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Bei der Errichtung eines Home-Office stellt sich häufig die Frage, ob und inwieweit Wegzeiten als vergütungsrechtliche Arbeitszeit zu bewerten sind.[2223] Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Wegzeiten des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zum Arbeitsort und zurück in der Regel keine Arbeitszeiten und damit nicht vergütungspflichtig.[2224] Hingegen können Fahrtzeiten, die der Arbeitnehmer von der Betriebsstätte zu einem Kunden zurücklegt, als vergütungspflichtige Arbeitszeit angesehen werden. Bei einer direkten Anreise des Arbeitnehmers vom Home-Office aus zum Kunden ist es sachgerecht, nur die Fahrtzeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzurechnen, die der Arbeitnehmer abzüglich der fiktiv ersparten privaten Fahrt zwischen Home-Office und Betriebsstätte zurücklegt. Fehlt eine Vereinbarung hierüber, können Fahrtzeiten vom Home-Office aus zum Kunden unter Umständen als vergütungspflichtige Arbeitszeit angesehen werden.[2225]

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