Überblick

Personalfragebögen sind formularmäßig gefasste oder schematisierte Zusammenstellungen von Fragen über die persönlichen Verhältnisse, Kenntnisse und Fähigkeiten eines Bewerbers oder eines im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers. Vor ihrer Verwendung ist die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Für die in Personalfragebogen enthaltenen Fragen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen, wie bspw. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und datenschutzrechtliche Bestimmungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht in den §§ 92ff. BetrVG nach Intensität abgestufte Beteiligungsrechte des Betriebsrats vor. Mitbestimmungsrechte bestehen nach § 94 BetrVG bei Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen. Personalfragebögen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats.

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