Rz. 1033

Die X-Gesellschaft möchte einen ihrer Geschäftsbereiche an den Standorten A, B und C ausgliedern. An den Teilbetrieben ist die Y-Gesellschaft interessiert. Im Wege der Spaltung werden die Teilbetriebe durch Gesamtrechtsnachfolge auf die neu zu gründende Tochtergesellschaft Z übertragen. Zeitgleich erfolgt eine Spaltung der Betriebe in A, B und C nach § 111 Nr. 3 BetrVG. Die Teilbetriebe werden zu einem Betrieb der Z-Gesellschaft zusammengefasst. Anschließend werden die Anteile der X-Gesellschaft an der Z-Gesellschaft von der Y-Gesellschaft im Wege eines Sharedeals übernommen. Die Z-Gesellschaft verpflichtet sich eine Tarifbindung herzustellen. Freiwillige Sozialleistungen der X-Gesellschaft sollen hingegen teilweise eingestellt werden.

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