Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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AGS 3/2013, Keine Anwaltsbe... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das Nachlassgericht der Mutter der Antragsteller keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt und den Beschwerdeführer nicht beigeordnet. 1. Nach den §§ 76 ff. FamFG kann einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussicht hat. Entsprechend der Vorschriften der ZPO ist die Verfahrenskostenhilfe a...mehr

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AGS 3/2013, Keine Anwaltsbe... / 1 Sachverhalt

Nach dem Tode des Erblassers beantragten seine beiden minderjährigen Kinder – vertreten durch ihre Mutter – vor dem Nachlassgericht die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Erklärung der Ausschlagung der Erbschaft und die Beiordnung ihres Anwalts. Später erklärte die Mutter der beiden Kinder als deren Vertreterin die Ausschlagung der Erbschaft wegen Überschuldung un...mehr

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AGS 3/2013, Keine Anwaltsbe... / Leitsatz

Für die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft kommt grundsätzlich keine Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen von Verfahrenskostenhilfe in Betracht. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 12.12.2012 – 5 W 406/12mehr

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AGKompakt 3/2013, Vorschuss... / Einführung

Auch PKH- und VKH-Anwälte haben Recht auf Vorschuss Ist der Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden, kann er nach § 47 RVG einen Vorschuss verlangen. Vorschusspflichtig ist in diesem Fall ausschließlich die Staatskasse (§§ 45 Abs. 1 S. 1, 47 Abs. 1 RVG). Vom Mandanten darf nach Beiordnung kein Vorschuss mehr eingefordert werden (§ 122 Abs. 1 ...mehr

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AGKompakt 3/2013, Vorschuss... / I. Gebühren

Gebühren müssen entstanden sein Soweit der Anwalt gegenüber der Staatskasse einen Vorschuss auf Gebühren geltend macht, müssen diese bereits entstanden sein. Dann darf sie der Anwalt aber auch in voller Höhe verlangen. Einen Vorschuss auf künftig erst entstehende Gebühren kann der beigeordnete Anwalt – im Gegensatz zum Pflichtanwalt – nicht geltend machen. Bei Wertgebühren übe...mehr

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AGS 3/2013, Prozesskostenhi... / 1 Sachverhalt

Die Kläger haben – vertreten durch denselben Prozessbevollmächtigten – als Erben im Ausgangsverfahren von den Beklagten Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall verlangt, bei dem der Ehemann der Klägerin zu 1) und Vater der Klägerinnen zu 2) bis 4) verstarb. Mit Beschluss hat das OLG unter Abänderung einer anderslautenden Entscheidung des LG der Klägerin zu 1) für den ersten R...mehr

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AGS 2/2013, Keine Beiordnung für Ausschlagung einer Erbschaft

FamFG § 76 Leitsatz Zur Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft kommt grundsätzlich keine Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen von Verfahrenskostenhilfe in Betracht. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 12.12.2012 – 5 W 406/12 1 Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte durch Anwaltsschriftsatz "Prozesskostenhilfe" für seine Mandantin, die Mutter der beiden Antragsteller, die K...mehr

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AGS 2/2013, Keine Beiordnun... / Leitsatz

Zur Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft kommt grundsätzlich keine Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen von Verfahrenskostenhilfe in Betracht. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 12.12.2012 – 5 W 406/12mehr

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AGS 2/2013, Keine Beiordnun... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer beantragte durch Anwaltsschriftsatz "Prozesskostenhilfe" für seine Mandantin, die Mutter der beiden Antragsteller, die Kinder des Erblassers sind, und seine Beiordnung. Er kündigte an, dass seine Mandantin, die geschiedene Ehefrau des Erblassers, sich an das Nachlassgericht wenden und die Ausschlagung der Erbschaft erklären werde. Am 29.12.2010 erklärte d...mehr

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AGS 2/2013, Keine Beiordnun... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das Nachlassgericht der Mutter der Antragsteller keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt und den Beschwerdeführer nicht beigeordnet. 1. Nach den §§ 76 ff. FamFG kann einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussicht hat. Entsprechend der Vorschriften der ZPO ist die Verfahrenskostenhilfe a...mehr

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zfs 02/2013, Pflichtverteid... / C. Fazit

Trotz einiger lebhafter rechtlicher Debatten, die für einige Zeit die Beiordnung eines Verteidigers begründet haben, hat sich kein wirklicher Standardfall für die Beiordnung nach § 140 Abs. 2 StPO im Bußgeldverfahren etablieren können. Es kommt stets auf den Einzelfall an und auch erst nach Ausschöpfung aller prozessualen Möglichkeiten und Hilfsmittel wird man zur Beiordnung...mehr

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zfs 02/2013, Pflichtverteid... / III. Generalklausel zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens

Schließlich ist die Beiordnung eines notwendigen Verteidigers dann geboten, wenn sich der Betroffene ersichtlich nicht selbst verteidigen kann.[17] Bei Behinderungen oder Sprach- und Verständnisschwierigkeiten ist nach dem Einzelfall zu differenzieren, alle gebotenen Hilfsmittel sind zunächst auszuschöpfen,[18] bzw. eine Beiordnung danach auszurichten, welche Art der Beweisa...mehr

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zfs 02/2013, Pflichtverteid... / III. Notwendige Akteneinsicht

In der Kommentierung ist als möglicher Beiordnungsgrund wegen schwieriger Sachlage benannt, dass sich der Betroffene nur bei Kenntnis des Akteninhalts, etwa wegen eines Gutachtens oder zwecks Prüfung der Wirksamkeit der Zustellung, effektiv verteidigen kann.[35] Demgegenüber weist das AG Ahrensburg[36] darauf hin, dass das Problem der fehlenden Akteneinsicht des unverteidigt...mehr

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zfs 02/2013, Pflichtverteid... / A. Grundlagen

Für das Verwaltungsverfahren gilt gem. § 60 OWiG nur § 140 Abs. 2 S. 1 StPO. Im späteren Verfahren vor Gericht gilt § 140 StPO über § 46 OWiG aber uneingeschränkt. Der Betroffene darf, sofern eine Beiordnung von Amts wegen in Betracht käme, noch keinen Wahlverteidiger beauftragt haben, § 141 Abs. 1 StPO. Eine während des gerichtlichen Verfahrens erfolgte Beiordnung gilt auch...mehr

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zfs 02/2013, Pflichtverteid... / Einführung

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Bußgeldsachen scheint der rechtlichen Lage nach einfach zu sein: eine Beiordnung findet in den seltensten Fällen statt,[1] gerade weil man immer die Rechtsfolge als schlagendes Argument vor Augen haben muss. Was am Ende zu Lasten des Betroffenen im Urteil steht, wird als nicht gravierend angesehen, nicht einmal das Fahrverbot als N...mehr

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zfs 02/2013, Pflichtverteid... / I. Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister

Nur vermeintlich strittig im Rahmen der Frage der Schwierigkeit der Sachlage ist die Konstellation, dass der Betroffene im VZR bereits eine kritisch hohe Punktezahl erreicht hat und wegen einer erneuten Zuwiderhandlung gegen Straßenverkehrsvorschriften der Eintrag weiterer Punkte und damit möglicherweise die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.[25] Die gängigen Kommentare ver...mehr

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AGKompakt 2/2013, Haftungsf... / 1 I. Der Fall

Der Beschwerdegegner hatte vor dem LG eine Zahlungsklage erhoben. Ihm wurde ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Anwalts bewilligt. Anschließend wurde ein Vergleich geschlossen. Dieser sieht unter anderem die Aufhebung der Kosten vor. Daraufhin hat die Gerichtskasse eine Kostenrechnung in Höhe einer hälftigen Gerichtsgebühr nach Nr. 1211 GKG-KostVerz. zu Las...mehr

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AGS 2/2013, Die neue Zusatz... / F. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Soweit einer Partei oder einem Beteiligten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, erstreckt sich die Beiordnung auch auf die Zusatzgebühr bzw. die Gebührenerhöhung nach Nr. 1010 VV.mehr

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AGKompakt 2/2013, Festsetzu... / II. Ausschluss wegen Verschuldens

Hat der beigeordnete Rechtsanwalt durch schuldhaftes Verhalten die Beiordnung eines anderen Anwalts veranlasst, kann er Gebühren, die auch für den anderen Anwalt entstehen, nicht fordern (§ 54 RVG).mehr

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zfs 02/2013, Pflichtverteid... / IV. Sonstige Fälle

Das AG Eckernförde[38] hat, allerdings in einer Strafsache, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens bejaht, dies aufgrund der Schwierigkeit der Sachlage und wegen "der nicht abschließend geklärten Anforderungen an eine solche Form der Beweisgewinnung".[39] Ich halte dies für keine zu generalisierende Entscheid...mehr

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AGS 2/2013, Beschwerdebefug... / 1 Sachverhalt

Die Staatskasse wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde im Rahmen einer Verfahrenskostenhilfebewilligung. Das FamG hat dem Antragsteller für das Scheidungsverbundverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seiner Rechtsanwältin gewährt. Hiergegen hat die Bezirksrevisorin sofortige Beschwerde mit dem Antrag eingelegt, dem Antragsteller Verfahrenskoste...mehr

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zfs 02/2013, Pflichtverteid... / II. Nicht ausgetragene Rechtsfrage/unübersichtliche Rechtslage

Hinsichtlich der Schwierigkeit der Rechtslage ist in jüngerer Zeit die Variante der nicht ausgetragenen Rechtsfrage als Beiordnungsgrund anerkannt worden,[30] wozu auch das Problem des Vorhandenseins widersprechender gerichtlicher Entscheidungen zu zählen sein dürfte.[31] Die 2009 aufflammende Diskussion um die Verwertbarkeit von Messungen im Straßenverkehr ist mittlerweile ...mehr

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zfs 02/2013, Pflichtverteid... / I. Schwere der Tat

Bezüglich der Schwere der Tat [6] sind neben der Verteidigungsfähigkeit des Betroffenen die Höhe der Geldbuße und die möglichen Nebenfolgen relevant.[7] Dabei ist das Fahrverbot an sich nicht als Nebenfolge ausreichend, um eine Beiordnung zu bejahen.[8] Unterschiedlich beurteilt wird das Problem der nur mittelbaren schweren Folge, also wenn bspw. ein Fahrverbot sicher zum Arb...mehr

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AGS 2/2013, Rechtsmittel ge... / 1 Sachverhalt

Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin und der Vertreter der Landeskasse streiten über die Richtigkeit der Festsetzung der Vergütung für ihn als dem der Antragsgegnerin beigeordneten Rechtsanwalt durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des AG. Zwischen den Beteiligten ist seit dem Jahr 2010 ein Ehescheidungsverfahren anhängig gewesen. Im Verbund zum Scheidungsv...mehr

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AGS 2/2013, Anrechnung vorg... / 2 Aus den Gründen

Nach § 58 Abs. 2 RVG sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergütung anzurechnen, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unter den Voraussetzungen des § 50 RVG besteht. Dass die Vorbem. 3 Abs. 4 VV grundsätzlich auch auf die Gebühren des beigeordneten Rechtsanwaltes anzuwenden ist, st...mehr

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FF 02/2013, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ausschluss des Umgangs der Eltern mit ihrem in einer Pflegefamilie untergebrachten Sohn. [2] 1. Aus der ersten Ehe der Beschwerdeführer, die von September 1998 bis Januar 2000 Bestand hatte, ist ihr im Juli 1999 geborener Sohn hervorgegangen. Während der Schwangerschaft trennten sich die Beschwerdeführer. Nachdem die Beschwerdefüh...mehr

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zfs 12/2012, Beiordnung ein... / Sachverhalt

Das AG hat dem Angeklagten die Beiordnung eines Pflichtverteidigers versagt. Auf die Beschwerde des Angeklagten hebt das LG den Beschluss des AG auf und ordnet dem Angeklagten einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bei.mehr

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zfs 12/2012, Beiordnung eines Pflichtverteidigers

StPO § 140 Abs. 2 Leitsatz Die Rechtslage ist schwierig i.S.d. § 140 Abs. 2 S. 1 StPO, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen ankommt, oder aber, wenn die Subsumtion unter die anzuwendende Vorschrift des materiellen Rechts Schwierigkeiten bereiten wird. Die Subsumtion unter die Voraussetzungen des §...mehr

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AGS 1/2013, Bewilligung und Beiordnung für Hauptsache und einstweilige Anordnung

FamFG § 76 Leitsatz Beantragt ein bedürftiger Beteiligter, nachdem er eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, Verfahrenskostenhilfe für ein entsprechendes Hauptsacheverfahren, liegt darin grundsätzlich keine Mutwilligkeit i.S.d. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 S. 1 ZPO. OLG München, Beschl. v. 14.2.2012 – 26 WF 128/12 1 Sachverhalt Die Antragstellerin hatte zunächst beim FamG einen An...mehr

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AGS 1/2013, Keine Erstreckung der Beiordnung auf Adhäsionsverfahren

RVG §§ 48 Abs. 1 RVG VV Nr. 4143; StPO §§ 140, 141 Leitsatz Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger umfasst nicht auch die Vertretung des Angeklagten auf Abwehr im Adhäsionsverfahren geltend gemachter vermögensrechtlicher Ansprüche. Wird ein Anwalt nach dem Stichtag einer Gesetzesänderung zum Pflichtverteidiger bestellt, richtet sich seine Vergütung auch dann...mehr

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AGS Nr.12/2012, Beiordnung für Unterhaltsvollstreckung

ZPO § 121 Abs. 2, 1. Alt. Leitsatz Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gewährt wird, einen zu seiner Vertretung be...mehr

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AGKompakt 09/2013, Beiordnung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit Nicht-Rechtsanwälten als Geschäftsführer

Leitsatz Im Rahmen der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe kann auch eine Rechtsanwaltsgesellschaft, zu deren Geschäftsführern andere Personen als Rechtsanwälte gehören, nach § 121 ZPO beigeordnet werden. OLG Nürnberg, Beschl. v. 14.1.2013 – 10 WF 1449/12 1 I. Der Fall Der Antragsgegner hatte im zugrunde liegenden Kindesunterhaltsverfahren die Bewilligung von Ver...mehr

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AGS 1/2013, Beiordnung im abgetrennten Versorgungsausgleichsverfahren

FamFG §§ 78, 217 ff. Leitsatz In einem wieder aufgenommenen Alt-Verfahren über den Versorgungsausgleich ist einem bedürftigen Beteiligten grundsätzlich ein Anwalt beizuordnen. OLG Jena, Beschl. v. 12.12.2012 – 1 WF 646/12 1 Sachverhalt Die Ehe der Beteiligten ist durch Urteil im Jahre 2002 geschieden worden. Das Verfahren über den Versorgungsausgleich war abgetrennt und ausgeset...mehr

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AGS Nr.12/2012, Beiordnung ... / 2 Aus den Gründen

a) Das LG ist der Auffassung, die Beiordnung eines Rechtsanwalts sei nicht erforderlich. Da eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben und der Schuldner nicht durch einen solchen vertreten sei, komme eine Beiordnung nach § 121 Abs. 2, 1. Alt. ZPO nur in Betracht, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich sei. Insoweit seie...mehr

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AGS 1/2013, Beiordnung im a... / Leitsatz

In einem wieder aufgenommenen Alt-Verfahren über den Versorgungsausgleich ist einem bedürftigen Beteiligten grundsätzlich ein Anwalt beizuordnen. OLG Jena, Beschl. v. 12.12.2012 – 1 WF 646/12mehr

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AGS 1/2013, Beiordnung im a... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der Beteiligten ist durch Urteil im Jahre 2002 geschieden worden. Das Verfahren über den Versorgungsausgleich war abgetrennt und ausgesetzt worden. Mit Beschl. v. 7.9.2012 hatte das FamG das Verfahren über den Versorgungsausgleich gem. Art. 111 FGG-ReformG i.V.m. § 50 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG wieder aufgenommen. Daraufhin hat die Antragstellerin die Bewilligung von Ver...mehr

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AGS Nr.12/2012, Beiordnung ... / 1 Sachverhalt

Die durch ihre Mutter vertretenen minderjährigen Gläubiger betreiben gegen ihren Vater aus einem Versäumnisbeschluss des AG – FamG – die Zwangsvollstreckung wegen rückständiger und laufender Unterhaltsansprüche. Sie haben für einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem die Ansprüche des Schuldners gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung von Arb...mehr

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AGS 1/2013, Beiordnung im a... / 2 Aus den Gründen

Das FamG ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass das vom Scheidungsverbund nach altem Recht abgetrennte Verfahren zum Versorgungsausgleich nach Wiederaufnahme nach dem 1.9.2009 als "selbstständige Familiensache" fortgeführt wird und somit ihre Eigenschaft als Folgesache verliert (vgl. BGH FamRZ 2011, 635 [= AGS 2011, 167]; so auch Senatsbeschl. v. 24.1.2011 – 1 WF 53...mehr

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AGS Nr.12/2012, Beiordnung ... / Leitsatz

Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gewährt wird, einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt beizuordnen. BG...mehr

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AGS 1/2013, Beiordnung im a... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist im Ergebnis richtig. Ihre Begründung kann aus meiner Sicht auch abweichend hergeleitet werden, obwohl das OLG dem vom BGH aufgezeigten und dem Gesetz an sich entsprechenden Weg gefolgt ist. Ihm ist deshalb auch eigentlich nichts vorzuwerfen. Ich gebe dennoch Folgendes zu bedenken: Das OLG geht zunächst davon aus, dass die Vertretung durch einen Re...mehr

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AGKompakt 09/2013, Beiordnu... / 3 III. Der Praxistipp

A.A. ist das Sächsische LSG (NZS 2012, 679), das die Beiordnung einer Rechtsanwaltsgesellschaft ablehnt. Daraus, dass der Gesetzgeber im Zuge der Einführung der Rechtsanwaltsgesellschaft und der Partnerschaftsgesellschaft die Vorschrift des § 121 ZPO nicht geändert habe, folge, dass eine Rechtsanwaltsgesellschaft gerade nicht beigeordnet werden könne. AGKompakt, S. 103mehr

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AGKompakt 09/2013, Beiordnu... / 2 II. Die Entscheidung

Nach § 121 ZPO kann nicht nur ein Rechtsanwalt als Einzelperson beigeordnet werden, sondern auch eine nach § 59g BRAO zugelassene Rechtsanwaltsgesellschaft (so auch BGH AGS 2008, 608 = FamRZ 2009, 37 = MDR 2009, 103 = Rpfleger 2009, 87 = NJW 2009, 440 = AnwBl 2009, 74 = NJW-Spezial 2009, 95 = RVGreport 2009, 78). Der Wortlaut des § 121 Abs. 1 ZPO steht der Beiordnung einer R...mehr

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zfs 12/2012, Beiordnung ein... / Leitsatz

Die Rechtslage ist schwierig i.S.d. § 140 Abs. 2 S. 1 StPO, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen ankommt, oder aber, wenn die Subsumtion unter die anzuwendende Vorschrift des materiellen Rechts Schwierigkeiten bereiten wird. Die Subsumtion unter die Voraussetzungen des § 268 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3...mehr

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AGKompakt 09/2013, Beiordnu... / 1 I. Der Fall

Der Antragsgegner hatte im zugrunde liegenden Kindesunterhaltsverfahren die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der R. & S. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (im Folgenden: R. & S. GmbH) beantragt. Das FamG hat daraufhin dem Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe bewilligt, ihm allerdings nur die sachbearbeitende Rechtsanwältin als Verfahrensbevollmächtigte beige...mehr

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zfs 12/2012, Beiordnung ein... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschl. des AG ist nach § 304 Abs. 1 StPO zulässig." Sie ist auch begründet. Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob die Annahme der Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat auch nach Maßgabe der erforderlichen Berücksichtigung sämtlicher schwerwiegender Nachteile über die reine Straferwartu...mehr

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AGS 1/2013, Keine Erstrecku... / Leitsatz

Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger umfasst nicht auch die Vertretung des Angeklagten auf Abwehr im Adhäsionsverfahren geltend gemachter vermögensrechtlicher Ansprüche. Wird ein Anwalt nach dem Stichtag einer Gesetzesänderung zum Pflichtverteidiger bestellt, richtet sich seine Vergütung auch dann nach neuem Recht, wenn er bereits vor dem Stichtag als Wah...mehr

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AGKompakt 09/2013, Beiordnu... / Leitsatz

Im Rahmen der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe kann auch eine Rechtsanwaltsgesellschaft, zu deren Geschäftsführern andere Personen als Rechtsanwälte gehören, nach § 121 ZPO beigeordnet werden. OLG Nürnberg, Beschl. v. 14.1.2013 – 10 WF 1449/12mehr

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AGS 1/2013, Bewilligung und... / Leitsatz

Beantragt ein bedürftiger Beteiligter, nachdem er eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, Verfahrenskostenhilfe für ein entsprechendes Hauptsacheverfahren, liegt darin grundsätzlich keine Mutwilligkeit i.S.d. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 S. 1 ZPO. OLG München, Beschl. v. 14.2.2012 – 26 WF 128/12mehr

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Die Antragstellerin hatte zunächst beim FamG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem GewSchG gestellt. Antragsgemäß hat das FamG einen Beschluss nach dem GewSchG am 21.12.2011 erlassen, wonach die Wohnungszuweisung befristet bis 30.4.2012 sowie ein Kontaktverbot befristet bis 20.6.2012 ausgesprochen wurde. Die Antragstellerin beantragt nunmehr mit Antra...mehr

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AGS 1/2013, Keine Erstrecku... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt war am 16.4.2004 als gewählter Verteidiger des (damaligen) Beschuldigten beauftragt worden. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens bestellte der Vorsitzende der großen Strafkammer mit Beschl. v. 13.9.2011 den Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger des Angeklagten; weitere Ausführungen enthält der Bestellungsbeschluss nicht. Im Laufe des Verfahrens vor dem LG machten sowo...mehr