Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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AGS 2/2016, Anspruch gegen ... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse zusteht. Streitig ist, ob dem Beschwerdeführer eine Terminsgebühr sowie Auslagen (Tage- und Abwesenheitsgeld sowie Fahrtkosten) zustehen, obwohl er beim Gerichtstermin am 7.2.2014 nicht an...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / 1 Sachverhalt

Der Kläger begehrte in dem vor dem SG geführten, zugrundeliegenden Rechtsstreit die endgültige Bewilligung von Arbeitslosengeld II unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Das SG bewilligte dem Kläger ab Antragstellung PKH ohne Auferlegung von Raten oder Zahlungen aus dem Vermögen und unter Beiordnung des Beschwerdeführers. Mit Gerichtsbescheid gab das...mehr

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AGS 1/2016, Erstreckung der Beiordnung auf Mehrwertvergleich

Leitsatz Schließen die Beteiligten einen Vergleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche und wird für den Mehrwert des Vergleichs Verfahrenskostenhilfe bewilligt, steht dem beigeordneten Anwalt nur ein Anspruch auf eine höhere Einigungsgebühr zu, jedoch kein Anspruch auf eine Differenzverfahrensgebühr und eine Differenzterminsgebühr aus dem Mehrwert der verglichenen nicht r...mehr

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AGS 1/2016, Erstreckung der Beiordnung bei Mehrwertvergleich

Leitsatz Die für einen Vergleichsmehrwert bewilligte Verfahrenskostenhilfe erstreckt sich bei engem Zusammenhang auch auf die Verfahrens- und Terminsgebühr. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 3.7.2015 – 6 WF 40/15 1 Sachverhalt Die Antragstellerin hatte ein Vollstreckungsverfahren aufgrund eines Beschlusses zum Umgangsrecht eingeleitet. Nach Antragseinreichung wurde der bisherige Anwal...mehr

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, PKH/Beiordnung [Rdn 343]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 344 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Strafvollzug, Erwachsene, gerich...mehr

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AGS 1/2016, Erstreckung der... / 3 Hinweis der Schriftleitung

Die Rechtsbeschwerde ist leider nicht eingelegt worden. Es ist dringend erforderlich, dass der BGH Gelegenheit erhält, zu dieser Streitfrage Stellung zu nehmen. AGS 1/2016, S. 21 - 22mehr

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AGS 1/2016, Erstreckung der... / Leitsatz

Schließen die Beteiligten einen Vergleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche und wird für den Mehrwert des Vergleichs Verfahrenskostenhilfe bewilligt, steht dem beigeordneten Anwalt nur ein Anspruch auf eine höhere Einigungsgebühr zu, jedoch kein Anspruch auf eine Differenzverfahrensgebühr und eine Differenzterminsgebühr aus dem Mehrwert der verglichenen nicht rechtshän...mehr

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AGS 1/2016, Erstreckung der... / Leitsatz

Die für einen Vergleichsmehrwert bewilligte Verfahrenskostenhilfe erstreckt sich bei engem Zusammenhang auch auf die Verfahrens- und Terminsgebühr. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 3.7.2015 – 6 WF 40/15mehr

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AGS 1/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. In der Sache ist sie nicht begründet. Zu Recht hat das AG den Umfang der Verfahrenskostenhilfe nicht erweitert. Denn eine Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf verfahrensfremde Gegenstände kann allenfalls den Vergleichsmehrwert erfassen (1.), eine weitere Er...mehr

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AGS 1/2016, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt eine Ergänzung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf die Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und Einigungsgebühr aus dem Wert der in den Mehrvergleich einbezogenen, nicht rechtshängigen Ansprüche. Mit dem angefochtenen Beschluss des AG wurde der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe bewilligt, und zwar für die Gegenstände, die über den bisherig...mehr

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AGS 1/2016, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte ein Vollstreckungsverfahren aufgrund eines Beschlusses zum Umgangsrecht eingeleitet. Nach Antragseinreichung wurde der bisherige Anwalt entpflichtet und ein anderer Anwalt unter Verzicht auf die bereits entstandene Verfahrensgebühr beigeordnet. Im Termin haben die Beteiligten sodann einen Vergleich geschlossen, in dem sie eine neue Umgangsregelung v...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, notwendige Verteidigung [Rdn 371]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Pflichtverteidigung [Rdn 1089]

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AGS 1/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde der Rechtsanwältin führt weitgehend zum Erfolg. Ob und inwieweit aufgrund der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich, der auch zunächst nicht im Verfahren anhängige Gegenstände betrifft (sog. Mehrvergleich), dem beigeordneten Rechtsanwalt auch mit dem Vergleichsabschluss zusammenhängende sonstige Gebühren (d.h. neben der Einigungsge...mehr

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Pflichtverteidigerbeiordnung [Rdn 124]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Pflichtverteidigung [Rdn 573]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Pflichtverteidiger [Rdn 294]

Rdn 295 Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren endet nach ganz überwiegender Auffassung mit der Rechtskraft des Urteils und bezieht sich nicht mehr auf das sich anschließende Vollstreckungsverfahren. Allerdings ist die Mitwirkung eines Verteidigers in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO in bestimmten Fällen geboten (vgl. zur Pflichtverteid...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Beistand [Rdn 323]

Rdn 324 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Allgemeines, Teil B Rdn 319. Rdn 325 1. Der Betroffene hat selbstverständlich die Möglichkeit, sich in jeder Lage des Vollstreckungsverfahrens eines anwaltlichen Beistandes zu bedienen. Hier verweist § 87e IRG auf § 53 IRG (vgl. a. Burhoff/Burhoff/Böttger, OWi, Rn 4452 ff.) Rdn 326 2. Di...mehr

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AGS 1/2016, Keine Festsetzu... / 1 Aus den Gründen

Ohne Erfolg begehrt der Erinnerungsführer die Erstattung der geltend gemachten Umsatzsteuer. Das VG hat dies mit der Begründung abgelehnt, Umsatzsteuer könne er nur verlangen, soweit eine Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig sei. Dies sei hinsichtlich seiner Tätigkeit für die in der Türkei lebende Klägerin des Ausgangsverfahrens aufgrund deren Wohnsitzes zu verneinen. Hiergegen we...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Wertfestsetzung gem. §§ 32, 33 RVG [Rdn 398]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Vergütung in Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG [Rdn 345]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Boetticher, Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, NStZ 1991, 1 Bohlander, Widerruf früherer Strafaussetzung durch das erkennende Gericht – Eine Anregung zur Verfahrensbeschleunigung, NStZ 1999, 493 Doleisch von Dolsperg, Strafaussetzung zur Bewährung – Probleme aus der Praxis, StraFo 2005, 45 Dünkel/Flügge/Lösch/Pörksen, Plädoyer für verantwor...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Vergütung im Strafvollzug [Rdn 331]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 179]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Besonderheiten beim Strafvollzug mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung [Rdn 270]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Zuständigkeit und Verfahren [Rdn 1179]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Einzeltätigkeiten, Allgemeines [Rdn 42]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Umfang der Erstattungspflicht [Rdn 200]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Grundsätze [Rdn 558]

Rdn 559 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 538 m.w.N. Rdn 560 Aus der vorausgegangenen Praxis eines weitgehenden Verwahrvollzuges heraus fordert das BVerfG (BVerfGE 128, 326 = NJW 2011, 1931), dass erhebliche therapeutische Anstrengungen zur Minderung der Gefährlichkeit eines Verwahrten unternommen werden müssen. Dazu hat es...mehr

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Antrag, Frist [Rdn 239]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Pflichten [Rdn 1053]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Verfahren [Rdn 595]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Rechtsschutz [Rdn 869]

Rdn 870 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines, Teil B Rdn 724 m.w.N. Rdn 871 1. Der Rechtsschutz im jugendgerichtlichen Vollstreckungsverfahren ist – bedingt durch das Institut des einheitlichen Vollstreckungsleiters (s. auch → Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines, Teil B Rdn 727) – abweichend vom allgemeinen Vollstreckungsrecht g...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Fortdauer der Unterbringung [Rdn 541]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 363]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 426]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Vollzug, Vollzugsplankonferenz [Rdn 626]

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Teil G: Gnade / Gnade, formelle Fragen [Rdn 16]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 724]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 353]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Auslagen [Rdn 97]

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AGS 12/2015, Beiordnung eines Rechtsanwalts außerhalb des Gerichtsbezirks

Leitsatz Die beschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts ist nicht zulässig. Die höchstmögliche Einschränkung darf lauten "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts". Steht bereits bei der Beiordnung fest, dass die Entfernung von der Kanzlei des Rechtsanwalts außerhalb des Gerichtsbezirk...mehr

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AGS 12/2015, Beiordnung ein... / 1 Sachverhalt

In einem familiengerichtlichen Verfahren war der in Luckenwalde niedergelassene Anwalt der Antragsgegnerin im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden. Das Gericht hat die Beiordnung allerdings dahingehend beschränkt, dass er nur zu den Bedingungen eines "ortsansässigen" Anwalts beigeordnet werde. Die hiergegen erhobene Beschwerde hatte Erfolg.mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 2. Uneingeschränkte Beiordnung

Wird der Anwalt uneingeschränkt beigeordnet, erhält er sämtliche Reisekosten aus der Landeskasse ersetzt. Das gilt auch dann, wenn zutreffenderweise die Beiordnung hätte beschränkt werden müssen. Es ist unzulässig, im Verfahren auf Festsetzung der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfevergütung eine Beschränkung nachzuholen, die im Beiordnungsverfahren übersehen worden ist.[43]mehr

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AGS 12/2015, Beiordnung ein... / Leitsatz

Die beschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts ist nicht zulässig. Die höchstmögliche Einschränkung darf lauten "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts". Steht bereits bei der Beiordnung fest, dass die Entfernung von der Kanzlei des Rechtsanwalts außerhalb des Gerichtsbezirks gering...mehr

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AGS 12/2015, Beiordnung ein... / 2 Aus den Gründen

Der Antragsgegnerin kann ihr Verfahrensbevollmächtigter ohne Vorbehalte beigeordnet werden, weil nicht zu erwarten ist, dass dadurch Mehrkosten entstehen (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 123 Abs. 3 ZPO). Für die Reise zur mündlichen Verhandlung vor dem AG Zossen werden dem in Luckenwalde niedergelassenen Verfahrensbevollmächtigten keine höheren Reisekosten (Nrn. 7003 ff. VV-RVG) entste...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 4. Beschränkung zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts

Ist dagegen die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht notwendig, hätte also die bedürftige Partei bzw. der bedürftige Beteiligte keinen Anspruch darauf, dass ihr/ihm neben dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten auch ein Verkehrsanwalt beigeordnet wird, dann darf der auswärtige Anwalt nicht ohne Weiteres beigeordnet werden, weil durch seine Beiordnung Mehrkosten entste...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 1. Überblick

Auch ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Anwalt erhält seine Reisekosten. Nach § 46 RVG hat die Landeskasse die notwendigen Auslagen des Anwalts zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere auch die Reisekosten des beigeordneten Anwalts (§ 46 Abs. 1 RVG). Der Anwalt hat hier sogar die Möglichkeit, vorab feststellen zu lassen, dass seine Reise notwendi...mehr

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AGS 12/2015, Editorial

Wieder liegt ein Jahr hinter uns. Nach den umfassenden Reformen in 2013 sind wir dieses Jahr ebenso wie im Vorjahr von spektakulären Gesetzesänderungen verschont geblieben. Eingeführt worden ist allerdings endlich die Anpassung der Nr. 5101 ff. VV an die bereits zum 1.4.2014 neu geregelte Punktegrenze in Verkehrsordnungswidrigkeiten. Besondere Bedeutung für die Praxis hatte ...mehr