Rz. 1023
Ergänzend zu dem am (…) abgeschlossenen Sozialplan vereinbaren die Betriebspartner Folgendes: Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § (…) des Sozialplans vom (…) aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird und die innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Kündigung gegenüber der Personalabteilung auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage schriftlich mittels der als Anlage (…) beigefügten Verzichtserklärung verzichten, erhalten eine weitere Abfindung in Höhe von (…) EUR brutto. Diese weitere Abfindung wird mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, frühestens aber nach Ablauf der Klagerhebungsfrist gem. § 4 KSchG zur Zahlung fällig.[2321]
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