einer außerordentlichen Betriebsratssitzung der Beschluss zur Beantragung der einstweiligen Verfügung und zur Beauftragung eines Anwalts getroffen werden und zugleich sollte die Angelegenheit dem Anwalt angekündigt und vorbereitet werden. D...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Arbeitnehmer kein Beteiligter

Rz. 403 Die eingestellte Arbeitnehmerin ist nicht Beteiligte des Verfahrens. Nach Ansicht des BAG sind die betroffenen Arbeitnehmer durch ein solches Beschlussverfahren nicht unmittelbar in ihren individualrechtlichen Rechtsbeziehungen betroffen. Soweit das Beschlussverfahren individualrechtliche Auswirkungen hat, sind diese nicht Gegenstand des Beschlussverfahrens.[927]mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 46 Außerhalb des Geltungsbereichs des § 102 Abs. 5 BetrVG kann der sog. allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch auf Grundlage der vom Großen Senat des BAG in seiner Entscheidung vom 27.2.1985 aufgestellten Grundsätze bestehen.[111] Danach muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Erlass eines die Kündigung für unwirksam erklärenden Urteils grds. nicht weiterbeschäftigen,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Zuständiges Gremium

Rz. 466 Das BAG bejaht die originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für Ethikrichtlinien, mit denen eine konzerneinheitliche Unternehmensphilosophie umgesetzt und für ein "ethisch-moralisch einheitliches Erscheinungsbild" sowie eine konzernweite Identität gesorgt werden soll.[1252] Dies gilt entsprechend für die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in Einzelunternehme...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Die Regelungskompetenz der Einigungsstelle

Rz. 632 Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen zum Gesundheitsschutz Sprüche von Einigungsstellen aufgehoben, weil die Einigungsstelle ihren Regelungsauftrag nicht erfüllt hat, indem sie nicht selbst den ihr übertragenen Konflikt im Einzelnen regelte, sondern nur Vorgaben beschloss, die der Arbeitgeber zu erfüllen hat[1504] oder ihr wegen zu weit gefasster b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster

Rz. 380 Muster 2.40: Betriebsvereinbarung über die Nutzung der betrieblichen Telefonanlage/der Mobiltelefone Muster 2.40: Betriebsvereinbarung über die Nutzung der betrieblichen Telefonanlage/der Mobiltelefone Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Zuständiges Betriebsratsgremium

Rz. 990 Vor Aufnahme der Sozialplanverhandlungen ist zu klären, welche Arbeitnehmervertretung für die Verhandlungen zuständig ist.[2264] Aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Interessenausgleichsverhandlungen folgt nicht ohne weiteres auch dessen Zuständigkeit für den Abschluss des Sozialplans.[2265] Vielmehr ist gesondert zu prüfen, ob der Ausgleich oder die ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Aufschub der Wahl bis zum Abschluss des Wahlverfahrens

Rz. 708 Durch eine einstweilige Verfügung kann grundsätzlich nicht der Aufschub der Wahl bis zur Klärung der Frage im Hauptsacheverfahren erreicht werden.[1499] Zwar hätte dies den Vorteil, dass eine solche Sicherungsverfügung nicht die Hauptsache vorwegnähme, aber: Die rechtskräftige Klärung in der Hauptsache kann Monate, wenn nicht sogar ein bis zwei Jahre dauern, es käme ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1033 Die X-Gesellschaft möchte einen ihrer Geschäftsbereiche an den Standorten A, B und C ausgliedern. An den Teilbetrieben ist die Y-Gesellschaft interessiert. Im Wege der Spaltung werden die Teilbetriebe durch Gesamtrechtsnachfolge auf die neu zu gründende Tochtergesellschaft Z übertragen. Zeitgleich erfolgt eine Spaltung der Betriebe in A, B und C nach § 111 Nr. 3 Bet...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 7. Checkliste: Aufhebungsvertrag

Rz. 478 Für die wichtigsten Regelungen, die in einen Aufhebungsvertrag aufzunehmen sind, ergibt sich folgende Checkliste:mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Änderung des Prämienlohnsystems

Rz. 707 Der Wechsel von Prämien- in Zeitlohn und umgekehrt kann von dem Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden, da mit der Vergütung der dem Kündigungsschutz unterfallende Kernbereich des Arbeitsverhältnisses betroffen ist. Dies gilt i.d.R. auch bei der Versetzung eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz, der einem anderen Entlohnungssystem unterfällt. Die Versetzun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1376 Die Beherrschung einer Sprache kann in unterschiedlichen Zusammenhängen arbeitsrechtliche Relevanz erlangen.[3039] Anlass für Streitigkeiten kann bereits die Vertragssprache bieten. Gemeint ist die Sprache, in der die Parteien ihr Arbeitsverhältnis begründen, gestalten und beenden. Die Vertragssprache ist relevant zur Beantwortung der Frage, ob der Arbeitgeber oder ...mehr