Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 3 Prozessrecht / cc) Erläuterungen

(1) Regulärer Antrag Rz. 402 Beim Antrag zu 1. handelt es sich um den regulären Antrag nach § 101 BetrVG, der der Gesetzesformulierung entspricht. Zum Antrag zu 2. vgl. § 3 Rdn 689 ff. (2) Arbeitnehmer kein Beteiligter Rz. 403 Die eingestellte Arbeitnehmerin ist nicht Beteiligte des Verfahrens. Nach Ansicht des BAG sind die betroffenen Arbeitnehmer durch ein solches Beschlussve...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Allgemeines aa) Antragsbefugnis Rz. 335 Einen Antrag nach § 23 Abs. 3 BetrVG kann außer dem Betriebsrat auch jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft stellen. Sie muss hierfür nicht in eigenen Rechten betroffen sein, sondern kann auch die Rechte des Betriebsrats geltend machen.[798] Umgekehrt kann auch der Betriebsrat § 23 Abs. 3 BetrVG nutzen, wenn Rechte der im Betrieb ver...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Erläuterungen

(1) Hilfsantrag Rz. 410 Es wird auch die Auffassung vertreten, dass dieser Antrag generell statt des Aufhebungsantrags gestellt werden sollte, um eine Vollstreckung durch Zwangsgeld zu vermeiden und um die schärfere Sanktion der Festsetzung von Ordnungsgeld zu erreichen, das trotz Aufhebung der personellen Maßnahme nicht entfällt.[931] Rz. 411 Angesichts der Regelung in § 101 ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit

Rz. 238 Muster 2.30: Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit Muster 2.30: Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat[717] der _________________________ (Name Firma) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Regelun...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren Rz. 366 Wegen des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens ist auf obige Ausführungen (siehe Rdn 357 ff.) zu verweisen. b) Feststellung der Dringlichkeit einer vorläufigen personellen Maßnahme Rz. 367 Möchte der Arbeitgeber die personelle Maßnahme schon durchführen, ehe das Zustimmungsersetzungsverfahren eingeleitet oder ein ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Anstellungsvertrag Außendienst Erläuterung – Vorbemerkungen

Rz. 425 Das Anstellungsverhältnis eines Außendienstmitarbeiters unterscheidet sich aufgrund der Besonderheiten der Außendiensttätigkeiten in einigen Bereichen von einem normalen Arbeitsverhältnis. Der Außendienstmitarbeiter oder Reisende kann seine Tätigkeiten relativ frei gestalten. Gleichzeitig sind die Kontrollmöglichkeiten für den Arbeitgeber aufgrund der mangelnden fest...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 3. Rechtliche Grundlagen zum Interessenausgleich

Rz. 918 In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen rechtzeitig und umfassend unterrichten und die geplante Betriebsänderung mit ihm beraten (§ 111 S. 1 BetrVG). a) Begriff der "Betriebsänderung" Rz. 919 Was eine "Betriebsänderung" ist, ergibt sich in erster Linie aus den in § ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Zulässigkeit

a) Antragsbefugnis Rz. 477 Arbeitgeber und Betriebsrat sind regelmäßig antragsbefugt. Das analog § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist grundsätzlich für beide Betriebsparteien gegeben.[1075] Nur in Einzelfällen kann das Feststellungsinteresse ausnahmsweise zu verneinen sein, etwa wenn der Einigungsstellenspruch wegen eines erledigenden Ereignisses keine Wi...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Allgemeines aa) Antrag des Betriebsrats Rz. 376 Den Antrag auf Aufhebung einer personellen Maßnahme stellt der Betriebsrat an das für den Betrieb zuständige (§ 82 Abs. 1 S. 1 ArbGG) Arbeitsgericht im Beschlussverfahren. Wenn der Arbeitgeber die Maßnahme bereits vorgenommen und ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG eingeleitet hat, kann der Betriebsrat se...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Haft

Rz. 349 Die Verhängung von Ordnungshaft oder Zwangshaft ist unzulässig, § 85 Abs. 1 S. 3 ArbGG.mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Spezielle Anmerkungen zum materiellen Problem des Tarifsozialplanes

Rz. 732 Spätestens seit der Entscheidung des BAG vom 24.4.2007 [1593] herrscht weitgehend Einigkeit über die Rechtmäßigkeit eines Tarifsozialplanes oder Sozialplantarifvertrages.[1594] Damit hat es folgende Bewandtnis: Liegen die Voraussetzungen der §§ 111 ff. BetrVG vor, stellt sich die Frage, ob parallel ein Tarifvertrag über die Inhalte abgeschlossen und ggf. durch Arbeits...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Erläuterungen

(1) § 23 Abs. 3 neben § 101 BetrVG Rz. 415 Der Anspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG auf künftige Beachtung seiner Rechte ist durch § 101 BetrVG nicht ausgeschlossen. Beide Vorschriften finden vielmehr nebeneinander Anwendung: § 23 Abs. 3 BetrVG gibt dem Betriebsrat einen Anspruch auf künftige Beachtung seiner Beteiligungsrechte, während der in § 101 S. 1 BetrVG e...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Rechtsbeschwerdebegründung

Rz. 555 Wird die Rechtsbeschwerde nicht schon bei Einlegung begründet (wie im obigen Muster), so ist sie innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Beschlusses des LAG zu begründen. Die Frist beginnt grds. zum gleichen Zeitpunkt wie die Rechtsbeschwerdefrist zu laufen. Hat das BAG auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin die Rechtsbeschwer...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Verfahrensrechtlich

aa) Beschlussfassung des Betriebsrats Rz. 343 Für die Einleitung eines Beschlussverfahrens ist eine ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats über die Einleitung sowie ggf. die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten erforderlich. Die Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses setzt voraus, dass er in einer Betriebsratssitzung gefasst worden ist, zu der die Mitgli...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Erläuterungen

(1) Einverständnis des Arbeitnehmers Rz. 419 Bei einer Versetzung von einem Betrieb in einen anderen Betrieb desselben Arbeitgebers steht die Mitwirkung nach § 99 BetrVG sowohl dem Betriebsrat des abgebenden als auch dem Betriebsrat des aufnehmenden Betriebes zu. Grundsätzlich schließt das Einverständnis des versetzten Arbeitnehmers das Mitwirkungsrecht des Betriebsrats nicht...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 108 Will ein Unternehmen einen Mitarbeiter nur zu geänderten Bedingungen weiterbeschäftigen, kann – soweit eine Einigung darüber scheitert oder es an einem entsprechenden wirksamen Vorbehalt im Arbeitsvertrag fehlt – eine Änderung des Arbeitsvertrags nur mittels (betriebsbedingter) Änderungskündigung durchgesetzt werden. Rz. 109 Eine Änderungskündigung gemäß § 2 S. 1 KSch...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten

Rz. 344 Muster 2.39: Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten Muster 2.39: Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Gesamtbetriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unte...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

Rz. 4 Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003[8] müssen sämtliche Kündigungserklärungen, mit Ausnahme der mündlichen Kündigung, innerhalb der Frist des § 4 KSchG mit der Klage angegriffen werden. Das bedeutet zunächst, dass sowohl gegen die Beendigungskündigung als auch gegen die Änderungskündigung innerhal...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 417 Bei einer Versetzung gelten die Ausführungen zur Einstellung entsprechend.mehr

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§ 3 Prozessrecht / g) Zwangsvollstreckung

Rz. 714 In der Praxis bedarf die einstweilige Verfügung häufig keiner Zwangsvollstreckung. Der Wahlvorstand hält sich von sich aus daran. Aber darauf sollte man sich als Anwalt des Antragstellers nicht verlassen, vor allem nicht in einem Fall wie dem Beispielsfall. Daher sind die folgenden Erwägungen zu berücksichtigen: Die einstweilige Verfügung wird im arbeitsgerichtlichen ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / e) Anträge des Betriebsrats bei vorläufiger Durchführung der personellen Maßnahme durch den Arbeitgeber

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 422 Wenn der Arbeitgeber das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren und ggf. schon das einwöchige Anhörungsverfahren beim Betriebsrat nicht abwarten will, kann er die personelle Maßnahme nach Maßgabe des § 100 BetrVG vorläufig durchführen. Voraussetzung hierfür ist:mehr

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§ 3 Prozessrecht / f) Antrag auf ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats bei einer Eingruppierung

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 427 Es kommt häufig vor, dass der Arbeitgeber zur Eingruppierung untätig bleibt. Das hat auch damit zu tun, dass er den Betriebsrat im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG "verklagen" muss und hierbei die Richtigkeit der von ihm vorgenommenen Eingruppierung darzulegen und zu beweisen hat. Unterbleibt dieses, ist es Sache des Bet...mehr

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§ 3 Prozessrecht / f) Abgrenzung zur Nichtigkeit

Rz. 280 Abzugrenzen von der Anfechtbarkeit der Wahl ist deren Nichtigkeit. Aus Gründen der Rechtssicherheit kommt sie nur bei groben und offensichtlichen Verstößen in Betracht. Das ist dann der Fall, wenn der Verstoß so gravierend ist, dass schon der Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl fehlt. So ist von einer Nichtigkeit z.B. auszugehen, wenn es bereits an den Voraussetzunge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / jj) Fehler im Anhörungsverfahren

(1) Fehler auf Seiten des Betriebsrats Rz. 757 Äußert sich ein einzelnes BR-Mitglied – oder sogar der BR-Vorsitzende – gegenüber dem Arbeitgeber zur beabsichtigten Kündigung und weiß dieser oder muss er davon ausgehen, dass die ihm mitgeteilte Ansicht nicht durch einen entsprechenden Beschluss des Gremiums gedeckt ist, ist die Anhörung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlo...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Muster

a) Antrag auf Untersagung von Überstunden Rz. 353 Muster 3.25: Antrag auf Untersagung von Überstunden Muster 3.25: Antrag auf Untersagung von Überstunden An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name, Anschrift) mit den Beteiligten:mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Antrag auf Aufhebung einer Einstellung

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 398 Häufig ist dem Arbeitgeber nicht klar, dass er, wenn der Betriebsrat einer Einstellung nicht zustimmt, selbst aktiv werden und ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG einleiten muss. Daher liegt dem nachstehenden Muster ein Fall zugrunde, in dem der Arbeitgeber den Betriebsrat zwar angehört, nach dessen Zustim...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeine Urlaubsgrundsätze

Rz. 650 Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind die betrieblichen Richtlinien, nach denen der Urlaub im Einzelfall gewährt oder – wie z.B. in Saison- und Kampagnenbetrieben – nicht gewährt werden darf oder soll.[1557] Hierzu gehört vor allem die generelle Entscheidung, ob der Erholungsurlaub von den Arbeitnehmern während des ganzen Jahres genommen werden kann oder während einer be...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Einführung Rz. 433 § 78a BetrVG dient dem Schutz Auszubildender, die in einem betriebsverfassungsrechtlichen Gremium tätig sind oder waren. Neben der Begründung eines Informationsrechts zugunsten des Auszubildenden (Abs. 1) wird dieser vor allem dadurch privilegiert, dass die Norm unter bestimmten Voraussetzungen ein an die Ausbildung anschließendes unbefristetes Arbeitsve...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitszeit

Rz. 260 Die wöchentliche Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers muss im Arbeitsvertrag präzise angegeben werden. Nicht notwendig ist es, die Arbeitszeit des vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers aufzuführen. Die Verteilung der Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden. Dabei kommen unterschiedliche Verteilungszeiträume – Woche, Monat oder Jahr – in...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren Rz. 357 Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Umgruppierung, so kann der Arbeitgeber von der Maßnahme Abstand nehmen. Anderes gilt nur, wenn er dem betreffenden Mitarbeiter gegenüber ausnahmsweise verpflichtet ist, ein Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten.[827] De...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung über eine einheitliche Dienstkleidung

Rz. 483 Muster 2.46: Betriebsvereinbarung über eine einheitliche Dienstkleidung Muster 2.46: Betriebsvereinbarung über eine einheitliche Dienstkleidung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betri...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Grundsätze der Führung der Personalakte

Rz. 1126 Die Personalaktenführung muss den Grundsätzen der Richtigkeit, Vollständigkeit, Transparenz und Vertraulichkeit entsprechen. Der Grundsatz der Richtigkeit der Personalakte fordert, dass alle in der Personalakte enthaltenen Tatsachen wahr und aktuell sind.[2524] Was "unrichtig" ist, wirft bisweilen objektiv Prob­leme auf. Im Falle der Entfernung einer Abmahnung aus d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Begründetheit

a) Rechtsverstöße Rz. 480 Die Übereinstimmung des Einigungsstellenspruchs mit geltendem Recht ist gerichtlich voll überprüfbar.[1090] Die Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs kann aus falschen tatsächlichen Feststellungen der Einigungsstelle oder aus fehlerhaften rechtlichen Würdigungen folgen. Lediglich bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe steht der Einigungsst...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / k) Gesundheitszustand/Erkrankung

Rz. 90 Gesundheitszustand und Krankheiten betreffen die Intimsphäre eines Bewerbers und sind damit dem Fragerecht des Arbeitgebers weitgehend entzogen,[193] es sei denn, die nachgefragte Tatsache wäre für den Betrieb des Arbeitgebers oder die künftigen Arbeitskollegen von besonderem Interesse. Daher setzt das Fragerecht stets einen besonderen Sachzusammenhang mit der zu bese...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialplan in der Insolvenz

Rz. 1139 Der Insolvenzverwalter hat in der Insolvenz wie bei einem wirtschaftlich "gesunden" Unternehmen die Pflicht, bei einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG mit dem Betriebsrat einen Sozialplan nach §§ 112 ff. BetrVG zu verhandeln. Anders als bei den Interessenausgleichsverhandlungen sieht das Gesetz für den Abschluss des Sozialplans im Insolvenzverfahren keine verfa...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Erläuterungen

(1) Reichweite des Unterlassungsanspruchs Rz. 508 Der Unterlassungsanspruch bezieht sich nach h.M. nur auf die mitbestimmungswidrige Auswahlrichtlinie, nicht auf die Kündigungen selbst. Diese kann der Betriebsrat nicht durch einen Unterlassungsantrag verhindern.[1175] Auch sollen die Kündigungen selbst nicht unwirksam sein wegen des Verstoßes gegen die Mitbestimmung bei der A...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Allgemeines

aa) Antragsbefugnis Rz. 335 Einen Antrag nach § 23 Abs. 3 BetrVG kann außer dem Betriebsrat auch jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft stellen. Sie muss hierfür nicht in eigenen Rechten betroffen sein, sondern kann auch die Rechte des Betriebsrats geltend machen.[798] Umgekehrt kann auch der Betriebsrat § 23 Abs. 3 BetrVG nutzen, wenn Rechte der im Betrieb vertretenen Gewer...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Materiellrechtlich

aa) Grober Verstoß Rz. 339 Der Anspruch nach § 23 Abs. 3 BetrVG setzt voraus, dass der Arbeitgeber bereits einen groben Verstoß begangen hat. Die bloße Besorgnis, der Arbeitgeber werde gegen seine Pflichten grob verstoßen, reicht nicht aus.[804] Rz. 340 Ein Pflichtverstoß ist nach ständiger BAG-Rechtsprechung grob, wenn er "objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend" ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Ordnung und Verhalten im Betrieb

Rz. 1643 In Betrieben ohne Betriebsrat (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) gewinnt die Regelung des § 106 S. 2 GewO mit Blick auf das Ordnungsverhalten praktische Bedeutung. Für die Bewertung und Entscheidung der in der Praxis immer wieder auftretenden Streitfragen kommt es darauf an, inwieweit das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf das Verhalten der Arbeitnehmer und ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 8. Stellenanzeige

Rz. 36 Das Anforderungsprofil ist Grundlage der weiteren Personalsuche, sei es per Stellenanzeige, die der Arbeitgeber selbst oder mit Hilfe Dritter entwirft, produziert und platziert, sei es mit Hilfe von Personalberatern ("Headhuntern"). Im gesamten Ausschreibungsverfahren sind die Verbote des AGG zu beachten (§ 11 AGG), ferner die Beteiligungsrechte des Betriebsrats/Perso...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Zwingende Wirkung des Kündigungsschutzrechts

Rz. 1026 Die Bestimmungen des KSchG sind einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht und können deshalb nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden.[2288] § 626 BGB ist nach allgemeiner Auffassung sogar beidseitig zwingend, da auch der Arbeitgeber auf das Recht, eine unzumutbare vertragliche Bindung zu beenden, nicht wirksam verzichten kann[2289] (vgl. Rdn 1036 f...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Betriebsratsbeschluss

Rz. 326 Hält der Betriebsrat die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für erforderlich, muss er einen ordnungsmäßigen Beschluss fassen, in dem möglichst präzise zu bezeichnen ist, für welche Aufgaben und zu welchen Themen der Betriebsrat auf die Beratung des Rechtsanwalts angewiesen ist.[777] Zwar braucht die Person des sachverständigen Rechtsanwalts im Beschluss noch nicht bena...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Beschwerdeantrag

Rz. 531 Die Beschwerdebegründung muss durch einen Antrag,[1201] zumindest aber durch die Ausführungen in der Begründung erkennen lassen, in welchem Umfang eine Abänderung des angegriffenen Beschlusses begehrt wird.[1202] Die Beschwerde ist unzulässig, wenn sie nicht zumindest auf die teilweise Beseitigung der Beschwer des Beschwerdeführers gerichtet ist. Um Zweifel zu vermei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Anhörung

Rz. 735 Die Betriebsratsanhörung ist eine Willenserklärung nichttypischer Art[1771] und als solche nach den Regeln über Willenserklärungen auslegungsfähig. Umfang und Ausgestaltung der Unterrichtung durch den Arbeitgeber ergeben sich aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift; sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen. (1) Inhalt der Anhörung Rz. 736 Dabei hat der Arbeitgeber den...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (c) Rechtliches

Rz. 1556 Schließlich sind die vielfältigen rechtlichen Regelungen zum Geheimnisschutz erforderlich. Diese betreffen häufig auch in genuin arbeitsrechtliche Sachverhalte.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Entfernung von Inhalten aus der Personalakte

Rz. 1145 Jedem Beschäftigten steht unabhängig von seinen Rechten aus § 83 BetrVG ein Recht auf Entfernung unrichtiger Angaben aus der Personalakte zu. Dies folgt aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die auf dem Gedanken von Treu und Glauben beruht.[2546] Rz. 1146 Im Ausnahmefall kann der Arbeitgeber auch verpflichtet sein, solche Vorgänge aus der Personalakte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 8. Muster zum Sozialplan

Rz. 1010 Muster 2.76: Sozialplan Muster 2.76: Sozialplan Sozialplan zwischen der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und1 § 1 Geltungsbereich (1) Vorbehaltlich nachfolgendem § 2 gilt dieser Sozialplan für alle Arbeitnehmer (m/w/d – nachfolgend aus Gründen der Lesbarkeit einheitlich: Arbeitnehmer) des Betriebs _________________________ der Gesellschaft, ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 92 Muster 1c.6: Ordentliche Kündigung außerhalb des KSchG Muster 1c.6: Ordentliche Kündigung außerhalb des KSchG Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________ (Name), hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich mit Wirkung zum _________________________.[137] Die Kündigungsgründe haben wir Ihnen mündlich bereits erläutert.[138] Der Betrieb...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (4) Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 328 Auch geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer. Das gilt unabhängig von der Höhe ihrer Vergütung. Beispiel Der A hat bei der X-GmbH einen Vertrag als geringfügig Beschäftigter. Er soll stundenweise die Presse nach Meldungen über die X-GmbH auswerten. Er erhält hierfür eine Vergütung von 50 EUR pro Monat. Rz. 329 Dabei sind insbesondere folgende gesetzliche Regelungen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Geltungsdauer, Kündigung und Schlussbestimmungen

Rz. 111 Schließlich muss die Beteiligungsvereinbarung nach § 21 Abs. 1 Nr. 6 SEBG Regelungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung und zu ihrer Laufzeit enthalten. Zudem sind die Fälle, in denen die Vereinbarung neu ausgehandelt werden soll, sowie das dabei zu beachtende Verfahren festzulegen. Dem trägt III. des Musters Rechnung. Laufzeit und Kündigungsfrist könne...mehr