Rz. 770

Erteilt der BR ausdrücklich seine Zustimmung zur Kündigung, ist das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Der Arbeitgeber muss sich hierauf verlassen können und seine Dispositionen treffen dürfen. Eine Rücknahme der Zustimmung zur Kündigung ist deswegen nicht möglich.[1861]

Durch seinen Widerspruch oder das Anmelden von Bedenken kann der BR Gegenvorstellungen zur Kündigung äußern.

[1861] KR/Rinck, § 102 BetrVG Rn 147.

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