Rz. 3

Muster 2.1: (Gesamt-/Konzern-/Rahmen-)Betriebsvereinbarung [Nr. …] über [Gegenstand] vom [Datum]

 

Muster 2.1: (Gesamt-/Konzern-/Rahmen-)Betriebsvereinbarung [Nr. …] über [Gegenstand] vom [Datum]

Zwischen der

X-GmbH/X-AG,

vertreten durch ihren Geschäftsführer/Vorstand _________________________

und

dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat der X-GmbH/X-AG,

wird folgende

(Gesamt-/Konzern-/Rahmen-)Betriebsvereinbarung [ggfs. Einfügen: Nr. _________________________ ] zu _________________________ ­[Gegenstand näher definieren]

geschlossen.

Präambel

Ziel dieser Vereinbarung ist _________________________.

Zu diesem Zweck wird mit dieser Betriebsvereinbarung nachfolgend geregelt, … [Regelungsgegenstand beschreiben].

§ 1 Geltungsbereich

(1) Persönlicher Geltungsbereich:

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (nachfolgend: Arbeitnehmer) der X-GmbH, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen,

Alternativ:

[…] die vor dem [Datum] eingestellt wurden,

Alternativ:

[…] in Vollzeitbeschäftigung,

Alternativ:

[…] die unter den Geltungsbereich des TV [Bezeichnung] vom [Datum] fallen,

mit Ausnahme der leitenden Angestellten gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG/mit Ausnahme der Auszubildenden.

Als Ergänzung:

Die Regelungen dieser Betriebsvereinbarung gelten auch für im Betrieb tätige Leiharbeitnehmer.

(2) Räumlicher Geltungsbereich:

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer in den Filialen/Betrieben [örtliche Bezeichnung aufnehmen].

Alternativ:

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Betriebe und Betriebsstätten der X-GmbH/Z-AG in den Bundesländern [Aufzählung].

Alternativ: Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Unternehmen des Konzerns der X-AG Gruppe [ggfls. näher definieren].

(3) Fachlicher Geltungsbereich:

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle [Bezeichnung der Tätigkeit].

§ 2 Regelungsgegenstand

[…]

§ 3 Durchführungsbestimmungen

(1) Bei Meinungsverschiedenheiten über die Durchführung dieser Betriebsvereinbarung entscheidet ein zwischen Arbeitgeber und (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat zu bildender paritätischer Ausschuss.

Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die Einigungsstelle. Die Einigungsstelle besteht aus dem Vorsitzenden [ggf. Name einsetzen, falls die Betriebsparteien sich auf einen Vorsitzenden geeinigt haben oder eine ständige Einigungsstelle besteht] und [zwei] Beisitzern.

(2) Bei Meinungsverschiedenheiten über eine den Tarifvertrag [Bezeichnung] ausfüllende oder ergänzende Bestimmung sind die zuständigen Organisationsvertreter der Tarifvertragsparteien hinzuzuziehen. Kommt auch nach Hinzuziehung der Organisationsvertreter eine Einigung nicht zustande, entscheidet die Einigungsstelle.

§ 4 Inkrafttreten, Beendigung und Nachwirkung

(1) Diese Betriebsvereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Alternativ:

Diese Betriebsvereinbarung tritt am [Datum] in Kraft.

(2) Diese Betriebsvereinbarung kann mit einer Frist von drei [alternative Frist einsetzen, zB. Sechs/zwölf] Monaten [ggf. Fristenddatum einsetzen: zum Ende eines Monats/Quartals/Halbjahres/Jahres], erstmals zum [Datum], schriftlich gekündigt werden.

Alternativ:

Diese Betriebsvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit …[Bezeichnung des tatsächlichen Ereignisses, etwa der Betriebsstilllegung].

(3) Nach Beendigung dieser Betriebsvereinbarung erstreckt sich die Nachwirkung gem. § 77 Abs. 6 BetrVG auf ihren gesamten Inhalt.

Alternativ:

Die Betriebsparteien sind sich darüber einig, dass diese Betriebsvereinbarung im Falle ihrer Beendigung entgegen § 77 Abs. 6 BetrVG keine Nachwirkung entfaltet.

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) [Salvatorische Klausel]

Sollte eine Bestimmung dieser Betriebsvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Betriebsparteien verpflichten sich für diesen Fall, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was sie ursprünglich gewollt haben bzw. nach dem Sinn und Zweck dieser Betriebsvereinbarung, entsprechend der Präambel, gewollt haben würden, wenn sie diesen Punkt von vornherein bedacht hätten.

(2) Sofern im Nachhinein Nachteile für die von dieser Betriebsvereinbarung betroffenen Arbeitnehmer auftreten, die nicht erkannt wurden, werden die Betriebsparteien über einen angemessenen sowie dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung Rechnung tragenden Ausgleich verhandeln und eine entsprechende Regelung treffen.

(3) Diese Betriebsvereinbarung ersetzt zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens die Betriebsvereinbarung [Bezeichnung] vom [Datum].

(4) Die als Anlage beigefügte(n) [Bezeichnung des Dokuments/der Dokumente] in der Fassung vom [Datum] ist/sind Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung.

(Ort, Datum)

 
(Unterschrift) (Unterschrift)
(Name, Firma) (Betriebsratsvorsitzender)

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