Rz. 360

Der betroffene Arbeitnehmer ist im gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren nicht Beteiligter, kann also auch keine eigenen Anträge stellen. Denn es geht in diesem Verfahren ausschließlich um einen kollektivrechtlichen Gegenstand und nicht um die individualrechtliche Stellung des Arbeitnehmers.[845]

[845] BAG 3.7.1996 – 2 AZR 825/95, NZA 1997, 713, 716; DKW/Bachner, § 99 Rn 247; GK-BetrVG/Raab, § 99 Rn 250.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge