Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.1 Soziale Angelegenheiten

Rz. 20 Zwar sind die Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG betriebs- und nicht unternehmens- oder konzernbezogen ausgestaltet, sodass für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten grundsätzlich die Betriebsräte des betreffenden Konzernunternehmens zuständig sind. Gleichwohl kann im Einzelfall der Konzernbetriebsrat auch für soziale Angelege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Rechte der Konzernschwerbehindertenvertretung

Rz. 6 Die Konzernschwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Konzernbetriebsrats sowie der Konzernbetriebsausschüsse und sonstiger Ausschüsse des Konzernbetriebsrats beratend teilzunehmen. Eine Beschränkung auf solche Sitzungen, die sich mit Fragen befassen, die die schwerbehinderten Arbeitnehmer besonders berühren, besteht nicht. Das Recht beschränkt s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Stimmengewichtung bei Entsendung aus einem Gemeinschaftsbetrieb (Abs. 9)

Rz. 74 § 47 Abs. 9 BetrVG regelt eine Besonderheit für Gemeinschaftsbetriebe. Für Mitglieder des Gesamtbetriebsrats, die aus einem Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen entsandt wurden, kann in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen von den Regelungen der § 47 Abs. 7 und 8 abgewichen werden. Grundsätzlich zählen bei der Stimmengewichtung alle Arbeitnehmer des Gemeins...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Rechtsfolgen bei Errichtungsmängeln

Rz. 32 Ein Konzernbetriebsrat kann nicht errichtet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für seine Errichtung nicht vorliegen. Ein in Verkennung der Regelungen des § 54 BetrVG (z. B. durch fehlerhafte Auslegung des Konzernbegriffs) errichteter Konzernbetriebsrat ist von Anfang an nicht existent und erwirbt keine betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse (BAG, Beschlu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Keine Amtszeit

Rz. 33 Ebenso wie der Gesamtbetriebsrat ist auch der Konzernbetriebsrat eine Dauereinrichtung ohne feste Amtszeit. Allerdings gibt es eine mittelbare Abhängigkeit von der Amtszeit der jeweiligen Betriebsräte insofern, als die regelmäßige Amtszeit eines Betriebsrats nach Ablauf von vier Jahren endet (vgl. §§ 13, 21 BetrVG). Mit dem Ende der Amtszeit der Einzelbetriebsräte fin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Stimmengewichtung im Gesamtbetriebsrat (Abs. 7 bis 9)

Rz. 67 In § 47 Abs. 7 bis 9 finden sich Regelungen für die Stimmengewichtung bei Abstimmungen im Gesamtbetriebsrat. Dabei normiert § 47 Abs. 7 BetrVG die Stimmengewichtung im Regelfall der Bestellung des Gesamtbetriebsrats nach § 47 Abs. 2 Satz 1 BetrVG. Die Stimmengewichtung bei gemeinsamer Entsendung für mehrere Betriebe ist in § 47 Abs. 8 BetrVG geregelt, die maßgeblichen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Gesamtbetriebsrat bei Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 16 Unterhalten mehrere Unternehmen neben weiteren Betrieben mit Betriebsräten einen Gemeinschaftsbetrieb, in dem ein Betriebsrat existiert, wird in jedem Trägerunternehmen des Gemeinschaftsbetriebs ein Gesamtbetriebsrat errichtet. Der Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs entsendet Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat jedes der Trägerunternehmen, da ansonsten eine Mitbest...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats

Rz. 17 Nach Absatz 1 bestimmt sich die Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats weitgehend nach den Vorschriften des Betriebsrats. Die Verweisung entspricht derjenigen in § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für den Gesamtbetriebsrat. Darüber hinaus gelten auch einige Sonderregelungen über die Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats entsprechend. Insoweit kann auf die dortige Kommentie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.2 Abberufung

Rz. 38 Die von den einzelnen Betriebsräten in den Gesamtbetriebsrat entsandten Mitglieder können jederzeit ohne besondere Gründe durch Betriebsratsbeschluss mit einfacher Mehrheit wieder abberufen werden.[1] Dabei gelten die gleichen Regeln wie bei ihrer Bestellung durch Beschluss.[2] Auch die Abberufung kann analog § 19 BetrVG angefochten werden (BAG, Beschluss v. 16.3.2005...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 76 In Streitigkeiten im Zusammenhang mit in § 47 BetrVG geregelten Angelegenheiten entscheidet das Arbeitsgericht gemäß §§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren. Dazu gehören z. B. Streitigkeiten über die Errichtung des Gesamtbetriebsrats, Bestellung und Abberufung von Mitgliedern, Mitgliederzahl und Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats, Stimmenge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Freiwillige Mitbestimmung

Rz. 18 Die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist gegeben, wenn freiwillige Leistungen geregelt werden sollen, deren Zweck der Arbeitgeber (mitbestimmungsfrei) bestimmt, sie aber nur konzerneinheitlich oder unternehmensübergreifend gewähren will.[1] Demnach ist die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats in dem gesamten Bereich der freiwilligen Betriebsvereinbarungen (§ 88...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Zuständigkeit kraft gesetzlicher Zuweisung

Rz. 24 Der Konzernbetriebsrat wirkt kraft ausdrücklicher gesetzlicher Zuweisung in zahlreichen Fällen an der Organisation der Unternehmensmitbestimmung mit. Insbesondere besteht eine Mitwirkung in den folgenden Bereichen: Rz. 25 Sofern das herrschende Unternehmen in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes ( vgl. § 5 MitbestG) fällt, bestellt der Konzernbetriebsrat den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.3 Inhalt der Gesamtbetriebsvereinbarung

Rz. 59 Fraglich ist, ob die Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG eine Verkleinerung des Gesamtbetriebsrats auf weniger als 40 Mitglieder vorsehen muss. Dies ergibt sich nicht zwingend aus dem Wortlaut. Ziel der Regelung ist zwar, eine Verkleinerung des Gesamtbetriebsrats zugunsten seiner Funktionsfähigkeit zu ermöglichen, jedoch bleibt es Unternehmer und Gesamtbetrie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen häufig auf Unternehmensebene getroffen. Da auch die Arbeitnehmer einer wirksamen Interessenvertretung auf dieser Ebene bedürfen, sieht das Gesetz die Errichtung des Gesamtbetriebsrats als Repräsentationsorgan auf Unternehmensebene vor. Es dient der Koordinierung der Betriebsratstätigke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.3 Ersatzmitglieder (Abs. 3)

Rz. 39 Der Betriebsrat hat nach § 47 Abs. 3 BetrVG für jedes Mitglied, das er in den Gesamtbetriebsrat entsendet, mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen. Im Fall der Bestellung mehrerer Ersatzmitglieder hat er die Reihenfolge des Nachrückens festzulegen. Für jedes einzelne Gesamtbetriebsratsmitglied muss individuell mindestens ein bestimmtes Ersatzmitglied bestellt werde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 31 Streitigkeiten über die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats werden von den Arbeitsgerichten im Beschlussverfahren nach den §§ 2a, 80 ff. ArbGG entschieden. Örtlich zuständig ist nach § 82 Abs. 1 S. 2 ArbGG das für den Sitz des herrschenden Unternehmens zuständige Arbeitsgericht. Bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Übertragungsbeschlusses nach Abs. 2 ist da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Ausländische Konzernspitze mit abhängigen Unternehmen im Inland

Rz. 21 Liegt das herrschende Unternehmen eines Konzerns im Ausland und haben mindestens zwei zum Konzern gehörende Unternehmen ihren Sitz im Inland, so kommt die Bildung eines Konzernbetriebsrats nach zutreffender Ansicht nur dann in Betracht, wenn es sich um einen mehrstufigen Konzern handelt und innerhalb Deutschlands eine Teilkonzernspitze besteht (vgl. BAG, Beschluss v. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht der in § 49 BetrVG enthaltenen Regelung über das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat und regelt vier Gründe für das Ende der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat. Rz. 2 Die Regelung ist zwingend und kann daher weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abbedungen werden.[1] Rz. 3 Das SprAuG enthält eine entsprechende ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Gemeinsame Entsendung von Gesamtbetriebsratsmitgliedern (Abs. 5 und 6)

Rz. 55 Gehören dem Gesamtbetriebsrat mehr als 40 Mitglieder an, so muss nach § 47 Abs. 4 BetrVG bei Fehlen einer tariflichen Regelung eine über § 47 Abs. 6 BetrVG erzwingbare Betriebsvereinbarung über die Mitgliederzahl im Gesamtbetriebsrat abgeschlossen werden. Durch die hierdurch vorgesehene Verkleinerung des Gesamtbetriebsrats soll die Arbeitsfähigkeit des Gremiums verbes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2 Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

Rz. 58 Zuständig für den Abschluss der Betriebsvereinbarung ist der Gesamtbetriebsrat, der sich zunächst – vor einer möglichen Änderung seiner Mitgliederzahl – mit der nach § 47 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vorgesehenen Mitgliederzahl wirksam konstituiert haben muss[1]. Dagegen kann ein bereits verkleinerter Gesamtbetriebsrat eine solche Betriebsvereinbarung nicht abschließen.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzung für die Bildung eines Gesamtbetriebsrats (Abs. 1)

Rz. 4 § 47 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass ein Gesamtbetriebsrat zu errichten ist, wenn in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte bestehen. Erforderlich ist demnach das Bestehen von mindestens zwei Betrieben und mindestens 2 Betriebsräten. Rz. 5 Wird ein Gesamtbetriebsrat errichtet, ohne dass die Voraussetzungen für seine Errichtung vorliegen, ist er rechtlich nicht existent, se...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen

Rz. 34 Der Konzernbetriebsrat endet, wenn die Voraussetzungen seiner Errichtung dauerhaft entfallen. Dies ist etwa der Fall, wenn der Konzern, für den der Konzernbetriebsrat errichtet wurde, nicht mehr besteht, weil das herrschende Unternehmen seinen beherrschenden Einfluss verloren hat (BAG, Beschluss v. 23.8.2006, 7 ABR 51/05 [1]).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Konstituierung des Gesamtbetriebsrats

Rz. 66 Der Gesamtbetriebsrat ist wirksam errichtet, wenn auf der konstituierenden Sitzung der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats sowie sein Stellvertreter gewählt sind. Zu der konstituierenden Sitzung hat nach § 51 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Betriebsrat der Hauptverwaltung des Unternehmens, bzw. der Betriebsrat des größten Betriebs rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Abweichende Regelung der Mitgliederzahl durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung (Abs. 4)

Rz. 42 Nach § 47 Abs. 2 Satz 1 BetrVG hängt die Zahl der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats ausschließlich von der Zahl der bestehenden Betriebsräte im Unternehmen ab. Dies birgt die Gefahr, dass in Unternehmen mit einer Vielzahl kleinerer Betriebsräte ein unverhältnismäßig großer Gesamtbetriebsrat entsteht. Besteht das Unternehmen umgekehrt nur aus wenigen sehr großen Betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Auswirkungen auf Konzernbetriebsvereinbarungen

Rz. 40 Von einem Eintritt oder Austritt von Unternehmen des Konzerns bleiben die Konzernbetriebsvereinbarungen grundsätzlich unberührt. Dies gilt nach hier vertretener Ansicht auch dann, wenn infolge der Veränderungen des Konzerns die Voraussetzungen des Konzernbetriebsrats entfallen oder der Konzern selbst zu bestehen aufhört. Für die Fortgeltung von Konzernbetriebsvereinba...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 9 Bei Streitigkeiten über die Teilnahme der Konzernschwerbehindertenvertretung an Sitzungen des Konzernbetriebsrats oder seiner Ausschüsse findet das Beschlussverfahren gemäß §§ 2a Abs. 1 Nr. 1, 80 ff. ArbGG Anwendung. Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts richtet sich nach dem Sitz des herrschenden Unternehmens, § 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Das Beschlussverfahren ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Regelmäßige Mitgliederzahl (Abs. 2)

Rz. 32 Der Gesamtbetriebsrat setzt sich aus Mitgliedern der einzelnen Betriebsräte zusammen. Diese werden von den einzelnen Betriebsräten entsandt. Die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat ist in § 47 Abs. 2 BetrVG geregelt. Danach entsenden Betriebsräte mit bis zu 3 Mitgliedern ein Mitglied, besteht der Betriebsrat aus mehr als 3 Mitgliedern, so si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Mehrere Betriebsräte

Rz. 14 Erforderlich ist weiter, dass in dem Unternehmen mehrere Betriebsräte in Betrieben i. S. d. § 1, § 4 Abs. 1 oder § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG bestehen. Dabei muss es sich nicht um mehrköpfige Betriebsräte handeln, auch der nur einköpfige Betriebsrat ist ausreichend. Auch müssen nicht in allen Betrieben Betriebsräte bestehen, allerdings müssen mindestens zwei Betriebsräte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Unterordnungskonzern gemäß § 18 Abs. 1 AktG

2.1.1 Allgemeines Rz. 7 Ein Konzernbetriebsrat kann nur bei Vorliegen eines Konzerns gebildet werden (§ 54 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Das Betriebsverfassungsgesetz enthält keine Legaldefinition des Konzernbegriffs, sondern verweist in § 54 Abs. 1 S. 1 BetrVG auf den Konzernbegriff des § 18 Abs. 1 AktG. Da das Betriebsverfassungsgesetz somit nicht selbst bestimmt, wann ein Konzern v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Errichtung des Konzernbetriebsrats

3.1 Keine Rechtspflicht zur Errichtung des Konzernbetriebsrats Rz. 24 Das Gesetz gibt mit den §§ 54 ff. BetrVG lediglich die Möglichkeit zur Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Es besteht hierzu jedoch keine Rechtspflicht. Die Initiative zur Errichtung des Konzernbetriebsrats kann jederzeit von den Gesamtbetriebsräten (bzw. im Fall des Abs. 2 von den Betriebsräten) jedes de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats

3.1 Regelmäßige Mitgliederzahl (Abs. 2) Rz. 32 Der Gesamtbetriebsrat setzt sich aus Mitgliedern der einzelnen Betriebsräte zusammen. Diese werden von den einzelnen Betriebsräten entsandt. Die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat ist in § 47 Abs. 2 BetrVG geregelt. Danach entsenden Betriebsräte mit bis zu 3 Mitgliedern ein Mitglied, besteht der Betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Ausschlussvoraussetzungen

2.1 Grobe Pflichtverletzung Rz. 4 Der Begriff der "groben Pflichtverletzung" ist entsprechend demjenigen der §§ 23 Abs. 1, 48 BetrVG zu verstehen.[1] Die grobe Pflichtverletzung des betreffenden Mitglieds des Konzernbetriebsrats muss dabei aber Pflichten betreffen, die sich aus seiner Stellung als Konzernbetriebsratsmitglied ergeben, wie z. B. die Verweigerung oder grobe Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Auswirkungen von Umstrukturierungsmaßnahmen

5.1 Auswirkungen auf den Konzernbetriebsrat Rz. 38 Umstrukturierungsmaßnahmen auf Ebene der im Konzern organisierten Unternehmen können Auswirkungen auf den Konzernbetriebsrat haben. Zwar bleibt der Konzernbetriebsrat als solches grundsätzlich bestehen, wenn nach Errichtung des Konzernbetriebsrats ein Unternehmen in den Konzern eintritt oder ihn verlässt. [1] Veränderungen in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats

2.1 Entsendung Rz. 4 Der Gesamtbetriebsrat jedes Konzernunternehmens – also auch des herrschenden Unternehmens – hat zwei seiner Mitglieder in den Konzernbetriebsrat zu entsenden (§ 55 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Hierdurch wird zugleich die Mitgliederzahl des Konzernbetriebsrats festgelegt. Treten in den Konzern weitere Unternehmen hinzu, haben diese ebenfalls Mitglieder in den Ko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Erlöschenstatbestände

2.1 Beendigung des Konzernbetriebsrats als Kollektivorgan Rz. 4 Die Vorschrift des § 57 BetrVG regelt nur die Beendigung der Mitgliedschaft des einzelnen Konzernbetriebsratsmitglieds (wie für den Gesamtbetriebsrat § 49 BetrVG), nicht jedoch die Beendigung des Konzernbetriebsrats als Kollektivorgan. Der Konzernbetriebsrat ist eine Dauereinrichtung und hat keine feste Amtszeit....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3 Zwingende Mitbestimmung

Rz. 19 Im Bereich der zwingenden Mitbestimmung können Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Frage entstehen, welches Betriebsverfassungsorgan zu beteiligen ist. Für die Anerkennung einer originären Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats bedarf es stets einer Einzelfallbeurteilung. 4.2.3.1 Soziale Angelegenheiten Rz. 20 Zwar sind die Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 13 Über Streitigkeiten, die das Bestehen oder die Beendigung der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat betreffen, entscheidet gemäß § 82 Abs. 1 S. 2 ArbGG das für den Sitz des herrschenden Unternehmens zuständige Arbeitsgericht nach §§ 2a, 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für die Bildung eines Konzernbetriebsrats

2.1 Unterordnungskonzern gemäß § 18 Abs. 1 AktG 2.1.1 Allgemeines Rz. 7 Ein Konzernbetriebsrat kann nur bei Vorliegen eines Konzerns gebildet werden (§ 54 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Das Betriebsverfassungsgesetz enthält keine Legaldefinition des Konzernbegriffs, sondern verweist in § 54 Abs. 1 S. 1 BetrVG auf den Konzernbegriff des § 18 Abs. 1 AktG. Da das Betriebsverfassungsgesetz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Konzerne mit Auslandsbezug

2.2.1 Ausländische Konzernspitze mit abhängigen Unternehmen im Inland Rz. 21 Liegt das herrschende Unternehmen eines Konzerns im Ausland und haben mindestens zwei zum Konzern gehörende Unternehmen ihren Sitz im Inland, so kommt die Bildung eines Konzernbetriebsrats nach zutreffender Ansicht nur dann in Betracht, wenn es sich um einen mehrstufigen Konzern handelt und innerhalb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Bestand und Beendigung des Konzernbetriebsrats

4.1 Keine Amtszeit Rz. 33 Ebenso wie der Gesamtbetriebsrat ist auch der Konzernbetriebsrat eine Dauereinrichtung ohne feste Amtszeit. Allerdings gibt es eine mittelbare Abhängigkeit von der Amtszeit der jeweiligen Betriebsräte insofern, als die regelmäßige Amtszeit eines Betriebsrats nach Ablauf von vier Jahren endet (vgl. §§ 13, 21 BetrVG). Mit dem Ende der Amtszeit der Einz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Beendigungstatbestände

4.2.1 Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen Rz. 34 Der Konzernbetriebsrat endet, wenn die Voraussetzungen seiner Errichtung dauerhaft entfallen. Dies ist etwa der Fall, wenn der Konzern, für den der Konzernbetriebsrat errichtet wurde, nicht mehr besteht, weil das herrschende Unternehmen seinen beherrschenden Einfluss verloren hat (BAG, Beschluss v. 23.8.2006, 7 ABR 51/05 [1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Zuständigkeit

4.1 Allgemeines Rz. 7 Die in § 58 BetrVG getroffene Zuständigkeitsabgrenzung ist bewusst derjenigen zwischen Gesamtbetriebsrat und Betriebsrat nachgebildet mit der Folge, dass die zu § 50 Abs. 1 BetrVG entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung finden (vgl. BAG, Beschluss v. 20.12.1995, 7 ABR 8/95 [1]; BAG, Urteil v. 19.6.2007, 1 AZR 454/06 [2]). Allerdings ist die Notwend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Besondere Zuständigkeiten

4.3.1 Zuständigkeit kraft gesetzlicher Zuweisung Rz. 24 Der Konzernbetriebsrat wirkt kraft ausdrücklicher gesetzlicher Zuweisung in zahlreichen Fällen an der Organisation der Unternehmensmitbestimmung mit. Insbesondere besteht eine Mitwirkung in den folgenden Bereichen: Rz. 25 Sofern das herrschende Unternehmen in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes ( vgl. § 5 Mitb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Originäre Zuständigkeit

4.2.1 Allgemeines Rz. 11 Kraft Gesetzes ist der Konzernbetriebsrat gemäß § 58 Abs. 1 BetrVG originär zuständig, wenn eine Angelegenheit den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betrifft und eine Regelung nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb der jeweiligen Konzernunternehmen erfolgen kann. Die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nur gegeben, wenn die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Streitigkeiten

Rz. 29 Über Streitigkeiten wegen der Organisation oder Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG). Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk das herrschende Unternehmen seinen Sitz hat (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG). Rz. 30 Dagegen sind Streitigkeiten betreffen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Gerichtliche Entscheidung

Rz. 11 Der Ausschluss eines Konzernbetriebsratsmitglieds setzt eine diesbezügliche gerichtliche Entscheidung voraus. Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren (§§ 2a Abs. 1 Nr. 1, 80 ff. ArbGG). Örtlich zuständig ist das für den Sitz des herrschenden Konzernunternehmens zuständige Arbeitsgericht (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement im BGM / 3.7 Qualitätsplanung

"Qualität" im Projekt bedeutet nach DIN 8402 gewisse "Erfordernisse zu erfüllen". Die Planung bezieht sich dabei sowohl auf die Produkt- als auch auf die Prozessqualität. Auf Basis einer guten Qualitätsplanung ist nach Start des Projektes eine Aussage darüber zu treffen, wie gut das Projekt läuft. Eine gute Produktqualität innerhalb einer Mitarbeiterbefragung zeigt sich z. B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 § 8 Abs 3 EStG gilt für alle ArbN im einkommensteuerrechtlichen Sinn, auch wenn sie arbeitsrechtlich keine ArbN sind, wie zB > Vorstandsmitglieder einer AG oder Geschäftsführer einer GmbH. Auch leitende Angestellte iSd § 5 Abs 3 BetrVG sind begünstigt. Er gilt auch für geringfügig Beschäftigte (> Geringfügige Beschäftigung) oder Aushilfen, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbußen / 3 Voraussetzungen einer wirksamen Verhängung von Bußen

Die rechtswirksame Verhängung von Bußen nach einer Bußordnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Die Bußordnung muss rechtswirksam geschaffen und bekannt gemacht sein. Sie muss also nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes über das Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung gemeinsam mit dem Betriebsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsordnung / 1 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Der Arbeitgeber ist in einem Betrieb mit Betriebsrat nicht befugt, einseitig eine Betriebsordnung zu erlassen, in der er Regeln über "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb" oder andere mitbestimmungspflichtige Regelungen aufstellt. Diese Fragen unterliegen vielmehr dem Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Die ...mehr