A.A. ist das Sächsische LSG (NZS 2012, 679), das die Beiordnung einer Rechtsanwaltsgesellschaft ablehnt. Daraus, dass der Gesetzgeber im Zuge der Einführung der Rechtsanwaltsgesellschaft und der Partnerschaftsgesellschaft die Vorschrift des § 121 ZPO nicht geändert habe, folge, dass eine Rechtsanwaltsgesellschaft gerade nicht beigeordnet werden könne.

AGKompakt, S. 103

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