aa) Typischer Sachverhalt

 

Rz. 398

Häufig ist dem Arbeitgeber nicht klar, dass er, wenn der Betriebsrat einer Einstellung nicht zustimmt, selbst aktiv werden und ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG einleiten muss. Daher liegt dem nachstehenden Muster ein Fall zugrunde, in dem der Arbeitgeber den Betriebsrat zwar angehört, nach dessen Zustimmungsverweigerung jedoch nicht das Zustimmungsersetzungsverfahren eingeleitet hat.

 

Rz. 399

In diesen Fällen ist die Stellungnahme des Betriebsrats zusammen mit den an sie zu stellenden Anforderungen (Schriftlichkeit, Frist, Begründung) genau darzulegen, um dem Einwand der Zustimmungsfiktion nach § 99 Abs. 3 S. 2 BetrVG zu entgehen. Wenn der Arbeitgeber die Einstellung vorgenommen hätte, ohne überhaupt eine Anhörung durchgeführt zu haben, würden diese Ausführungen entfallen.

 

Rz. 400

Bei Einstellungen wie Versetzungen ist neben §§ 99, 100 BetrVG zu prüfen, ob die Maßnahme zugleich die Mitbestimmung bei der Dienstplanung verletzt (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Nach der Rechtsprechung des BAG kann diese nämlich auch bei Neueinstellungen einen Anspruch auf Unterlassung der Beschäftigung begründen; das Mitbestimmungsrecht wird nicht durch §§ 99, 100 BetrVG verdrängt.[925] Ein solcher Unterlassungsantrag kann im selben Verfahren zusammen mit dem Aufhebungsantrag nach § 101 BetrVG gestellt werden. Die vorzutragende Begründung ist jedoch eine ganz andere als zu § 101 BetrVG. Wegen der Einzelheiten wird auf § 3 Rdn 689 ff. verwiesen.

[925] BAG 22.8.2017 – 1 ABR 5/16, AP § 87 BetrVG 1972 Nr. 144, insb. Rn 22 ff.

bb) Antrag auf Aufhebung einer Einstellung

 

Rz. 401

Muster 3.29: Antrag auf Aufhebung einer Einstellung

 

Muster 3.29: Antrag auf Aufhebung einer Einstellung

An das

Arbeitsgericht _________________________

_________________________

Antrag

im Beschlussverfahren

betreffend die Firma _________________________ (Name, Anschrift)

mit den Beteiligten:

1. Betriebsrat der Firma _________________________ (Name), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, _________________________ (Anschrift des Betriebsrats)

– Betriebsrat/Antragsteller –

2. Firma _________________________ (Name), vertreten durch _________________________, _________________________ (Anschrift)

– Arbeitgeberin –

Für den von uns vertretenen Antragsteller beantrage ich,

1. der Arbeitgeberin aufzugeben, die Einstellung der Arbeitnehmerin _________________________ aufzuheben,
2. der Arbeitgeberin aufzugeben, es zu unterlassen, die Arbeitnehmerin _________________________ in einem bestehenden mitbestimmten Dienstplan einzusetzen, ohne dass zuvor mit dem Betriebsrat über den Einsatz eine Einigung erzielt oder durch den Spruch der Einigungsstelle ersetzt worden ist,
3. im Falle des Obsiegens mit dem Antrag zu 2.: der Arbeitgeberin für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gemäß Ziffer 2 ein Ordnungsgeld anzudrohen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird,
4. im Fall des Obsiegens mit einem der Anträge zu 1. und 2.: dem Betriebsrat eine vollstreckbare Kurzausfertigung des Beschlusses zu erteilen.

Begründung:

1. a) Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der _________________________-Branche mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern.[926] Der Antragsteller ist der in ihrem Betrieb in _________________________ gebildete _________________________-köpfige Betriebsrat.

Die Arbeitgeberin stellte Frau _________________________ ohne Zustimmung des Betriebsrats ein. Sie hörte den Betriebsrat zwar mit Schreiben vom _________________________ gemäß

Anlage BR1

zu dieser Einstellung an. Dieses Schreiben ging am _________________________ beim Betriebsrat ein.

Dieser verweigerte jedoch die Zustimmung zur Einstellung mit Schreiben vom _________________________ innerhalb einer Woche gemäß

Anlage BR2.

b) In sog. arbeitsplatzbezogenen Rahmendienstplänen haben die Betriebsparteien für verschiedene Fallgestaltungen Regelungen über eine Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage sowie deren Beginn und Ende vereinbart (wird ausgeführt). Die Arbeitgeberin setzt Frau _________________________ nach dem Rahmendienstplan _________________________ ein, ohne den Betriebsrat bei der Zuordnung zu diesem Plan beteiligt zu haben. Es besteht auch keine andere mit dem Betriebsrat vereinbarte Arbeitszeitregelung für Frau _________________________. 2. a) Die Arbeitgeberin ist verpflichtet, die Einstellung von Frau _________________________ gemäß § 101 S. 1 BetrVG aufzuheben, da die Zustimmung zur Einstellung weder erteilt noch arbeitsgerichtlich ersetzt wurde (Antrag zu 1.).

Der Betriebsrat erteilte die Zustimmung nicht ausdrücklich, und sie wurde auch nicht durch Fristablauf nach § 99 Abs. 3 S. 2 BetrVG fingiert. Denn die fristgerecht ausgesprochene Zustimmungsverweigerung war wirksam, da sie sich erkennbar auf die Zustimmungsverweigerungsgründe des § 99 Abs. 2 Nr. 2, 3, 4 BetrVG bezog und der Betriebsrat eine Begründung darlegte, die das Vorliegen der genannten Zustimmungsverweigerungsgründe belegt oder zumindest möglich ersc...

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