Rz. 1009

Voraussetzungen der Sozialplanpflicht

Betriebsänderung
Bei bloßem Personalabbau: Erreichen der Schwellenwerte gem. § 112a Abs. 1 BetrVG
Neugründungsprivileg gem. § 112a Abs. 2 BetrVG
Wirtschaftliche Nachteile der Arbeitnehmer infolge der Betriebsänderung

Verfahren/Strategie

Zuständiges Betriebsratsgremium
Risiko Sozialplanstreik?

Inhalt des Sozialplans

Kreis der betroffenen Arbeitnehmer
Informationen/Statistiken der Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich Aussichten am Arbeitsmarkt
Ermittlung der wirtschaftlichen Nachteile
Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten
Bestehen von Rationalisierungsschutzabkommen
Bestehen von Rahmensozialplänen

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