Rz. 349

Die Verhängung von Ordnungshaft oder Zwangshaft ist unzulässig, § 85 Abs. 1 S. 3 ArbGG.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge